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Öffentliches Recht

Polizeirechtliche Verantwortlichkeit

Die polizeirechtliche Verantwortlichkeit (§§ 13–17 ASOG Bln) bestimmt, wer als Störer oder Nichtstörer Adressat polizeilicher Maßnahmen sein kann. Unterschieden werden Verhaltensstörer (§ 13), Zustandsstörer (§ 14) und Nichtstörer (§ 17). Examensrelevant: Abgrenzung Verhaltens- und Zustandsstörer, Inanspruchnahme von Nichtstörern, Rechtsfolgen von Störerirrtümern.

Zu diesem Thema haben wir 1 Klausur im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 2026Fortgeschrittene

* "Schwanensee

Im Fall "Schwanensee" wendet sich Siegfried gegen mehrere polizeiliche Maßnahmen, die am Ufer des Schwanensees in Berlin im Zusammenhang mit vermeintlichem Drogenhandel erfolgt sind. Geprüft werden insbesondere die Rechtmäßigkeit von Identitätsfeststellung und Platzverweis sowie die Störerauswahl und die Voraussetzungen der Fortsetzungsfeststellungsklage.

Dr. Carl-Wendelin Neubert· JA 2026, 387· 120 Min
GrundlagenPolizeiliche Generalklausel (§ 17 Abs. 1 ASOG)Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage+3 weitere
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Polizeirechtliche Verantwortlichkeit in der Jurafuchs-Lernapp

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