Joshua Moir
Joshua Moir ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB). Im Sommersemester 2020 stellte er eine Abschlussklausur zur Vorlesung Grundrechte an der Universität Trier. Zu seinem fachlichen Schwerpunkt zählen grundlegende Fragestellungen im Bereich der Grundrechte. Für hilfreiche Anmerkungen zu seiner Arbeit dankt er Prof. Dr. Antje von Ungern-Sternberg.
Klausuren
Anfängerklausur Grundrechte: „Lasst mich mitsingen!“
Eine 9-jährige Schülerin begehrt Aufnahme in einen traditionsreichen Knabenchor, der als Anstalt des öffentlichen Rechts geführt wird. Ihre Aufnahme wird nach einem Vorsingen unter Verweis auf nicht ausreichenden Luftdruck beim Singen und den traditionsbedingten Klang eines Knabenchors abgelehnt. Die Schülerin sieht sich durch diese Ablehnung in ihrem Recht auf geschlechterbezogene Gleichbehandlung aus Art. 3 GG verletzt und erhebt Verfassungsbeschwerde. Im Mittelpunkt stehen die Abwägung zwischen Gleichbehandlungsgebot und Kunstfreiheit sowie die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Auswahlpraxis öffentlicher Kulturinstitutionen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Joshua Moir prüfen besonders häufig Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) (1×), Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG) (1×) und Verfassungsbeschwerde (1×).