Weidinger
Klausuren
Die Bettelbegleitung
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer ordnungsbehördlichen Verfügung, mit der einem Vater untersagt wird, gemeinsam mit seiner minderjährigen Tochter auf einer öffentlichen Straße zu betteln. Gegenstand sind zum einen die rechtlichen Grundlagen der Verfügung anhand einer landesrechtlichen Verordnung über das Bettelverbot in Begleitung von Kindern sowie die Prüfung einschlägiger Grundrechte und deren Schranken. Der Kandidat soll die Erfolgsaussichten einer Klage gegen die Verfügung umfassend rechtlich würdigen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Weidinger prüfen besonders häufig Körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG) (1×), Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Maßnahmen (1×) und Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO) (1×).