Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Maßnahmen
Der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Maßnahmen betrifft die Anfechtung und Überprüfung von Behördenentscheidungen, etwa Auflagen oder Verbote bei Versammlungen (Art. 8 GG). Zentral sind einstweiliger Rechtsschutz (§§ 80, 80 Abs. 5, 123 VwGO) sowie die Grundrechtsabwägung mit Art. 2, 3, 12, 14 GG. Examensrelevant: Rechtsschutzbedürfnis bei kurzfristigen Eingriffen, Eilrechtsschutz vor bzw. während Versammlungen, Streit um faktisches Verbot durch Auflagen.
Zu diesem Thema haben wir 140 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
* "Stifte, die den Schulfrieden gefährden?
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines an Schüler und Eltern gerichteten Verbots, bestimmte Stifte in eine Schule zu bringen. Im Mittelpunkt stehen verwaltungsrechtliche Fragestellungen wie die Einordnung als Verwaltungsakt, die Ermächtigungsgrundlage nach Landes-Schulrecht, die Voraussetzungen und das Ausüben von Ermessen sowie die Begründung und Bekanntgabe. Zudem wird auf Widerspruchsmöglichkeiten und einschlägige Verfahrensregeln eingegangen.
* "Schwanensee
Die Klausur behandelt polizeiliche Standardmaßnahmen am Beispiel einer Identitätsfeststellung und eines Platzverweises im Berliner Polizei- und Ordnungsrecht. Geprüft werden insbesondere die Voraussetzungen und die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen nach dem ASOG Bln, der Gefahrbegriff, Störerauswahl und die Zulässigkeit (insbesondere eines Fortsetzungsfeststellungsantrags) vor dem Verwaltungsgericht. Der Sachverhalt betont die Grundrechtsrelevanz und typische Streitfragen wie Verantwortlichkeit und Verhältnismäßigkeit.
Fortgeschrittenenübungsklausur: Torfgrippe am Checkpoint
Der niederländische Staatsangehörige A wird bei der Einreise nach Deutschland im Rahmen pandemiebedingter Beschränkungen abgewiesen und wendet sich vor dem Verwaltungsgericht gegen das verhängte Einreiseverbot. Er bezeichnet das Verbot als unionsrechtswidrige Verletzung seiner Freizügigkeitsrechte, da keine individuelle Gesundheitsgefahr von ihm ausgegangen sei und andere EU-Staaten keine vergleichbaren Maßnahmen ergriffen hätten. Die Behörde stützt sich auf § 6 FreizügG/EU und argumentiert mit dem verfassungsrechtlichen Gesundheitsschutz sowie der Gleichbehandlung aller Ausländer. Im Kern geht es um die Vereinbarkeit nationaler Einreisebeschränkungen mit dem Unionsrecht, insbesondere dem Recht auf Freizügigkeit und einem etwaigen Diskriminierungsverbot.
Der aufgebrachte Apotheker
Die Klausur behandelt das Verfahren im vorläufigen Rechtsschutz gegen einen Widerruf der Apothekenbetriebserlaubnis (§ 1 ApoG, § 4 ApoG) wegen Zweifeln an der Zuverlässigkeit des Apothekers. Im Fokus stehen die Anforderungen an den Erlass einer Regelungsanordnung nach § 80 Abs. 5 VwGO, insbesondere die Interessenabwägung zwischen Arzneimittelversorgung und behördlicher Gefahrenabwehr sowie die Bedeutung strafgerichtlicher Feststellungen für verwaltungsrechtliche Verfahren.
* "Zwischen Fluss und Meer
Die Klausur behandelt die polizeirechtlichen und versammlungsrechtlichen Voraussetzungen für das Verbot einer pro-palästinensischen Demonstration unter Verwendung einer politisch umstrittenen Parole nach Erlass eines Vereinsverbots für die HAMAS. Im Fokus stehen der Eingriff in die Versammlungsfreiheit, die Anwendung des § 86a StGB auf politische Äußerungen, die Rechtmäßigkeit der Verfügung und die Erfolgsaussichten eines Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz.
Ärger auf dem Wochenmarkt
Die Klausur behandelt das Wirtschaftsförderungsgesetz (WFG), das Gewerbetreibende verpflichtet, eine bargeldlose Zahlungsmöglichkeit anzubieten und Verstöße mit Bußgeldern sanktioniert. Im Mittelpunkt steht die Verfassungsbeschwerde einer Marktbetreiberin, die sich durch die Regelungen insbesondere in ihrer Berufsfreiheit verletzt sieht. Zu prüfen ist vor allem die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde bezüglich Grundrechten und verfassungsprozessualen Fragen.
* "Zwischen Autobahn, Drogengeld und Bananen
Die Klausur behandelt klassische Eingriffsmaßnahmen der Polizei, namentlich Identitätsfeststellung, Kontrolle von Ausweispapieren, Durchsuchung von Personen und Fahrzeugen sowie die Sicherstellung von Bargeld bei einem Pkw-Stopp auf einer bayerischen Autobahn. Im ersten Teil sind u.a. Rechtsschutzmöglichkeiten gegen polizeiliches Verhalten, insbesondere die Anfechtung und Feststellung der Rechtswidrigkeit vergangener Maßnahmen, zu prüfen. Im zweiten Teil liegt der Fokus auf der Rechtmäßigkeit einer Sicherstellung und einer etwaigen Herausgabe des sichergestellten Bargelds, einschließlich der Wahl der richtigen Klageart.
Konstituierungskrise
Die Klausur behandelt die Konstituierungskrise im Deutschen Bundestag nach einer Neuwahl. Im Mittelpunkt stehen die Abläufe der ersten Sitzung, insbesondere der Umgang mit einem Geschäftsordnungsänderungsantrag und der Streit um die Wahl des Bundestagspräsidenten. Der Sachverhalt thematisiert die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Verteilung von Ämtern und Prüfungsfragen zum Organstreitverfahren sowie zur materiellen Verfassungsmäßigkeit einer Geschäftsordnungsänderung.
'Rien ne va plus'…auf Europas Straßen
Die Klausur behandelt ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen einen EU-Mitgliedstaat aufgrund einer Änderung des Hochschulgesetzes. Im Fokus stehen die Vereinbarkeit der gesetzlichen Anforderungen für ausländische Hochschulen mit den europäischen Grundfreiheiten und Grundrechten, insbesondere der Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit und einschlägigen Bestimmungen der EU-Grundrechtecharta. Zu prüfen sind sowohl Zulässigkeit als auch Begründetheit der Klage.
Original-Examensklausur: "'Über den Wolken' – Einsatz einer Flugsicherheitsbegleiterin
Die Klausur befasst sich mit dem Polizeirecht im Kontext eines Einsatzes von Flugsicherheitsbegleiterinnen (Sky Marshals) während eines Linienflugs. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die von einer Bundespolizistin veranlasste, gegen den Passagier gerichtete Wegnahme einer Zigarettenattrappe rechtmäßig war und ob der gerichtliche Rechtsschutz gegen dieses polizeiliche Handeln gegeben ist. Die Aufgabenstellung fordert eine umfassende Prüfung aller relevanten öffentlich-rechtlichen und polizeirechtlichen Fragen.
* "Fortgesetzte Frustration auf der Fußball-Fanmeile
Die Klausur behandelt zahlreiche Fragen zum allgemeinen Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht im Kontext einer Fußball-Fanmeile. Thematisiert werden unter anderem das Verhältnis von Gemeingebrauch und Sondernutzung, die rechtlichen Anforderungen an eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis sowie die Voraussetzungen und Erfolgsaussichten verschiedener Klagearten. Der zweite Teil prüft verwaltungsprozessuale Zulässigkeitsvoraussetzungen und Maßnahmen rund um die Rücknahme einer erteilten Genehmigung und die Anordnung der sofortigen Vollziehung.
„Energieversorgung in unsicheren Zeiten“
Die Klausur thematisiert die Anordnung einer Treuhandverwaltung für eine Raffinerie im Energiesektor als Reaktion auf die durch Sanktionen verschärfte Energiekrise 2022. Zentral sind dabei die Prüfung des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Anordnung (§ 17 EnSiG), die Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift sowie die Frage eines Entschädigungsanspruchs. Vertieft behandelt werden die Vereinbarkeit der Maßnahme mit Grundrechten (insb. Art. 14 GG, Niederlassungsfreiheit), das Verhältnis zum Verwaltungsprozessrecht und die verwaltungsrechtliche Ausgestaltung der Maßnahme.
„Der Streit um die Wagnerhalle“
Die Klausur thematisiert den Anspruch einer politischen Partei auf Zugang zu einer kommunalen Veranstaltungsstätte (Wagnerhalle) und das verfassungsrechtliche Spannungsverhältnis zwischen Gleichbehandlung politischer Parteien, kommunalem Hausrecht und Ausgrenzung wegen politischer Positionen. Gegenstand ist die Ablehnung eines Antrags auf Nutzung der öffentlichen Einrichtung und das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gegen diese Ablehnung.
„Der gefährliche Hund“
Die Klausur thematisiert die verwaltungsrechtliche Überprüfung einer Feststellung nach § 7 NHundG, wonach ein Hund als gefährlich eingestuft wird. Im Mittelpunkt steht die Rechtmäßigkeit eines entsprechenden Verwaltungsakts einschließlich materieller und formeller Voraussetzungen sowie die prozessuale Situation rund um Klagefristen und Beteiligtenstellung. Zudem sind die Rechte der Hundehalterin sowie behördliche Ermittlungs- und Abwägungspflichten am Maßstab landesrechtlicher und, mittelbar, grundrechtlicher Vorgaben zu prüfen.
„Haus der Musik“
In dem Fall geht es um ein ohne Genehmigung errichtetes 'Haus der Musik' im unbeplanten Außenbereich, das für Musikproben und Veranstaltungen genutzt wird. Die Baubehörde verfügt den Abriss und ordnet die sofortige Vollziehung an, woraufhin der Eigentümer Widerspruch und einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Abrissverfügung stellt. Es sind bauplanungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Fragen nach § 35 BauGB sowie die Voraussetzungen des einstweiligen Rechtsschutzes zu prüfen.
Anfängerklausur Grundrechte: „Lasst mich mitsingen!“
Eine 9-jährige Schülerin begehrt Aufnahme in einen traditionsreichen Knabenchor, der als Anstalt des öffentlichen Rechts geführt wird. Ihre Aufnahme wird nach einem Vorsingen unter Verweis auf nicht ausreichenden Luftdruck beim Singen und den traditionsbedingten Klang eines Knabenchors abgelehnt. Die Schülerin sieht sich durch diese Ablehnung in ihrem Recht auf geschlechterbezogene Gleichbehandlung aus Art. 3 GG verletzt und erhebt Verfassungsbeschwerde. Im Mittelpunkt stehen die Abwägung zwischen Gleichbehandlungsgebot und Kunstfreiheit sowie die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Auswahlpraxis öffentlicher Kulturinstitutionen.
Freiheit in km/h
In der Klausur wird die Verfassungsmäßigkeit eines generellen Tempolimits von 130 km/h auf deutschen Autobahnen geprüft, das durch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung als Rechtsverordnung erlassen wurde. Der Beschwerdeführer rügt insbesondere die Verletzung seiner Grundrechte, namentlich der allgemeinen Handlungsfreiheit sowie seiner Berufsausübungsfreiheit, und problematisiert den Schutz vor Selbstgefährdung durch den Staat. Zu untersuchen ist dabei auch die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der Rechtsverordnung sowie die Eingriffsrechtfertigung im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde.
