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Jurafuchs
Dipl

om-Jurist Maik Knaust

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Klausuren

ZjS 2016Fortgeschrittene

Übungsfall: Die Antiterrordatei

Der designierte Richter B wendet sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das 2006 eingeführte Antiterrordateigesetz (ATDG), das den Austausch von personenbezogenen Daten zwischen Polizei und Nachrichtendiensten zur Terrorismusbekämpfung ermöglicht. B sieht sich unter anderem in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, seinem Brief-, Fernmelde- und Wohnungsrecht sowie im effektiven Rechtsschutz verletzt. Die Bundesregierung bestreitet die Zulässigkeit und Grundrechtsverletzung und verteidigt den Umgang mit der Antiterrordatei sowie die Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten. Im Mittelpunkt stehen verfassungsrechtliche Fragen des Grundrechtsschutzes, das Trennungsgebot zwischen Behörden und die europarechtliche Dimension des Datenschutzes.

VerfassungsbeschwerdeUnverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)Ausführung der Gesetze durch die Verwaltung+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Dipl om-Jurist Maik Knaust prüfen besonders häufig Ausführung der Gesetze durch die Verwaltung (1×), Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) (1×) und Verfassungsbeschwerde (1×).