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SaarheimSchwerpunktbereich

Veränderungssperre

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Veränderungssperre
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Worum geht es

Die Klausur thematisiert die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vergnügungsstätten angesichts einer von der Stadt Saarheim erlassenen Veränderungssperre nach § 14 BauGB und unterscheidet die aktuelle Rechtslage nach § 34 BauGB i.V.m. § 7 BauNVO von der intendierten Planung. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob gegen die Veränderungssperre ein Normenkontrollantrag nach § 47 Abs. 1 VwGO zulässig und erfolgversprechend ist.

Themen

Fundstelle

Saarheim — Saarheimer Fälle (saarheim.de)
Saarheim: Veränderungssperre
Klaus Grupp, Ulrich Stelkens
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