Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen Räumen
Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen Räumen betreffen den Schutzbereich und die Beschränkbarkeit von Art. 8 GG. Prüfungsrelevant sind insbesondere die Differenzierung zwischen öffentlicher und nicht-öffentlicher Versammlung und die staatlichen Eingriffsbefugnisse. Examensklassiker: Reichweite des Schutzes nach Art. 8 Abs. 1 GG, Grundrechtseinschränkung durch einfaches Gesetz, Verdrängung anderer Grundrechte (z.B. Art. 2 Abs. 1, Art. 14 GG).
Zu diesem Thema haben wir 107 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
* "Stifte, die den Schulfrieden gefährden?
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines an Schüler und Eltern gerichteten Verbots, bestimmte Stifte in eine Schule zu bringen. Im Mittelpunkt stehen verwaltungsrechtliche Fragestellungen wie die Einordnung als Verwaltungsakt, die Ermächtigungsgrundlage nach Landes-Schulrecht, die Voraussetzungen und das Ausüben von Ermessen sowie die Begründung und Bekanntgabe. Zudem wird auf Widerspruchsmöglichkeiten und einschlägige Verfahrensregeln eingegangen.
* "Schwanensee
Die Klausur behandelt polizeiliche Standardmaßnahmen am Beispiel einer Identitätsfeststellung und eines Platzverweises im Berliner Polizei- und Ordnungsrecht. Geprüft werden insbesondere die Voraussetzungen und die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen nach dem ASOG Bln, der Gefahrbegriff, Störerauswahl und die Zulässigkeit (insbesondere eines Fortsetzungsfeststellungsantrags) vor dem Verwaltungsgericht. Der Sachverhalt betont die Grundrechtsrelevanz und typische Streitfragen wie Verantwortlichkeit und Verhältnismäßigkeit.
Fortgeschrittenenübungsklausur: Torfgrippe am Checkpoint
Der niederländische Staatsangehörige A wird bei der Einreise nach Deutschland im Rahmen pandemiebedingter Beschränkungen abgewiesen und wendet sich vor dem Verwaltungsgericht gegen das verhängte Einreiseverbot. Er bezeichnet das Verbot als unionsrechtswidrige Verletzung seiner Freizügigkeitsrechte, da keine individuelle Gesundheitsgefahr von ihm ausgegangen sei und andere EU-Staaten keine vergleichbaren Maßnahmen ergriffen hätten. Die Behörde stützt sich auf § 6 FreizügG/EU und argumentiert mit dem verfassungsrechtlichen Gesundheitsschutz sowie der Gleichbehandlung aller Ausländer. Im Kern geht es um die Vereinbarkeit nationaler Einreisebeschränkungen mit dem Unionsrecht, insbesondere dem Recht auf Freizügigkeit und einem etwaigen Diskriminierungsverbot.
* "Zwischen Fluss und Meer
Die Klausur behandelt die polizeirechtlichen und versammlungsrechtlichen Voraussetzungen für das Verbot einer pro-palästinensischen Demonstration unter Verwendung einer politisch umstrittenen Parole nach Erlass eines Vereinsverbots für die HAMAS. Im Fokus stehen der Eingriff in die Versammlungsfreiheit, die Anwendung des § 86a StGB auf politische Äußerungen, die Rechtmäßigkeit der Verfügung und die Erfolgsaussichten eines Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz.
Ärger auf dem Wochenmarkt
Die Klausur behandelt das Wirtschaftsförderungsgesetz (WFG), das Gewerbetreibende verpflichtet, eine bargeldlose Zahlungsmöglichkeit anzubieten und Verstöße mit Bußgeldern sanktioniert. Im Mittelpunkt steht die Verfassungsbeschwerde einer Marktbetreiberin, die sich durch die Regelungen insbesondere in ihrer Berufsfreiheit verletzt sieht. Zu prüfen ist vor allem die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde bezüglich Grundrechten und verfassungsprozessualen Fragen.
»Das besetzte Juridicum«
Die Klausur thematisiert die Besetzung des Juridicums durch Studierende als Protestaktion und die Reaktionen der Universitätsleitung sowie des Wissenschaftsministeriums. Es geht um die verfassungsrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Fragestellungen rund um das Hochschulorganisationsrecht, das Recht der Gefahrenabwehr und das Hausrecht einer Stiftungshochschule im öffentlichen Recht, insbesondere im Kontext von Wissenschaftsfreiheit, Selbstverwaltung und staatlicher Rechtsaufsicht.
* "Zwischen Autobahn, Drogengeld und Bananen
Die Klausur behandelt klassische Eingriffsmaßnahmen der Polizei, namentlich Identitätsfeststellung, Kontrolle von Ausweispapieren, Durchsuchung von Personen und Fahrzeugen sowie die Sicherstellung von Bargeld bei einem Pkw-Stopp auf einer bayerischen Autobahn. Im ersten Teil sind u.a. Rechtsschutzmöglichkeiten gegen polizeiliches Verhalten, insbesondere die Anfechtung und Feststellung der Rechtswidrigkeit vergangener Maßnahmen, zu prüfen. Im zweiten Teil liegt der Fokus auf der Rechtmäßigkeit einer Sicherstellung und einer etwaigen Herausgabe des sichergestellten Bargelds, einschließlich der Wahl der richtigen Klageart.
Zu freizügig für die Bundeswehr?
Die Klausur thematisiert die rechtlichen Grenzen dienstlicher Disziplinarmaßnahmen gegen eine Berufssoldatin, die in einem Dating-Portal mit Angaben zu ihrem Sexualleben auftritt. Im Mittelpunkt stehen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Soldatin, der Bestimmtheitsgrundsatz bei der außerdienstlichen Wohlverhaltenspflicht des Soldatengesetzes sowie die Zulässigkeit und Begründetheit der disziplinarrechtlichen Sanktion. Daneben wird die Frage der Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs bei einer Klage gegen den Disziplinarverweis geprüft.
'Rien ne va plus'…auf Europas Straßen
Die Klausur behandelt ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen einen EU-Mitgliedstaat aufgrund einer Änderung des Hochschulgesetzes. Im Fokus stehen die Vereinbarkeit der gesetzlichen Anforderungen für ausländische Hochschulen mit den europäischen Grundfreiheiten und Grundrechten, insbesondere der Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit und einschlägigen Bestimmungen der EU-Grundrechtecharta. Zu prüfen sind sowohl Zulässigkeit als auch Begründetheit der Klage.
Original-Examensklausur: "'Über den Wolken' – Einsatz einer Flugsicherheitsbegleiterin
Die Klausur befasst sich mit dem Polizeirecht im Kontext eines Einsatzes von Flugsicherheitsbegleiterinnen (Sky Marshals) während eines Linienflugs. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die von einer Bundespolizistin veranlasste, gegen den Passagier gerichtete Wegnahme einer Zigarettenattrappe rechtmäßig war und ob der gerichtliche Rechtsschutz gegen dieses polizeiliche Handeln gegeben ist. Die Aufgabenstellung fordert eine umfassende Prüfung aller relevanten öffentlich-rechtlichen und polizeirechtlichen Fragen.
„Der Streit um die Wagnerhalle“
Die Klausur thematisiert den Anspruch einer politischen Partei auf Zugang zu einer kommunalen Veranstaltungsstätte (Wagnerhalle) und das verfassungsrechtliche Spannungsverhältnis zwischen Gleichbehandlung politischer Parteien, kommunalem Hausrecht und Ausgrenzung wegen politischer Positionen. Gegenstand ist die Ablehnung eines Antrags auf Nutzung der öffentlichen Einrichtung und das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gegen diese Ablehnung.
„Der gefährliche Hund“
Die Klausur thematisiert die verwaltungsrechtliche Überprüfung einer Feststellung nach § 7 NHundG, wonach ein Hund als gefährlich eingestuft wird. Im Mittelpunkt steht die Rechtmäßigkeit eines entsprechenden Verwaltungsakts einschließlich materieller und formeller Voraussetzungen sowie die prozessuale Situation rund um Klagefristen und Beteiligtenstellung. Zudem sind die Rechte der Hundehalterin sowie behördliche Ermittlungs- und Abwägungspflichten am Maßstab landesrechtlicher und, mittelbar, grundrechtlicher Vorgaben zu prüfen.
„Haus der Musik“
In dem Fall geht es um ein ohne Genehmigung errichtetes 'Haus der Musik' im unbeplanten Außenbereich, das für Musikproben und Veranstaltungen genutzt wird. Die Baubehörde verfügt den Abriss und ordnet die sofortige Vollziehung an, woraufhin der Eigentümer Widerspruch und einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Abrissverfügung stellt. Es sind bauplanungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Fragen nach § 35 BauGB sowie die Voraussetzungen des einstweiligen Rechtsschutzes zu prüfen.
