Fortgeschrittenenklausur: Aufstieg und Fall des Tommy M.
Worum geht es
K, Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG, möchte als Zessionar Ansprüche gegen U, den geschäftsführenden Gesellschafter einer GbR, geltend machen. Hintergrund ist der Verkauf von Remissionsware durch Vertriebsleiter T der X-Enterprise an die U-GbR zu ungewöhnlich niedrigen Preisen sowie eine zusätzliche Zahlung von U auf das Privatkonto des T. K verlangt von U Schadensersatz oder Herausgabe des erzielten Erlöses, wobei streitig ist, ob U für den entstandenen Schaden haftet und wie dieser berechnet werden kann. Schwerpunkte des Falls liegen im Gesellschaftsrecht, der Abtretung von Forderungen gemäß § 398 BGB, sowie der Haftung aus unerlaubter Handlung und bereicherungsrechtlichen Ansprüchen.
Themen
- Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)
- Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)
- Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte
- (Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte
- Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)
Fundstelle
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Diskussion
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