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Öffentliches Recht

Vertiefung: Versammlungsrecht in der Klausur

Das Versammlungsrecht (Art. 8 GG) schützt die kollektive Meinungsäußerung im öffentlichen Raum und kollidiert häufig mit polizeirechtlichen Gefahrenabwehrbefugnissen. Zentrale Klausurthemen: Voraussetzungen einer Versammlung, Auflösungs- und Beschränkungsmöglichkeiten (Art. 8 II GG), Eilrechtsschutz bei Versammlungsverboten (§ 123 VwGO), Organ- und Amtshaftung bei rechtswidrigen Untersagungen (§ 839 BGB, Art. 34 GG) sowie Abgrenzung zu Meinungsfreiheit (Art. 5 GG).

Zu diesem Thema haben wir 39 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Versammlungsrecht – Tanz gegen rechts

Bei der Klausur handelt es sich um einen examensnahen Übungsfall zum Versammlungsrecht. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie sich verwaltungsrechtliche und grundrechtliche Aspekte bei einer versammlungsrechtlichen Maßnahme gegen eine Protestveranstaltung ('Tanz gegen rechts') zueinander verhalten. Der Fall eignet sich zur Vertiefung versammlungsrechtlicher Grundsätze und deren gerichtlicher Überprüfbarkeit.

Dr. Anna-Julia Saiger· JuS 2026, 679
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungVertiefung: Versammlungsrecht in der Klausur+2 weitere
JA 2026Fortgeschrittene1. Staatsexamen

* "Zwischen Fluss und Meer

Die Klausur behandelt die polizeirechtlichen und versammlungsrechtlichen Voraussetzungen für das Verbot einer pro-palästinensischen Demonstration unter Verwendung einer politisch umstrittenen Parole nach Erlass eines Vereinsverbots für die HAMAS. Im Fokus stehen der Eingriff in die Versammlungsfreiheit, die Anwendung des § 86a StGB auf politische Äußerungen, die Rechtmäßigkeit der Verfügung und die Erfolgsaussichten eines Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz.

Sarah Praunsmändel, Hundt-Matthies, Zimmermann· JA 2026, 314· 300 Min Bearbeitung
Vorläufiger Rechtsschutz (§ 47 Abs. 6 VwGO)Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+13 weitere
JA 2025Anfänger:innen

*"Der (noch) unerfüllte Traum vom Oldtimer-Schauraum?

Die Klausur thematisiert die Erfolgsaussichten einer Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung für einen Oldtimer-Schauraum im Randbereich einer rheinland-pfälzischen Stadt. Es geht um Fragen der Zulässigkeit und Begründetheit der Klage im Kontext des öffentlichen Baurechts, insbesondere hinsichtlich des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts sowie der Bedeutung eines Ersatzbaus anstelle der abgerissenen Anlage.

Prof. Dr. Timo Hebeler, Helene Stahl· JA 2025, 471· 120 Min Bearbeitung
Die BaugenehmigungDer Verwaltungsakt in der KlausurDie Baugenehmigung und das Baugenehmigungsverfahren+5 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

„Schutz einer Synagoge durch Künstliche Intelligenz“

In dieser Klausur wird die polizeiliche Videoüberwachung und der Einsatz eines KI-Algorithmus zur Auswahl von Personen für Identitätskontrollen im Umfeld einer Synagoge in Nordrhein-Westfalen untersucht. Im Mittelpunkt stehen die datenschutzrechtlichen und grundrechtlichen Fragen, insbesondere Probleme des Racial Profiling sowie das Erfordernis einer gesetzlichen Grundlage für den KI-Einsatz. Die Klage eines Betroffenen gegen die mehrfachen Kontrollen und Durchsuchungen beleuchtet die Verhältnismäßigkeit, Ermessensausübung und Diskriminierungsproblematik.

