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Öffentliches Recht

Bauordnungsrecht Niedersachsen

Das Bauordnungsrecht Niedersachsen (insb. NBauO) regelt Anforderungen an bauliche Anlagen, das Baugenehmigungsverfahren sowie die Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörden. Zentrale Normen: Definition der baulichen Anlage (§ 2 NBauO), Genehmigungspflicht und deren Ausnahmen (§§ 59 ff. NBauO), Verhältnis zu Bauplanungsrecht (§§ 30, 34, 35 BauGB). Examensklassiker: Baufreiheit und deren Beschränkung, Genehmigungserfordernis, verfahrensfreie bzw. genehmigungsfreie Vorhaben, Abgrenzung Bauordnungs- vs. Bauplanungsrecht.

Zu diesem Thema haben wir 29 Klausuren im Portal.

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Die Klausur thematisiert die Erfolgsaussichten einer Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung für einen Oldtimer-Schauraum im Randbereich einer rheinland-pfälzischen Stadt. Es geht um Fragen der Zulässigkeit und Begründetheit der Klage im Kontext des öffentlichen Baurechts, insbesondere hinsichtlich des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts sowie der Bedeutung eines Ersatzbaus anstelle der abgerissenen Anlage.

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JA 2025Fortgeschrittene

Original-Examensaktenvortrag: 'Baumfrevel'

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Übungsfall im Baurecht: Eine Säule der Gesellschaft

A möchte in ihrem Stadtteil eine kleine, fest mit dem Boden verbundene Litfaßsäule auf öffentlicher Wegefläche errichten, um überwiegend für Veranstaltungen zu werben. Sie beantragt eine Baugenehmigung und fragt, ob ein Anspruch auf Erteilung besteht. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Genehmigungspflicht und -fähigkeit nach den einschlägigen Vorschriften der Bauordnung und des Baugesetzbuchs. Besondere Bedeutung kommt der Einordnung der Litfaßsäule als bauliche Anlage sowie der Zulässigkeit von Werbeanlagen im Wohngebiet zu.

Der Begriff der baulichen Anlage i.S.d. Bauordnungsrechts+7 weitere
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