Polizeirechtliche Verantwortlichkeit
Die polizeirechtliche Verantwortlichkeit (§§ 13–17 ASOG Bln) bestimmt, wer als Störer oder Nichtstörer Adressat polizeilicher Maßnahmen sein kann. Unterschieden werden Verhaltensstörer (§ 13), Zustandsstörer (§ 14) und Nichtstörer (§ 17). Examensrelevant: Abgrenzung Verhaltens- und Zustandsstörer, Inanspruchnahme von Nichtstörern, Rechtsfolgen von Störerirrtümern.
Klausuren zum Thema
* "Schwanensee
Im Fall "Schwanensee" wendet sich Siegfried gegen mehrere polizeiliche Maßnahmen, die am Ufer des Schwanensees in Berlin im Zusammenhang mit vermeintlichem Drogenhandel erfolgt sind. Geprüft werden insbesondere die Rechtmäßigkeit von Identitätsfeststellung und Platzverweis sowie die Störerauswahl und die Voraussetzungen der Fortsetzungsfeststellungsklage.
Polizeirechtliche Verantwortlichkeit in der Jurafuchs-Lernapp
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