Durner, Müsch· JA 2024, 471· 300 Min Bearbeitung
Recht der öffentlichen SachenEntscheidung durch GerichtsbescheidWiederholung+5 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Versammlungsrecht – Mitgegangen, mitgefangen

Die Klausur behandelt zentrale Fragen zum Versammlungsrecht, insbesondere die rechtlichen Rahmenbedingungen und staatlichen Maßnahmen bei Versammlungen unter freiem Himmel. Im Fokus stehen die Versammlungsfreiheit, polizeiliche Eingriffe sowie die Voraussetzungen und Grenzen von Verbots-, Auflagen- und Auflösungsverfügungen. Ziel ist die praxisnahe Anwendung und vertiefte Prüfung versammlungsrechtlicher Problemstellungen im Referendarexamen.

Sebastian Schwarz· JuS 2024, 441· 300 Min Bearbeitung
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungVertiefung: Versammlungsrecht in der Klausur+3 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

Das Ponykarussell

Die Klausur behandelt eine versammlungsrechtliche Konstellation, bei der eine Tierschutzgruppe im Rahmen einer Demonstration gegen den Betrieb eines Ponykarussells vorgeht und der Karussellbetreiber wegen Umsatzeinbußen einen Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO stellt. Schwerpunkte sind klassische Probleme des Versammlungsrechts, Grundrechtskollisionen (Versammlungsfreiheit vs. Berufsfreiheit/Eigentum), das Verhältnis von Polizei/Versammlungsbehörde und Fragen des gerichtlichen Rechtsschutzes.

Birgit Peters, Helen Arling· JURA 2023, 760
Vertiefung: Versammlungsrecht in der KlausurMaßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)+4 weitere
JuS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Versammlungsrecht und Verwaltungsprozessrecht - Stau

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Angemessenheit einer versammlungsrechtlichen Maßnahme, insbesondere im Zusammenhang mit der Risikoerhöhung durch einen Stau und der Bewertung des Versammlungszwecks. Ein weiterer Kernpunkt ist die Prüfung des sachlichen Schutzbereichs der Versammlungsfreiheit auf Autobahnen, wobei die Möglichkeit des kommunikativen Verkehrs untersucht wird. Zudem wird die unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit durch die Verursachung eines Staus thematisiert. Insgesamt liegt der Fokus der Klausur auf der Abwägung zwischen Versammlungsfreiheit und den Gefahren für die öffentliche Sicherheit sowie der genauen Bestimmung des Schutzbereichs im Kontext des Versammlungsrechts.

Grosche, Schröder· JuS 2023, 433
Recht der öffentlichen SachenVertiefung: Versammlungsrecht in der Klausur
JA 20231. Staatsexamen

Verquere Belagerung“

Die Klausur behandelt Versammlungsrecht.

Britta Kania, Karoline Maria Linzbach· JA 2023, 129· 300 Min Bearbeitung
Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Vertiefung: Versammlungsrecht in der Klausur+5 weitere
JA 2022Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: "Flagge zeigen

Die Klausur behandelt eine polizeiliche Maßnahme im Stadion, bei der ein Fan eine Flagge zeigt und die Polizei diese wegen befürchteter Gewalt unter Anwendung unmittelbaren Zwangs sicherstellt. Zu prüfen sind insbesondere die Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen für Sicherstellung, unmittelbaren Zwang, Anscheinsgefahr, sowie die Verantwortlichkeit des Zweckveranlassers. Weiterhin sind das Feststellungsinteresse und der Zeitpunkt der Erledigung der Maßnahme zu thematisieren.

Prof. Dr. Markus Ogorek, Celine Hofer· JA 2022, 1006· 300 Min Bearbeitung
Erledigung von VerwaltungsaktenDer Verwaltungsakt in der KlausurRecht der öffentlichen Sachen+5 weitere
ZjS 2022Anfänger:innen

Anfängerklausur: Vakantes Impfamt

Im Mittelpunkt steht ein Streit zwischen der Bundesregierung und dem Land L über die Verpflichtung zur Errichtung eines Impfamts nach bundesgesetzlicher Vorgabe (§ 20c IfSG). Die Bundesregierung verlangt von Land L die Umsetzung des Bundesgesetzes und beruft sich auf die aus Art. 83 und 84 GG folgende Pflicht der Länder zur Ausführung von Bundesgesetzen. Land L verweigert die Errichtung des Impfamts und sieht hierin einen Eingriff in die eigene staatliche Autonomie aus Art. 20 Abs. 1 GG. Zentral sind Fragen der Kompetenz- und Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern im föderalen System sowie die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Umsetzung von Bundesgesetzen durch die Länder.