'Coronaausbrüche in der Fleischfabrik' – Arbeitsstopp für Grenzpendler aus Großbetrieben der Fleischproduktion
Die Klausur behandelt Verfassungs- und Europarecht.
Verquere Belagerung“
Die Klausur behandelt Versammlungsrecht.
Fortgeschrittenenklausur: „Hängt die Orangenen!“
Die Partei „Nationaler Aufbruch“ (N-Partei) hängt zur Bundestagswahl im Stadtgebiet Wahlplakate mit dem Aufruf „HÄNGT DIE ORANGENEN!“ auf, worauf die Ordnungsbehörde deren Entfernung und die sofortige Vollziehung anordnet. Die Partei sieht darin eine ungerechtfertigte Einschränkung ihrer Meinungsfreiheit und erhebt Klage gegen die Abhängpflicht und die Androhung der Ersatzvornahme. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Rechtmäßigkeit des behördlichen Einschreitens im Gefahrenabwehrrecht, zur Auslegung strafrechtlich relevanter Aussagen auf Wahlplakaten sowie zu den Voraussetzungen und Grenzen kommunikativer Grundrechte. Die Klage prüft die Zulässigkeit und Begründetheit der angegriffenen Verwaltungsmaßnahmen.
(Referendar-)Examensklausur: Kommando zurück!
Die A-UG, ein mittelständisches Unternehmen, erhält vom Landkreis Bayreuth nach Vertragsschluss eine 1 Mio. €-Förderung im Rahmen eines regionalen Beihilfeprogramms. Die Beihilfe überschreitet die unionsrechtliche de-minimis-Grenze und wurde ohne vorherige Mitteilung an die Europäische Kommission gewährt. Nach einem Prüfverfahren verpflichtet die Kommission den Landkreis zur Rückforderung der Beihilfe, worauf dieser die A-UG zur Rückzahlung auffordert und schließlich Klage vor dem Verwaltungsgericht erhebt. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Rückabwicklung eines Beihilfevertrags nach Unionsrechtsverstoß, der Rechtsbehelf der Behörde sowie das Verhältnis zwischen Europarecht und nationalem Verwaltungsrecht.
Finanzspritze für die Mobilitätswende“
Die Klausur thematisiert die behördliche Untersagung der Hotelnutzung auf einem Grundstück der Demokratischen Volksrepublik Korea in Rheinland-Pfalz wegen EU-Sanktionen. Hauptstreitpunkt ist, ob die städtische Anordnung, gestützt auf eine polizeirechtliche Generalklausel und flankiert durch eine Zwangsgeldandrohung, rechtmäßig ergangen ist, insbesondere unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben sowie baurechtlicher und polizeirechtlicher Ermächtigungsgrundlagen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen für die Hotelbetreiberin und das Verhältnis von EU-Recht zu nationalem Recht stehen im Fokus.
* "Unerwünschte Gehsteigberatung
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer Untersagungsverfügung des Bezirksamts Hamburg gegen einen Verein, der Gehsteigberatungen vor einer Abtreibungspraxis durchführt. Im Zentrum stehen die öffentlich-rechtlichen Anspruchsgrundlagen, verwaltungsprozessuale Fragestellungen sowie Grundrechtskonflikte zwischen der Betätigungsfreiheit des Vereins und den Rechten der betroffenen Frauen. Zudem geht es um die Auswirkungen eines nachträglichen Wegfalls des ursprünglichen Streitanlasses auf das Verfahren.
Übungshausarbeit: Wirtschaftsförderung in der Pandemie
Im Fall begehrt ein in den Niederlanden ansässiges Hotelunternehmen (K) die Auszahlung staatlicher sowie europäischer Corona-Hilfen, nachdem deren Anträge auf Subventionen vom Landeswirtschaftsministerium abgelehnt wurden, während ein regionales Hotel (H) die Förderung erhält. Gegenstand der rechtlichen Prüfung sind insbesondere die Voraussetzungen und die Gleichbehandlung bei der Vergabe öffentlicher Subventionen, der Grundrechtsschutz nach Art. 14, 12 und 3 GG sowie nach der EU-Grundrechte-Charta. K macht eine Verletzung ihrer Grundrechte wegen Ablehnung der Fördermittel geltend. Der Fall behandelt außerdem die Zuständigkeit und Rechtsgrundlagen bei nationalen und europäischen Wirtschaftshilfen.
Fortgeschrittenenhausarbeit im Verwaltungsrecht mit unionsrechtlichen Bezügen: Tiertransporte auf Abwegen
Landwirt L betreibt eine Büffelfarm in Berlin und exportiert regelmäßig Tiere in einen Nicht-EU-Staat (S). Für den Transport von 20 Büffeln beantragt L beim Bezirksamt Reinickendorf eine Transportgenehmigung nach Art. 14 der TTVO. Die Amtstierärztin A sieht aufgrund Berichten, dass Tiertransporte ins Ausland sowie die Bedingungen im Zielstaat mit erheblichen Tierschutzproblemen verbunden sind, und hinterfragt die Zulässigkeit des beantragten Transports. Der Fall thematisiert typische Problemstellungen des Verwaltungsrechts wie den Umgang mit abstrakter und konkreter Gefahr, Verantwortlichkeit für das Handeln Dritter und prozessuale Fragen, insbesondere zur elektronischen Klageeinreichung und zur Einordnung der Klageart. Zudem sind unionsrechtliche Aspekte sowie tierschutzrechtliche Standards relevant.
Der vergessene Suspensiveffekt
In der Klausur wird der vorläufige Rechtsschutz bei Widerruf der Bestellung und Befähigung zum Luftsicherheitsassistenten nach zweifelnder Zuverlässigkeit behandelt. Im Mittelpunkt steht die Frage der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen die sofort vollziehbare Entscheidung der Luftsicherheitsbehörde. Es werden materielle und prozessuale Aspekte des Luftsicherheitsrechts sowie einschlägige verwaltungsprozessuale Vorschriften geprüft.
Examensübungsklausur: Nur ohne Diadem in die Krone?
Eine österreichische Hotelbetreiberin in Mannheim wendet sich gegen ein von der Landesregierung Baden-Württemberg während der Corona-Pandemie erlassenes Beherbergungsverbot. Sie begehrt einstweiligen Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO mit dem Ziel, ihren Hotelbetrieb trotz Verordnung fortführen zu können. Im Mittelpunkt stehen Fragen der formellen und materiellen Rechtmäßigkeit der Verordnung, insbesondere zur Ermächtigungsgrundlage im Infektionsschutzgesetz, zum Grundrechtseingriff aus Art. 12 GG, zum Zitiergebot sowie zur Bestimmtheit des Verordnungsinhalts. Zudem geht es um die Abwägung öffentlicher Gesundheitsinteressen gegenüber den wirtschaftlichen Interessen und Freiheitsrechten der Hotelbetreiberin.
Anfängerklausur: Vakantes Impfamt
Im Mittelpunkt steht ein Streit zwischen der Bundesregierung und dem Land L über die Verpflichtung zur Errichtung eines Impfamts nach bundesgesetzlicher Vorgabe (§ 20c IfSG). Die Bundesregierung verlangt von Land L die Umsetzung des Bundesgesetzes und beruft sich auf die aus Art. 83 und 84 GG folgende Pflicht der Länder zur Ausführung von Bundesgesetzen. Land L verweigert die Errichtung des Impfamts und sieht hierin einen Eingriff in die eigene staatliche Autonomie aus Art. 20 Abs. 1 GG. Zentral sind Fragen der Kompetenz- und Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern im föderalen System sowie die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Umsetzung von Bundesgesetzen durch die Länder.
Grundrechtskollisionen im digitalen Raum
Die Klausur behandelt eine Kollision von Grundrechten im Kontext digitaler Kommunikation: Ein Bundestagsabgeordneter wird von einer Social-Media-Plattform wegen wiederholter irreführender Äußerungen zum Thema Corona-Politik gelöscht. Es geht um die Prüfung, ob und inwieweit seiner Verfassungsbeschwerde gegen die Löschung des Accounts wegen Verletzung von Meinungsfreiheit und der Möglichkeit zum Wahlkampf stattgegeben werden kann, und welche Grundrechte sowohl dem Account-Inhaber als auch dem Plattformbetreiber zukommen.
Examensübungsklausur: Rechtsschutz gegen landes- und bundesrechtliche Verbote in der Pandemie
Im Mittelpunkt des Falls steht P, ein Sexarbeiter in Hamburg, der sich gegen die pandemiebedingten Schließungen von Prostitutionsstätten wendet. Er beanstandet, dass Fitnessstudios und Massagesalons unter Auflagen wieder öffnen dürfen, während Prostitutionsstätten weiterhin geschlossen bleiben. Kern des Falles sind Fragen des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen bundes- und landesrechtliche Verbote sowie die Vereinbarkeit dieser Maßnahmen mit Grundrechten, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung. Thematisiert wird das Zusammenspiel der Bundesnotbremse mit landesrechtlichen Verordnungen sowie die Abwägung von Infektionsschutz und Freiheitsrechten im Kontext der Pandemie.
Abschlussklausur Europarecht: Gute Nachbarschaft in Pandemiezeiten?
Österreich erhebt vor dem EuGH Klage gegen Deutschland, nachdem Deutschland während der Coronapandemie vorübergehende Grenzkontrollen zu Österreich einführt. Die Grenzkontrollen führen zu erheblichen Wartezeiten und wirtschaftlichen Einbußen, insbesondere für die österreichische Exportwirtschaft. Im Streit stehen die Vereinbarkeit der deutschen Maßnahmen mit den Grundfreiheiten des EU-Binnenmarkts und das Verhältnis zwischen Pandemieschutz und wirtschaftlicher Freizügigkeit. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind die Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit nationaler Grenzkontrollen im Lichte des Unionsrechts.
Im Namen der Gesundheit
Die Klausur thematisiert die öffentlichen Warnungen einer Lebensmittelüberwachungsbehörde vor bestimmten Produkten und deren verwaltungs-, haftungs- sowie verfassungsrechtliche Konsequenzen. Es wird aus verschiedenen Perspektiven die Rechtmäßigkeit dieser behördlichen Informationshandlungen, Ansprüche auf einstweiligen Rechtsschutz sowie mögliche Amtshaftungsansprüche und die Vorlage an das Bundesverfassungsgericht bezüglich einer angeblichen Verfassungswidrigkeit einer Spezialnorm (§ 40 I a LFGB) geprüft. Im Mittelpunkt stehen die Auswirkungen von behördlichen Warnungen auf Grundrechte der betroffenen Unternehmen und die Anforderungen an staatliche Informationsbefugnisse.
Der Stern von Vergina
Die Klausur behandelt eine polizeirechtliche Maßnahme im Zusammenhang mit einem Fußballspiel, bei dem ein Banner aufgehängt wird, das zu erheblichen Spannungen zwischen Fanlagern führt. Der Schwerpunkt liegt auf der Rechtmäßigkeit des Einschreitens der Polizei, den Voraussetzungen und der Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage sowie auf der Frage der Störereigenschaft und des polizeilichen Zwangs gegenüber dem Kläger.
