Klausuren
Fortgeschrittenenklausur: „Hängt die Orangenen!“
Die Partei „Nationaler Aufbruch“ (N-Partei) hängt zur Bundestagswahl im Stadtgebiet Wahlplakate mit dem Aufruf „HÄNGT DIE ORANGENEN!“ auf, worauf die Ordnungsbehörde deren Entfernung und die sofortige Vollziehung anordnet. Die Partei sieht darin eine ungerechtfertigte Einschränkung ihrer Meinungsfreiheit und erhebt Klage gegen die Abhängpflicht und die Androhung der Ersatzvornahme. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Rechtmäßigkeit des behördlichen Einschreitens im Gefahrenabwehrrecht, zur Auslegung strafrechtlich relevanter Aussagen auf Wahlplakaten sowie zu den Voraussetzungen und Grenzen kommunikativer Grundrechte. Die Klage prüft die Zulässigkeit und Begründetheit der angegriffenen Verwaltungsmaßnahmen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Sven Wedemeyer prüfen besonders häufig Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG) (1×), Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG) (1×) und Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW) (1×).