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Schröder

8 Klausuren im Portal · Profil-Link vorschlagen

Klausuren

JA 20261. Staatsexamen

* "Stifte, die den Schulfrieden gefährden?

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines an Schüler und Eltern gerichteten Verbots, bestimmte Stifte in eine Schule zu bringen. Im Mittelpunkt stehen verwaltungsrechtliche Fragestellungen wie die Einordnung als Verwaltungsakt, die Ermächtigungsgrundlage nach Landes-Schulrecht, die Voraussetzungen und das Ausüben von Ermessen sowie die Begründung und Bekanntgabe. Zudem wird auf Widerspruchsmöglichkeiten und einschlägige Verfahrensregeln eingegangen.

Groth, Schröder· JA 2026, 403· 180 Min Bearbeitung
Der Verwaltungsakt in der KlausurRecht der öffentlichen SachenEntscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
JuS 2023Anfänger:innen

Anfängerhausarbeit – Strafrecht: Triage - Die Qual der Wahl

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Rechtfertigung bei § 34 StGB im Zusammenhang mit Pflichtenkollisionen und beleuchtet die Anforderungen bei der Auswahl und Anwendung geeigneter Abwägungskriterien. Zudem wird die Unabwägbarkeit des Lebens im Kontext von Handlungs- oder Unterlassungspflichten sowie der möglichen Entschuldigung thematisiert. Ein weiteres zentrales Problemfeld ist die Abgrenzung zwischen Tun und Unterlassen, insbesondere bei einem Behandlungsabbruch. Insgesamt steht die strafrechtliche Bewertung therapeutischer Entscheidungen unter Bedingungen der sogenannten Triage im Mittelpunkt.

Klesczewski, Schröder· JuS 2023, 837
UnterlassenRechtfertigungsgründeSchuld+2 weitere
JuS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Versammlungsrecht und Verwaltungsprozessrecht - Stau

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Angemessenheit einer versammlungsrechtlichen Maßnahme, insbesondere im Zusammenhang mit der Risikoerhöhung durch einen Stau und der Bewertung des Versammlungszwecks. Ein weiterer Kernpunkt ist die Prüfung des sachlichen Schutzbereichs der Versammlungsfreiheit auf Autobahnen, wobei die Möglichkeit des kommunikativen Verkehrs untersucht wird. Zudem wird die unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit durch die Verursachung eines Staus thematisiert. Insgesamt liegt der Fokus der Klausur auf der Abwägung zwischen Versammlungsfreiheit und den Gefahren für die öffentliche Sicherheit sowie der genauen Bestimmung des Schutzbereichs im Kontext des Versammlungsrechts.

Grosche, Schröder· JuS 2023, 433
Recht der öffentlichen SachenVertiefung: Versammlungsrecht in der Klausur
JA 2023Anfänger:innen

Umstrittene Wahlplakate – Alles im grünen Bereich?

Die Klausur behandelt die Entfernung rechtsextremer Wahlplakate durch die Stadt Z mit dem Schriftzug ‚HÄNGT DIE GRÜNEN!‘ und die darauf erfolgte Verfassungsbeschwerde der betroffenen Partei. Im Mittelpunkt steht die Prüfung, ob der Bescheid und die gerichtlichen Entscheidungen die Meinungsfreiheit aus Art. 5 GG verletzen oder durch das Strafrecht (§ 130 StGB – Volksverhetzung) und den Schutz der Menschenwürde (Art. 1 GG) gerechtfertigt sind. Zu untersuchen ist insbesondere die Reichweite des Grundrechts auf Meinungsfreiheit vor dem Hintergrund strafrechtlicher Grenzen und der Bedeutung der Menschenwürde.

Schröder· JA 2023, 306· 120 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeMenschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG)Recht der öffentlichen Sachen+5 weitere
JuS 2022Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Strafrecht: Revision, Geldwäsche, Richtlinienkonforme Auslegung

Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit der richtlinienkonformen Auslegung des Leichtfertigkeitskriteriums und den unionsrechtlichen Vorgaben zur Mindestharmonisierung sowie der Frage einer Sperrwirkung durch bereits verwirklichte Hehlereitätbestände. Ein weiteres zentrales Thema ist der Treuebruchstatbestand im Zusammenhang mit dem Gewahrsam, insbesondere die Problematik des fehlenden Vorsatzes in einem beiläufigen Gespräch. Zudem wird das Beweisverwertungsverbot im Fall einer unterbliebenen Belehrung über ein Auskunftsverweigerungsrecht aus § 55 II StPO als wichtiger Aspekt geprüft. Insgesamt werden zentrale Fragen der revisionsrechtlichen Dogmatik, des materiellen Strafrechts und unionsrechtlicher Vorgaben vertieft behandelt.

Klesczewski, Knaupe, Schröder· JuS 2022, 521
Zulässigkeit der RevisionGeldwäsche (§ 261 StGB)Begründetheit der Revision: Einführung
JuS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht - Gleichheit hin oder her

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Rechtfertigung einer Benachteiligung unter gleichheitsrechtlichen Gesichtspunkten, insbesondere im Zusammenhang mit dem Ausgleich zwischen der Förderung der Gleichberechtigung gemäß Art. 3 II 2 GG und einer möglichen Benachteiligung von Männern. Zudem steht die Rechtsfolge der Ungleichbehandlung im Zentrum, einschließlich der Möglichkeiten einer Teilnichtigkeit sowie der Berücksichtigung der Interpartes-Wirkung im Rahmen einer Verpflichtungsklage und der Haushaltsbefugnis des Gesetzgebers. Ferner ist das Verhältnis zwischen Art. 3 I GG und Art. 3 III GG von Bedeutung. Insgesamt setzt sich die Klausur vertieft mit Fragen des Gleichheitsgrundsatzes und seiner prozessualen Umsetzung im Verwaltungsrecht auseinander.

Schröder, Frammersberger· JuS 2022, 427
Recht der öffentlichen SachenEinführung in das allgemeine VerwaltungsrechtAllgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)
JA 2021Fortgeschrittene

Maskendeal

In der Klausur 'Maskendeal' werden strafrechtliche Vermögensdelikte rund um den Verkauf von minderwertigen Masken im Rahmen der Corona-Krise geprüft. Im Fokus stehen insbesondere Betrug im besonders schweren Fall und Untreue, ergänzt um Fragen zum individuellen Schadenseinschlag und zur Anfechtung des Vertrages. Es erfolgt eine umfassende Prüfung der Strafbarkeit der Beteiligten nach dem StGB.

Klesczewski, Schröder· JA 2021, 917· 180 Min Bearbeitung
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Untreue (§ 266 StGB)+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Staatshaftung im Straßenverkehr

Die Klausur behandelt einen Schadensfall im Straßenverkehr, bei dem ein Polizist in einem privat zur Verfügung gestellten Fahrzeug einen Terroranschlag zu verhindern versucht und dabei einen Unfall verursacht. Es sind Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen das Land Hessen zu prüfen, insbesondere amtshaftungsrechtliche und weitere staatshaftungsrechtliche Anspruchsgrundlagen.

Schröder· JA 2018, 678· 180 Min Bearbeitung
Der Verwaltungsakt in der KlausurRecht der öffentlichen SachenVertiefung: Versammlungsrecht in der Klausur+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Schröder prüfen besonders häufig Recht der öffentlichen Sachen (5×), Der Verwaltungsakt in der Klausur (2×), Vertiefung: Versammlungsrecht in der Klausur (2×), Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) (1×), Begründetheit der Revision: Einführung (1×), Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB) (1×), Betrug (§ 263 StGB) (1×) und Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht (1×).