Corona im Bundestag
Die Klausur thematisiert ein verfassungsrechtliches Problem: Nach einer Corona-bedingten Quarantäneanordnung gegen Bundestagsabgeordnete prüft das Bundesverfassungsgericht einen Antrag eines betroffenen Abgeordneten gegen den Bundestag. Im Mittelpunkt stehen die Reichweite der Abgeordnetenimmunität, die Bedeutung subjektiver Rechte des einzelnen Abgeordneten sowie die Frage der Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen und des Reklamationsrechts des Bundestags. Der Sachverhalt ist im Kontext der COVID-19-Pandemie und parlamentarischer Arbeitsfähigkeit angesiedelt.
Examensübungsklausur zum Baurecht: Rotlicht im Allgemeinen Wohngebiet
Im vorliegenden Fall begehrt X als Eigentümer eines Grundstücks im Allgemeinen Wohngebiet einstweiligen Rechtsschutz gegen eine bauaufsichtliche Nutzungsuntersagung des Landkreises G. Der Landkreis untersagt X die Nutzung seines Anwesens als bordellartiger Betrieb aufgrund einer nicht genehmigten Nutzungsänderung gegenüber der ursprünglichen Wohnhausgenehmigung. Streitentscheidend sind Aspekte des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts, insbesondere die Frage nach der Genehmigungsfähigkeit der Nutzung, Bestandsschutz, Duldung sowie Verwirkung und Verhältnismäßigkeit behördlicher Maßnahmen. Es sind zudem Argumente zur Begründung der sofortigen Vollziehung sowie zur Festsetzung und Angemessenheit des Zwangsgeldes zu prüfen.
Examensübungsklausur: Die obduzierte Leiche und die EMRK
Die Eltern einer verstorbenen 14-Jährigen wenden sich gegen die vom Gesundheitsamt angeordnete Obduktion ihrer Tochter, nachdem diese kurz nach einer COVID-19-Impfung verstorben ist. Sie begehren die Herausgabe des Leichnams, um die nach islamischem Ritus vorgesehene Bestattung durchzuführen und wenden sich gegen die Organentnahme im Rahmen der Sektion. Im Streit stehen das öffentliche Interesse an der Erforschung von Impfnebenwirkungen und Pandemiebekämpfung einerseits sowie das postmortale Persönlichkeitsrecht und die Religionsfreiheit der Angehörigen andererseits. Die Prüfung erstreckt sich auf Fragen des Verwaltungsrechts, des Staatsorganisationsrechts sowie auf die Vereinbarkeit mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
Die Bettelbegleitung
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer ordnungsbehördlichen Verfügung, mit der einem Vater untersagt wird, gemeinsam mit seiner minderjährigen Tochter auf einer öffentlichen Straße zu betteln. Gegenstand sind zum einen die rechtlichen Grundlagen der Verfügung anhand einer landesrechtlichen Verordnung über das Bettelverbot in Begleitung von Kindern sowie die Prüfung einschlägiger Grundrechte und deren Schranken. Der Kandidat soll die Erfolgsaussichten einer Klage gegen die Verfügung umfassend rechtlich würdigen.
Referendarexamensklausur: Die fiesen Tricks der Arbeitgeber
Berta Böse (B), Geschäftsführerin eines Unternehmens, verlangt von Google (G), die Anzeige eines Links zu einem kritischen Fernsehbeitrag bei Eingabe ihres Namens zu unterlassen. Nach erfolgloser gerichtlicher Durchsetzung erhebt B Verfassungsbeschwerde mit der Begründung einer Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts und ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Die zentrale Konstellation betrifft die Anwendbarkeit der EU-Grundrechtecharta versus nationaler Grundrechte im light der DSGVO sowie Löschansprüche im Online-Kontext. Wesentliche Schwerpunkte liegen in der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde, dem Prüfungsmaßstab und der Drittwirkung von Unionsgrundrechten.
Affäre auf Ibiza
Die Klausur thematisiert die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde der SZ-GmbH gegen eine zivilgerichtlich erlassene Unterlassungsverfügung hinsichtlich der Veröffentlichung heimlich angefertigter Videoaufnahmen eines Politikers. Im Mittelpunkt steht die Kollision zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (insbesondere Recht auf Privatsphäre und eigenes Bild) und den Kommunikationsgrundrechten der Presse, insbesondere im Kontext politischer Berichterstattung und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Die Klausur prüft insbesondere die Bedeutung der Pressefreiheit, die Auslegung und Schranken der §§ 22, 23 KUG sowie die verfassungsrechtliche Gewichtung beider Grundrechtspositionen.
Examensübungsklausur: Demokratieförderung aus dem Ausland (un)erwünscht
Im Mittelpunkt steht eine Stiftung in einem EU-Mitgliedstaat, die sich der Förderung demokratischer Werte verschrieben hat und finanzielle Zuwendungen aus dem In- und Ausland erhält. Ein nationales Gesetz verpflichtet zivilgesellschaftliche Organisationen zu umfassenden Melde- und Veröffentlichungspflichten bei der Annahme ausländischer Geldmittel und sieht Sanktions- sowie Auflösungstatbestände vor. Die Stiftung befolgt diese Vorgaben nicht und wird daraufhin mit einer Geldbuße und ihrer Auflösung konfrontiert. Es geht um die Vereinbarkeit solcher nationaler Regelungen mit unionsrechtlichen Vorgaben und Grundfreiheiten sowie die Zulässigkeit einer Vorlage an den Europäischen Gerichtshof im einstweiligen Rechtsschutz.
Turbulenzen um eine heranrückende Windenergieanlage
Die Klausur befasst sich mit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung einer Windenergieanlage (WEA 2) und der Problematik von Nebenbestimmungen zum Schutz einer bereits bestehenden Anlage (WEA 1). Inhaltlich stehen die Voraussetzungen, Reichweite und Rechtsfolgen immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen sowie die gerichtliche Kontrolle von Nebenbestimmungen und etwaigen Ansprüchen Dritter im Mittelpunkt.
Kontrolle ist gut, Vertrauen ist besser?
Die Klausur behandelt die Polizeibefugnis zur Feststellung von Personalien auf einer Versammlung und den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts im Zusammenhang mit Videoaufnahmen durch eine Teilnehmerin. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Voraussetzungen der Identitätsfeststellung, die Grenzen polizeilichen Einschreitens bei sogenannten Anscheinsgefahren sowie das Verhältnis von Polizei- und Versammlungsrecht. Bezug genommen wird unter anderem auf das Kunsturhebergesetz.
Bayerische Grenzerfahrungen
Die Klausur behandelt die Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit bayerischer Polizeikontrollen und der Tätigkeit der Bayerischen Grenzpolizei im grenznahen Bereich. Zu prüfen sind insbesondere die Gesetzgebungskompetenz des Landes Bayern, die Ermächtigungsgrundlagen für Kontrollen nach dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz sowie das Eingreifen in grundrechtlich geschützte Bereiche durch Identitätsfeststellungen und Durchsuchungen. Ferner ist die verfassungsrechtliche Einordnung der Aufgabenübertragung zwischen Bund und Land zu analysieren.
Mittendrin oder nur dabei? Von seriösen Geschäftsmännern und gefährlichen Motorradrockern
Die Klausur befasst sich mit gewerberechtlichen Maßnahmen gegen eine GmbH, deren Geschäftsführer mutmaßlich Verbindungen zu einer als kriminell eingestuften Motorradrockergruppe hat. Zu prüfen sind die Rücknahme der Bewachungserlaubnis nach § 34a GewO, eine mögliche Gewerbeuntersagung sowie die ordnungsrechtliche Zuverlässigkeit der handelnden Personen. Es geht um das Zusammenspiel zwischen behördlichen Eingriffsbefugnissen und den Grundrechten der Betroffenen.
Fortgeschrittenenklausur: „Rückreisequarantäne“
Eine pensionierte HNO-Ärztin kehrt nach einem längeren Auslandsaufenthalt auf den portugiesischen Azoren nach Berlin zurück. Nach der geltenden Corona-Eindämmungsverordnung wird sie verpflichtet, sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben. Die Ärztin hält diese Maßnahme für unverhältnismäßig und beantragt vor dem Verwaltungsgericht Berlin deren Aufhebung. Der Fall behandelt zentrale Fragen des Infektionsschutzrechts, insbesondere die Rechtmäßigkeit von Quarantäneanordnungen sowie deren Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf individuelle Schutzmaßnahmen und Grundrechte.
Kein Glück mit dem Glücksspiel
Die Klausur behandelt die unionsrechtlichen Grundfreiheiten, insbesondere die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit, und ihre Beschränkung durch nationale Regelungen zum Glücksspiel. Zentral ist die Frage, ob das deutsche Sportwettengesetz (SpWettG) mit den unionsrechtlichen Anforderungen vereinbar ist. Zu klären ist, ob das Konzessionserfordernis sowie das Werbeverbot im SpWettG eine unzulässige Beschränkung für einen EU-Bürger darstellen.
28 days later
Die Klausur behandelt die Frage der Verfassungsmäßigkeit landesrechtlicher Regelungen zur polizeilichen Präventivgewahrsamsdauer, insbesondere einer bis zu 28-tägigen Ingewahrsamnahme nach dem PolGN eines Bundeslandes zur Abwehr erheblicher Straftaten. Diskutiert werden die Anforderungen der Grundrechte, die unions- und konventionsrechtlichen Vorgaben sowie bundesverfassungsgerichtliche Äußerungen zur Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit solcher Gewahrsamsdauern.
Dschihad
Die Klausur behandelt Verfassungsbeschwerde, Grundrechtsprüfung, "Elfes"-Urteil.
Showdown am Alexanderplatz
Die Klausur thematisiert versammlungsrechtliche Auflagen gegenüber einer Mahnwache auf dem Berliner Alexanderplatz und deren verfassungsrechtliche Überprüfung im Wege der Verfassungsbeschwerde. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Versammlungsfreiheit aus Art. 8 GG und der Bestimmtheitsgrundsatz im Hinblick auf verwaltungsbehördliche Auflagen. Zudem werden polizeirechtliche Gefahrenprognosen und die Schutzpflichten des Staates behandelt.
Saarabstimmung – die Dritte
Die Klausur thematisiert den Versuch des Ausschlusses des Saarlandes aus dem Bundesgebiet durch einfaches Bundesgesetz (SaarAustrittsG), die verfahrensmäßigen und materiellen verfassungsrechtlichen Fragen dieses Vorgangs (insbesondere Kompetenzen und Verfahren im Grundgesetz) sowie die prozessuale Geltendmachung vor dem Bundesverfassungsgericht, insbesondere als Bund-Länder-Streit, abstrakte Normenkontrolle und Umdeutung des Antrags. Es wird zudem die Änderung der verfassungsrechtlichen Beurteilung bei einer Grundgesetzänderung mit Zweidrittelmehrheit beleuchtet.
Abstand, bitte!
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, insbesondere die ausnahmsweise Verkürzung von Abstandsflächen im Ortskern einer Gemeinde in Bayern und die damit verbundenen nachbarrechtlichen Einwände. Im Fokus stehen die Prüfung von nachbarschützenden Vorschriften, Begründetheit und Zulässigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Klage gegen einen Bebauungsplan sowie das Zusammenspiel von Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht und Verwaltungsprozessrecht.
