Übungshausarbeit: Nichts als Fehlkäufe ...
Worum geht es
Im Mittelpunkt des Falls steht das Verhältnis zwischen dem selbständigen Fliesenleger K und dem Hobbybastler bzw. späteren Händler V im Rahmen zweier Kfz-Kaufverträge. K verlangt nach mehreren Mängeln an den erworbenen Fahrzeugen von V Nachbesserung bzw. Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe, nachdem auch nach mehrfachen Reparaturversuchen die zugesicherte Funktion (Klimaanlage, Aufstelldach) nicht hergestellt werden konnte. Der Fall behandelt die Frage nach vertraglichen und kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüchen, insbesondere bei Gewährleistungsausschlüssen und Beschaffenheitsvereinbarungen, sowie die Folgen von Fristabläufen, nachträglichen Mängeln und Schadensverursachung beim Rücktritt. Weitere Schwerpunkte betreffen die Beweislastverteilung und mögliche Wertersatzpflichten bei Verschlechterung der Kaufsache.
Themen
- Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte
- (Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte
- Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)
- Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)
- § 1004 BGB (analog)
Fundstelle
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Diskussion
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Weitere Klausuren zu Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)
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