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Jurafuchs
cand. iur

Marius Fischer

1 Klausur im Portal
Aarhus University

Klausuren

ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsklausur: Unglückliche Wendung

Dorothea (D) wird beim Ausführen von Anitas (A) Pferd Blacky auf einem Pferdehof verletzt, wodurch ihr Sach- und Personenschäden entstehen. D fordert von A Schadensersatz, wird aber durch Verjährung ihrer Ansprüche im späteren Prozess beim Amtsgericht München zurückgewiesen. D nimmt daraufhin ihren Anwalt Gemächlich (G) wegen anwaltlichen Fehlverhaltens in Anspruch, nachdem dieser die Verjährung übersehen hat. Im Mittelpunkt stehen haftungsrechtliche Fragestellungen (Gefälligkeitsverhältnis, Tierhalterhaftung), das Verjährungsrecht und Regressansprüche gegen den Anwalt. Zudem wird die zivilprozessuale Bindungswirkung eines klageabweisenden Urteils thematisiert.

VerjährungKeine entgegenstehende Rechtskraft, § 322 ZPOSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von cand. iur Marius Fischer prüfen besonders häufig Keine entgegenstehende Rechtskraft, § 322 ZPO (1×), Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht) (1×) und Verjährung (1×).