Anfängerklausur: Displayschaden
ZJS 2019, 280 · Zivilrecht für Anfänger:innen
Der Fall betrifft einen Kaufvertrag über zwei gebrauchte Laptops, die ein Powerseller (V) auf einer Online-Auktionsplattform verkauft hat. Nach Zuschlag durch den Höchstbietenden (K) und erfolgter Lieferung verweigert K die Zahlung des Kaufpreises, weil die Geräte durch einen Transportschaden defekte Displays aufweisen. Im Mittelpunkt stehen die Wirksamkeit des Vertragsschlusses über die Plattform sowie die Rechte und Pflichten bei Sachmängeln und Risiken des Versandes. Zu klären ist insbesondere, ob K die Zahlung mit Blick auf die Mängel verweigern darf und wer die Gefahr für den Transportschaden trägt.
Schwerpunkte
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- Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)Ersatz des Verzugsschadens
- Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Schadensersatz bei Teilleistung – Designerküche ohne Kühlschrank
- Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Schadensersatz bei Teilleistung – fehlender Kühlschrank
- Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Fristentbehrlichkeit bei besonderem Grund: Verletzung der Leistungstreue
- Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Fristentbehrlichkeit bei ernsthafter und endgültiger Leistungsverweigerung
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