Examensübungsklausur im Öffentlichen Recht vom 4. Mai 2018
Im Mittelpunkt der Klausur steht ein Konflikt zwischen einer angemeldeten Versammlung aus dem rechtsextremen Spektrum und einer geplanten Gegendemonstration, die Sitzblockaden und zivilen Ungehorsam vorbereitet. Die Veranstalterin der Hauptversammlung stellt beim Verwaltungsgericht Hamburg einen Antrag auf polizeiliche Maßnahmen gegen das Blockadetraining der Gegendemonstranten, da sie das Zustandekommen ihrer Versammlung gefährdet sieht. Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Versammlungsrechts, des polizeilichen Gefahrenabwehrrechts sowie des vorläufigen Rechtsschutzes im Verwaltungsprozess.
Schwierige Regierungsbildung oder: präsidialer KoKo-Jambo
Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtlichen Vorgaben und Streitfragen rund um die Wahl und Ernennung des Bundeskanzlers nach einer schwierigen Regierungsbildung im Bundestag. Besonderes Augenmerk liegt auf den Kompetenzen und Ermessensspielräumen des Bundespräsidenten bei der Ernennung, der Zulässigkeit und Verfahrensweise einer sogenannten Minderheitsregierung sowie auf der Möglichkeit, stattdessen ein konstruktives Misstrauensvotum nach Art. 67 GG durchzuführen. Die Zulässigkeit eines Organstreitverfahrens und relevante verfassungsprozessuale Fragen stehen im Mittelpunkt.
Die misslungene Hausarbeit
In dieser Klausur wendet sich ein Student gegen die Bewertung seiner Hausarbeit, die nach Punktabzügen aufgrund formaler Mängel als mangelhaft bewertet wurde. Der Student greift sowohl die Auswahl der Prüferin als auch die Bewertungspraxis und die Rechtmäßigkeit der Bewertung mit Blick auf die einschlägige Prüfungsordnung an und begehrt eine Neubewertung oder eine weitere Wiederholungsmöglichkeit im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes.
Kauft deutsche Milch!
Die Klausur thematisiert, ob die Untätigkeit der deutschen Gefahrenabwehrbehörden gegenüber Straßenblockaden auf deutschen Straßen sowie eine staatlich initiierte Werbekampagne zur Förderung deutscher Milch im Einklang mit dem Unionsrecht, insbesondere den Grundfreiheiten im Binnenmarkt der EU, stehen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein ausländischer Milchbauer Anspruch auf Schutz und Gleichbehandlung gegenüber deutschen Wettbewerbern hat und ob die Maßnahmen eine unzulässige Beschränkung des freien Warenverkehrs darstellen.
Zwischenprüfungsklausur: 30 Fragen zum Europarecht
Die Klausur befasst sich mit grundlegenden Fragestellungen des Europarechts im Rahmen einer Zwischenprüfung. Thematisiert werden unter anderem das Verfahren zur Änderung der Anzahl der Richterstellen am Europäischen Gerichtshof, das Initiativrecht zur Errichtung weiterer Fachgerichte sowie die Möglichkeiten des Europäischen Parlaments, Gesetzesinitiativen einzubringen. Weiterhin werden Unterschiede und das Verhältnis zwischen Richtlinien und Verordnungen sowie die unionsrechtlichen Maßstäbe für die Wahl der Handlungsform behandelt. Schwerpunkte liegen dabei auf institutionellen Kompetenzen, Sekundärrechtsakten und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
Flüchtlingsunterbringung als polizei- und ordnungsrechtliche Maßnahme
Die Klausur behandelt die polizei- und ordnungsrechtliche Beschlagnahme eines privaten Grundstücks zur Unterkunft von Flüchtlingen durch die Ordnungsbehörde, insbesondere als Reaktion auf drohende Obdachlosigkeit infolge anhaltender Fluchtmigration. Geprüft werden die Rechtmäßigkeit der Maßnahme auf Grundlage des niedersächsischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes sowie die Erfolgsaussichten eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz. Im Fokus stehen polizeiliche Standardmaßnahmen, die Inanspruchnahme nichtverantwortlicher Personen und das Verhältnis zu bestehenden Kapazitäten der Flüchtlingsunterbringung.
Gefährliche Reinlichkeit
Die Klausur befasst sich mit der kommunalen Übertragung der Straßenreinigungspflichten per Verordnung und der Durchsetzung dieser Pflicht gegenüber einem Grundstückseigentümer (“U”). Zentrale Fragestellungen sind die Zulässigkeit und Begründetheit einer Anfechtungsklage gegen ein behördliches Schreiben sowie Erfolgsaussichten eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht. Es werden dabei Aspekte des Kommunalrechts, des allgemeinen Verwaltungsrechts, des Landesrechts Bayern, sowie verwaltungsprozessrechtliche Fragen (Klageart und einstweiliger Rechtsschutz) behandelt.
Vorläufiger Rechtsschutz gegen ein Innenstadtverbot für Fußballfans
Die Klausur befasst sich mit dem vorläufigen Rechtsschutz gegen ein Aufenthaltsverbot, das von der Stadt Darmstadt für Eintracht-Fans während eines Fußballspiels in einem bestimmten Innenstadtbereich ausgesprochen wurde. Im Mittelpunkt steht die Prüfung, ob ein entsprechender Antrag des betroffenen Fans beim Verwaltungsgericht Aussicht auf Erfolg hätte, insbesondere hinsichtlich der Rechtsgrundlage, Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit des Verbots.
Konflikte um die Koranverteilung
Der Fall behandelt die Aufhebung einer zuvor erteilten Sondernutzungserlaubnis zur Koranverteilung auf öffentlichen Wegen in Hamburg sowie die daraufhin begehrte Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung im einstweiligen Rechtsschutz. Es werden insbesondere die formellen und materiellen Voraussetzungen der Aufhebung, prozessuale Besonderheiten (Widerspruchseinlegung durch einen Dritten), Grundrechtsbezüge und verwaltungsrechtliche Besonderheiten der Sondernutzungserlaubnis geprüft.
'Schwarzer Donnerstag' in Stuttgart
Die Klausur behandelt die polizeiliche Räumung des Mittleren Schlossgartens in Stuttgart am 30.9.2010 im Rahmen der Proteste gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21. Dabei stehen insbesondere die Qualifizierung der Ansammlung als Versammlung, die Polizeifestigkeit des Versammlungsrechts, die Rechtmäßigkeit polizeilicher Zwangsmaßnahmen und die Verhältnismäßigkeit des Wasserwerfereinsatzes im Mittelpunkt. Abgerundet wird die Aufgabenstellung durch eine staatshaftungsrechtliche Frage.
Übungshausarbeit: Brennende Neugier
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob 154 Bundestagsabgeordnete einen Anspruch auf Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Thema 'Gesetzgebungsoutsourcing' im Zusammenhang mit dem WFG-Gesetzgebungsverfahren haben. Sie wenden sich gegen die Ablehnung ihres Antrags durch die Bundestagsmehrheit mit der Begründung, dies greife unzulässig in den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung ein. Der Streit betrifft insbesondere die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen einer sogenannten Minderheitenenquête sowie den Umfang parlamentarischer Kontrollrechte gegenüber der Bundesregierung gemäß Art. 44 GG. Die Kläger rufen das Bundesverfassungsgericht an und berufen sich auf eine Verletzung ihrer verfassungsmäßigen Rechte.
,Tag der deutschen Patrioten' - polizeilicher Notstand im Versammlungsrecht
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines Sofortvollzugsverbots einer Demonstration aufgrund eines behaupteten polizeilichen Notstands im Versammlungsrecht. Zentral sind die Fragen der Störer-Eigenschaft des Veranstalters, die Schutzpflicht des Staates zugunsten der Versammlungsfreiheit und die Anforderungen an das Vorgehen der Behörden bei Gefahrenprognose und Ressourcenknappheit. Zudem ist die Erfolgsaussicht eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO zu prüfen.
Hausarbeit: Verbot der Pelztierhaltung
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob ein vom Bundesrat initiierter Gesetzentwurf, der die gewerbliche Haltung und Tötung von Pelztieren in Deutschland verbietet und eine zehnjährige Übergangsfrist ohne Entschädigungsregelung vorsieht, mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die P-GmbH, Betreiberin einer regulären Pelztierfarm, sieht sich durch das geplante Gesetz in verschiedenen Grundrechten, insbesondere Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie, verletzt und rügt eine entschädigungslose Enteignung. Der Fall thematisiert zentrale grundrechtliche Wertungen, insbesondere im Hinblick auf das Spannungsverhältnis zwischen Tierschutz als Verfassungsziel und individuellen Freiheitsrechten. Darüber hinaus umfasst der Fall prozessuale Aspekte der Verfassungsbeschwerde.
Schule mit Courage
Im Sachverhalt begehrt die Jugendorganisation der NPD die Nutzung einer städtischen Schulaula für eine parteipolitische Veranstaltung. Die Stadt Mannheim lehnt den Antrag aus politischen und schulischen Erwägungen ab und konkretisiert daraufhin die Widmung aller schulischen Einrichtungen auf weltanschauliche Neutralität. Die NPD klagt vor dem Verwaltungsgericht und beantragt zudem einstweiligen Rechtsschutz. Die Klausur thematisiert die Gleichbehandlung politischer Parteien, den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen, verfassungsrechtliche Parteienprivilegien, Kommunalrecht sowie verwaltungsprozessuale und staatshaftungsrechtliche Gesichtspunkte.
Übungsfall: Die Suche nach dem Richtigen
Im Mittelpunkt des Falls steht eine ordnungsbehördliche Verfügung der Stadt T gegen die H-GmbH, die als Verwalterin eines Einkaufszentrums verpflichtet werden soll, während eines erwarteten Kundenandrangs infolge einer Produktneuheit geeignete Abfallbehälter und mobile Toiletten bereitzustellen. Die H-GmbH wehrt sich gegen die Anordnung und argumentiert insbesondere, nicht die richtige Störerin zu sein und verweist auf alternative Verantwortliche wie die C-AG als Mieterin sowie den Grundstückseigentümer. Gegenstand der Prüfung sind Fragen zur Polizei- und Ordnungsrechtlichen Störereigenschaft und Störerauswahl sowie verwaltungsrechtliche und verwaltungsprozessuale Aspekte. Zu untersuchen ist unter anderem die Zulässigkeit und Begründetheit der Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Examensklausur: Flüchtlingskrise
Der Ministerpräsident des Bundeslandes B fordert die Bundesregierung auf, angesichts des hohen Zustroms von Flüchtlingen umfassende Grenzkontrollen durchzuführen und die Einreise von Ausländern aus sicheren Drittstaaten zu verweigern. Nach Ablehnung seines Anliegens durch die Bundesregierung erwägt er, das Anliegen vor dem Bundesverfassungsgericht durchzusetzen. Im Mittelpunkt stehen dabei verfassungsrechtliche Fragen zum Verhältnis zwischen Bund und Ländern, insbesondere im Hinblick auf Art. 30 GG, das Bundesstaatsprinzip, die Bundestreue und die Kompetenzen in der Asyl- und Flüchtlingspolitik. Zudem werden unionsrechtliche Vorgaben des Dublin-Systems und deren faktisches Außerkrafttreten thematisiert.
Arbeitsfreie Samstage
In dieser öffentlich-rechtlichen Klausur wird die Erfolgsaussicht einer Verfassungsbeschwerde eines Möbelunternehmens gegen eine landesrechtliche Regelung zu arbeitsfreien Samstagen geprüft. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern sowie die Möglichkeit und Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde durch juristische Personen, insbesondere im Zusammenhang mit Art. 12 Abs. 1 GG. Ebenso zu erörtern ist das Erfordernis der vorherigen Rechtswegausschöpfung.