Johannes Gallon, Claus Gienke· ZJS 2022, 402
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungVerwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche MaßnahmenWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Gefährliches Vergnügen auf der Weser

Die Klausur behandelt das Verwaltungsprozessrecht und Verwaltungsverfahrensrecht rund um den Entzug einer Erlaubnis zur Nutzung von Jetskis im Fahrwasser der Weser durch das zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt. Thematisiert werden die Zulässigkeit und Begründetheit einer Klage, insbesondere Fragen der Rücknahme/Widerruf von Verwaltungsakten, Erledigung sowie verfassungsrechtliche Aspekte wie Berufsfreiheit. Im Mittelpunkt steht die Prüfung, ob die Klage des Unternehmers A auf Wiederzulassung des Jetski-Fahrens im Fahrwasser erfolgreich sein kann.

Tobias Nehab· JA 2021, 844· 180 Min Bearbeitung
Der Verwaltungsakt in der KlausurRecht der öffentlichen SachenEntscheidung durch Gerichtsbescheid+3 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Die infektionslose Versammlung

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit versammlungsrechtlicher Beschränkungen anlässlich einer geplanten Kundgebung während der Coronapandemie in Nordrhein-Westfalen. Im Zentrum stehen die Zulässigkeit und Begründetheit des verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes gegen infektionsschutzrechtlich motivierte Beschränkungen der Versammlungsfreiheit, insbesondere Teilnehmerzahl-, Abstands-, Flyer- und Datenerhebungsauflagen. Es werden die maßgeblichen Grundrechte sowie das Verhältnis von Versammlungsrecht und Infektionsschutz erörtert.

Anne Wagner, Dr. Sebastian Schlingloff· JA 2021, 224· 120 Min Bearbeitung
Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Kontrolle ist gut, Vertrauen ist besser?

Die Klausur behandelt die Polizeibefugnis zur Feststellung von Personalien auf einer Versammlung und den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts im Zusammenhang mit Videoaufnahmen durch eine Teilnehmerin. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Voraussetzungen der Identitätsfeststellung, die Grenzen polizeilichen Einschreitens bei sogenannten Anscheinsgefahren sowie das Verhältnis von Polizei- und Versammlungsrecht. Bezug genommen wird unter anderem auf das Kunsturhebergesetz.

Iris Stocker, Tim Kraus· JA 2021, 127· 180 Min Bearbeitung
Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Der 'Tornado'-Überflug

Die Klausur behandelt den Einsatz eines Tornado-Kampfflugzeugs zur Luftaufklärung über ein Protestcamp im Vorfeld eines G-8-Gipfels. Schwerpunktmäßig werden Fragen des modernen Grundrechtseingriffsbegriffs, insbesondere hinsichtlich der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG), und der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde geprüft. Die rechtliche Grundlage bildet § 8 PolG NRW, wobei Annahmen zur Verfassungsmäßigkeit und zum Amtshilfeersuchen vorgegeben sind.

Alexander Hobusch· JA 2018, 838· 120 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeMaßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Winterfreuden?

Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig die Niederlassungsfreiheit und die unionsrechtlichen Anforderungen an Gleichbehandlung sowie Anerkennung ausländischer Nachweise, hier am Beispiel eines britischen Arztes, der in Österreich praktizieren will. Geprüft wird die Unionsrechtskonformität einer nationalen Regelung, die ausschließlich österreichische Bescheinigungen zur gesundheitlichen Eignung für Ärzte verlangt. Zusätzlich werden grundlegende Fragen zur Gewaltenteilung in der EU und zur Rechtssache Dassonville behandelt.

