Übungsfall: Missglückter Freundschaftsdienst
ZJS 2012, 498 · Zivilrecht für Fortgeschrittene
Von Thomas Raab
Im Mittelpunkt des Falls steht der Kauf eines Oldtimers, den die E auf Vermittlung ihres Freundes F erwerben möchte. F schließt einen Kaufvertrag über das Fahrzeug im Namen der E mit dem für einen Oldtimerhändler tätigen Mechaniker A ab, der hierfür jedoch keine Vollmacht besitzt. Nachdem E ihre zunächst erklärte Zustimmung zum Vertrag widerruft, verlangt der Händler O von F Zahlung und Abholung des Fahrzeugs. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Handeln ohne Vertretungsmacht, die Voraussetzungen und Folgen eines Vertragsschlusses durch Vertreter ohne Vertretungsmacht (§§ 164, 177, 179 BGB) sowie eventuelle Ersatzansprüche zwischen den Beteiligten.
Schwerpunkte
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- StellvertretungHaftung aus culpa in contrahendo bei Handeln im fremden Namen ohne Abschlussvollmacht
- StellvertretungHaftung analog § 179 Abs. 1 BGB beim Boten ohne Botenmacht?
- StellvertretungAnwendbarkeit von § 179 Abs. 1 BGB bei vermögenslosem Vertretenen
- StellvertretungHaftung des Vertreters bei nicht existierendem Vertretenen – Analoge Anwendung von § 179 Abs. 1 BGB
- StellvertretungAnaloge Anwendung der Vertreterhaftung bei nichtigem Vertrag?
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