Übungsfall: Die Antiterrordatei
Der designierte Richter B wendet sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das 2006 eingeführte Antiterrordateigesetz (ATDG), das den Austausch von personenbezogenen Daten zwischen Polizei und Nachrichtendiensten zur Terrorismusbekämpfung ermöglicht. B sieht sich unter anderem in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, seinem Brief-, Fernmelde- und Wohnungsrecht sowie im effektiven Rechtsschutz verletzt. Die Bundesregierung bestreitet die Zulässigkeit und Grundrechtsverletzung und verteidigt den Umgang mit der Antiterrordatei sowie die Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten. Im Mittelpunkt stehen verfassungsrechtliche Fragen des Grundrechtsschutzes, das Trennungsgebot zwischen Behörden und die europarechtliche Dimension des Datenschutzes.
Die Warnung
In der Klausur geht es um einen anwaltlichen Prüfungsauftrag: Ein Verein, der regelmäßig Demonstrationen anmeldet, sieht sich aufgrund öffentlicher Warnungen und abwertender Äußerungen des Oberbürgermeisters der Stadt Düsseldorf in seinen Rechten beeinträchtigt. Die rechtliche Beurteilung betrifft unter anderem die Abgrenzung zwischen privater Meinungsäußerung des Amtsträgers und hoheitlichem Verwaltungshandeln, Fragen des Allgemeinen Verwaltungsrechts sowie den Schutz von Vereinigungen vor möglicherweise beeinträchtigendem Verhalten staatlicher Organe.
Nationale Minderheiten und Sperrklauseln im Wahlrecht
Die Klausur behandelt die Wahlprüfungsbeschwerde gegen einen Landtagsbeschluss im Bundesland X, bei dem die niederländische Minderheit über einen eigenen Wählerverband von der 5%-Sperrklausel im Landtagswahlrecht befreit wurde. Die Beschwerdeführer rügen eine Verletzung der Wahl- und Chancengleichheit durch diese Privilegierung sowie die generelle Rechtmäßigkeit der Sperrklausel und die Verfassungsmäßigkeit der Sonderregel für Parteien der Minderheit.
Eltern vs. Grundschule
Die Klausur behandelt das Vorgehen der Eltern gegen eine schulische Entscheidung, durch welche ihrem Sohn die gymnasiale Empfehlung verweigert wurde. Thematisiert wird der einstweilige Rechtsschutz zur Sicherung eines Schulplatzes am Gymnasium, die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns sowie einschlägige Grundrechte der Eltern und des Schülers. Der Sachverhalt legt einen Fokus auf die Überprüfung der Zulässigkeit und Begründetheit verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutzmöglichkeiten.
Der kamerascheue Demonstrant
Die Klausur behandelt eine geplante Versammlungsüberwachung durch eine Mastkamera eines Polizeieinsatzfahrzeugs bei einer Demonstration in NRW. Der Sachverhalt dreht sich um die Frage, ob das bloße Bereitstellen und Ausfahren der Kamera bereits einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit darstellt und welche Möglichkeiten eines schnellen gerichtlichen Vorgehens bestehen. Schwerpunkt sind vorläufiger Rechtsschutz nach § 123 Abs. 1 VwGO sowie die Anforderungen und Grenzen polizeilicher Überwachungsmaßnahmen nach dem Versammlungsgesetz.
Immun gegen Durchsuchungen?
Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen und das Verfahren zur Aufhebung der Immunität eines Bundestagsabgeordneten vor strafprozessualen Durchsuchungsmaßnahmen. Untersucht werden insbesondere die Reichweite eines generellen Immunitätsbeschlusses, die Wirksamkeit einer nachträglichen Aufhebung durch den Bundestag sowie die Verfassungsmäßigkeit des Vorgehens des Stellvertreters des Bundestagspräsidenten. Ferner steht die Möglichkeit eines Organstreitverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht im Raum.
Casus belli
Die Klausur "Casus belli" befasst sich mit einem polizei- und ordnungsrechtlichen Sachverhalt rund um eine Gedenkveranstaltung zum Volkstrauertag, bei dem ein Teilnehmer infolge einer Ruhestörung durch seinen Hund vom Veranstaltungsort verwiesen wird. Es werden verwaltungsrechtliche Fragen zur Rechtmäßigkeit des Platzverweises, zur Klage gegen die Stadt und zum Schutzbereich von Art. 8 GG angesprochen. Zusätzlich werden versammlungsrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Transparenten und dem Einsatz von Lautsprechern bei Kundgebungen thematisiert.
Marktplatzvergabe bei knapper Kapazität
Die Klausur befasst sich mit der Vergabe von Marktplatzstandplätzen (Winterdom Hamburg) bei begrenzter Kapazität und der daraus resultierenden Ablehnung eines Bewerbers durch eine Behörde. Thematisiert werden die rechtlichen Anforderungen an das Auswahlverfahren, insbesondere im Hinblick auf die Gleichbehandlung der Bewerber, das Nachschieben von Gründen, die Anhörung Dritter (Verband) sowie behördliche Befangenheit. Zudem steht die Möglichkeit des einstweiligen Rechtsschutzes im Fokus.
Aktenvortrag: Religionsfreiheit, Versammlungsrecht, Anspruch auf behördliches Einschreiten
Im vorliegenden Fall plant die rechtsradikale Bürgerbewegung P eine islamkritische Demonstration in unmittelbarer Nähe einer Moschee, bei der sogenannte Mohammed-Karikaturen gezeigt werden sollen. Die muslimische Gemeinde G sieht darin eine Verletzung ihrer Religionsfreiheit und fordert vom Polizeipräsidenten, das Zeigen der Karikaturen zu untersagen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Grundrechte auf Religionsfreiheit sowie Meinungs-, Versammlungs- und Kunstfreiheit. Zudem sind strafrechtliche Aspekte (§ 166 StGB) sowie das öffentliche Interesse an Sicherheit und Ordnung zu prüfen. Die Gemeinde G begehrt verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz gegen die Ablehnung ihres Antrags durch die Behörde.
Übungsfall: Die Gemeinschaftsunterkunft
In diesem Fall beantragt B bei der Stadt H eine Baugenehmigung, um sein Gebäude als Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in einem Gewerbegebiet zu nutzen. Das angrenzende Grundstück gehört N, der gegen die erteilte Genehmigung Widerspruch einlegt und nach dessen Ablehnung Klage erhebt. Zusätzlich begehrt N einstweiligen Rechtsschutz gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Baugenehmigung. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Verwaltungsprozessrechts, insbesondere zur Drittanfechtung, sowie bauplanungsrechtliche Vorgaben des Baugesetzbuches in Bezug auf die Zulässigkeit von Unterkünften für Asylbewerber im Gewerbegebiet.
Kanal voll?
Die Klausur behandelt einen Streit zwischen einem Grundstückseigentümer und der Gemeinde über das (Nicht-)Weiterbestehen einer formlos geduldeten Leitungsführung öffentlich-rechtlicher Wasser- und Abwasserleitungen auf Privatgrund. Im Zentrum stehen Ansprüche auf Unterlassung, die kommunalrechtliche Duldungspflicht nach gemeindlicher Entwässerungssatzung und Wasserabgabesatzung, sowie Fragen zur Zulässigkeit und Begründetheit eines möglichen verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes.
Anfängerhausarbeit: Verdachtsberichterstattung im Verfassungsschutzbericht
B, Vorstand des Vereins "Der Mensch in Freiheit e.V.", wendet sich gegen die Erwähnung seines Netzwerks im Verfassungsschutzbericht 2013, wo es als Verdachtsfall im Bereich Linksextremismus geführt wird. Im Bericht wird insbesondere auf radikale Beiträge und "Erfolgsmeldungen" aus dem vereinseigenen Online-Journal Bezug genommen, die das aggressive Vorgehen gegen staatliche Einrichtungen und Polizeibeamte thematisieren. B argumentiert, dass Meinungsäußerungen allein nicht zur Feststellung eines verfassungsfeindlichen Verdachts herangezogen werden dürfen und sieht durch die Berichterstattung im Verfassungsschutzbericht seine Rechte aus Art. 5 GG verletzt. Die Fallkonstellation betrifft die rechtliche Zulässigkeit von Verdachtsberichterstattung durch Behörden sowie die Abwägung von Grundrechten, insbesondere Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz.
Kein Platz für Kinder
Die Klausur behandelt die Frage nach dem Anspruch einer Mutter auf einen Kindergarten- bzw. Hortplatz für ihr Kind in einer kommunalen Kindertageseinrichtung. Thematisch stehen die Nutzung öffentlicher Einrichtungen, die Kapazitätsbegrenzung von Betreuungseinrichtungen sowie etwaige Benutzungsansprüche und Gleichbehandlungsgrundsätze im Mittelpunkt. Der einstweilige Rechtsschutz gegen die Stadt Freital, die Kündigung des Betreuungsvertrags und die Auswahlkriterien für die Platzvergabe stehen im Vordergrund.
Das Ultra-Verbot
Die Klausur befasst sich mit der Anordnung eines Platz- bzw. Aufenthaltsverbots durch die Polizei gegen einen Fußballfan (Mitglied der Mainzer Ultras) für ein Heimspiel und das Campusgelände. Es sind anwaltliche Beratung, Prüfung der Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Standardmaßnahme (Platzverweis/Aufenthaltsverbot, sofortige Vollziehung, Widerspruch) und Fragen zum vorläufigen Rechtsschutz thematisiert.
Konkurrenz bei Beamtenernennung
Die Klausur behandelt die Konkurrenzen bei der Besetzung einer Beamtenstelle, konkret die Ernennung zum Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamburg. Streit besteht um die Rechtmäßigkeit des Auswahlverfahrens, unter anderem wegen Grundsatzverstößen (faire Verfahrensführung, Einflussnahme, Beurteilungspraxis) und der Rechtsschutzmöglichkeiten im Beamtenrecht. Zudem wird auf das Zusammenspiel zwischen Verwaltungsverfahren, einstweiligem Rechtsschutz und Verfassungsbeschwerde eingegangen.
Hausarbeit Öffentliches Recht: Bahnhofs-Demo mit Hindernissen
Der Verein „Peace e.V.“ möchte als Reaktion auf eine geplante rechtsextremistische Demonstration ein öffentliches Blockadetraining im und vor dem Hamburger Hauptbahnhof abhalten, um für Widerstand gegen solche Aufzüge zu mobilisieren. Die zuständige Behörde erteilt hierfür unter anderem Auflagen, die das Vermitteln von Blockadetechniken und einen musikalisch begleiteten Marsch durch den Bahnhof untersagen. Der Verein wehrt sich dagegen und beantragt einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht. Im Mittelpunkt stehen versammlungsrechtliche Fragestellungen, der Schutz der Grundrechte, die Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit behördlicher Auflagen sowie die besondere Schutzwürdigkeit des Bahnhofs als öffentlichem Raum.
Auf der Hut
Die Klausur behandelt die polizeirechtliche Verfügung eines Aufenthaltsverbots mit Zwangsgeldandrohung und deren sofortige Vollziehbarkeit gegen einen Hütchenspieler am Kölner Hauptbahnhof. Es werden sowohl die formellen und materiellen Voraussetzungen des Verwaltungsakts als auch die Anwendbarkeit der polizeilichen Generalklausel und verfahrensrechtliche Aspekte im einstweiligen Rechtsschutz geprüft. Der Antragsteller wendet sich gegen das Aufenthaltsverbot mit Anträgen beim Verwaltungsgericht.
