🚧 Diese Plattform ist in der Beta. Gefunden was nicht stimmt? Schreib uns: feedback@jurafuchs.de

Jurafuchs

Broemel

6 Klausuren im Portal · Profil-Link vorschlagen

Klausuren

JA 2015Fortgeschrittene

Ordnungsrechtliches Verbot von Wahlplakaten

Die Klausur behandelt eine Ordnungsverfügung des Bezirksamts Berlin Friedrichshain-Kreuzberg gegen den Landesverband der NPD, die das öffentliche Verbreiten und Ausstellen bestimmter Wahlplakate im Straßenland verbietet und deren Entfernung anordnet. Thematisch steht das Polizei- und Ordnungsrecht im Mittelpunkt, insbesondere der Schutz der öffentlichen Ordnung und Menschenwürde sowie die Prüfung strafbarer Inhalte und die sofortige Vollziehbarkeit. Grundrechtsrelevanz und verwaltungsrechtliche Aspekte wie der Widerspruchsbescheid werden angesprochen.

Broemel, Heinze· JA 2015, 221· 300 Min Bearbeitung
Recht der öffentlichen SachenBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOEntscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer prostitutiven Einrichtung im allgemeinen Wohngebiet

Die Klausur behandelt die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer prostitutiven Einrichtung in einem allgemeinen Wohngebiet im unbeplanten Innenbereich im Land Berlin. Untersucht wird, ob für die Nutzung einer Wohnung zu einer gewerblichen Zimmervermietung mit bordellähnlicher Nutzung eine Baugenehmigung erteilt werden kann und welche bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen sowie öffentlich-rechtlichen Interessen dabei zu beachten sind.

Broemel, Heinze· JA 2014, 933· 300 Min Bearbeitung
Entscheidung durch GerichtsbescheidZulässigkeit der Allgemeinen Leistungs- und UnterlassungklageDie Baugenehmigung+5 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Marktplatzvergabe bei knapper Kapazität

Die Klausur befasst sich mit der Vergabe von Marktplatzstandplätzen (Winterdom Hamburg) bei begrenzter Kapazität und der daraus resultierenden Ablehnung eines Bewerbers durch eine Behörde. Thematisiert werden die rechtlichen Anforderungen an das Auswahlverfahren, insbesondere im Hinblick auf die Gleichbehandlung der Bewerber, das Nachschieben von Gründen, die Anhörung Dritter (Verband) sowie behördliche Befangenheit. Zudem steht die Möglichkeit des einstweiligen Rechtsschutzes im Fokus.

Broemel, Heinze· JA 2014, 692· 300 Min Bearbeitung
Einstweiliger RechtsschutzEntscheidung durch GerichtsbescheidVorläufiger Rechtsschutz (§ 47 Abs. 6 VwGO)+5 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Blockadetraining und szenische Wegtrageübung als Versammlung

Die Klausur behandelt das Versammlungsrecht am Beispiel einer angemeldeten Versammlung mit Blockadetraining und szenischen Wegtrageübungen. Im Zentrum stehen die Rechtmäßigkeit von versammlungsrechtlichen Auflagen, insbesondere zur Benennung und Ausstattung von Ordnern sowie das Verbot bestimmter Trainingsinhalte, der Störerbegriff und Fragen zur Erledigungserklärung im Verwaltungsprozess. Relevante Aspekte wie das Verhältnis von Versammlungs- und Polizeirecht, die Polizeifestigkeit der Versammlung und die Voraussetzungen für Beschränkungen gem. VersammlG werden erörtert.

Broemel, Heinze· JA 2014, 529· 300 Min Bearbeitung
Rechte und Pflichten im Vorfeld einer VersammlungMaßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungVersammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)+5 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Konkurrenz bei Beamtenernennung

Die Klausur behandelt die Konkurrenzen bei der Besetzung einer Beamtenstelle, konkret die Ernennung zum Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamburg. Streit besteht um die Rechtmäßigkeit des Auswahlverfahrens, unter anderem wegen Grundsatzverstößen (faire Verfahrensführung, Einflussnahme, Beurteilungspraxis) und der Rechtsschutzmöglichkeiten im Beamtenrecht. Zudem wird auf das Zusammenspiel zwischen Verwaltungsverfahren, einstweiligem Rechtsschutz und Verfassungsbeschwerde eingegangen.

Broemel, Heinze· JA 2014, 213
VerfassungsbeschwerdeEinstweiliger RechtsschutzEntscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
JA 20131. Staatsexamen

Keine Karten für Chaoten!

Die Klausur behandelt die Untersagung der Abgabe von Eintrittskarten für ein Fußballspiel durch den Veranstalter aufgrund polizeilicher Bedenken hinsichtlich gewaltbereiter Problemfans und die Anordnung der sofortigen Vollziehung. Prüfungsgegenstand ist ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO sowie die Frage nach der Verantwortlichkeit des Veranstalters als Verhaltensstörer oder Notstandspflichtiger im Polizei- und Ordnungsrecht.

Broemel· JA 2013, 604· 300 Min Bearbeitung
Recht der öffentlichen SachenEntscheidung durch GerichtsbescheidVorläufiger Rechtsschutz (§ 47 Abs. 6 VwGO)+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Broemel prüfen besonders häufig Entscheidung durch Gerichtsbescheid (5×), Einstweiliger Rechtsschutz (2×), Recht der öffentlichen Sachen (2×), Vorläufiger Rechtsschutz (§ 47 Abs. 6 VwGO) (2×), Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGO (1×), Die Baugenehmigung (1×), Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung (1×) und Rechte und Pflichten im Vorfeld einer Versammlung (1×).