
Worum geht es
Die Klausur befasst sich mit typischen Problemen des allgemeinen Schuldrechts, insbesondere Verzögerung der Leistung (Verzug) und Unmöglichkeit. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer auf Schadensersatz wegen verspäteter Übergabe und wegen Unmöglichkeit, nachdem das Auto zwischenzeitlich zerstört wurde.
Themen
Fundstelle
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Diskussion
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Weitere Klausuren zu Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)
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