Übungsfall: HALEC
ZJS 2015, 276 · Öffentliches Recht für Fortgeschrittene
Von Anja Nitschke, Carsten Hörich
Im Zusammenhang mit einer lebensmittelbedingten Infektionswelle während einer Festveranstaltung in der Stadt X erwägt der Krisenstab verschiedene Gefahrenabwehrmaßnahmen gegenüber einem Catering-Unternehmen und Lebensmittelbetrieben. Es geht um die Rechtmäßigkeit von Anordnungen bezüglich Sicherstellungen, Gesundheitsuntersuchungen und Betriebsschließungen nach dem SOG LSA. Die betroffene Firma B will sich gegen eine aufgrund eines Laborfehlers erlassene Betriebsschließung wehren. Zudem verlangt die Firma B Schadensersatz für finanzielle Einbußen und erhebt Klage gegen die Stadt X, nachdem Aufträge infolge einer behördlichen Warnmeldung gekündigt wurden.
Schwerpunkte
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- Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Öffentliche Ordnung: Wiederholung und Vertiefung
- Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Öffentliche Ordnung: Verfassungsmäßigkeit
- Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Öffentliche Ordnung: Begriffsverständnis
- Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Öffentliche Sicherheit Vertiefung: Schutzgut des Bestands des Staates und der Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates oder sonstiger Träger hoheitlicher Gewalt (Fall)
- Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Öffentliche Sicherheit Vertiefung: Schutzgut der Unverletzlichkeit subjektiver Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen (Fall 2)
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