Freiheit in km/h
In der Klausur wird die Verfassungsmäßigkeit eines generellen Tempolimits von 130 km/h auf deutschen Autobahnen geprüft, das durch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung als Rechtsverordnung erlassen wurde. Der Beschwerdeführer rügt insbesondere die Verletzung seiner Grundrechte, namentlich der allgemeinen Handlungsfreiheit sowie seiner Berufsausübungsfreiheit, und problematisiert den Schutz vor Selbstgefährdung durch den Staat. Zu untersuchen ist dabei auch die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der Rechtsverordnung sowie die Eingriffsrechtfertigung im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde.
'Coronaausbrüche in der Fleischfabrik' – Arbeitsstopp für Grenzpendler aus Großbetrieben der Fleischproduktion
Die Klausur behandelt Verfassungs- und Europarecht.
Binnenmarktrecht meets WTO-Recht im Vertragsverletzungsverfahren
Die Europäische Kommission beanstandet gesetzliche Einschränkungen eines EU-Mitgliedstaates, die ausländische Hochschuleinrichtungen bei der Erbringung privater Bildungsdienstleistungen im Inland reglementieren. Dabei geht es insbesondere um das Erfordernis eines völkerrechtlichen Vertrags als Voraussetzung für ausländische Hochschulen sowie um die Pflicht, bereits im Sitzstaat tatsächlich Hochschulausbildung anzubieten. Im Zentrum stehen mögliche Verstöße gegen die Niederlassungsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit nach EU-Recht sowie um die Beachtung des WTO-Rechts, insbesondere der Inländerbehandlungsverpflichtung nach dem GATS. Die Kommission fordert in einem Vertragsverletzungsverfahren die Prüfung dieser Maßnahmen nach Unionsrecht und WTO-Regeln.
Klausur im Polizei- und Ordnungsrecht: Ende für „Ende Gelände“?
Drei Studierende werden in der Nähe des Kohlekraftwerks Datteln IV von der Polizei kontrolliert, nachdem sie mit Ausrüstung für Protestaktionen angetroffen werden. Die Polizei spricht ihnen ein befristetes Aufenthaltsverbot für den Bereich des Kraftwerks aus, das sie wegen mutmaßlicher Zugehörigkeit zur Gruppe 'Ende Gelände' für erforderlich hält. Nach einem Verstoß gegen dieses Verbot werden die Studierenden festgehalten und vom Einsatzort entfernt zum Hauptbahnhof einer anderen Stadt gebracht. Im Zentrum stehen Fragen zur rechtlichen Zulässigkeit ordnungsbehördlicher Maßnahmen, insbesondere Aufenthaltsverbote und polizeiliche Gewahrsamnahmen.
Verquere Belagerung“
Die Klausur behandelt Versammlungsrecht.
Fortgeschrittenenklausur: 2G+ im Deutschen Bundestag
Im Fall beantragen die A-Fraktion sowie der Abgeordnete B beim Bundesverfassungsgericht die Feststellung, dass die 2G+-Regelung im Deutschen Bundestag sie als ungeimpfte Abgeordnete in ihren Rechten verletzt. Die Präsidentin des Bundestages hatte eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Zutritt zum Plenarsaal nur für geimpfte, genesene und zusätzlich getestete oder „geboosterte“ Personen ermöglicht. Kernfragen betreffen die Rechtmäßigkeit dieser Einschränkung sowie mögliche Verletzungen parlamentarischer Rechte, insbesondere das Recht auf Teilnahme an Plenarsitzungen und effektive Opposition aus dem Grundgesetz. Zu prüfen sind unter anderem die formelle und materielle Verfassungsmäßigkeit der Regelung sowie das Erfordernis einer gesetzlichen Grundlage.
Finanzspritze für die Mobilitätswende“
Die Klausur thematisiert die behördliche Untersagung der Hotelnutzung auf einem Grundstück der Demokratischen Volksrepublik Korea in Rheinland-Pfalz wegen EU-Sanktionen. Hauptstreitpunkt ist, ob die städtische Anordnung, gestützt auf eine polizeirechtliche Generalklausel und flankiert durch eine Zwangsgeldandrohung, rechtmäßig ergangen ist, insbesondere unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben sowie baurechtlicher und polizeirechtlicher Ermächtigungsgrundlagen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen für die Hotelbetreiberin und das Verhältnis von EU-Recht zu nationalem Recht stehen im Fokus.
* "Ordnung im Bundestag
Die Klausur behandelt zwei Situationen, in denen Abgeordnete im Deutschen Bundestag in ihrer Abgeordnetenstellung durch Maßnahmen des Bundestagspräsidenten und der Bundestagspolizei betroffen sind. Im ersten Fall verlangt eine Abgeordnete Rechtsschutz wegen Entfernung eines politischen Plakats aus ihrem Abgeordnetenbüro. Im zweiten Fall wenden sich Abgeordnete nach einem Sitzungsausschluss wegen sichtbarer Kleidung mit rechtsextremen Symbolen verfassungsgerichtlich gegen diese Disziplinarmaßnahme und rügen eine Verletzung ihrer Rechte. Schwerpunkte sind das Hausrecht und die Polizeigewalt des Bundestagspräsidenten, die Rechtmäßigkeit von Ordnungsmaßnahmen und die Bedeutung der Parlamentsautonomie.
* "Unerwünschte Gehsteigberatung
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer Untersagungsverfügung des Bezirksamts Hamburg gegen einen Verein, der Gehsteigberatungen vor einer Abtreibungspraxis durchführt. Im Zentrum stehen die öffentlich-rechtlichen Anspruchsgrundlagen, verwaltungsprozessuale Fragestellungen sowie Grundrechtskonflikte zwischen der Betätigungsfreiheit des Vereins und den Rechten der betroffenen Frauen. Zudem geht es um die Auswirkungen eines nachträglichen Wegfalls des ursprünglichen Streitanlasses auf das Verfahren.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Polizei- und Ordnungsrecht - Versammlungen von gewaltbereiten Personen
In der Klausur werden zentral die materiellen Voraussetzungen für die Auflösung einer Versammlung behandelt, einschließlich der rechtlichen Bewertung dieser Maßnahme. Ein Schwerpunkt liegt auf der polizeilichen Einkesselung als Ingewahrsamnahme nach § 35 I Nr. 2 NRWPolG und der Überprüfung ihrer Verhältnismäßigkeit. Zusätzlich wird die Frage erörtert, ob der Richtervorbehalt nach § 36 I 1 NRWPolG im Zusammenhang mit der Einkesselung entbehrlich ist. Die Fallbearbeitung betrifft somit das Zusammenspiel von Versammlungsrecht und Polizeirecht bei gewaltbereiten Personen.
Übungsklausur im Staatshaftungsrecht: Räumungsanspruch und Mietausfallschaden
In diesem Fall verlangt die Vermieterin (V) von der Stadt einerseits die Räumung und Reinigung einer Wohnung, nachdem diese an eine Mieterin (M) samt Kindern zwangsweise eingewiesen wurde, und andererseits den Ersatz eines Mietausfalls für mehrere Monate. Der Schwerpunkt liegt auf Ansprüchen aus dem Staatshaftungsrecht, insbesondere auf dem Folgenbeseitigungsanspruch gegenüber der Behörde nach Ende einer ordnungsbehördlichen Einweisung. Zu prüfen sind die Zurechnung des Aufenthaltes der Mieterin nach Ablauf der Einweisungsfrist und eventuelle Anspruchsausschlüsse aufgrund Mitverschuldens oder Duldung durch die Vermieterin. Außerdem steht die Frage im Raum, ob der Mietausfallschaden durch die Stadt zu erstatten ist und ab wann eine eigene Verantwortlichkeit der Vermieterin beginnt.
Examensübungsklausur: Rechtsschutz gegen landes- und bundesrechtliche Verbote in der Pandemie
Im Mittelpunkt des Falls steht P, ein Sexarbeiter in Hamburg, der sich gegen die pandemiebedingten Schließungen von Prostitutionsstätten wendet. Er beanstandet, dass Fitnessstudios und Massagesalons unter Auflagen wieder öffnen dürfen, während Prostitutionsstätten weiterhin geschlossen bleiben. Kern des Falles sind Fragen des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen bundes- und landesrechtliche Verbote sowie die Vereinbarkeit dieser Maßnahmen mit Grundrechten, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung. Thematisiert wird das Zusammenspiel der Bundesnotbremse mit landesrechtlichen Verordnungen sowie die Abwägung von Infektionsschutz und Freiheitsrechten im Kontext der Pandemie.
