Leonhard Pleuger
Klausuren
Anfängerübungsklausur Schuldrecht AT: Lockdownende oder vielmehr „Lockdownente“?
Oma O mietet als Organisatorin eines sozialen Netzwerks für mehrere Tanzveranstaltungen im Jahr 2021 den großen Saal in der Gaststätte des Wirts V. Aufgrund pandemiebedingter behördlicher Einschränkungen dürfen die geplanten Termine im Februar und April nicht stattfinden, sodass V die vereinbarte Miete fordert. Im Juni wird eine alternative Veranstaltung abgehalten, wobei sich V durch die geänderte Nutzung im Nachteil sieht und eine höhere Miete verlangt. Im Mittelpunkt stehen mietrechtliche Ansprüche bei coronabedingter Unmöglichkeit und Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB).
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Leonhard Pleuger prüfen besonders häufig Anfechtung der Willenserklärung (1×), Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB (1×) und Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht) (1×).