Schwerpunktbereichsklausur Völkerrecht: Menschenrechtsverletzungen durch eingeladene Soldaten
Die NGO Human Rights Monitor und die Angehörigen von X klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen den Staat A, nachdem dessen Soldaten in einem afrikanischen Staat C im Rahmen eines internationalen Einsatzes tödliche Schüsse auf Demonstranten und NGO-Mitarbeiter abgegeben haben. Im Mittelpunkt stehen mögliche Verletzungen von EMRK-Rechten (insbesondere Art. 2, 3, 5, 6 und 8 EMRK) durch das Vorgehen und die anschließende Behandlung von Y, die schwer verletzt wurde und inhaftiert blieb. Thematisiert werden außerdem die Zulässigkeit der Klage, die extraterritoriale Anwendbarkeit der EMRK sowie Fragen des diplomatischen Schutzes durch einen Drittstaat und konsularrechtliche Pflichten. Darüber hinaus spielen juristische Probleme zur Jurisdiktion und zu internationalen Verträgen im Verfahren vor dem IGH eine Rolle.
Referendarexamensklausur Öffentliches Recht: Das Schulbetretungsverbot
Im vorliegenden Fall wendet sich der 14-jährige K, vertreten durch seine Eltern, gegen ein von der zuständigen Behörde verhängtes Schulbetretungsverbot aufgrund fehlenden Masernimpfschutzes. Das Verbot wurde ausgesprochen, nachdem im Umfeld der Schule eine Masern-Erkrankung aufgetreten war und Schutzmaßnahmen ergriffen wurden. K und seine Eltern beanstanden vor allem die Rechtmäßigkeit und die formellen Voraussetzungen des Verbots sowie die genaue Auslegung der Tatbestandsmerkmale des Infektionsschutzgesetzes. Die Behörde beruft sich auf die Durchmischung der Schülerschaft und die Notwendigkeit zum Schutz ungeimpfter Personen. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen im Infektionsschutzrecht, Verwaltungsrecht sowie den Anforderungen an eine behördliche Maßnahme zur Gefahrenabwehr.
Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF
Die Klausur thematisiert die Beteiligungsrechte des Bundestages im Rahmen der europäischen Finanzhilfsmaßnahmen zur Staatsschuldenkrise, insbesondere nach Änderung des Stabilisierungsmechanismusgesetzes bezüglich des Euro-Rettungsschirms (EFSF). Im Mittelpunkt steht die Frage, welche verfassungsprozessualen Anträge Bundestagsabgeordnete gegen eine mögliche Verletzung von Parlamentsrechten bei der Übertragung von Entscheidungsbefugnissen an ein Sondergremium stellen können und wie die Erfolgsaussichten dieser Anträge zu beurteilen sind.
Original Aktenvortrag: "Die Tätowierung – Pony 'Speedy' und die 'Rolling-Stones-Zunge'
Die Klausur behandelt eine tierschutzrechtliche Ordnungsverfügung, mit der das Tätowieren eines Ponys mit einer 'Rolling Stones'-Zunge untersagt und die sofortige Vollziehung angeordnet wurde. Gegenstand sind insbesondere die Vereinbarkeit dieser Verfügung mit dem Tierschutzgesetz, die Möglichkeit einer Rechtfertigung aus vernünftigem Grund, mögliche Grundrechtseingriffe – insbesondere Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) – sowie prozessuale Zulässigkeitsfragen im einstweiligen Rechtsschutz und Fragen der Zustellung.
Kommunale Wasserversorgung für einen Schwarzbau?
Die Klausur behandelt die Frage, ob ein baurechtswidrig genutztes Freizeitgrundstück Anspruch auf Anschluss an die kommunale Wasserversorgung hat. Dabei werden sowohl Fragen des kommunalen Satzungsrechts, des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts als auch verwaltungsprozessrechtliche Aspekte geprüft. Zudem wird die Erfolgsaussicht eines Rechtsbehelfs gegen die Ablehnung des Wasseranschlusses durch die Gemeinde analysiert.
Der Tannenbaumverkauf
Die Klausur behandelt die Frage, ob K als Nachbar einen Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen die Nutzung des Grundstücks S-Straße 2 für den Tannenbaumverkauf, für Werbeanlagen und als Parkplatz hat. Streitig sind insbesondere die bodenrechtliche Relevanz und Zulässigkeit dieser Nutzungen im allgemeinen Wohngebiet, die Möglichkeit und Voraussetzungen einer Nutzungsuntersagung sowie Fragen zur Zulässigkeit und Form des Widerspruchsverfahrens. Vorzunehmen ist eine umfassende verwaltungsprozessuale und baurechtliche Prüfung anhand des Berliner Landesrechts und des BauGB.
Geld oder Schläge
Die Klausur behandelt die Zulässigkeit und Begründetheit einer Fortsetzungsfeststellungsklage gegen eine polizeiliche Wohnungsverweisung (Rückkehrverbot) nach häuslicher Gewalt. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das gegenüber dem Ehemann ausgesprochene und bereits erledigte Rückkehrverbot rechtmäßig war. Der Sachverhalt umfasst die polizeiliche Gefahrenprognose, das Hausverbot und die Auswirkungen auf Grundrechte.
Widersprichst Du noch oder lebst Du schon?
Die Klausur behandelt die Anfechtung eines ablehnenden Verwaltungsakts hinsichtlich der Durchführung verkehrsberuhigender Maßnahmen durch eine Straßenverkehrsbehörde. Im Fokus steht die Zulässigkeit und Begründetheit des Widerspruchsverfahrens, insbesondere Fragen zur Fristversäumnis, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sowie zur sachlichen Rechtslage im Zusammenhang mit der Umsetzung und Aufhebung verkehrsrechtlicher Maßnahmen.
Ehec-Alarm
Die Klausur behandelt verfassungsrechtliche Fragen rund um die Gesetzgebungskompetenzen des Bundes zur Bekämpfung von Ehec-Infektionen, insbesondere die formelle und materielle Verfassungsmäßigkeit einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Im Zentrum stehen die Zustimmungspflichtigkeit eines Bundesgesetzes nach Art. 84 GG, das Prüfungsrecht und die Weigerung des Bundeskanzlers zur Gegenzeichnung sowie mögliche verfassungsgerichtliche Rechtsbehelfe (Organstreitverfahren).
Zum Verwechseln ähnlich
Die Klausur behandelt die Thematik der Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit und den vorläufigen Rechtsschutz im Wege der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage. Der Sachverhalt dreht sich um Schreiben an Existenzgründer, die täuschend als Rechnung gestaltet sind, und die rechtlichen Voraussetzungen sowie das Ermessen im Rahmen des § 35 GewO. Zudem werden wettbewerbsrechtliche Aspekte (UWG) angesprochen.
Russischer oder deutscher Porsche?
Die Klausur thematisiert eine Sicherstellung eines gestohlenen Kraftfahrzeugs durch die Polizei und streitige Herausgabeansprüche zwischen einem deutschen Eigentümer und einem russischen Besitzer. Gegenstand ist insbesondere die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen nach bayerischem Polizeirecht sowie der einstweilige Rechtsschutz nach § 123 VwGO zur Wahrung privater Herausgabeansprüche.
Tätigkeitsverbot wegen Schweinegrippe
Die Klausur thematisiert die Rechtmäßigkeit eines von einer Hochschule ausgesprochenen Tätigkeitsverbots gegen einen beamteten Hochschullehrer aufgrund einer Schweinegrippeinfektion. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Verwaltungsakt, insbesondere zur Anfechtung mittels Widerspruch, zur Fristwahrung, zur materiellen Begründetheit nach dem Infektionsschutzgesetz und zur grundrechtlichen Zulässigkeit berufsbezogener Einschränkungen. Zudem wird die Vereinbarkeit der Maßnahme und des IfSG mit dem Grundgesetz geprüft.
Alle Jahre wieder – Ein Weihnachtsmarkt-Fall
Die Klausur behandelt die Zulässigkeit und Begründetheit einer verwaltungsrechtlichen Feststellungsklage gegen die Stadt Offenbach. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Übertragung der Organisation und Durchführung des traditionellen Offenbacher Weihnachtsmarktes auf einen privaten Betreiber zulässig ist oder gegen die kommunalen Selbstverwaltungsrechte gemäß Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG verstößt. Der Kläger begehrt, dass die Stadt weiterhin selbst über Standplatzbewerbungen entscheidet.
Übungsfall: Busunternehmen vs. Fußgängerzone
Das Busunternehmen O-GmbH klagt gegen die Entscheidung der Stadt S, den Marktplatz für den Busverkehr zu sperren und nur Anlieferern sowie Taxen Zugang zu gewähren. O sieht sich durch diese Verfügung wirtschaftlich bedroht und macht eine Verletzung ihrer Grundrechte geltend, insbesondere der Eigentumsfreiheit, der Berufs- und Unternehmensfreiheit sowie der Gleichheit vor dem Gesetz. Schwerpunktmäßig sind Fragen des Verwaltungsrechts, des subjektiven Rechtsschutzes und der Grundrechtsprüfung relevant. Der Fall umfasst die gerichtliche Ablehnung der Klage und die Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG.
Alles Gute kommt von oben
Im Sachverhalt wird das Unternehmen Ulrich Mineralölprodukte GmbH durch ein Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung (EVSG) in ihrer Tätigkeit eingeschränkt, da Preisfestsetzung, Genehmigungserfordernis für den Handel und Vorratshaltungspflichten festgelegt werden. Das Unternehmen erhebt Verfassungsbeschwerde und macht insbesondere eine Verletzung der Berufsfreiheit und der Eigentumsfreiheit geltend. Zu prüfen ist, ob die Verfassungsbeschwerde Aussicht auf Erfolg hat und ob das Gesetz ordnungsgemäß zustande gekommen ist.
Tritt der November hart herein, muss nicht viel dahinter sein.
Die Klausur behandelt die Duldungsverpflichtung von Grundstückseigentümern nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) im Zusammenhang mit der Vorbereitung einer geplanten Bundesstraße. Im Mittelpunkt stehen die verwaltungsrechtliche Einordnung der behördlichen Ankündigung und Durchführung von Bodenuntersuchungen, die Klageart sowie Fragen der Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit der behördlichen Maßnahmen. Die Erfolgsaussichten einer Klage des betroffenen Eigentümers werden umfassend gutachterlich geprüft.
Kampfhundrentner
In der Klausur geht es um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Haltung eines als Kampfhund eingestuften Hundes – hier ein alter, gebrechlicher Pitbull-Rottweiler-Mischling – in Bayern erlaubnispflichtig ist. Es werden verwaltungsrechtliche Themen wie Ermessensbetätigung, Prüfungsmaßstab der Verhältnismäßigkeit und die Anwendung der bayerischen Kampfhundeverordnung behandelt. Im Mittelpunkt steht eine ordnungsbehördliche Verfügung gegen einen Hundehalter, die auf Landesrecht gestützt wird.
Flatrate – All You Can Drink!
Die Klausur behandelt die rechtlichen Grenzen für Veranstalter von 'Flatrate-Partys', insbesondere die behördliche Untersagung des unbegrenzten Alkoholausschanks gegen Pauschalpreis, den Rechtsschutz durch Anfechtungsklage, die Zulässigkeit und Reichweite von Nebenbestimmungen und Auflagen, sowie die Rolle von Grundrechten bei Verwaltungsentscheidungen. Zudem werden alternative Veranstaltungsmodelle und die Auswirkungen der Föderalismusreform I auf das Gaststättenrecht erörtert.