Der Stern von Vergina
Die Klausur behandelt eine polizeirechtliche Maßnahme im Zusammenhang mit einem Fußballspiel, bei dem ein Banner aufgehängt wird, das zu erheblichen Spannungen zwischen Fanlagern führt. Der Schwerpunkt liegt auf der Rechtmäßigkeit des Einschreitens der Polizei, den Voraussetzungen und der Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage sowie auf der Frage der Störereigenschaft und des polizeilichen Zwangs gegenüber dem Kläger.
Corona im Bundestag
Die Klausur thematisiert ein verfassungsrechtliches Problem: Nach einer Corona-bedingten Quarantäneanordnung gegen Bundestagsabgeordnete prüft das Bundesverfassungsgericht einen Antrag eines betroffenen Abgeordneten gegen den Bundestag. Im Mittelpunkt stehen die Reichweite der Abgeordnetenimmunität, die Bedeutung subjektiver Rechte des einzelnen Abgeordneten sowie die Frage der Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen und des Reklamationsrechts des Bundestags. Der Sachverhalt ist im Kontext der COVID-19-Pandemie und parlamentarischer Arbeitsfähigkeit angesiedelt.
Examensübungsklausur zum Baurecht: Rotlicht im Allgemeinen Wohngebiet
Im vorliegenden Fall begehrt X als Eigentümer eines Grundstücks im Allgemeinen Wohngebiet einstweiligen Rechtsschutz gegen eine bauaufsichtliche Nutzungsuntersagung des Landkreises G. Der Landkreis untersagt X die Nutzung seines Anwesens als bordellartiger Betrieb aufgrund einer nicht genehmigten Nutzungsänderung gegenüber der ursprünglichen Wohnhausgenehmigung. Streitentscheidend sind Aspekte des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts, insbesondere die Frage nach der Genehmigungsfähigkeit der Nutzung, Bestandsschutz, Duldung sowie Verwirkung und Verhältnismäßigkeit behördlicher Maßnahmen. Es sind zudem Argumente zur Begründung der sofortigen Vollziehung sowie zur Festsetzung und Angemessenheit des Zwangsgeldes zu prüfen.
Affäre auf Ibiza
Die Klausur thematisiert die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde der SZ-GmbH gegen eine zivilgerichtlich erlassene Unterlassungsverfügung hinsichtlich der Veröffentlichung heimlich angefertigter Videoaufnahmen eines Politikers. Im Mittelpunkt steht die Kollision zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (insbesondere Recht auf Privatsphäre und eigenes Bild) und den Kommunikationsgrundrechten der Presse, insbesondere im Kontext politischer Berichterstattung und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Die Klausur prüft insbesondere die Bedeutung der Pressefreiheit, die Auslegung und Schranken der §§ 22, 23 KUG sowie die verfassungsrechtliche Gewichtung beider Grundrechtspositionen.
Kontrolle ist gut, Vertrauen ist besser?
Die Klausur behandelt die Polizeibefugnis zur Feststellung von Personalien auf einer Versammlung und den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts im Zusammenhang mit Videoaufnahmen durch eine Teilnehmerin. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Voraussetzungen der Identitätsfeststellung, die Grenzen polizeilichen Einschreitens bei sogenannten Anscheinsgefahren sowie das Verhältnis von Polizei- und Versammlungsrecht. Bezug genommen wird unter anderem auf das Kunsturhebergesetz.
Examensklausur: Die A-Partei und ihre Probleme mit dem Rechtsstaat
Im Mittelpunkt des Falls steht zum einen die Frage, ob Äußerungen und deren Veröffentlichung durch den Bundesinnenminister gegenüber einer oppositionellen Partei einen Verstoß gegen die parteipolitische Neutralitätspflicht von Hoheitsträgern darstellen und dadurch die Rechte der betroffenen Partei verletzen. Zum anderen geht es im zweiten Teil um die Rechtmäßigkeit eines Fraktionsausschlusses einer Landtagsabgeordneten wegen ihres Kontakts zu einem beobachteten Verein und die damit verbundenen Auswirkungen auf ihre parlamentarische Stellung. Die Prüfung betrifft schwerpunktmäßig das Staatsorganisationsrecht, die Grenzen der Meinungsäußerung von Amtsträgern sowie vereins- und fraktionsinterne Entscheidungsbefugnisse im Landtag.
Bayerische Grenzerfahrungen
Die Klausur behandelt die Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit bayerischer Polizeikontrollen und der Tätigkeit der Bayerischen Grenzpolizei im grenznahen Bereich. Zu prüfen sind insbesondere die Gesetzgebungskompetenz des Landes Bayern, die Ermächtigungsgrundlagen für Kontrollen nach dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz sowie das Eingreifen in grundrechtlich geschützte Bereiche durch Identitätsfeststellungen und Durchsuchungen. Ferner ist die verfassungsrechtliche Einordnung der Aufgabenübertragung zwischen Bund und Land zu analysieren.
Arzneimittel aus dem Automaten – oder doch nur Schokolade?
Die Klausur thematisiert eine Anfechtungsklage gegen die Untersagung des Arzneimittelverkaufs per Automat in Baden-Württemberg durch eine niederländische Apothekengesellschaft. Im Fokus steht die Frage, ob der Bescheid mit der Warenverkehrsfreiheit nach EU-Recht vereinbar ist, insbesondere vor dem Hintergrund des § 43 I 1 AMG und der einschlägigen Vorschriften des AEUV. Die Klausur beinhaltet europa- und verwaltungsrechtliche Problemstellungen sowie eine Diskussion über die Praxis grenzüberschreitender Arzneimittelabgabe.
Mittendrin oder nur dabei? Von seriösen Geschäftsmännern und gefährlichen Motorradrockern
Die Klausur befasst sich mit gewerberechtlichen Maßnahmen gegen eine GmbH, deren Geschäftsführer mutmaßlich Verbindungen zu einer als kriminell eingestuften Motorradrockergruppe hat. Zu prüfen sind die Rücknahme der Bewachungserlaubnis nach § 34a GewO, eine mögliche Gewerbeuntersagung sowie die ordnungsrechtliche Zuverlässigkeit der handelnden Personen. Es geht um das Zusammenspiel zwischen behördlichen Eingriffsbefugnissen und den Grundrechten der Betroffenen.
Kein Glück mit dem Glücksspiel
Die Klausur behandelt die unionsrechtlichen Grundfreiheiten, insbesondere die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit, und ihre Beschränkung durch nationale Regelungen zum Glücksspiel. Zentral ist die Frage, ob das deutsche Sportwettengesetz (SpWettG) mit den unionsrechtlichen Anforderungen vereinbar ist. Zu klären ist, ob das Konzessionserfordernis sowie das Werbeverbot im SpWettG eine unzulässige Beschränkung für einen EU-Bürger darstellen.
28 days later
Die Klausur behandelt die Frage der Verfassungsmäßigkeit landesrechtlicher Regelungen zur polizeilichen Präventivgewahrsamsdauer, insbesondere einer bis zu 28-tägigen Ingewahrsamnahme nach dem PolGN eines Bundeslandes zur Abwehr erheblicher Straftaten. Diskutiert werden die Anforderungen der Grundrechte, die unions- und konventionsrechtlichen Vorgaben sowie bundesverfassungsgerichtliche Äußerungen zur Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit solcher Gewahrsamsdauern.
Showdown am Alexanderplatz
Die Klausur thematisiert versammlungsrechtliche Auflagen gegenüber einer Mahnwache auf dem Berliner Alexanderplatz und deren verfassungsrechtliche Überprüfung im Wege der Verfassungsbeschwerde. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Versammlungsfreiheit aus Art. 8 GG und der Bestimmtheitsgrundsatz im Hinblick auf verwaltungsbehördliche Auflagen. Zudem werden polizeirechtliche Gefahrenprognosen und die Schutzpflichten des Staates behandelt.
Saarabstimmung – die Dritte
Die Klausur thematisiert den Versuch des Ausschlusses des Saarlandes aus dem Bundesgebiet durch einfaches Bundesgesetz (SaarAustrittsG), die verfahrensmäßigen und materiellen verfassungsrechtlichen Fragen dieses Vorgangs (insbesondere Kompetenzen und Verfahren im Grundgesetz) sowie die prozessuale Geltendmachung vor dem Bundesverfassungsgericht, insbesondere als Bund-Länder-Streit, abstrakte Normenkontrolle und Umdeutung des Antrags. Es wird zudem die Änderung der verfassungsrechtlichen Beurteilung bei einer Grundgesetzänderung mit Zweidrittelmehrheit beleuchtet.
