Klausuren
Fortgeschrittenenklausur: Der abgeschleppte Sattelauflieger – Folgen eines Notrufs
E ist Eigentümer eines Sattelaufliegers, den er im Rahmen eines Leasingvertrags dem L zur Nutzung überlassen hat. Nach einem Defekt auf der Autobahn wird das Fahrzeug von B, einem Abschleppunternehmen, auf dessen Betriebsgelände verbracht. Nach wirksamer Kündigung des Leasingvertrags verlangt E von B die Herausgabe des Sattelaufliegers, während B die Herausgabe von der Zahlung bisheriger Standkosten abhängig macht. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag, dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis sowie bereicherungsrechtliche Fragen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Rechtsanwältin Dr. Simona Liauw prüfen besonders häufig § 823 Abs. 1 BGB (1×), § 823 Abs. 2 BGB (1×) und Auftrag, §§ 662ff. BGB (1×).