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Öffentliches Recht

Gefahrenabwehrverordnung

Gefahrenabwehrverordnungen (Art. 70 GG, §§ 10, 17 ASOG Bln) sind materiell-generelle Rechtsnormen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Sie werden von Landesregierungen oder – im Fall Berlin – vom Senat erlassen (§ 17 I ASOG Bln). Klassiker: Anforderungen an die Bestimmtheit, Rechtmäßigkeit von Verbotsverordnungen, Verhältnismäßigkeitsprüfung (Art. 20 III GG, Art. 2 I GG).

Zu diesem Thema ergänzen wir die Klausurensammlung laufend — schau gleich nochmal vorbei.

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Gefahrenabwehrverordnung in der Jurafuchs-Lernapp

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