Alexander Hellgardt, geboren 1978 in Hamburg, ist deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer an der Universität Augsburg. Er hat einen Lehrstuhl inne und ist in der akademischen Lehre sowie Forschung tätig. Hellgardt ist auf das Bürgerliche Recht spezialisiert und engagiert sich in der juristischen Ausbildung.
Klausuren
1 Klausur80. Geburtstag mit Hindernissen
Die Klausur thematisiert Ansprüche eines Metzgers gegenüber einer Kundin nach einer fehlgeschlagenen Bestellung. Im Grundfall steht dabei ein Tippfehler bei der Bestellung und ein Vertreter, der im Auftrag handelt, im Mittelpunkt. In der Abwandlung geht es um Sachmängelhaftung im Kaufrecht, insbesondere bei verdorbenen Lebensmitteln.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Prof. Dr. Alexander Hellgardt prüfen besonders häufig § 824 BGB (1×), Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht) (1×) und Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB) (1×).