Klausuren
1 KlausurJA 20241. Staatsexamen
„Der Streit um die Wagnerhalle“
Im Fall begehrt ein Ortsverband einer politischen Partei den Zugang zu einer neuen Stadthalle für eine Wahlkampfveranstaltung. Die Stadt Bayreuth lehnt den Antrag ab, da sie der Partei rechtsextreme und unerwünschte Tendenzen unterstellt und auf einen formellen Stadtratsbeschluss zum Ausschluss bestimmter politischer Inhalte verweist. Examiniert werden der einstweilige Rechtsschutz und die kommunalrechtlichen Grundlagen des Zugangs zu öffentlichen Einrichtungen unter Berücksichtigung der Grundrechte und des Parteienrechts.
Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeVorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 1, Abs. 3 GG)+5 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Lukas Heinze prüfen besonders häufig Die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde (1×), Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 1, Abs. 3 GG) (1×) und Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO) (1×).