🚧 Diese Plattform ist in der Beta. Gefunden was nicht stimmt? Schreib uns: feedback@jurafuchs.de

Jurafuchs

Sarah Röck

1 Klausur im Portal

Sarah Roeck ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Privatversicherungsrecht von Professor Dr. Peter Reiff an der Universität Trier. Ihre Tätigkeit umfasst Forschung und Lehre in den genannten Rechtsgebieten, insbesondere im Zivilrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Versicherungsrecht.

Klausuren

ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Haftung in der GmbH bei Fortlassung des Rechtsformzusatzes nach §§ 4, 5a Abs. 1 GmbHG

Im Mittelpunkt des Falles steht die Haftung von Gesellschaftern und Geschäftsführern einer Vor-GmbH beziehungsweise Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), wenn der gesetzlich vorgeschriebene Rechtsformzusatz im Geschäftsverkehr weggelassen wird. E verlangt von der nicht eingetragenen Gesellschaft und ihren Beteiligten die Zahlung des Kaufpreises für einen Kleinlaster, wobei die Gesellschaft im Vertrag ohne den notwendigen Zusatz als Käuferin auftrat. Zu prüfen sind insbesondere die Haftungslage im Gründungsstadium, die Anwendung handels- und gesellschaftsrechtlicher Normen sowie die möglichen Ansprüche gegen handelnde Personen. In der Abwandlung wird auf die Haftung nach Eintragung einer UG (haftungsbeschränkt) bei Verwendung der Bezeichnung „GmbH“ eingegangen.

Sarah Röck· ZJS 2010, 372
Anfechtung der WillenserklärungGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)§ 826 BGB+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Sarah Röck prüfen besonders häufig § 826 BGB (1×), Anfechtung der Willenserklärung (1×) und Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht) (1×).