Verwaltungsvollstreckung
Die Verwaltungsvollstreckung im Berliner Polizei- und Ordnungsrecht richtet sich nach dem Gesetz über das Verfahren der Berliner Verwaltung (VwVfGBln) und dem Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz Berlin (VwVG Bln). Zentrale Maßnahmen sind Zwangsgeld (§ 13 VwVG Bln), Ersatzvornahme (§ 10 VwVG Bln) und unmittelbarer Zwang (§ 16 VwVG Bln). Examensrelevant: Voraussetzungen und Verhältnismäßigkeit der Zwangsmittel, Rechtsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen.
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Verwaltungsvollstreckung in der Jurafuchs-Lernapp
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