Berger
Klausuren
Tierliebe – bedingungslos oder mit Auflage?
Die Klausur behandelt isolierte Anfechtung einer Nebenbestimmung.
Tödliche Langeweile
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit einer absichtlichen Covid-19-Übertragung, insbesondere im Hinblick auf Tötungs- und Körperverletzungsdelikte. Schwerpunktmäßig geht es dabei um Probleme der objektiven Zurechnung sowie um die Abgrenzung zwischen (Eventual-)Vorsatz und Fahrlässigkeit.
Gaststättenerlaubnis unter Auflagen
Im Mittelpunkt der Klausur steht die Frage, ob die Stadt Duisburg einer Diskothek die Gaststättenerlaubnis unter Nebenbestimmungen, insbesondere Beschäftigungs- und Betretungsverboten, rechtmäßig erteilen durfte und wie sich der Betreiber gegen diese gerichtlichen Nebenbestimmungen und den angedrohten Widerruf der Erlaubnis rechtlich zur Wehr setzen kann. Insbesondere sind verwaltungsrechtliche Anforderungen an Nebenbestimmungen, deren sofortige Vollziehbarkeit sowie die Möglichkeiten vorläufigen Rechtsschutzes zu prüfen.
Die Waffenbörse
Die Klausur behandelt die Versagung einer waffenrechtlichen Ausnahmegenehmigung für die Teilnahme an einer Waffenbörse durch eine GmbH durch das Polizeipräsidium Köln. Schwerpunkte sind die behördliche Verpflichtung zur Erteilung der Genehmigung gem. § 35 Abs. 3 WaffG, prozessuale Schritte im Eilrechtsschutz sowie Fragen der anwaltlichen Beratung bei Verweigerung von Ausnahmegenehmigungen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Berger prüfen besonders häufig Ausführung der Gesetze durch die Verwaltung (1×), Beleidigung, § 185 StGB (1×), Der Verwaltungsakt in der Klausur (1×), Entscheidung durch Gerichtsbescheid (1×), Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG) (1×), Mord, § 211 StGB (1×), Objektive Zurechnung (1×) und Recht der öffentlichen Sachen (1×).