Jukic· JA 2018, 761· 120 Min Bearbeitung
Recht der öffentlichen SachenEntscheidung durch GerichtsbescheidDer Rat+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Staatshaftung im Straßenverkehr

Die Klausur behandelt einen Schadensfall im Straßenverkehr, bei dem ein Polizist in einem privat zur Verfügung gestellten Fahrzeug einen Terroranschlag zu verhindern versucht und dabei einen Unfall verursacht. Es sind Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen das Land Hessen zu prüfen, insbesondere amtshaftungsrechtliche und weitere staatshaftungsrechtliche Anspruchsgrundlagen.

Prof. Dr. Ulrich Jan Schröder· JA 2018, 678· 180 Min Bearbeitung
Der Verwaltungsakt in der KlausurRecht der öffentlichen SachenVertiefung: Versammlungsrecht in der Klausur+5 weitere
JA 2018Anfänger:innen

Verbotene Automaten

Die Klausur thematisiert das Spielhallenbetriebsverbot des fiktiven SpielHG und dessen Auswirkungen auf Grundrechte eines Spielhallenbetreibers. Es wird die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht sowie die Grundrechtsverletzung fokussiert überprüft. Im Mittelpunkt stehen Eigentumsschutz und Berufsfreiheit, sowie die verfassungsprozessrechtliche Prüfung der Erfolgsaussichten.

Annika Kieck· JA 2018, 351· 90 Min Bearbeitung
Die BundesregierungGesetzgebungsverfahrenDer Verwaltungsakt in der Klausur+5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Schutz für Wald und Wasser?

In dieser Übungsklausur wird die Vereinbarkeit einer Novelle des britischen Consumer Protection Act mit den Grundfreiheiten des Unionsrechts geprüft. Der Schwerpunkt liegt auf der Warenverkehrsfreiheit und der Abgrenzung zwischen Produktmodalitäten und Verkaufsmodalitäten. Ergänzend werden Aspekte des Verbraucherschutzes, Umweltrechts und europarechtlicher Haftung behandelt.

Jukic· JA 2017, 842· 120 Min Bearbeitung
Haftung für Verstöße gegen UnionsrechtEuropäische IntegrationDer Verwaltungsakt in der Klausur+5 weitere
JA 2017Anfänger:innen

Strafbare Satire?

Die Klausur behandelt die Auseinandersetzung mit einer strafrechtlichen Verurteilung eines Satirikers nach § 103 StGB aufgrund eines satirischen Gedichts über den türkischen Staatspräsidenten. Es werden die Erfolgsaussichten einer Urteilsverfassungsbeschwerde hinsichtlich der Grundrechte Meinungsfreiheit, Kunstfreiheit und Rundfunkfreiheit geprüft. Schwerpunkt sind die grundrechtlichen Schutzbereiche und deren mögliche Einschränkung durch Strafnormen.

Corinne Rüchardt· JA 2017, 514· 120 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeDer Verwaltungsakt in der KlausurRecht der öffentlichen Sachen+5 weitere
JA 20171. Staatsexamen

Keine Neuen auf der Kirmes?

Die Klausur thematisiert die Ablehnung eines Kirmes-Standplatzes durch eine nordrhein-westfälische Stadt zugunsten eines Neueinsteigers. Es sind Fragen des Kommunalrechts (öffentlich-rechtliche Einrichtungen, Gleichbehandlung, Ermessensausübung) und des Verwaltungsprozessrechts (Zulässigkeit und Begründetheit einer Fortsetzungsfeststellungsklage nach erledigtem Verwaltungsakt) zu bearbeiten. Ferner ist zu prüfen, ob ein Stadtratsmitglied als Prozessvertreter auftreten darf.