Übungsfall: Streit um den Vertrag von Lissabon
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob der Vertrag von Lissabon und die begleitenden deutschen Umsetzungsgesetze mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Ein Bundestagsabgeordneter wendet sich mit Verfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz zum EU-Vertrag sowie ein Begleitgesetz. Zentrale Schwerpunkte betreffen die Kompetenzverlagerungen auf die Europäische Union, die Mitwirkungsrechte von Bundestag und Bundesrat im europäischen Gesetzgebungsprozess sowie den grundrechtlichen Schutz durch das Bundesverfassungsgericht. Außerdem ist die verfassungsrechtliche Kontrolle der Einbindung Deutscher Staatsorgane in die europäischen Integrationsschritte zu prüfen.
Windige Angelegenheiten
Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer verwaltungsgerichtlichen Klage gegen einen Widerspruchsbescheid bezüglich der Förderung einer Sonnenkollektorenanlage. Im Mittelpunkt stehen verwaltungsverfahrensrechtliche Fragen zu Nebenbestimmungen, Selbstbindung der Verwaltung und reformatio in peius im Widerspruchsverfahren sowie ein außenwirtschaftsrechtliches Verbot. Der Sachverhalt beleuchtet auch die europarechtskonforme Förderung und spezifische Organisationsregelungen im Verwaltungsverfahren.
Übungsfall: Streit um eine Windfarm
Im Mittelpunkt des Falls steht der Streit um den Ausbau einer bestehenden Windkraftanlage durch eine kommunale Stadtwerke AG, die eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für 18 zusätzliche Windräder beantragt und nach anfänglicher Ablehnung im Widerspruchsverfahren erhält. E, Eigentümer eines nahegelegenen landwirtschaftlichen Betriebs, will gerichtlich gegen die Genehmigung vorgehen, insbesondere mit der Begründung, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterblieben sei. Zudem verlangt E von der Stadtwerke AG Zugang zu einer Machbarkeitsstudie, die Grundlage der Antragsvorbereitung war, und die Herausgabe wird mit Verweis auf fehlende Informationspflicht abgelehnt. Schwerpunkte liegen im Umweltrecht, insbesondere im Immissionsschutzrecht, UVP-Pflicht, Umweltinformationsrecht sowie Fragen der Klagerechte Privater gegen Verwaltungsentscheidungen.
Montags-Demo in Münster
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit versammlungsrechtlicher Auflagen im Zusammenhang mit einer Montags-Demonstration in Münster. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie und mit welchem Rechtsbehelf nachträglich gegen behördliche Beschränkungen und Auflagen für eine bereits durchgeführte Versammlung vorgegangen werden kann, insbesondere im Hinblick auf die Fortsetzungsfeststellungsklage und die Grundrechte auf Versammlungsfreiheit.
Plauener Nebenbestimmungen
Die Klausur behandelt die Zwangsgeldfestsetzung im Verwaltungsvollstreckungsrecht im Zusammenhang mit einer genehmigten Außengastronomie und deren Nebenbestimmungen. Zentral sind die Bestimmtheit der Vollstreckungstitel, die Wirksamkeit und Anfechtbarkeit von Androhungen und Festsetzung des Zwangsgeldes sowie prozessuale Fragen im einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 V VwGO. Die rechtliche Einordnung von Nebenbestimmungen (Bedingung/Auflage) und ihre Verbindung mit Vollstreckungsmaßnahmen stehen dabei im Fokus.
Nebenwirkungen der Niederlassungsfreiheit für Apotheker
Die Klausur befasst sich mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz (§§ 80a III 2, 80 V VwGO) gegen die Erteilung einer Apothekenbetriebserlaubnis an eine ausländische Kapitalgesellschaft unter Berufung auf die Niederlassungsfreiheit nach Art. 43, 48 EG (heute Art. 49, 54 AEUV). Streitpunkte sind insbesondere die Antragsbefugnis der Antragsteller (u.a. Apothekerkammer, Apothekerverband, benachbarte Apothekerin), die Reichweite des Fremdbesitzverbots (§ 8 ApoG), die Anwendung und der Anwendungsvorrang europäischen Rechts sowie eine mögliche Vorlagepflicht an den EuGH. Es wird außerdem thematisiert, ob das nationale Recht angesichts des Anwendungsvorrangs von Unionsrecht durch Behörden unangewendet bleiben darf.
Ein Unfall mit Folgen
Die Klausur behandelt zwei zentrale Fragen des Staatshaftungsrechts und des Verwaltungsvollstreckungsrechts anhand eines Unfallgeschehens: Zum einen wird die Rückerstattungspflicht der Stadt Frankfurt gegenüber einem Landwirt für Kosten der Ersatzvornahme nach einer polizeilichen/ordnungsrechtlichen Maßnahme geprüft. Zum anderen wird ein möglicher Anspruch auf Schmerzensgeld eines während der Untersuchungshaft erkrankten Drogenkuriers gegen das Land Hessen nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) erörtert.
Gaststättenerlaubnis unter Auflagen
Im Mittelpunkt der Klausur steht die Frage, ob die Stadt Duisburg einer Diskothek die Gaststättenerlaubnis unter Nebenbestimmungen, insbesondere Beschäftigungs- und Betretungsverboten, rechtmäßig erteilen durfte und wie sich der Betreiber gegen diese gerichtlichen Nebenbestimmungen und den angedrohten Widerruf der Erlaubnis rechtlich zur Wehr setzen kann. Insbesondere sind verwaltungsrechtliche Anforderungen an Nebenbestimmungen, deren sofortige Vollziehbarkeit sowie die Möglichkeiten vorläufigen Rechtsschutzes zu prüfen.
Leipziger Ersatzvornahme
Die Klausur behandelt den Eilrechtsschutz gegen einen Kostenbescheid nach einer Abschleppmaßnahme wegen Falschparkens. Es sind die Erfolgsaussichten eines Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO zu prüfen, wobei auf die Kostenpflicht des Halters, die behördliche Zuständigkeit, den Unterschied zwischen Ersatzvornahme und unmittelbarer Ausführung sowie die Erforderlichkeit der Maßnahme einzugehen ist. Im Mittelpunkt stehen der Prüfungsaufbau nach Primär- und Sekundärmaßnahme und der richtige Tenor der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung.
Verwaltungsvollstreckung im Erzgebirge
Die Klausur behandelt die Voraussetzungen und den Ablauf der Verwaltungsvollstreckung im Baurecht, insbesondere die Unanfechtbarkeit des Grundverwaltungsaktes, Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Vollstreckungsmaßnahmen, mögliche Vollstreckungshindernisse und die prozessuale Umsetzung des Tenors nach § 80 Abs. 4 VwGO. Der konkrete Sachverhalt dreht sich um Vollstreckungsmaßnahmen (Zwangsgeld und Ersatzvornahme) zur Durchsetzung einer Teilabbruchsanordnung, die der Betroffene als unverhältnismäßig und fehlerhaft beanstandet.
Rechtsschutz bei Feinstaubbelastungen
Die Klausur thematisiert den verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz von Anwohnern gegen Überschreitungen von Feinstaubgrenzwerten. Sie prüft, ob aufgrund einschlägiger nationaler und europäischer Immissionsschutzregelungen ein subjektives öffentliches Recht auf die Aufstellung eines Aktionsplans und verkehrsbeschränkende Maßnahmen besteht. Im Mittelpunkt stehen dabei Fragen zu Drittschutz, Anspruchsgrundlagen und Ermessen im Verwaltungsrecht.
Gestörte Fußballfreude
Die Klausur behandelt eine polizeiliche Ausreiseuntersagung sowie ein präventives Gefährderanschreiben an einen Fußballfan aufgrund polizeilicher Erkenntnisse zu seiner Vergangenheit in der Hooliganszene. Gegenstand ist insbesondere die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen und deren grundrechtliche Implikationen, aber auch Zulässigkeit und Begründetheit verschiedener verwaltungsgerichtlicher Klagearten, darunter die allgemeine Feststellungsklage und die Fortsetzungsfeststellungsklage.
Ruhestörung auf Spanisch
Die Klausur behandelt eine einstweilige Rechtsschutzsituation im Zusammenhang mit dem Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen andauernder Ruhestörungen und der angeblich fehlenden gewerberechtlichen Zuverlässigkeit des Betreibers. Gegenstand ist der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Ordnungsverfügung, mit Schwerpunkt auf der Interessenabwägung sowie dem Verhältnis von Gaststättenrecht und Grundrechten (insb. Berufsfreiheit).
Schwebstaub
Die Klausur behandelt die Voraussetzungen und Grenzen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung einer Zementanlage angesichts erhöhter Schwebstaubbelastung. Im Mittelpunkt stehen die Grenzwerte nach der 22. BImSchV, Anforderungen nach § 5 I Nr. 1 BImSchG sowie Regelungen aus der TA Luft. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten einer Klage der Betreiberin gegen die Versagung der Genehmigung.
Ärger im Revierpark
Die Klausur thematisiert eine Mandantin, die gegen ein von der Stadt Gelsenkirchen ausgesprochenes Hausverbot für einen öffentlichen Revierpark vorgehen möchte. Im Fokus stehen die Voraussetzungen, Rechtsfolgen und der einstweilige Rechtsschutz in Bezug auf den Verwaltungsakt des Hausverbots. Zudem ist zu prüfen, ob die Mandantin rechtliches Gehör vor Erlass des Aufenthaltsverbots erhalten hat und welche Verfahrensschritte anwaltlich zu empfehlen sind.
Ärger mit dem Einvernehmen
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer durch das Landratsamt unter Ersetzung des Einvernehmens (§ 36 BauGB) erteilten Baugenehmigung im Außenbereich, die Möglichkeit einer Befreiung von Festsetzungen eines künftigen Bebauungsplans sowie die Erfolgsaussichten eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung im einstweiligen Rechtsschutz. Es sind Fragen des Bauplanungsrechts und Verwaltungsprozessrechts im Kontext des Kommunalrechts angesprochen.
Treffpunkt
In einem Saarheimer Wohnviertel kommt es auf einem städtischen Spielplatz zu Problemen durch einen Treffpunkt für Drogensüchtige. Die Anwohner sind über gefährliche, herumliegende Spritzen, allgemeine Unsicherheit und erhöhte Kriminalität besorgt und fordern Maßnahmen der Ortspolizeibehörde. Die Fallkonstellation untersucht die ordnungsrechtlichen Handlungsmöglichkeiten und -pflichten der Behörde nach dem SPolG.
Szenen einer Ehe
Die Klausur behandelt polizeiliche Maßnahmen im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt und Suizidgefahr im familiären Kontext. Thematisiert werden insbesondere die rechtlichen Grundlagen für Wohnungsverweis und Rückkehrverbot gemäß § 12 Abs. 2 SPolG sowie die unions- und grundrechtlichen Grenzen solcher Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf Schutz von Ehe und Familie, Freizügigkeit und die Unverletzlichkeit der Wohnung.
Straßenschlussstrich
Der Fall behandelt das saarländische Straßenstrich-Modell: Ein auf Landesrecht gestütztes Prostitutionsverbot wird in Saarheim durch individuell abgeschlossene öffentlich-rechtliche Verträge mit Prostituierten in der Praxis durch polizeiliche Duldung unter der Vorgabe gesundheitlicher Beratung und Pflicht zur Anmeldung nach dem Prostituiertenschutzgesetz 'umgangen'. Thema sind die Zuständigkeit des Regionalverbands Saarbrücken, die Rechtsnatur und Zulässigkeit solcher Verträge, und die ordnungsrechtliche Behandlung von Prostitution im öffentlichen Raum.