Schwerpunktklausur Öffentliches Wettbewerbsrecht: „Kommunale Fahrgeschäfte“
Im Mittelpunkt des Falls steht die kreisfreie Stadt S, die zum Ausgleich ausgelasteter Buslinien ein Bürgerruftaxi als Ergänzung zum öffentlichen Personennahverkehr einrichtet und hierfür eine städtische GmbH gründet. Die T, Inhaberin eines lokalen Taxiunternehmens, sieht sich durch das neue Angebot in ihrem Geschäft beeinträchtigt und stellt rechtliche Ansprüche gegen die Stadt. Der Fall behandelt zentrale Fragen des kommunalwirtschaftsrechtlichen Wettbewerbs, die Zulässigkeit kommunaler Unternehmenstätigkeit und mögliche Unterlassungsansprüche privater Anbieter. Darüber hinaus werden Aspekte der Finanzierung, Organisation und der Beteiligung kommunaler Unternehmen am Markt beleuchtet. Rechtliche Schwerpunkte sind das öffentliche Wettbewerbsrecht, das Kommunalwirtschaftsrecht sowie zivilrechtliche Anspruchsgrundlagen.
Der 'Tornado'-Überflug
Die Klausur behandelt den Einsatz eines Tornado-Kampfflugzeugs zur Luftaufklärung über ein Protestcamp im Vorfeld eines G-8-Gipfels. Schwerpunktmäßig werden Fragen des modernen Grundrechtseingriffsbegriffs, insbesondere hinsichtlich der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG), und der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde geprüft. Die rechtliche Grundlage bildet § 8 PolG NRW, wobei Annahmen zur Verfassungsmäßigkeit und zum Amtshilfeersuchen vorgegeben sind.
Gefährliche Reinlichkeit
Die Klausur befasst sich mit der kommunalen Übertragung der Straßenreinigungspflichten per Verordnung und der Durchsetzung dieser Pflicht gegenüber einem Grundstückseigentümer (“U”). Zentrale Fragestellungen sind die Zulässigkeit und Begründetheit einer Anfechtungsklage gegen ein behördliches Schreiben sowie Erfolgsaussichten eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht. Es werden dabei Aspekte des Kommunalrechts, des allgemeinen Verwaltungsrechts, des Landesrechts Bayern, sowie verwaltungsprozessrechtliche Fragen (Klageart und einstweiliger Rechtsschutz) behandelt.
Konflikte um die Koranverteilung
Der Fall behandelt die Aufhebung einer zuvor erteilten Sondernutzungserlaubnis zur Koranverteilung auf öffentlichen Wegen in Hamburg sowie die daraufhin begehrte Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung im einstweiligen Rechtsschutz. Es werden insbesondere die formellen und materiellen Voraussetzungen der Aufhebung, prozessuale Besonderheiten (Widerspruchseinlegung durch einen Dritten), Grundrechtsbezüge und verwaltungsrechtliche Besonderheiten der Sondernutzungserlaubnis geprüft.
'Schwarzer Donnerstag' in Stuttgart
Die Klausur behandelt die polizeiliche Räumung des Mittleren Schlossgartens in Stuttgart am 30.9.2010 im Rahmen der Proteste gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21. Dabei stehen insbesondere die Qualifizierung der Ansammlung als Versammlung, die Polizeifestigkeit des Versammlungsrechts, die Rechtmäßigkeit polizeilicher Zwangsmaßnahmen und die Verhältnismäßigkeit des Wasserwerfereinsatzes im Mittelpunkt. Abgerundet wird die Aufgabenstellung durch eine staatshaftungsrechtliche Frage.
Examensklausur: Flüchtlingskrise
Der Ministerpräsident des Bundeslandes B fordert die Bundesregierung auf, angesichts des hohen Zustroms von Flüchtlingen umfassende Grenzkontrollen durchzuführen und die Einreise von Ausländern aus sicheren Drittstaaten zu verweigern. Nach Ablehnung seines Anliegens durch die Bundesregierung erwägt er, das Anliegen vor dem Bundesverfassungsgericht durchzusetzen. Im Mittelpunkt stehen dabei verfassungsrechtliche Fragen zum Verhältnis zwischen Bund und Ländern, insbesondere im Hinblick auf Art. 30 GG, das Bundesstaatsprinzip, die Bundestreue und die Kompetenzen in der Asyl- und Flüchtlingspolitik. Zudem werden unionsrechtliche Vorgaben des Dublin-Systems und deren faktisches Außerkrafttreten thematisiert.
Weg mit der Mauer in den Köpfen
In der Klausur 'Weg mit der Mauer in den Köpfen' geht es um die behördliche Anordnung von Auflagen bei einer angemeldeten Demonstration und deren rechtliche Überprüfung, insbesondere hinsichtlich Grundrechte wie Meinungsfreiheit und Kunstfreiheit. Behandelt werden die formelle und materielle Rechtmäßigkeit versammlungsrechtlicher Maßnahmen, die Verhältnismäßigkeit der Auflagen sowie das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht. Der Sachverhalt greift die rechtlichen Konflikte bei politisch auffälligen Versammlungen und die Grenzen der Grundrechtsausübung auf.
Arbeitsfreie Samstage
In dieser öffentlich-rechtlichen Klausur wird die Erfolgsaussicht einer Verfassungsbeschwerde eines Möbelunternehmens gegen eine landesrechtliche Regelung zu arbeitsfreien Samstagen geprüft. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern sowie die Möglichkeit und Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde durch juristische Personen, insbesondere im Zusammenhang mit Art. 12 Abs. 1 GG. Ebenso zu erörtern ist das Erfordernis der vorherigen Rechtswegausschöpfung.
Nationale Minderheiten und Sperrklauseln im Wahlrecht
Die Klausur behandelt die Wahlprüfungsbeschwerde gegen einen Landtagsbeschluss im Bundesland X, bei dem die niederländische Minderheit über einen eigenen Wählerverband von der 5%-Sperrklausel im Landtagswahlrecht befreit wurde. Die Beschwerdeführer rügen eine Verletzung der Wahl- und Chancengleichheit durch diese Privilegierung sowie die generelle Rechtmäßigkeit der Sperrklausel und die Verfassungsmäßigkeit der Sonderregel für Parteien der Minderheit.
Der kamerascheue Demonstrant
Die Klausur behandelt eine geplante Versammlungsüberwachung durch eine Mastkamera eines Polizeieinsatzfahrzeugs bei einer Demonstration in NRW. Der Sachverhalt dreht sich um die Frage, ob das bloße Bereitstellen und Ausfahren der Kamera bereits einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit darstellt und welche Möglichkeiten eines schnellen gerichtlichen Vorgehens bestehen. Schwerpunkt sind vorläufiger Rechtsschutz nach § 123 Abs. 1 VwGO sowie die Anforderungen und Grenzen polizeilicher Überwachungsmaßnahmen nach dem Versammlungsgesetz.
Immun gegen Durchsuchungen?
Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen und das Verfahren zur Aufhebung der Immunität eines Bundestagsabgeordneten vor strafprozessualen Durchsuchungsmaßnahmen. Untersucht werden insbesondere die Reichweite eines generellen Immunitätsbeschlusses, die Wirksamkeit einer nachträglichen Aufhebung durch den Bundestag sowie die Verfassungsmäßigkeit des Vorgehens des Stellvertreters des Bundestagspräsidenten. Ferner steht die Möglichkeit eines Organstreitverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht im Raum.
Auflösung eines Skinheadkonzerts
Die Klausur thematisiert die polizeiliche Auflösung eines Skinheadkonzerts in Würzburg und prüft die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme. Im Fokus stehen das Zusammenspiel von Versammlungsrecht und allgemeinem Polizeirecht, insbesondere Sachurteilsvoraussetzungen der Fortsetzungsfeststellungsklage, der Versammlungsbegriff und die Polizeifestigkeit des Versammlungsrechts.
Casus belli
Die Klausur "Casus belli" befasst sich mit einem polizei- und ordnungsrechtlichen Sachverhalt rund um eine Gedenkveranstaltung zum Volkstrauertag, bei dem ein Teilnehmer infolge einer Ruhestörung durch seinen Hund vom Veranstaltungsort verwiesen wird. Es werden verwaltungsrechtliche Fragen zur Rechtmäßigkeit des Platzverweises, zur Klage gegen die Stadt und zum Schutzbereich von Art. 8 GG angesprochen. Zusätzlich werden versammlungsrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Transparenten und dem Einsatz von Lautsprechern bei Kundgebungen thematisiert.
Aktenvortrag: Religionsfreiheit, Versammlungsrecht, Anspruch auf behördliches Einschreiten
Im vorliegenden Fall plant die rechtsradikale Bürgerbewegung P eine islamkritische Demonstration in unmittelbarer Nähe einer Moschee, bei der sogenannte Mohammed-Karikaturen gezeigt werden sollen. Die muslimische Gemeinde G sieht darin eine Verletzung ihrer Religionsfreiheit und fordert vom Polizeipräsidenten, das Zeigen der Karikaturen zu untersagen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Grundrechte auf Religionsfreiheit sowie Meinungs-, Versammlungs- und Kunstfreiheit. Zudem sind strafrechtliche Aspekte (§ 166 StGB) sowie das öffentliche Interesse an Sicherheit und Ordnung zu prüfen. Die Gemeinde G begehrt verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz gegen die Ablehnung ihres Antrags durch die Behörde.