Prof. Dr. Stefan Muckel, Julia Hauk· JA 2017, 198· 300 Min Bearbeitung
Der Verwaltungsakt in der KlausurRecht der öffentlichen SachenEntscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Protest auf dem Friedhof

In der Klausur geht es um einen Protest auf dem Friedhof während einer öffentlichen Gedenkveranstaltung, bei dem Teilnehmer mit einem Transparent gegen die Veranstaltung protestieren und polizeilich zur Unterlassung verpflichtet werden. Nach dem Vorfall erheben die Betroffenen Fortsetzungsfeststellungsklage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der polizeilichen Maßnahme. Zu prüfen sind insbesondere die Voraussetzungen der Fortsetzungsfeststellungsklage, versammlungsrechtliche Fragen an einem Ort allgemeinen kommunikativen Verkehrs und die Rechtmäßigkeit der Einschränkungen unter Berücksichtigung grundrechtlicher Positionen.

Prof. Dr. Christoph Enders, Norman Jäckel· JA 2017, 42· 120 Min Bearbeitung
Der Verwaltungsakt in der KlausurPolizeifestigkeit der VersammlungZulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage+5 weitere
JA 20161. Staatsexamen

'Schwarzer Donnerstag' in Stuttgart

Die Klausur behandelt die polizeiliche Räumung des Mittleren Schlossgartens in Stuttgart am 30.9.2010 im Rahmen der Proteste gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21. Dabei stehen insbesondere die Qualifizierung der Ansammlung als Versammlung, die Polizeifestigkeit des Versammlungsrechts, die Rechtmäßigkeit polizeilicher Zwangsmaßnahmen und die Verhältnismäßigkeit des Wasserwerfereinsatzes im Mittelpunkt. Abgerundet wird die Aufgabenstellung durch eine staatshaftungsrechtliche Frage.

Anne Knodel· JA 2016, 917· 300 Min Bearbeitung
Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenMaßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungPolizeifestigkeit der Versammlung+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

,Tag der deutschen Patrioten' - polizeilicher Notstand im Versammlungsrecht

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines Sofortvollzugsverbots einer Demonstration aufgrund eines behaupteten polizeilichen Notstands im Versammlungsrecht. Zentral sind die Fragen der Störer-Eigenschaft des Veranstalters, die Schutzpflicht des Staates zugunsten der Versammlungsfreiheit und die Anforderungen an das Vorgehen der Behörden bei Gefahrenprognose und Ressourcenknappheit. Zudem ist die Erfolgsaussicht eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO zu prüfen.

Prof. Dr. Hermann Pünder, Daniel Mattig, Jens Gerlach· JA 2016, 681· 180 Min Bearbeitung
Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche MaßnahmenEinstweiliger RechtsschutzRecht der öffentlichen Sachen+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Weg mit der Mauer in den Köpfen

In der Klausur 'Weg mit der Mauer in den Köpfen' geht es um die behördliche Anordnung von Auflagen bei einer angemeldeten Demonstration und deren rechtliche Überprüfung, insbesondere hinsichtlich Grundrechte wie Meinungsfreiheit und Kunstfreiheit. Behandelt werden die formelle und materielle Rechtmäßigkeit versammlungsrechtlicher Maßnahmen, die Verhältnismäßigkeit der Auflagen sowie das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht. Der Sachverhalt greift die rechtlichen Konflikte bei politisch auffälligen Versammlungen und die Grenzen der Grundrechtsausübung auf.

Björn P. Ebert· JA 2016, 355· 180 Min Bearbeitung
Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen Räumen+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Der kamerascheue Demonstrant

Die Klausur behandelt eine geplante Versammlungsüberwachung durch eine Mastkamera eines Polizeieinsatzfahrzeugs bei einer Demonstration in NRW. Der Sachverhalt dreht sich um die Frage, ob das bloße Bereitstellen und Ausfahren der Kamera bereits einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit darstellt und welche Möglichkeiten eines schnellen gerichtlichen Vorgehens bestehen. Schwerpunkt sind vorläufiger Rechtsschutz nach § 123 Abs. 1 VwGO sowie die Anforderungen und Grenzen polizeilicher Überwachungsmaßnahmen nach dem Versammlungsgesetz.

