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Anne Knodel

2 Klausuren im Portal

Klausuren

2 Klausuren
ZjS 2021Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: 40.000 t Schredder-Schrott

Im Mittelpunkt des Falls steht die öffentlich-rechtliche Verantwortlichkeit für die Beseitigung von 40.000 Tonnen Schredder-Rückständen, die in einer von K an R vermieteten Lagerhalle lagern. Nach Insolvenz und Liquidation der R-GmbH wird K als Vermieter von der zuständigen Behörde zur Entsorgung aufgefordert, da von dem Material erhebliche Gefahren ausgehen. K widersetzt sich der Verfügung und beruft sich auf die Aufgabe seines Eigentums sowie die fehlende Verantwortlichkeit als Vermieter. Rechtlich relevant sind Aspekte des Verwaltungsrechts, insbesondere der Verantwortlichkeit nach dem Gefahrenabwehrrecht, Eigentumsaufgabe (Dereliktion), nachwirkende Haftung sowie die Zurechnung von umweltrechtlichen Pflichten.

Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOVorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)+5 weitere
JA 20161. Staatsexamen

'Schwarzer Donnerstag' in Stuttgart

Im Rahmen der polizeilichen Räumung des Mittleren Schlossgartens in Stuttgart am 30.09.2010 kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen Protestierenden, die gegen das Bauvorhaben 'Stuttgart 21' demonstrierten, und der Polizei, die den Einsatz von Wasserwerfern zur Durchsetzung der Maßnahmen veranlasste. Die Klausur thematisiert die Abgrenzung zwischen einer Versammlung und einer Verhinderungsblockade, die Polizeifestigkeit der Versammlung sowie die Rechtmäßigkeit polizeilicher Primär- und Zwangsmaßnahmen. Zudem wird eine staatshaftungsrechtliche Fragestellung angerissen.

Anne Knodel· JA 2016, 917· 300 Min
Grundlagen Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Versammlungsrechtliche Maßnahmen+3 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Anne Knodel prüfen besonders häufig Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGO (1×), Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGO (1×), Grundlagen (1×), Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG) (1×), Versammlungsrechtliche Maßnahmen (1×) und Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO) (1×).