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Öffentliches Recht

Polizei- und Ordnungsrecht Bayern

Das Polizei- und Ordnungsrecht Bayern (PAG, LStVG) regelt Gefahrenabwehr, polizeiliche Befugnisse und ordnungsrechtliche Maßnahmen im Freistaat. Zentrale Themen: Begriffe von Gefahr und Verantwortlichkeit (§§ 2, 6–8 PAG), Generalklausel (§ 11 PAG), Standardmaßnahmen (§§ 12 ff. PAG), Verhältnis Polizei–Ordnungsamt. Examensklassiker: Inanspruchnahme von Nichtstörern, Gefahrverdacht, Störerauswahl.

Zu diesem Thema ergänzen wir die Klausurensammlung laufend — schau gleich nochmal vorbei.

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Polizei- und Ordnungsrecht Bayern in der Jurafuchs-Lernapp

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