Dr. Dan Bastian Trapp, Julia Stinner· JA 2015, 599· 180 Min Bearbeitung
Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Vorläufiger Rechtsschutz (§ 47 Abs. 6 VwGO)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+5 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Konflikte um die Kindergartenpflicht

Die Klausur thematisiert die Verfassungsmäßigkeit eines geplanten Bundesgesetzes zur verpflichtenden Kindergartenpflicht für Kinder ab vier Jahren. Im Fokus stehen die Gesetzgebungskompetenz des Bundes sowie mögliche Konflikte mit Grundrechten von Eltern und Kindern, insbesondere vor dem Hintergrund bestehender Regelungen im SGB VIII. Ein Gutachten zur Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Grundgesetz und den relevanten Grundrechten wird verlangt.

Prof. Dr. Guy Beaucamp· JA 2014, 682· 180 Min Bearbeitung
Der Verwaltungsakt in der KlausurRecht der öffentlichen SachenDie öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde+5 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Blockadetraining und szenische Wegtrageübung als Versammlung

Die Klausur behandelt das Versammlungsrecht am Beispiel einer angemeldeten Versammlung mit Blockadetraining und szenischen Wegtrageübungen. Im Zentrum stehen die Rechtmäßigkeit von versammlungsrechtlichen Auflagen, insbesondere zur Benennung und Ausstattung von Ordnern sowie das Verbot bestimmter Trainingsinhalte, der Störerbegriff und Fragen zur Erledigungserklärung im Verwaltungsprozess. Relevante Aspekte wie das Verhältnis von Versammlungs- und Polizeirecht, die Polizeifestigkeit der Versammlung und die Voraussetzungen für Beschränkungen gem. VersammlG werden erörtert.

Jun.-Prof. Dr. Roland Broemel, Prof. Dr. Arne-Patrik Heinze· JA 2014, 529· 300 Min Bearbeitung
Rechte und Pflichten im Vorfeld einer VersammlungMaßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungVersammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)+5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Grundfälle zum Versammlungsrecht

Die Klausur stellt Grundfälle zum Versammlungsrecht dar und behandelt typische Problemstellungen anhand von konkreten Sachverhalten. Einleitend wird auf die Gesetzgebungskompetenz und die Bedeutung von Art. 8 GG eingegangen, anschließend werden Beispielfälle wie zur Definition der Versammlung praxisnah diskutiert.

Christoph Trurnit· JURA 2014, 486
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Versammlungsrechtliche MaßnahmenVertiefung: Versammlungsrecht in der Klausur+3 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

St. Martin oder St. Michael?

In der Klausur wird die Rechtmäßigkeit einer Entscheidung thematisiert, durch welche ein schulpflichtiges Kind auf Antrag der Erziehungsberechtigten für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt und in einen Schulkindergarten eingewiesen wird. Der Fokus liegt auf der verwaltungsrechtlichen Prüfung nach niedersächsischem Schulrecht, insbesondere im Hinblick auf Verfahrensfehler, Ermessensausübung und den Anspruch gegen die Einweisung in einen bestimmten Schulkindergarten.

Möller· JA 2013, 695· 300 Min Bearbeitung
Entscheidung durch GerichtsbescheidDer Verwaltungsakt in der KlausurRecht der öffentlichen Sachen+5 weitere
JA 2013Anfänger:innen

Demonstration im Shopping Center?

Die Klausur behandelt die Frage, ob ein privates Einkaufszentrum eine Demonstration und das Verteilen von Flugblättern auf seinem Gelände untersagen darf. Im Zentrum stehen die Voraussetzungen und Grenzen der mittelbaren Drittwirkung von Grundrechten, insbesondere der Versammlungsfreiheit im Spannungsfeld zum Hausrecht privater Eigentümer öffentlicher Einrichtungen. Die Aufgabenstellung verlangt eine Überprüfung der materiellen Rechtslage aus öffentlich-rechtlicher Sicht.

