Mittendrin oder nur dabei? Von seriösen Geschäftsmännern und gefährlichen Motorradrockern
JA 2020, 691 · Öffentliches Recht für Fortgeschrittene
Von Prof. Dr. Dr. Markus Thiel, Christina Epping
Die Klausur befasst sich mit gewerberechtlichen Maßnahmen gegen eine GmbH, deren Geschäftsführer mutmaßlich Verbindungen zu einer als kriminell eingestuften Motorradrockergruppe hat. Zu prüfen sind die Rücknahme der Bewachungserlaubnis nach § 34a GewO, eine mögliche Gewerbeuntersagung sowie die ordnungsrechtliche Zuverlässigkeit der handelnden Personen. Es geht um das Zusammenspiel zwischen behördlichen Eingriffsbefugnissen und den Grundrechten der Betroffenen.
Schwerpunkte
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- Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenSonstige Beschränkungen der Versammlung („Minusmaßnahmen“)
- Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenVerbot der Versammlung (z.B. § 5 VersG)
- Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenAuflösung der Versammlung (z.B. § 13 VersG)
- Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenBild- und Tonaufnahmen (§ 12a VersG)
Weitere Klausuren zu Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGO
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