Examensübungsklausur zum Baurecht: Rotlicht im Allgemeinen Wohngebiet
ZJS 2021, 800 · Öffentliches Recht für Fortgeschrittene
Von Maximilian Roth
Im vorliegenden Fall begehrt X als Eigentümer eines Grundstücks im Allgemeinen Wohngebiet einstweiligen Rechtsschutz gegen eine bauaufsichtliche Nutzungsuntersagung des Landkreises G. Der Landkreis untersagt X die Nutzung seines Anwesens als bordellartiger Betrieb aufgrund einer nicht genehmigten Nutzungsänderung gegenüber der ursprünglichen Wohnhausgenehmigung. Streitentscheidend sind Aspekte des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts, insbesondere die Frage nach der Genehmigungsfähigkeit der Nutzung, Bestandsschutz, Duldung sowie Verwirkung und Verhältnismäßigkeit behördlicher Maßnahmen. Es sind zudem Argumente zur Begründung der sofortigen Vollziehung sowie zur Festsetzung und Angemessenheit des Zwangsgeldes zu prüfen.
Schwerpunkte
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- Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Rechtsschutzbedürfnis bei offensichtlicher Unzulässigkeit der Hauptsache (§§ 80, 80a VwGO)
- Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Erhebung der Anfechtungsklage im Eilverfahren – Zeitpunkt und rechtliche Folgen
- Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Vorheriger Antrag bei der Behörde als Zulässigkeitsvoraussetzung (§ 80 Abs. 6 S. 1 VwGO)
- Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Rechtsschutzbedürfnis als Zulässigkeitsvoraussetzung
- Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Beteiligten- und Prozessfähigkeit im einstweiligen Rechtsschutz
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