Kanal voll?
Die Klausur behandelt einen Streit zwischen einem Grundstückseigentümer und der Gemeinde über das (Nicht-)Weiterbestehen einer formlos geduldeten Leitungsführung öffentlich-rechtlicher Wasser- und Abwasserleitungen auf Privatgrund. Im Zentrum stehen Ansprüche auf Unterlassung, die kommunalrechtliche Duldungspflicht nach gemeindlicher Entwässerungssatzung und Wasserabgabesatzung, sowie Fragen zur Zulässigkeit und Begründetheit eines möglichen verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes.
Blockadetraining und szenische Wegtrageübung als Versammlung
Die Klausur behandelt das Versammlungsrecht am Beispiel einer angemeldeten Versammlung mit Blockadetraining und szenischen Wegtrageübungen. Im Zentrum stehen die Rechtmäßigkeit von versammlungsrechtlichen Auflagen, insbesondere zur Benennung und Ausstattung von Ordnern sowie das Verbot bestimmter Trainingsinhalte, der Störerbegriff und Fragen zur Erledigungserklärung im Verwaltungsprozess. Relevante Aspekte wie das Verhältnis von Versammlungs- und Polizeirecht, die Polizeifestigkeit der Versammlung und die Voraussetzungen für Beschränkungen gem. VersammlG werden erörtert.
Kein Platz für Kinder
Die Klausur behandelt die Frage nach dem Anspruch einer Mutter auf einen Kindergarten- bzw. Hortplatz für ihr Kind in einer kommunalen Kindertageseinrichtung. Thematisch stehen die Nutzung öffentlicher Einrichtungen, die Kapazitätsbegrenzung von Betreuungseinrichtungen sowie etwaige Benutzungsansprüche und Gleichbehandlungsgrundsätze im Mittelpunkt. Der einstweilige Rechtsschutz gegen die Stadt Freital, die Kündigung des Betreuungsvertrags und die Auswahlkriterien für die Platzvergabe stehen im Vordergrund.
Fortgeschrittenenklausur Baurecht: „Es kann der Brävste nicht in Frieden leben …“
Der Eigentümer K eines Wohnhausgrundstücks wendet sich gegen die Feststellung der planungsrechtlichen Zulässigkeit eines geplanten Wohnheims für geronto-psychiatrische Bewohner auf dem angrenzenden Grundstück der B. K befürchtet negative Auswirkungen wie nächtliche Ruhestörungen und sieht Abstandsregelungen verletzt. Im Mittelpunkt stehen die Voraussetzungen und Erfolgsaussichten einer Nachbar-Anfechtungsklage gegen die behördliche Feststellung. Zu prüfen sind insbesondere bauplanungsrechtliche Zulässigkeit, Gebietsschutz und Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich sowie Abstandsflächen und das Verhältnis der geplanten Nutzung zum bestehenden Wohngebiet.
Auf der Hut
Die Klausur behandelt die polizeirechtliche Verfügung eines Aufenthaltsverbots mit Zwangsgeldandrohung und deren sofortige Vollziehbarkeit gegen einen Hütchenspieler am Kölner Hauptbahnhof. Es werden sowohl die formellen und materiellen Voraussetzungen des Verwaltungsakts als auch die Anwendbarkeit der polizeilichen Generalklausel und verfahrensrechtliche Aspekte im einstweiligen Rechtsschutz geprüft. Der Antragsteller wendet sich gegen das Aufenthaltsverbot mit Anträgen beim Verwaltungsgericht.
Referendarexamensklausur Öffentliches Recht: Das Schulbetretungsverbot
Im vorliegenden Fall wendet sich der 14-jährige K, vertreten durch seine Eltern, gegen ein von der zuständigen Behörde verhängtes Schulbetretungsverbot aufgrund fehlenden Masernimpfschutzes. Das Verbot wurde ausgesprochen, nachdem im Umfeld der Schule eine Masern-Erkrankung aufgetreten war und Schutzmaßnahmen ergriffen wurden. K und seine Eltern beanstanden vor allem die Rechtmäßigkeit und die formellen Voraussetzungen des Verbots sowie die genaue Auslegung der Tatbestandsmerkmale des Infektionsschutzgesetzes. Die Behörde beruft sich auf die Durchmischung der Schülerschaft und die Notwendigkeit zum Schutz ungeimpfter Personen. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen im Infektionsschutzrecht, Verwaltungsrecht sowie den Anforderungen an eine behördliche Maßnahme zur Gefahrenabwehr.
Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF
Die Klausur thematisiert die Beteiligungsrechte des Bundestages im Rahmen der europäischen Finanzhilfsmaßnahmen zur Staatsschuldenkrise, insbesondere nach Änderung des Stabilisierungsmechanismusgesetzes bezüglich des Euro-Rettungsschirms (EFSF). Im Mittelpunkt steht die Frage, welche verfassungsprozessualen Anträge Bundestagsabgeordnete gegen eine mögliche Verletzung von Parlamentsrechten bei der Übertragung von Entscheidungsbefugnissen an ein Sondergremium stellen können und wie die Erfolgsaussichten dieser Anträge zu beurteilen sind.
Übungsklausur: Der ehrenwerte Sonnenbankier
Der Inhaber eines Fitness- und Sonnenstudios in Hannover, S, wendet sich gegen ein Bundesgesetz, das Minderjährigen die Nutzung von Sonnenbänken in öffentlichen Einrichtungen verbietet und bei Verstößen ein Bußgeld vorsieht. Er sieht darin eine unzulässige Einschränkung seines Berufsrechts sowie der Grundrechte jugendlicher Kunden und kritisiert zudem das Gesetzgebungsverfahren, insbesondere die Abstimmung im Bundestag und Bundesrat. Im Fokus stehen Fragen des Staatsorganisationsrechts wie Ordnungsmäßigkeit des Gesetzgebungsverfahrens, die Rolle der Landesregierung sowie der Mehrheits- und Anwesenheitserfordernisse. Zusätzlich sind grundrechtliche Aspekte, insbesondere Art. 12 GG (Berufsfreiheit) und etwaige Grundrechte Jugendlicher, in Verbindung mit staatlichem Paternalismus zu prüfen.
Kommunale Wasserversorgung für einen Schwarzbau?
Die Klausur behandelt die Frage, ob ein baurechtswidrig genutztes Freizeitgrundstück Anspruch auf Anschluss an die kommunale Wasserversorgung hat. Dabei werden sowohl Fragen des kommunalen Satzungsrechts, des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts als auch verwaltungsprozessrechtliche Aspekte geprüft. Zudem wird die Erfolgsaussicht eines Rechtsbehelfs gegen die Ablehnung des Wasseranschlusses durch die Gemeinde analysiert.
Der Tannenbaumverkauf
Die Klausur behandelt die Frage, ob K als Nachbar einen Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen die Nutzung des Grundstücks S-Straße 2 für den Tannenbaumverkauf, für Werbeanlagen und als Parkplatz hat. Streitig sind insbesondere die bodenrechtliche Relevanz und Zulässigkeit dieser Nutzungen im allgemeinen Wohngebiet, die Möglichkeit und Voraussetzungen einer Nutzungsuntersagung sowie Fragen zur Zulässigkeit und Form des Widerspruchsverfahrens. Vorzunehmen ist eine umfassende verwaltungsprozessuale und baurechtliche Prüfung anhand des Berliner Landesrechts und des BauGB.
Übungshausarbeit: „Ungestörtes Einkaufen“
Die Tierschutzgruppe „Rettet alle Felle“ protestiert im Einkaufszentrum des Hauptbahnhofs L gegen den Verkauf von Pelzprodukten, woraufhin der Betreiber ein Bahnhofsverbot ausspricht. Die Aktivisten wehren sich gerichtlich und später verfassungsrechtlich gegen das Verbot, da sie sich in ihrer Versammlungs- und Meinungsfreiheit verletzt sehen. Zusätzlich kommt es zu einer weiteren Protestaktion mit Farbbeutelwürfen auf Kundinnen, bei der eine Frau verletzt wird. Die Gruppe fragt, ob das polizeiliche Eingreifen ihre Versammlungsfreiheit beeinträchtigt. Im Mittelpunkt stehen die Grundrechtsbindung privater Betreiber öffentlicher Einrichtungen, die Abwägung zwischen Versammlungs-, Meinungsfreiheit und Hausrecht sowie strafrechtliche und zivilrechtliche Aspekte bei Demonstrationshandlungen.