Johan Horst, Steffen Kommer· JA 2013, 445· 120 Min Bearbeitung
Vertiefung: Versammlungsrecht in der KlausurEuropäische IntegrationFreizügigkeit (Art. 11 GG)+5 weitere
JA 2013Anfänger:innen

Der schneidige Bundespräsident und sein Rücktritt

Die Klausur thematisiert den Rücktritt eines Bundespräsidenten, die formelle Wirksamkeit eines Rücktritts sowie die (vertretungsweise) Ausübung von Amtshandlungen durch den Bundesratspräsidenten. Im Mittelpunkt steht, ob eine Bundestagsfraktion erfolgreich gegen die Ausfertigung eines Gesetzes durch den Bundesratspräsidenten im Organstreitverfahren vorgehen kann.

Dr. Thorsten Helm, Maximilian Platzer· JA 2013, 284· 180 Min Bearbeitung
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungDer BundespräsidentDas Bundesverfassungsgericht+5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Streit um die Studiengebühren

In der Klausur wird ein Gesetz zur Einführung von Studiengebühren in einem Bundesland auf seine Vereinbarkeit mit den Grundrechten geprüft. Ein Student fühlt sich insbesondere durch die neue finanzielle Belastung benachteiligt und begehrt die Überprüfung potenzieller Grundrechtsverstöße, etwa im Hinblick auf Gleichheit, Berufsfreiheit und Bildungszugang. Die Klausur legt dabei besonderen Wert auf die Argumentation zu Grundrechten und mögliche Verfassungsverstöße.

Prof. Dr. Guy Beaucamp· JA 2012, 765· 180 Min Bearbeitung
Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtAllgemeine GrundrechtslehrenDer Verwaltungsakt in der Klausur+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsfall: „Des Bürgermeisters frühes Ende“ Die Verkürzung laufender Wahlperioden am Beispiel kommunaler Wahlbeamter

Im Fall fordert die im Landtag vertretene Y-Fraktion, die Wahlperioden von Bürgermeistern und Gemeinderäten im Bundesland L durch Gesetz zu synchronisieren, indem die Amtszeit der Bürgermeister von 7 auf 5 Jahre verkürzt wird. Ziel ist eine gleichzeitige und gleichlange Wahl der kommunalen Organe, um die politische Arbeit zu erleichtern und Kosten einzusparen. Die X-Fraktion beanstandet die Verfassungsmäßigkeit des Vorhabens mit Blick auf das Demokratieprinzip, den Wählerwillen und den Vertrauensschutz sowie die kommunalen Selbstverwaltungsrechte. Der Fall untersucht die Vereinbarkeit eines solchen Eingriffs in laufende Amtszeiten mit dem Verfassungsrecht, einschließlich der Frage, ob eine Verlängerung der Gemeinderatsperioden verfassungskonform wäre.

Hana Kühr, Sebastian Ziehm· ZJS 2012, 206
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungRecht der öffentlichen SachenEntscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
JA 20111. Staatsexamen

Der Pkw mit den abgefahrenen Reifen

Die Klausur thematisiert die Sicherstellung eines PKW durch das Ordnungsamt wegen abgefahrener Reifen und die Herausgabe im Wege des Eilrechtsschutzes. Es werden unter anderem die Abgrenzung zwischen Sofortvollzug und unmittelbarer Ausführung, die Rechtsnatur des Sofortvollzugs sowie das Verhältnis von StVZO zum allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsrecht behandelt.

Dr. Johannes Meister· JA 2011, 359· 300 Min Bearbeitung
Recht der öffentlichen SachenDer RatDer Verwaltungsakt in der Klausur+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Herr K und die Flut

Die Klausur behandelt Ansprüche des Hauseigentümers K gegen das Land Berlin nach einer Hochwasserüberschwemmung. Thematisiert werden insbesondere das Staatshaftungsrecht (u.a. Amtshaftung, Aufopferung), mögliche Mitverantwortung durch unterlassene Zahlungen, Grundrechtsschutzpflichten des Landes bei Gefahrenlagen sowie ein Behandlungsfehler durch den Notarzt. Außerdem werden Fragen zur Aufrechnung mit öffentlichen Beitragsforderungen und zur gerichtlichen Zuständigkeit aufgeworfen.

