Investory
Saarheim: Investory · Öffentliches Recht für Schwerpunktbereich
Im Fall 'Investory' geht es um die Rechtmäßigkeit eines auf ein Einkaufszentrum zugeschnittenen Bebauungsplans ('Obere Sulz II') der Stadt Saarheim, gegen dessen Inkrafttreten die Nachbarstadt Neunkirchen Normenkontrollklage beim Oberverwaltungsgericht erhebt. Die Klausurproblematik liegt insbesondere in der gerichtlichen Überprüfbarkeit der Abwägung öffentlicher Belange sowie der Einwendungserwägungen im Bauplanungsrecht, der Antragsbefugnis einer Nachbargemeinde und den formellen sowie materiellen Anforderungen an das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans.
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- Außenbereich (§ 35 BauGB)Neuerrichtung von Wohngebäuden (§ 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 BauGB)
- Außenbereich (§ 35 BauGB)Teilprivilegierung und verfassungsrechtlicher Bestandsschutz
- Außenbereich (§ 35 BauGB)Nutzungsänderung nach § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 BauGB
- Kommunale SatzungenRückwirkung von Satzungen
- Kommunale SatzungenEingriff der Satzung in Art. 3 Abs. 1 GG
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