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Gerlach

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Klausuren

JuS 20222. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht - E-Scooter auf Hamburgs Straßen

Die Klausur befasst sich mit den Voraussetzungen eines erfolgreichen Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz im Zusammenhang mit dem Betrieb von E-Scootern im öffentlichen Straßenraum Hamburgs. Schwerpunkte bilden die Statthaftigkeit des Feststellungsantrags gemäß § 123 VwGO, insbesondere im Hinblick auf die Subsidiarität gegenüber Gestaltungs- und Leistungsklagen, sowie die Auslegung des § 16 I 2 HmbWG bezüglich der Nutzung im Rahmen straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. Ein zentrales Problem ist zudem, ob die Benutzung der Straßen für den Betrieb von E-Scootern dem Verkehrszweck entspricht oder ob gewerbliche Zwecke überwiegen. Die Prüfung geht dabei vertieft auf die Abgrenzung zwischen Verkehrszweck und gewerblichem Zweck ein.

Gerlach· JuS 2022, 658
Recht der öffentlichen SachenEinführung in das allgemeine Verwaltungsrecht
JA 2016Fortgeschrittene

,Tag der deutschen Patrioten' - polizeilicher Notstand im Versammlungsrecht

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines Sofortvollzugsverbots einer Demonstration aufgrund eines behaupteten polizeilichen Notstands im Versammlungsrecht. Zentral sind die Fragen der Störer-Eigenschaft des Veranstalters, die Schutzpflicht des Staates zugunsten der Versammlungsfreiheit und die Anforderungen an das Vorgehen der Behörden bei Gefahrenprognose und Ressourcenknappheit. Zudem ist die Erfolgsaussicht eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO zu prüfen.

Pünder, Mattig, Gerlach· JA 2016, 681· 180 Min Bearbeitung
Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche MaßnahmenEinstweiliger RechtsschutzRecht der öffentlichen Sachen+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Gerlach prüfen besonders häufig Recht der öffentlichen Sachen (2×), Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht (1×), Einstweiliger Rechtsschutz (1×) und Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Maßnahmen (1×).