Polizei- und Ordnungsrecht Berlin
Das Polizei- und Ordnungsrecht Berlin regelt Gefahrenabwehr sowie Eingriffsmaßnahmen der Polizei auf Grundlage des ASOG Bln, insbesondere der polizeilichen Generalklausel (§ 17 Abs. 1 ASOG) und spezieller Standardermächtigungen. Zentrale Themen: Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, polizeirechtliche Verantwortlichkeit, Verwaltungsvollstreckung sowie Sekundäransprüche gegen polizeiliche Maßnahmen (u.a. Art. 34 GG, § 839 BGB). Examensklassiker: Abgrenzung Schutzgüter, Kontrolle polizeilicher Generalklauseln, Rechtmäßigkeit versammlungsrechtlicher Maßnahmen.
Zu diesem Thema haben wir 43 Klausuren im Portal.
Unterthemen
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Schulpflicht wider Willen
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines schulrechtlichen Bescheids, mit dem Eltern zur Durchsetzung der Schulpflicht ihres Kindes verpflichtet und mit einem Zwangsgeld bedroht werden. Thematische Schwerpunkte sind das Widerspruchsverfahren, die verwaltungsprozessuale Anfechtung von Verwaltungsakten, mögliche Ermächtigungsgrundlagen im Schulrecht sowie die Kollision zwischen Schulpflicht und Grundrechten wie Glaubensfreiheit und Elternrecht. Zusätzlich sind Fragen der Verhältnismäßigkeit und die Anforderungen an formelle Rechtmäßigkeit zu prüfen.
* "Zwischen Autobahn, Drogengeld und Bananen
Die Klausur behandelt klassische Eingriffsmaßnahmen der Polizei, namentlich Identitätsfeststellung, Kontrolle von Ausweispapieren, Durchsuchung von Personen und Fahrzeugen sowie die Sicherstellung von Bargeld bei einem Pkw-Stopp auf einer bayerischen Autobahn. Im ersten Teil sind u.a. Rechtsschutzmöglichkeiten gegen polizeiliches Verhalten, insbesondere die Anfechtung und Feststellung der Rechtswidrigkeit vergangener Maßnahmen, zu prüfen. Im zweiten Teil liegt der Fokus auf der Rechtmäßigkeit einer Sicherstellung und einer etwaigen Herausgabe des sichergestellten Bargelds, einschließlich der Wahl der richtigen Klageart.
Schutz der Trinkwasserversorgung im Klimawandel durch Gefahrenabwehrverordnung
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer kommunalen Gefahrenabwehrverordnung, mit der die Stadt S (Rheinland-Pfalz) angesichts zunehmender Wasserknappheit den Gebrauch von Trinkwasser für bestimmte Zwecke (u.a. Wagenwäsche) untersagt. Im Fokus stehen die formellen und materiellen Voraussetzungen der Verordnungsgebung sowie das polizei- und ordnungsrechtliche Vorgehen der Stadt gegen einen Bürger, der mit seiner Klage vorgeht. Die gerichtlich zu prüfenden Aspekte betreffen insbesondere die Zulässigkeit und Begründetheit der Klage gegen die Aufforderung zur Unterlassung sowie das Folgenbeseitigungsinteresse.
Polizei- und Ordnungsrecht Berlin in der Jurafuchs-Lernapp
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