Dr. Kai von Lewinski, Sandra Deye, Holger Greve, Florian Schärdel· JA 2011, 351· 240 Min Bearbeitung
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungDer Verwaltungsakt in der KlausurLandesrecht (bundeslandspezifisch)+5 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Grenzenlose Tariftreue

Die Klausur behandelt die Frage, ob das rheinland-pfälzische Vergabegesetz (§§ 3, 13 RPVgG), das Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen zur Tariftreue verpflichtet und für bestimmte Streitigkeiten den Zivilrechtsweg vorschreibt, mit höherrangigem Recht – insbesondere Grundrechten und der Kompetenzordnung des Grundgesetzes – vereinbar ist. Zentral ist die Betrachtung, ob eine Verfassungsbeschwerde eines nicht tarifgebundenen Unternehmens gegen die Benachteiligung im Vergabeverfahren mit Blick auf Art. 12 Abs. 1 GG, die Justizgrundrechte sowie Bundeskompetenzen Erfolg haben könnte.

Dr. Markus Winkler· JA 2010, 274· 180 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeDer Verwaltungsakt in der KlausurLandesrecht (bundeslandspezifisch)+5 weitere
JA 20091. Staatsexamen

Einstweilige Anordnung zur Rückforderung vertraglich gewährter gemeinschaftsrechtswidriger Beihilfen

Die Klausur behandelt die Rückforderung gemeinschaftsrechtswidriger Beihilfen nach einer Entscheidung der Europäischen Kommission. Thematisiert wird, welche verwaltungsprozessualen Wege zur Verfügung stehen, um die zügige Rückzahlung der Beihilfe im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht durchzusetzen. Im Mittelpunkt stehen das Verhältnis von Europäischem und deutschem Verwaltungsrecht sowie die praktische Umsetzung der Kommissionsvorgaben.

Julia Haas, Jan Martin Hoffmann· JA 2009, 119· 300 Min Bearbeitung
Entscheidung durch GerichtsbescheidEuropäische IntegrationDie Merkmale des Verwaltungsakts+5 weitere
JA 20091. Staatsexamen

Die Freizeitabteilung

Die Klausur behandelt einen Fall aus dem Staatshaftungsrecht: Nach einem Baumangel und einer darauf folgenden missglückten Mahnbescheidserteilung erhebt die H-GmbH über ihren Geschäftsführer Klage gegen das Land auf Schadensersatz. Thematisiert werden die Voraussetzungen eines Mahnbescheids, Fragen zur Verjährung und Ansprüche aus Amtspflichtverletzung.

Christin Horlach, Daniela Guhl· JA 2009, 96· 300 Min Bearbeitung
Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Weitere RechtsgebieteDer Verwaltungsakt in der Klausur+5 weitere
JA 20051. Staatsexamen

Die Kindergartenkrise

Die Klausur behandelt einen Streit innerhalb einer Verbandsgemeinde in Rheinland-Pfalz über die Pflicht einer Ortsgemeinde zum Beitritt zu einem Kindergarten-Zweckverband. Im Mittelpunkt stehen dabei Fragen des Zweckverbandsrechts, des allgemeinen Verwaltungsrechts sowie kommunalrechtliche Aspekte, insbesondere kommunale Selbstverwaltung und die Rolle der Kommunalaufsicht.

Dr. Markus Winkler· JA 2005, 516· 300 Min Bearbeitung
Entscheidung durch GerichtsbescheidAusführung der Gesetze durch die VerwaltungPolitische Parteien+5 weitere
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Vertiefung: Versammlungsrecht in der Klausur in der Jurafuchs-Lernapp

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