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Proppe

8 Klausuren im Portal · Profil-Link vorschlagen

Klausuren

JA 2012Fortgeschrittene

Geld oder Schläge

Die Klausur behandelt die Zulässigkeit und Begründetheit einer Fortsetzungsfeststellungsklage gegen eine polizeiliche Wohnungsverweisung (Rückkehrverbot) nach häuslicher Gewalt. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das gegenüber dem Ehemann ausgesprochene und bereits erledigte Rückkehrverbot rechtmäßig war. Der Sachverhalt umfasst die polizeiliche Gefahrenprognose, das Hausverbot und die Auswirkungen auf Grundrechte.

Proppe· JA 2012, 458· 60 Min Bearbeitung
Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche MaßnahmenWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Die mobile Werbeanlage

In der Klausur "Die mobile Werbeanlage" geht es um die rechtliche Bewertung eines auf Privatgrund am Straßenrand abgestellten, mit Werbung versehenen Pkw-Anhängers. Die Behörde qualifiziert das Fahrzeug als ortsfeste Werbeanlage und ordnet dessen Entfernung per bauordnungsrechtlicher Ordnungsverfügung an. Zu prüfen ist insbesondere die Rechtmäßigkeit der Verfügung aus Sicht des Eigentümers sowie etwaige Auswirkungen einer (Mit-)Nutzung durch einen weiteren Nutzer.

Proppe· JA 2011, 860· 60 Min Bearbeitung
Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOBeschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGODer Bürgermeister+5 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Der abgestellte Pkw

Die Klausur thematisiert die Frage, ob das Abstellen eines zum Verkauf ausgeschriebenen Pkw auf einem öffentlichen Parkstreifen eine Sondernutzung darstellt und ob eine entsprechende Verfügung sowie deren sofortige Vollziehung rechtmäßig sind. Der Antrag richtet sich gegen die Vollziehung dieser Verfügung und ist im Rahmen eines Verfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO zu prüfen. Zugrunde liegen Straßenrecht sowie öffentlich-rechtliche Vollstreckungsvorschriften des Landes NRW.

Proppe· JA 2010, 818· 60 Min Bearbeitung
Recht der öffentlichen SachenEntscheidung durch GerichtsbescheidSekundäransprüche gegen polizeiliches Handeln+5 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Rüge durch den Bürgermeister

Die Klausur behandelt einen Kommunalverfassungsstreit zwischen einem einzelnen Ratsmitglied und dem Bürgermeister einer nordrhein-westfälischen Stadt. Streitgegenstand ist eine vom Bürgermeister ausgesprochene öffentliche Rüge wegen angeblich vertrauenswidriger Zusammenarbeit, deren Zulässigkeit und rechtliche Grundlage anhand der Gemeindeordnung NRW sowie der Geschäftsordnung des Rates zu prüfen ist. Zusätzlich wird geprüft, ob das Ratsmitglied diese Rüge gerichtlich anfechten kann.

Proppe· JA 2010, 141· 60 Min Bearbeitung
Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOBeschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOEntscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Montags-Demo in Münster

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit versammlungsrechtlicher Auflagen im Zusammenhang mit einer Montags-Demonstration in Münster. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie und mit welchem Rechtsbehelf nachträglich gegen behördliche Beschränkungen und Auflagen für eine bereits durchgeführte Versammlung vorgegangen werden kann, insbesondere im Hinblick auf die Fortsetzungsfeststellungsklage und die Grundrechte auf Versammlungsfreiheit.

Proppe· JA 2009, 298· 60 Min Bearbeitung
Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche MaßnahmenMaßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungZulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage+5 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Ruhestörung auf Spanisch

Die Klausur behandelt eine einstweilige Rechtsschutzsituation im Zusammenhang mit dem Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen andauernder Ruhestörungen und der angeblich fehlenden gewerberechtlichen Zuverlässigkeit des Betreibers. Gegenstand ist der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Ordnungsverfügung, mit Schwerpunkt auf der Interessenabwägung sowie dem Verhältnis von Gaststättenrecht und Grundrechten (insb. Berufsfreiheit).

Proppe· JA 2006, 451· 60 Min Bearbeitung
Einstweiliger RechtsschutzBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§ 47 Abs. 6 VwGO)+5 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Der Türsteher vom 'Blue Star'

Die Klausur behandelt die Anfechtung eines sofort vollziehbaren Beschäftigungsverbots für einen Türsteher auf Grundlage von § 21 Abs. 1 GastG und den einstweiligen Rechtsschutz gemäß § 80 Abs. 5 VwGO. Der Schwerpunkt liegt auf der Zulässigkeit und Begründetheit des Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, den verwaltungsrechtlichen Grundlagen des Gaststättenrechts und der Frage der Zuverlässigkeit im Sinne des GastG. Daneben sind Aspekte des Rechtsschutzes und Fristen im Widerspruchsverfahren relevant.

Proppe· JA 2006, 377· 300 Min Bearbeitung
Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Einstweiliger RechtsschutzVorläufiger Rechtsschutz (§ 47 Abs. 6 VwGO)+5 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

Ärger im Revierpark

Die Klausur thematisiert eine Mandantin, die gegen ein von der Stadt Gelsenkirchen ausgesprochenes Hausverbot für einen öffentlichen Revierpark vorgehen möchte. Im Fokus stehen die Voraussetzungen, Rechtsfolgen und der einstweilige Rechtsschutz in Bezug auf den Verwaltungsakt des Hausverbots. Zudem ist zu prüfen, ob die Mandantin rechtliches Gehör vor Erlass des Aufenthaltsverbots erhalten hat und welche Verfahrensschritte anwaltlich zu empfehlen sind.

Proppe· JA 2005, 644
Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche MaßnahmenEinstweiliger Rechtsschutz+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Proppe prüfen besonders häufig Einstweiliger Rechtsschutz (3×), Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Maßnahmen (3×), Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGO (2×), Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGO (2×), Entscheidung durch Gerichtsbescheid (2×), Vorläufiger Rechtsschutz (§ 47 Abs. 6 VwGO) (2×), Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) (1×) und Der Bürgermeister (1×).