Sütthoff
Klausuren
„Der gefährliche Hund“
Die Klausur thematisiert die verwaltungsrechtliche Überprüfung einer Feststellung nach § 7 NHundG, wonach ein Hund als gefährlich eingestuft wird. Im Mittelpunkt steht die Rechtmäßigkeit eines entsprechenden Verwaltungsakts einschließlich materieller und formeller Voraussetzungen sowie die prozessuale Situation rund um Klagefristen und Beteiligtenstellung. Zudem sind die Rechte der Hundehalterin sowie behördliche Ermittlungs- und Abwägungspflichten am Maßstab landesrechtlicher und, mittelbar, grundrechtlicher Vorgaben zu prüfen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Sütthoff prüfen besonders häufig Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht (1×), Entscheidung durch Gerichtsbescheid (1×) und Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen Räumen (1×).