Skinheads im Keller
Die Klausur behandelt die rechtliche Einordnung und Rechtmäßigkeit der polizeilichen Auflösung eines Skinhead-Konzerts in einem geschlossenen Raum. Es geht um die Abgrenzung zwischen versammlungsrechtlicher und polizeirechtlicher Eingriffsbefugnis sowie die Voraussetzungen für eine Auflösung nach dem Versammlungsgesetz. Gegenstand ist eine Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht auf Rechtswidrigkeit der Maßnahme.
Widersprichst Du noch oder lebst Du schon?
Die Klausur behandelt die Anfechtung eines ablehnenden Verwaltungsakts hinsichtlich der Durchführung verkehrsberuhigender Maßnahmen durch eine Straßenverkehrsbehörde. Im Fokus steht die Zulässigkeit und Begründetheit des Widerspruchsverfahrens, insbesondere Fragen zur Fristversäumnis, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sowie zur sachlichen Rechtslage im Zusammenhang mit der Umsetzung und Aufhebung verkehrsrechtlicher Maßnahmen.
Ehec-Alarm
Die Klausur behandelt verfassungsrechtliche Fragen rund um die Gesetzgebungskompetenzen des Bundes zur Bekämpfung von Ehec-Infektionen, insbesondere die formelle und materielle Verfassungsmäßigkeit einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Im Zentrum stehen die Zustimmungspflichtigkeit eines Bundesgesetzes nach Art. 84 GG, das Prüfungsrecht und die Weigerung des Bundeskanzlers zur Gegenzeichnung sowie mögliche verfassungsgerichtliche Rechtsbehelfe (Organstreitverfahren).
Der abgestellte Pkw
Die Klausur thematisiert die Frage, ob das Abstellen eines zum Verkauf ausgeschriebenen Pkw auf einem öffentlichen Parkstreifen eine Sondernutzung darstellt und ob eine entsprechende Verfügung sowie deren sofortige Vollziehung rechtmäßig sind. Der Antrag richtet sich gegen die Vollziehung dieser Verfügung und ist im Rahmen eines Verfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO zu prüfen. Zugrunde liegen Straßenrecht sowie öffentlich-rechtliche Vollstreckungsvorschriften des Landes NRW.
Alles Gute kommt von oben
Im Sachverhalt wird das Unternehmen Ulrich Mineralölprodukte GmbH durch ein Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung (EVSG) in ihrer Tätigkeit eingeschränkt, da Preisfestsetzung, Genehmigungserfordernis für den Handel und Vorratshaltungspflichten festgelegt werden. Das Unternehmen erhebt Verfassungsbeschwerde und macht insbesondere eine Verletzung der Berufsfreiheit und der Eigentumsfreiheit geltend. Zu prüfen ist, ob die Verfassungsbeschwerde Aussicht auf Erfolg hat und ob das Gesetz ordnungsgemäß zustande gekommen ist.
Tritt der November hart herein, muss nicht viel dahinter sein.
Die Klausur behandelt die Duldungsverpflichtung von Grundstückseigentümern nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) im Zusammenhang mit der Vorbereitung einer geplanten Bundesstraße. Im Mittelpunkt stehen die verwaltungsrechtliche Einordnung der behördlichen Ankündigung und Durchführung von Bodenuntersuchungen, die Klageart sowie Fragen der Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit der behördlichen Maßnahmen. Die Erfolgsaussichten einer Klage des betroffenen Eigentümers werden umfassend gutachterlich geprüft.
Übungsfall: Grundstücksverkehr im Spannungsfeld von Grundgesetz und Europarecht
Die „Organic Food Limited“, eine nach englischem Recht gegründete Gesellschaft, möchte von einem deutschen Landwirt ein Grundstück erwerben und legt den Kaufvertrag der Kreisverwaltung zur Genehmigung vor. Die Behörde versagt die Genehmigung mit Verweis auf einen anderen Landwirt, der das Grundstück zur Sicherung seiner betrieblichen Existenz benötigt, und beruft sich auf §§ 2 Abs. 1, 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG. Die OF Ltd. verfolgt daraufhin den Rechtsweg bis zum Bundesgerichtshof und schließlich zum Bundesverfassungsgericht, wobei sie die Vereinbarkeit der Grundstücksverkehrsvorschriften mit dem Grundgesetz und den unionsrechtlichen Grundfreiheiten in Zweifel zieht. Der Fall fokussiert auf die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen der Genehmigungsversagung im landwirtschaftlichen Grundstücksverkehr, die Bedeutung von Grundrechten und Unionsrecht sowie die Vorlagepflicht an den EuGH.
Kampfhundrentner
In der Klausur geht es um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Haltung eines als Kampfhund eingestuften Hundes – hier ein alter, gebrechlicher Pitbull-Rottweiler-Mischling – in Bayern erlaubnispflichtig ist. Es werden verwaltungsrechtliche Themen wie Ermessensbetätigung, Prüfungsmaßstab der Verhältnismäßigkeit und die Anwendung der bayerischen Kampfhundeverordnung behandelt. Im Mittelpunkt steht eine ordnungsbehördliche Verfügung gegen einen Hundehalter, die auf Landesrecht gestützt wird.
Flatrate – All You Can Drink!
Die Klausur behandelt die rechtlichen Grenzen für Veranstalter von 'Flatrate-Partys', insbesondere die behördliche Untersagung des unbegrenzten Alkoholausschanks gegen Pauschalpreis, den Rechtsschutz durch Anfechtungsklage, die Zulässigkeit und Reichweite von Nebenbestimmungen und Auflagen, sowie die Rolle von Grundrechten bei Verwaltungsentscheidungen. Zudem werden alternative Veranstaltungsmodelle und die Auswirkungen der Föderalismusreform I auf das Gaststättenrecht erörtert.
Übungsfall: „Grenzgänger“ – Autobahnblockade im Spiegel deutscher und europäischer Grundrechte und Grundfreiheiten
Eine deutsch-polnische Bürgerinitiative organisiert eine zweitägige Blockade einer Autobahn im Grenzbereich, um gegen den Ausbau der Strecke und die damit verbundene Naturzerstörung zu protestieren. Die polnischen Behörden planen, die Demonstration zuzulassen und den Verkehr umzuleiten, während die deutschen Behörden die Versammlung auf der Autobahn aus Sicherheitsgründen verbieten. Im Mittelpunkt stehen unionsrechtliche Fragen zum Verhalten der polnischen Behörden sowie verfassungsrechtliche Aspekte hinsichtlich des Versammlungsverbots durch die deutschen Behörden. Prüft werden unter anderem die Warenverkehrsfreiheit und nationale Grundrechte im Zusammenhang mit der Blockade.
Öffentliche Einrichtungen, Versammlungen und Gefährderanschreiben
Die Klausur behandelt die rechtlichen Grundlagen öffentlicher Einrichtungen, das Versammlungsrecht insbesondere im Zusammenhang mit Auflagen, Verboten und Gefährderanschreiben sowie das polizei- und ordnungsrechtliche Vorgehen gegenüber potenziellen Gefährdern. Im Vordergrund stehen die verfassungsrechtliche Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG, sowie verfahrens- und materiellrechtliche Aspekte der behördlichen Maßnahmen.
Windige Angelegenheiten
Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer verwaltungsgerichtlichen Klage gegen einen Widerspruchsbescheid bezüglich der Förderung einer Sonnenkollektorenanlage. Im Mittelpunkt stehen verwaltungsverfahrensrechtliche Fragen zu Nebenbestimmungen, Selbstbindung der Verwaltung und reformatio in peius im Widerspruchsverfahren sowie ein außenwirtschaftsrechtliches Verbot. Der Sachverhalt beleuchtet auch die europarechtskonforme Förderung und spezifische Organisationsregelungen im Verwaltungsverfahren.
Montags-Demo in Münster
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit versammlungsrechtlicher Auflagen im Zusammenhang mit einer Montags-Demonstration in Münster. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie und mit welchem Rechtsbehelf nachträglich gegen behördliche Beschränkungen und Auflagen für eine bereits durchgeführte Versammlung vorgegangen werden kann, insbesondere im Hinblick auf die Fortsetzungsfeststellungsklage und die Grundrechte auf Versammlungsfreiheit.
Ein Unfall mit Folgen
Die Klausur behandelt zwei zentrale Fragen des Staatshaftungsrechts und des Verwaltungsvollstreckungsrechts anhand eines Unfallgeschehens: Zum einen wird die Rückerstattungspflicht der Stadt Frankfurt gegenüber einem Landwirt für Kosten der Ersatzvornahme nach einer polizeilichen/ordnungsrechtlichen Maßnahme geprüft. Zum anderen wird ein möglicher Anspruch auf Schmerzensgeld eines während der Untersuchungshaft erkrankten Drogenkuriers gegen das Land Hessen nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) erörtert.
