Dr. Moritz von Rochow ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Walther-Schücking-Institut für Internationales Recht. Zudem arbeitet er als Rechtsanwalt mit den fachlichen Schwerpunkten Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht und Europarecht. Seine Expertise liegt insbesondere an der Schnittstelle zwischen nationalen und internationalen Rechtsfragen.
Klausuren
Examensübungsklausur: Die obduzierte Leiche und die EMRK
Die Eltern einer verstorbenen 14-Jährigen wenden sich gegen die vom Gesundheitsamt angeordnete Obduktion ihrer Tochter, nachdem diese kurz nach einer COVID-19-Impfung verstorben ist. Sie begehren die Herausgabe des Leichnams, um die nach islamischem Ritus vorgesehene Bestattung durchzuführen und wenden sich gegen die Organentnahme im Rahmen der Sektion. Im Streit stehen das öffentliche Interesse an der Erforschung von Impfnebenwirkungen und Pandemiebekämpfung einerseits sowie das postmortale Persönlichkeitsrecht und die Religionsfreiheit der Angehörigen andererseits. Die Prüfung erstreckt sich auf Fragen des Verwaltungsrechts, des Staatsorganisationsrechts sowie auf die Vereinbarkeit mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von und Rechtsanwalt Dr. Moritz von Rochow prüfen besonders häufig Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) (1×), Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) (1×) und Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG) (1×).