Worum geht es
Die Klausur behandelt eine geplante Versammlungsüberwachung durch eine Mastkamera eines Polizeieinsatzfahrzeugs bei einer Demonstration in NRW. Der Sachverhalt dreht sich um die Frage, ob das bloße Bereitstellen und Ausfahren der Kamera bereits einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit darstellt und welche Möglichkeiten eines schnellen gerichtlichen Vorgehens bestehen. Schwerpunkt sind vorläufiger Rechtsschutz nach § 123 Abs. 1 VwGO sowie die Anforderungen und Grenzen polizeilicher Überwachungsmaßnahmen nach dem Versammlungsgesetz.
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