Gaststättenerlaubnis unter Auflagen
Im Mittelpunkt der Klausur steht die Frage, ob die Stadt Duisburg einer Diskothek die Gaststättenerlaubnis unter Nebenbestimmungen, insbesondere Beschäftigungs- und Betretungsverboten, rechtmäßig erteilen durfte und wie sich der Betreiber gegen diese gerichtlichen Nebenbestimmungen und den angedrohten Widerruf der Erlaubnis rechtlich zur Wehr setzen kann. Insbesondere sind verwaltungsrechtliche Anforderungen an Nebenbestimmungen, deren sofortige Vollziehbarkeit sowie die Möglichkeiten vorläufigen Rechtsschutzes zu prüfen.
Gestörte Fußballfreude
Die Klausur behandelt eine polizeiliche Ausreiseuntersagung sowie ein präventives Gefährderanschreiben an einen Fußballfan aufgrund polizeilicher Erkenntnisse zu seiner Vergangenheit in der Hooliganszene. Gegenstand ist insbesondere die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen und deren grundrechtliche Implikationen, aber auch Zulässigkeit und Begründetheit verschiedener verwaltungsgerichtlicher Klagearten, darunter die allgemeine Feststellungsklage und die Fortsetzungsfeststellungsklage.
Schwebstaub
Die Klausur behandelt die Voraussetzungen und Grenzen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung einer Zementanlage angesichts erhöhter Schwebstaubbelastung. Im Mittelpunkt stehen die Grenzwerte nach der 22. BImSchV, Anforderungen nach § 5 I Nr. 1 BImSchG sowie Regelungen aus der TA Luft. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten einer Klage der Betreiberin gegen die Versagung der Genehmigung.
Ärger im Revierpark
Die Klausur thematisiert eine Mandantin, die gegen ein von der Stadt Gelsenkirchen ausgesprochenes Hausverbot für einen öffentlichen Revierpark vorgehen möchte. Im Fokus stehen die Voraussetzungen, Rechtsfolgen und der einstweilige Rechtsschutz in Bezug auf den Verwaltungsakt des Hausverbots. Zudem ist zu prüfen, ob die Mandantin rechtliches Gehör vor Erlass des Aufenthaltsverbots erhalten hat und welche Verfahrensschritte anwaltlich zu empfehlen sind.
Treffpunkt
In einem Saarheimer Wohnviertel kommt es auf einem städtischen Spielplatz zu Problemen durch einen Treffpunkt für Drogensüchtige. Die Anwohner sind über gefährliche, herumliegende Spritzen, allgemeine Unsicherheit und erhöhte Kriminalität besorgt und fordern Maßnahmen der Ortspolizeibehörde. Die Fallkonstellation untersucht die ordnungsrechtlichen Handlungsmöglichkeiten und -pflichten der Behörde nach dem SPolG.
Straßenschlussstrich
Der Fall behandelt das saarländische Straßenstrich-Modell: Ein auf Landesrecht gestütztes Prostitutionsverbot wird in Saarheim durch individuell abgeschlossene öffentlich-rechtliche Verträge mit Prostituierten in der Praxis durch polizeiliche Duldung unter der Vorgabe gesundheitlicher Beratung und Pflicht zur Anmeldung nach dem Prostituiertenschutzgesetz 'umgangen'. Thema sind die Zuständigkeit des Regionalverbands Saarbrücken, die Rechtsnatur und Zulässigkeit solcher Verträge, und die ordnungsrechtliche Behandlung von Prostitution im öffentlichen Raum.
Stadtwerkstatt
Die Stadt Saarheim betreibt eine eigene Werkstatt im Mischgebiet und sieht sich nach Beschwerden von Anwohnern aufgrund erhöhter Lärmbelästigung einer immissionsschutzrechtlichen Anordnung gegenüber. Das Landesamt für Umwelt verlangte Maßnahmen zur Einhaltung des Grenzwerts nach der TA Lärm, was die Stadt als Eingriff in ihre gemeindlichen Kompetenzen beanstandet. Die Klausur prüft die Erfolgsaussichten der Klage der Stadt gegen die immissionsschutzrechtliche Verfügung bzw. deren Modifikation im Widerspruchsverfahren.
Nächtliche Schlagfertigkeit
Die Klausur behandelt die polizeiliche Mitnahme einer Person zur Verhinderung weiterer häuslicher Gewalt und die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Maßnahme im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage. Insbesondere geht es um die Voraussetzungen und Rechtmäßigkeit der polizeilichen Ingewahrsamnahme im Saarländischen Polizei- und Ordnungsrecht sowie die Bedeutung grundrechtlicher Positionen.
Mobilmachung
In der Klausur wird geprüft, ob und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen die Untere Bauaufsichtsbehörde dem Eigentümer eines Grundstücks im Ortsteil Quierbrück der Stadt Saarheim die Beseitigung von auf dem Grundstück abgestellten Campinganhängern auferlegen kann. Zentral sind dabei die Qualifikation der Wohnwagen als bauliche Anlagen sowie die bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Genehmigungserfordernisse.
Leistungsorientiertes Wahlrecht
In dieser Klausur wird die Verfassungsmäßigkeit eines "leistungsorientierten Wahlrechts" geprüft, das die Bundestagswahl nach Einkommensgruppen differenziert und abweichend von den bisherigen Wahlrechtsgrundsätzen gestaltet. Die Sachverhaltsfrage bezieht sich auf die Erfolgsaussichten eines Organstreitverfahrens durch eine Bundestagsfraktion und auf die Zulässigkeit sowie Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde einer einzelnen Wahlbürgerin. Dabei werden mögliche Grundrechtsverletzungen sowie Verstöße gegen das Staatsorganisationsrecht, insbesondere die Wahlrechtsgrundsätze und den Grundsatz der Volkssouveränität, thematisiert.
Laserdrome
Die Klausur befasst sich mit der baurechtlichen Zulässigkeit des Umbaus eines Lagerkellers einer Gaststätte in eine Laserspielanlage und der Ablehnung der hierfür beantragten Baugenehmigung durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Neben bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Fragestellungen werden insbesondere Grundrechtsbezüge (insb. Menschenwürde, Berufsfreiheit) sowie das Verhältnis von öffentlicher Ordnung und Sittlichkeit im Baurecht behandelt. Die Erfolgsaussichten der Anfechtungsklage gegen die Versagung der Baugenehmigung sind zu prüfen.
Himmelsstrahler
Im Fall 'Himmelsstrahler' bringt der Betreiber einer Ausflugsgaststätte mehrere leistungsstarke, weithin sichtbare Scheinwerfer auf dem Dach an, um den Umsatz zu steigern und Aufmerksamkeit zu erzeugen. Die Bauaufsichtsbehörde erlässt eine Beseitigungsverfügung wegen Verstoßes gegen das Bauordnungsrecht, insbesondere wegen Beeinträchtigung des Ortsbilds und Gefahren für den Straßenverkehr. Die Erfolgsaussichten der gegen diese Verfügung gerichteten Klage sind zu prüfen.
Glashaus
In diesem Fall begehrt der Eigentümer eines Grundstücks im Geltungsbereich eines (teilweise inhaltsleeren) Bebauungsplans die Baugenehmigung für ein großes verglastes Gewächshaus zum Erwerbszweck. Die Bauaufsichtsbehörde lehnt die Genehmigung mit der Begründung ab, das Vorhaben füge sich nicht in die Umgebung ein und die Gefahr von Verkehrsunfällen durch Blendungen bestehe. Zu prüfen ist insbesondere, ob und inwieweit ein Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung besteht.
Friseurgeschäfte
Die Klausur behandelt die rechtlichen Möglichkeiten der Stadt Saarheim, Maßnahmen gegen ein innovatives Friseurgeschäft zu ergreifen, das neben Friseurdienstleistungen frühmorgens Getränke und Croissants anbietet und auch Haarpflegemittel außerhalb regulärer Öffnungszeiten verkauft. Zentral sind dabei gewerbe-, gaststätten- und ordnungsrechtliche Fragestellungen sowie die Verhältnismäßigkeit von Betriebseinschränkungen bis hin zur Untersagung aufgrund einer behaupteten Unzuverlässigkeit des Betreibers.
Bahnreform
Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtlichen Fragen rund um die Ausfertigung des "Gesetzes zur Publifizierung der Deutschen Bahn AG". Im Zentrum steht insbesondere, ob der amtierende Präsident des Bundesrates Urquell anstelle des verletzten Bundespräsidenten das Gesetz ausfertigen durfte oder musste und ob die Verweigerung der Ausfertigung angesichts Art. 87e GG gerechtfertigt war. Es werden sowohl staatsorganisationsrechtliche Aspekte als auch die Frage der Vereinbarkeit des Gesetzes mit Art. 87e GG geprüft.
