Heinze
Klausuren
„Der Streit um die Wagnerhalle“
Die Klausur thematisiert den Anspruch einer politischen Partei auf Zugang zu einer kommunalen Veranstaltungsstätte (Wagnerhalle) und das verfassungsrechtliche Spannungsverhältnis zwischen Gleichbehandlung politischer Parteien, kommunalem Hausrecht und Ausgrenzung wegen politischer Positionen. Gegenstand ist die Ablehnung eines Antrags auf Nutzung der öffentlichen Einrichtung und das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gegen diese Ablehnung.
Ordnungsrechtliches Verbot von Wahlplakaten
Die Klausur behandelt eine Ordnungsverfügung des Bezirksamts Berlin Friedrichshain-Kreuzberg gegen den Landesverband der NPD, die das öffentliche Verbreiten und Ausstellen bestimmter Wahlplakate im Straßenland verbietet und deren Entfernung anordnet. Thematisch steht das Polizei- und Ordnungsrecht im Mittelpunkt, insbesondere der Schutz der öffentlichen Ordnung und Menschenwürde sowie die Prüfung strafbarer Inhalte und die sofortige Vollziehbarkeit. Grundrechtsrelevanz und verwaltungsrechtliche Aspekte wie der Widerspruchsbescheid werden angesprochen.
Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer prostitutiven Einrichtung im allgemeinen Wohngebiet
Die Klausur behandelt die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer prostitutiven Einrichtung in einem allgemeinen Wohngebiet im unbeplanten Innenbereich im Land Berlin. Untersucht wird, ob für die Nutzung einer Wohnung zu einer gewerblichen Zimmervermietung mit bordellähnlicher Nutzung eine Baugenehmigung erteilt werden kann und welche bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen sowie öffentlich-rechtlichen Interessen dabei zu beachten sind.
Marktplatzvergabe bei knapper Kapazität
Die Klausur befasst sich mit der Vergabe von Marktplatzstandplätzen (Winterdom Hamburg) bei begrenzter Kapazität und der daraus resultierenden Ablehnung eines Bewerbers durch eine Behörde. Thematisiert werden die rechtlichen Anforderungen an das Auswahlverfahren, insbesondere im Hinblick auf die Gleichbehandlung der Bewerber, das Nachschieben von Gründen, die Anhörung Dritter (Verband) sowie behördliche Befangenheit. Zudem steht die Möglichkeit des einstweiligen Rechtsschutzes im Fokus.
Blockadetraining und szenische Wegtrageübung als Versammlung
Die Klausur behandelt das Versammlungsrecht am Beispiel einer angemeldeten Versammlung mit Blockadetraining und szenischen Wegtrageübungen. Im Zentrum stehen die Rechtmäßigkeit von versammlungsrechtlichen Auflagen, insbesondere zur Benennung und Ausstattung von Ordnern sowie das Verbot bestimmter Trainingsinhalte, der Störerbegriff und Fragen zur Erledigungserklärung im Verwaltungsprozess. Relevante Aspekte wie das Verhältnis von Versammlungs- und Polizeirecht, die Polizeifestigkeit der Versammlung und die Voraussetzungen für Beschränkungen gem. VersammlG werden erörtert.
Konkurrenz bei Beamtenernennung
Die Klausur behandelt die Konkurrenzen bei der Besetzung einer Beamtenstelle, konkret die Ernennung zum Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamburg. Streit besteht um die Rechtmäßigkeit des Auswahlverfahrens, unter anderem wegen Grundsatzverstößen (faire Verfahrensführung, Einflussnahme, Beurteilungspraxis) und der Rechtsschutzmöglichkeiten im Beamtenrecht. Zudem wird auf das Zusammenspiel zwischen Verwaltungsverfahren, einstweiligem Rechtsschutz und Verfassungsbeschwerde eingegangen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Heinze prüfen besonders häufig Entscheidung durch Gerichtsbescheid (4×), Einstweiliger Rechtsschutz (2×), Recht der öffentlichen Sachen (2×), Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGO (1×), Die Baugenehmigung (1×), Haftung für Verstöße gegen Unionsrecht (1×), Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung (1×) und Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen Räumen (1×).