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Johannes Rübbeck

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Klausuren

ZjS 2021Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Jegliches hat seine Zeit…

Im Mittelpunkt der Klausur steht ein Streit zwischen einer Händlerin (K) und einer Großhändlerin (V) über die Lieferung und die Schadensersatzpflicht im Zusammenhang mit einer während der Corona-Pandemie bestellten großen Menge FFP2-Masken. Während K Lieferung und Ersatz des ihr entgangenen Gewinns verlangt, verweigert V zunächst die Lieferung wegen gestiegener Marktpreise, beliefert Zwischenhändler und liefert später nur verspätet an K. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Schuldrecht, insbesondere im Bereich Lieferverzug, Schadensersatz und Berechnung des entgangenen Gewinns nach §§ 433, 280, 286 BGB. Zusätzlich wird in einer Variante der Fall behandelt, dass K sich anderweitig zu deutlich höheren Preisen eindeckt. Im zweiten Teil geht es um die Frage, ob eine Pfandgläubigerin (F) nach dem Diebstahl und Weiterverkauf ihres Sicherungsguts von einer gutgläubig erwerbenden Juwelierin (J) Herausgabe verlangen kann, insbesondere unter Berücksichtigung von Eigentums- und Besitzschutzregelungen (§§ 985, 1006 BGB).

Rücktritt (Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteVerzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Johannes Rübbeck prüfen besonders häufig (Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte (1×), Rücktritt (1×) und Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht) (1×).