Schwarz
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Klausuren
JA 20151. Staatsexamen
Nationale Minderheiten und Sperrklauseln im Wahlrecht
Die Klausur behandelt die Wahlprüfungsbeschwerde gegen einen Landtagsbeschluss im Bundesland X, bei dem die niederländische Minderheit über einen eigenen Wählerverband von der 5%-Sperrklausel im Landtagswahlrecht befreit wurde. Die Beschwerdeführer rügen eine Verletzung der Wahl- und Chancengleichheit durch diese Privilegierung sowie die generelle Rechtmäßigkeit der Sperrklausel und die Verfassungsmäßigkeit der Sonderregel für Parteien der Minderheit.
Politische ParteienFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)+5 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Schwarz prüfen besonders häufig Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) (1×), Politische Parteien (1×) und Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG) (1×).