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Jurafuchs

Thomas Raab

2 Klausuren im Portal

Thomas Raab, geboren 1961 in Bad Kreuznach, ist ein deutscher Rechtswissenschaftler. Nähere Angaben zu seiner akademischen Position, weiteren Karrierestationen oder inhaltlichen Schwerpunkten sind nicht verfügbar.

Klausuren

ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsfall: Missglückter Freundschaftsdienst

Im Mittelpunkt des Falls steht der Kauf eines Oldtimers, den die E auf Vermittlung ihres Freundes F erwerben möchte. F schließt einen Kaufvertrag über das Fahrzeug im Namen der E mit dem für einen Oldtimerhändler tätigen Mechaniker A ab, der hierfür jedoch keine Vollmacht besitzt. Nachdem E ihre zunächst erklärte Zustimmung zum Vertrag widerruft, verlangt der Händler O von F Zahlung und Abholung des Fahrzeugs. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Handeln ohne Vertretungsmacht, die Voraussetzungen und Folgen eines Vertragsschlusses durch Vertreter ohne Vertretungsmacht (§§ 164, 177, 179 BGB) sowie eventuelle Ersatzansprüche zwischen den Beteiligten.

Thomas Raab· ZJS 2012, 498
StellvertretungHaftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Der getäuschte Nachmieter

Im vorliegenden Fall schließt M, der nach Trier zum Studium zieht, über seinen Bekannten D als Vertreter einen Mietvertrag mit Vermieter V ab, nachdem X, der Vormieter, M gegenüber die Wohnung zu Unrecht als ruhig und günstig angepriesen hatte. M beruft sich nach Entdeckung des tatsächlichen Zustands auf eine Täuschung und will sich nicht mehr an den Vertrag gebunden fühlen. Kernfrage ist die Wirksamkeit des zwischen V und M geschlossenen Mietvertrags nach den Grundsätzen von Stellvertretung, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung sowie der Zurechnung von Wissen und Verhalten Dritter. Im Fokus stehen sowohl das Zustandekommen als auch mögliche Anfechtungsrechte und deren Rechtsfolgen im Mietrecht.

Thomas Raab· ZJS 2011, 502
StellvertretungAnfechtung der WillenserklärungAngebot und Annahme+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Thomas Raab prüfen besonders häufig Stellvertretung (2×), Anfechtung der Willenserklärung (1×), Angebot und Annahme (1×), Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte (1×) und Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht) (1×).