Klausuren
2 KlausurenEin Dorf bleibt unter sich
Die Gemeinde S am Bodensee erlässt Richtlinien, nach denen von ihr erworbene Grundstücke vorrangig an Personen mit hinreichender Bindung zur Gemeinde verkauft werden sollen. Das Landratsamt sieht darin einen Verstoß gegen nationales und europäisches Recht und fordert die Gemeinde zur Aufhebung der Regelung auf; die Gemeinde klagt hiergegen. Es ist zu prüfen, ob die Klage der Gemeinde Erfolg hat.
Schule mit Courage
Der Fall behandelt die Frage, ob die rechtsextreme Jugendorganisation einer Partei Anspruch auf Nutzung der Mensa einer öffentlichen Schule für eine parteipolitische Veranstaltung hat. Im Mittelpunkt stehen kommunalrechtliche Zulassung zu öffentlichen Einrichtungen, die grundrechtlichen Anforderungen an die Gleichbehandlung politischer Parteien, das Parteienprivileg und die verfassungsrechtlichen Grenzen der Zulassung. Es ist insbesondere einstweiliger Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht zu prüfen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Hannes Beyerbach prüfen besonders häufig Die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde (2×), Begründetheit der Anfechtungsklage (1×), Gleichheitsrecht (Art. 3 GG) (1×), Grundlagen (1×) und Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO) (1×).