Thomas Riehm, geboren 1973, ist deutscher Rechtswissenschaftler und seit mehreren Jahren Hochschullehrer an der Juristischen Fakultät der Universität Passau. Er widmet sich in Forschung und Lehre juristischen Fragestellungen. Sein beruflicher Werdegang ist durch die Tätigkeit als Professor an der Universität Passau geprägt.
Klausuren
Übungsfall: Das Montagsauto
Karl verlangt von der Halbgar AG Ersatz für Schäden an seinem Auto und dem Garagentor, die durch einen technischen Defekt am neuen Fahrzeug entstanden sind. Im Streit steht, ob die Halbgar AG als Herstellerin nach deutschem und europäischem Produkthaftungsrecht für die Schäden haftet. Zentrale rechtliche Fragen betreffen Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, insbesondere den Fehlerbegriff, den Nachweis von Fehler, Schaden und Kausalität sowie mögliche Haftungsausschlüsse nach dem Stand von Wissenschaft und Technik. Es sind zudem Vorgaben und Auslegungsfragen der EU-Produkthaftungsrichtlinie zu beachten.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Thomas Riehm prüfen besonders häufig Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht) (1×), Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht) (1×) und Verjährung (1×).