Stadtwerkstatt
Die Stadt Saarheim betreibt eine eigene Werkstatt im Mischgebiet und sieht sich nach Beschwerden von Anwohnern aufgrund erhöhter Lärmbelästigung einer immissionsschutzrechtlichen Anordnung gegenüber. Das Landesamt für Umwelt verlangte Maßnahmen zur Einhaltung des Grenzwerts nach der TA Lärm, was die Stadt als Eingriff in ihre gemeindlichen Kompetenzen beanstandet. Die Klausur prüft die Erfolgsaussichten der Klage der Stadt gegen die immissionsschutzrechtliche Verfügung bzw. deren Modifikation im Widerspruchsverfahren.
Ruprechts-Razzia
Die Klausur behandelt den Einsatz der Polizei im Rahmen einer geplanten rechtsextremistischen Veranstaltung in Saarheim und die damit verbundenen polizeilichen Maßnahmen wie Identitätsfeststellung, Durchsuchung und Videoaufnahmen. Es geht um die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Allgemeinverfügung, die Eingriffsmaßnahmen sowie deren verfassungsrechtliche und verwaltungsrechtliche Überprüfung, insbesondere angesichts einer behaupteten Verletzung von Grundrechten und der Versammlungsfreiheit.
Parteilichkeit
Die Klausur befasst sich mit der Frage, ob der extrem rechten Partei BRAUN der Zugang zu einer kommunalen Einrichtung – dem Saarheimer Saalbau – aus politischen oder sicherheitsrechtlichen Gründen verweigert werden darf und inwieweit besondere Haftungsauflagen zulässig sind. Im Mittelpunkt steht die rechtliche Prüfung der kommunalrechtlichen Bindungen der Stadt gegenüber politischen Parteien sowie das kommunalaufsichtsrechtliche Beanstandungsverfahren. Zu beurteilen ist zudem die Einordnung der Nutzung gemeindlicher Einrichtungen inklusive möglicher Grundrechtsverletzungen und der öffentlich-rechtlichen Handlungsformen.
Ortsratspolitik
Die Klausur thematisiert die Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten ein Ortsratsmitglied hat, gegen Tagesordnungspunkte ohne Bezug zu örtlichen Angelegenheiten im Ortsrat vorzugehen. Im Mittelpunkt steht eine Ortsratskonstellation, bei der regelmäßig allgemeinpolitische Themen auf die Tagesordnung gesetzt werden, was zu Konflikten unter den Ratsmitgliedern führt. Es ist zu prüfen, welche gerichtlichen Schritte – unter Ausschluss des Eilrechtsschutzes – in Betracht kommen, um eine Begrenzung der Tagesordnung auf ortsbezogene Angelegenheiten zu erreichen.
Nicht ohne meine Hose
In diesem Fall wird einem blinden Besucher der Zutritt zum städtischen Freibad am Waldsee verweigert, da die Satzung sowohl das Mitbringen von Hunden als auch das Tragen von Badebekleidung an bestimmten Tagen untersagt. Der Betroffene verlangt, mit seinem Blindenhund das Bad auch an Nacktbadetagen besuchen und eine Badehose tragen zu dürfen. Die Klausur prüft die Rechtmäßigkeit der Satzungsbestimmungen, die Zulässigkeit und Erfolgaussichten verwaltungsrechtlicher Rechtsbehelfe sowie die berührten Grundrechte.
Nächtliche Schlagfertigkeit
Die Klausur behandelt die polizeiliche Mitnahme einer Person zur Verhinderung weiterer häuslicher Gewalt und die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Maßnahme im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage. Insbesondere geht es um die Voraussetzungen und Rechtmäßigkeit der polizeilichen Ingewahrsamnahme im Saarländischen Polizei- und Ordnungsrecht sowie die Bedeutung grundrechtlicher Positionen.
Mobilmachung
In der Klausur wird geprüft, ob und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen die Untere Bauaufsichtsbehörde dem Eigentümer eines Grundstücks im Ortsteil Quierbrück der Stadt Saarheim die Beseitigung von auf dem Grundstück abgestellten Campinganhängern auferlegen kann. Zentral sind dabei die Qualifikation der Wohnwagen als bauliche Anlagen sowie die bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Genehmigungserfordernisse.
Laserdrome
Die Klausur befasst sich mit der baurechtlichen Zulässigkeit des Umbaus eines Lagerkellers einer Gaststätte in eine Laserspielanlage und der Ablehnung der hierfür beantragten Baugenehmigung durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Neben bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Fragestellungen werden insbesondere Grundrechtsbezüge (insb. Menschenwürde, Berufsfreiheit) sowie das Verhältnis von öffentlicher Ordnung und Sittlichkeit im Baurecht behandelt. Die Erfolgsaussichten der Anfechtungsklage gegen die Versagung der Baugenehmigung sind zu prüfen.
Kameradschaftsbund Deutsche Eiche e.V.
Der Fall behandelt das Verbot eines als rechtsextrem wahrgenommenen, formal unpolitischen Vereins durch die Ortspolizeibehörde einer Stadt, nachdem Gegenkundgebungen und Sicherheitsbedenken aufgekommen waren. Zu prüfen ist insbesondere die Rechtmäßigkeit der ordnungsrechtlichen Verbotsverfügung unter Beachtung grundrechtlicher Vereins- und Versammlungsfreiheit, die Frage der Versammlungseigenschaft, die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs sowie der verwaltungsprozessuale Rechtsschutz. Es geht auch um das Fortsetzungsfeststellungsinteresse nach Absage des Treffens.
Hauptsach' gudd g'rillt
In dem Fall begehrt eine Anwohnerin der Grillhütte "Am Seebach", dass die Stadt Saarheim aktiv Maßnahmen zur Durchsetzung ihrer Grillhüttensatzung ergreift, um nächtliche Lärmbelästigungen durch Nutzer der Grillhütte zu unterbinden. Die Stadt lehnt dies mit dem Hinweis auf ausreichende Hinweisschilder und verweist ansonsten auf die Polizei. Die Klage richtet sich auf Verpflichtung der Stadt zu weiteren Maßnahmen gegen die Störungen.
Gothic
Der Fall 'Gothic' spielt auf dem Saarheimer Waldfriedhof, dessen Nutzung durch die Gemeinde in einer Friedhofssatzung geregelt ist. Die Stadt gestattete zuvor Dreharbeiten für einen Film außerhalb der Öffnungszeiten, woraufhin eine Eventgesellschaft beantragt, ebenfalls eine Nutzung (Gothic Party) zu genehmigen. Die Friedhofsverwaltung sieht sich mit der Frage konfrontiert, ob ein Anspruch auf Genehmigung und Vertragsabschluss besteht, insbesondere unter Berufung auf Art. 3 Abs. 1 GG und die vorherige Ausnahme für Filmaufnahmen.
Fußgängerzone
Die Klausur behandelt die verwaltungsrechtliche Zulässigkeit und Begründetheit von Maßnahmen einer Stadtverwaltung gegenüber einem Stadtratsmitglied, das in einer Stadtratssitzung und öffentlich zum Boykott der Kommunalwahlen aufruft. Im Mittelpunkt stehen der Ausschluss des Ratsmitglieds aus der Sitzung sowie eine Unterlassungsverfügung gegen die weitere Boykottpropaganda. Zu prüfen sind insbesondere die rechtlichen Grenzen kommunalen Ordnungsverhaltens sowie Betroffenheiten von Grundrechten, vor allem der Meinungsfreiheit.
Friseurgeschäfte
Die Klausur behandelt die rechtlichen Möglichkeiten der Stadt Saarheim, Maßnahmen gegen ein innovatives Friseurgeschäft zu ergreifen, das neben Friseurdienstleistungen frühmorgens Getränke und Croissants anbietet und auch Haarpflegemittel außerhalb regulärer Öffnungszeiten verkauft. Zentral sind dabei gewerbe-, gaststätten- und ordnungsrechtliche Fragestellungen sowie die Verhältnismäßigkeit von Betriebseinschränkungen bis hin zur Untersagung aufgrund einer behaupteten Unzuverlässigkeit des Betreibers.
The Rock
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Zulässigkeit und Begründetheit der 'Staatsnotstandsverfügung' der Bundeskanzlerin, insbesondere im Hinblick auf die damit verbundenen Einschränkungen der Grundrechte der inhaftierten 'Putschisten'. Schwerpunkt ist die Frage der Bindung der Exekutive an Gesetz und Recht gemäß Art. 20 Abs. 3 GG auch im Staatsnotstand sowie spezifisch das Verhältnis von Exekutive und Parlament. Prüfungsgegenstand sind außerdem ein Organstreitverfahren durch eine Bundestagsfraktion und eine Verfassungsbeschwerde eines betroffenen Inhaftierten.
Sezessionskrieg
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit der Einführung einer speziesspezifischen Grundgesetzvorschrift (Art. 118b GG) zur Länderneugliederung und Gestaltung föderaler Strukturen sowie die verfassungsrechtlichen Reaktionsmöglichkeiten des Bundes auf einen behaupteten Sezessionsversuch eines Bundeslandes. Zentral sind Fragen zur Bindung der Bundesorgane an die verfassungsmäßige Ordnung, der Legitimität von Bundeszwang und dem Einsatz von Bundespolizei oder Militär gegenüber Ländern bzw. deren Organen.
Leistungsorientiertes Wahlrecht
In dieser Klausur wird die Verfassungsmäßigkeit eines "leistungsorientierten Wahlrechts" geprüft, das die Bundestagswahl nach Einkommensgruppen differenziert und abweichend von den bisherigen Wahlrechtsgrundsätzen gestaltet. Die Sachverhaltsfrage bezieht sich auf die Erfolgsaussichten eines Organstreitverfahrens durch eine Bundestagsfraktion und auf die Zulässigkeit sowie Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde einer einzelnen Wahlbürgerin. Dabei werden mögliche Grundrechtsverletzungen sowie Verstöße gegen das Staatsorganisationsrecht, insbesondere die Wahlrechtsgrundsätze und den Grundsatz der Volkssouveränität, thematisiert.
Gleichgeschaltet
Die Klausur behandelt das sog. Berlin-Gleichschaltungsgesetz. Im Mittelpunkt stehen verfassungsrechtliche Probleme des föderalen Systems, der Parteienfreiheit und der staatlichen Organisation. Die Zulässigkeit und Begründetheit von Anträgen des Parteivorstands und eines Landes vor dem Bundesverfassungsgericht werden anhand des Eingriffs des Bundes in die Landesverfassung und der Auflösung einer Partei geprüft.
Bahnreform
Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtlichen Fragen rund um die Ausfertigung des "Gesetzes zur Publifizierung der Deutschen Bahn AG". Im Zentrum steht insbesondere, ob der amtierende Präsident des Bundesrates Urquell anstelle des verletzten Bundespräsidenten das Gesetz ausfertigen durfte oder musste und ob die Verweigerung der Ausfertigung angesichts Art. 87e GG gerechtfertigt war. Es werden sowohl staatsorganisationsrechtliche Aspekte als auch die Frage der Vereinbarkeit des Gesetzes mit Art. 87e GG geprüft.
Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Maßnahmen in der Jurafuchs-Lernapp
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