Gefahrenabwehrverordnung
Gefahrenabwehrverordnungen sind abstrakt-generelle Regelungen der Exekutive zur Gefahrenabwehr auf Grundlage landesrechtlicher Polizeigesetze (bspw. § 74 HessSOG). Zu beachten sind Bindungen an höherrangiges Recht, insbesondere Grundrechte (Art. 2 Abs. 1, 20a GG) und Spezialgesetze wie IfSG (§ 17 Abs. 5), TierSchG (§ 1 S. 2) oder WaffG (§ 42). Prüfungsrelevant: Verordnungsermächtigung, Bestimmtheitsgrundsatz, Vereinbarkeit mit Bundesrecht.
Klausuren zum Thema
Protestcampen verboten!
A plant als Leiter ein Protestcamp im Hamburger Stadtpark während des G20-Gipfels, das von der Versammlungsbehörde verboten wird. Er erhebt Widerspruch und stellt einen Eilrechtsschutzantrag beim Verwaltungsgericht, wobei insbesondere der Schutzbereich von Art. 8 GG, die rechtliche Einordnung von Protestcamps und das Verhältnis zum besonderen Ordnungsrecht zu prüfen sind.
Gefahrenabwehrverordnung in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.