🚧 Diese Plattform ist in der Beta. Gefunden was nicht stimmt? Schreib uns: feedback@jurafuchs.de

Jurafuchs
Öffentliches Recht

Polizeipflichtigkeit

Die Polizeipflichtigkeit im hamburgischen Polizei- und Ordnungsrecht (§§ 8–12 SOG) definiert, wer als Verantwortliche:r für einen polizeilichen Eingriff in Anspruch genommen werden darf. Unterschieden wird zwischen Verhaltens-, Zustands- und Nichtstörer:in. Zentral sind die polizeiliche Auswahlermächtigung (§ 11 SOG) und die Inanspruchnahme von Nichtstörer:innen (sog. polizeirechtliche Inanspruchnahme Dritter). Examensklassiker: Abgrenzung Verantwortlichkeit, Auswahlermessen, Störer/Nichtstörer-Problematik.

Zu diesem Thema ergänzen wir die Klausurensammlung laufend — schau gleich nochmal vorbei.

Verwandte Themen in Polizei- und Ordnungsrecht Hamburg
🦊

Polizeipflichtigkeit in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

Jurafuchs-Lernapp öffnen