Waschanlage
Die Klausur behandelt die bau- und ordnungsrechtliche Zulässigkeit des Betriebs einer automatischen Waschanlage an Sonn- und Feiertagen. Im Zentrum steht die Untersagungsverfügung der Ortspolizeibehörde unter Bezugnahme auf das saarländische Feiertagsgesetz, die sich gegen den Betreiber der Einrichtung richtet. Zu prüfen ist, ob die Verfügung rechtmäßig ergangen ist oder ob dem Betreiber ausnahmsweise doch ein Betrieb der Waschanlage zusteht.
Szenen einer Ehe
Die Klausur behandelt polizeiliche Maßnahmen im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt und Suizidgefahr im familiären Kontext. Thematisiert werden insbesondere die rechtlichen Grundlagen für Wohnungsverweis und Rückkehrverbot gemäß § 12 Abs. 2 SPolG sowie die unions- und grundrechtlichen Grenzen solcher Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf Schutz von Ehe und Familie, Freizügigkeit und die Unverletzlichkeit der Wohnung.
Saarphrodite
Die Klausur behandelt die Nutzung einer öffentlichen Einrichtung (Festplatz) durch die Veranstalterin einer Erotikmesse, die aufgrund einer gemeindlichen Satzung (Viehmarktsatzung) abgelehnt wurde. Im Zentrum steht die Frage, ob die Ablehnung rechtmäßig ist, insbesondere im Hinblick auf die Auslegung des Begriffs "öffentliche Ordnung", die Voraussetzungen für den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen, Gleichbehandlungsgrundsatz und die Bedeutung von Marktfestsetzungen nach der Gewerbeordnung.
Ruprechts-Razzia
Die Klausur behandelt den Einsatz der Polizei im Rahmen einer geplanten rechtsextremistischen Veranstaltung in Saarheim und die damit verbundenen polizeilichen Maßnahmen wie Identitätsfeststellung, Durchsuchung und Videoaufnahmen. Es geht um die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Allgemeinverfügung, die Eingriffsmaßnahmen sowie deren verfassungsrechtliche und verwaltungsrechtliche Überprüfung, insbesondere angesichts einer behaupteten Verletzung von Grundrechten und der Versammlungsfreiheit.
Ortsratspolitik
Die Klausur thematisiert die Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten ein Ortsratsmitglied hat, gegen Tagesordnungspunkte ohne Bezug zu örtlichen Angelegenheiten im Ortsrat vorzugehen. Im Mittelpunkt steht eine Ortsratskonstellation, bei der regelmäßig allgemeinpolitische Themen auf die Tagesordnung gesetzt werden, was zu Konflikten unter den Ratsmitgliedern führt. Es ist zu prüfen, welche gerichtlichen Schritte – unter Ausschluss des Eilrechtsschutzes – in Betracht kommen, um eine Begrenzung der Tagesordnung auf ortsbezogene Angelegenheiten zu erreichen.
Nicht ohne meine Hose
In diesem Fall wird einem blinden Besucher der Zutritt zum städtischen Freibad am Waldsee verweigert, da die Satzung sowohl das Mitbringen von Hunden als auch das Tragen von Badebekleidung an bestimmten Tagen untersagt. Der Betroffene verlangt, mit seinem Blindenhund das Bad auch an Nacktbadetagen besuchen und eine Badehose tragen zu dürfen. Die Klausur prüft die Rechtmäßigkeit der Satzungsbestimmungen, die Zulässigkeit und Erfolgaussichten verwaltungsrechtlicher Rechtsbehelfe sowie die berührten Grundrechte.
Kameradschaftsbund Deutsche Eiche e.V.
Der Fall behandelt das Verbot eines als rechtsextrem wahrgenommenen, formal unpolitischen Vereins durch die Ortspolizeibehörde einer Stadt, nachdem Gegenkundgebungen und Sicherheitsbedenken aufgekommen waren. Zu prüfen ist insbesondere die Rechtmäßigkeit der ordnungsrechtlichen Verbotsverfügung unter Beachtung grundrechtlicher Vereins- und Versammlungsfreiheit, die Frage der Versammlungseigenschaft, die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs sowie der verwaltungsprozessuale Rechtsschutz. Es geht auch um das Fortsetzungsfeststellungsinteresse nach Absage des Treffens.
Hauptsach' gudd g'rillt
In dem Fall begehrt eine Anwohnerin der Grillhütte "Am Seebach", dass die Stadt Saarheim aktiv Maßnahmen zur Durchsetzung ihrer Grillhüttensatzung ergreift, um nächtliche Lärmbelästigungen durch Nutzer der Grillhütte zu unterbinden. Die Stadt lehnt dies mit dem Hinweis auf ausreichende Hinweisschilder und verweist ansonsten auf die Polizei. Die Klage richtet sich auf Verpflichtung der Stadt zu weiteren Maßnahmen gegen die Störungen.
Gothic
Der Fall 'Gothic' spielt auf dem Saarheimer Waldfriedhof, dessen Nutzung durch die Gemeinde in einer Friedhofssatzung geregelt ist. Die Stadt gestattete zuvor Dreharbeiten für einen Film außerhalb der Öffnungszeiten, woraufhin eine Eventgesellschaft beantragt, ebenfalls eine Nutzung (Gothic Party) zu genehmigen. Die Friedhofsverwaltung sieht sich mit der Frage konfrontiert, ob ein Anspruch auf Genehmigung und Vertragsabschluss besteht, insbesondere unter Berufung auf Art. 3 Abs. 1 GG und die vorherige Ausnahme für Filmaufnahmen.
Fußgängerzone
Die Klausur behandelt die verwaltungsrechtliche Zulässigkeit und Begründetheit von Maßnahmen einer Stadtverwaltung gegenüber einem Stadtratsmitglied, das in einer Stadtratssitzung und öffentlich zum Boykott der Kommunalwahlen aufruft. Im Mittelpunkt stehen der Ausschluss des Ratsmitglieds aus der Sitzung sowie eine Unterlassungsverfügung gegen die weitere Boykottpropaganda. Zu prüfen sind insbesondere die rechtlichen Grenzen kommunalen Ordnungsverhaltens sowie Betroffenheiten von Grundrechten, vor allem der Meinungsfreiheit.
The Rock
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Zulässigkeit und Begründetheit der 'Staatsnotstandsverfügung' der Bundeskanzlerin, insbesondere im Hinblick auf die damit verbundenen Einschränkungen der Grundrechte der inhaftierten 'Putschisten'. Schwerpunkt ist die Frage der Bindung der Exekutive an Gesetz und Recht gemäß Art. 20 Abs. 3 GG auch im Staatsnotstand sowie spezifisch das Verhältnis von Exekutive und Parlament. Prüfungsgegenstand sind außerdem ein Organstreitverfahren durch eine Bundestagsfraktion und eine Verfassungsbeschwerde eines betroffenen Inhaftierten.
Superrevision
In diesem Fall geht es um die Frage, wie das Saarland gegen eine aus seiner Sicht 'falsche' Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts mit verfassungsgerichtlichen Mitteln vorgehen kann. Hintergrund ist ein Streit zwischen Bund und Land über die Erstattungspflicht und Haftung des Landes aus Art. 104a Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2 GG nach einer Veruntreuung von Wohngeldmitteln auf Kreisebene. Die Aufgabenstellung erfordert eine Analyse der zulässigen und sinnvollen verfassungsgerichtlichen Verfahrensarten zur Überprüfung der BVerwG-Entscheidung und/oder zur Abwehr des mit ihr verbundenen staatlichen Zwangs.
Südumfahrung Saarheim
In der Klausur geht es um das sogenannte 'Gesetz über den Bau der Südumfahrung Saarheim', das ein Infrastrukturprojekt für eine europäische Hochgeschwindigkeitsbahn regelt und weitreichende Auswirkungen auf die Stadt Saarheim sowie private Eigentümer und Umweltverbände hat. Diskutiert wird insbesondere die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes, an dessen Planung die Stadt Saarheim nicht ordnungsgemäß beteiligt war und deren Eigentumsrechte durch Enteignungen betroffen sind. Der Stadtrat erhebt daher Verfassungsbeschwerde und macht Grundrechtsverstöße geltend.
Sezessionskrieg
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit der Einführung einer speziesspezifischen Grundgesetzvorschrift (Art. 118b GG) zur Länderneugliederung und Gestaltung föderaler Strukturen sowie die verfassungsrechtlichen Reaktionsmöglichkeiten des Bundes auf einen behaupteten Sezessionsversuch eines Bundeslandes. Zentral sind Fragen zur Bindung der Bundesorgane an die verfassungsmäßige Ordnung, der Legitimität von Bundeszwang und dem Einsatz von Bundespolizei oder Militär gegenüber Ländern bzw. deren Organen.
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Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen Räumen in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
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