Hartmann
Klausuren
(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft - Der missglückte Anschlag in der Nachbarschaft
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die konkrete Ausgestaltung des § 30 II Var. 3, § 315b I Nr. 2, III iVm § 315 III Nr. 1 Buchst. a, 25 II StGB, wobei insbesondere die Konkretisierung, die Mittäterschaft sowie der Rücktritt bei äußerer Zwangslage untersucht werden. Zudem stehen abstrakte Gefährdungsdelikte (§ 241 I StGB) und die Problematik ihrer Einordnung als Verbrechen im Mittelpunkt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Prüfung eines geregelten Verteilungerfolgs nach § 258 I, VI StGB, insbesondere im Hinblick auf den Schutz von geordneten Rechtsgütern und Angehörigenprivilegien. Insgesamt geht es um die strafrechtliche Bewertung eines missglückten Anschlags in der Nachbarschaft und die rechtlichen Besonderheiten bei der Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht - Wer untersuchet, der findet
Die Klausur behandelt zentrale Aspekte des Staatsorganisationsrechts. Schwerpunkte bilden die Auslegung des Art. 44 I 1 GG sowie die Entwicklung eines Prüfungsmaßstabs und Prüfungsaufbaus für Untersuchungsausschüsse des Bundestags. Ein weiteres zentrales Thema ist das Recht zur vollständigen Ablehnung eines Einsetzungsantrags bei dessen teilweiser Verfassungswidrigkeit. Außerdem werden die Grenzen der Zuständigkeit des Bundestags und die Bedeutung des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung für die Tätigkeit von Untersuchungsausschüssen analysiert.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Hartmann prüfen besonders häufig Einführung in das Staatsorganisationsrecht (1×), Exkurs: Sitzungsvertretung in der Staatsanwaltschaft (1×), Praktischer Teil 1: Die Abschlussverfügung (1×) und Recht der öffentlichen Sachen (1×).