Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)
Der Schuldnerverzug (§§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB) regelt die verschuldensabhängige Haftung des Schuldners bei nicht rechtzeitiger Leistung. Nach Mahnung oder entbehrlicher Mahnung tritt Verzug ein, sodass neben Erfüllung Schadensersatz verlangt werden kann. Examensrelevant sind die Anforderungen an die Mahnung (§ 286 BGB), die Entbehrlichkeit nach kalendermäßiger Bestimmung sowie die Behandlung von Zurückbehaltungsrechten und Verzug beim gegenseitigen Vertrag.
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Klausuren zum Thema
Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Kostspielige Verzögerung
In dieser Assessorexamensklausur werden die zivilrechtlichen Folgen einer verzögerten Leistung analysiert. Die Bearbeiter:innen müssen insbesondere die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Verzugs nach §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB prüfen und anwenden. Die Klausur bietet einen typischen Examensfall zu Leistungsstörungen im Schuldrecht.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Schenkung, Auftragsrecht, Verzinsung, Verjährung – Beerdigung auf Widerruf
Die Klausur behandelt zentrale Aspekte einer Schenkung sowie das Auftragsrecht im Zusammenhang mit der Finanzierung einer Beerdigung auf Widerruf. Weitere Schwerpunkte sind die Verzinsung und die Verjährung von Ansprüchen. Die Aufgabenstellung richtet sich an Fortgeschrittene und setzt das Verständnis für Schuldrecht und spezielle vertragliche Schuldverhältnisse voraus.
Fortgeschrittenenklausur: „Zession und Zankerei“
Im Mittelpunkt des Falls steht eine Factoring-Abtretung zwischen der B-GmbH und C sowie spätere Streitigkeiten über Mängelhaftung und Aufrechnung. C verlangt von B die Zahlung von 50.000 €, nachdem B zuvor eine Forderung gegen A an C abgetreten hatte und A aufgrund schadstoffbelasteter Lieferung von Recycling-Schrott Rücktritt erklärte und Kosten für die Beseitigung selbst trug. Strittig ist, ob C im Verhältnis zu B einen Anspruch aus abgetretenem Recht oder Bereicherungsrecht geltend machen kann. Juristisch relevant sind insbesondere die Wirksamkeit der Forderungsabtretung nach Handels- und Zivilrecht, die Aufrechnungsmöglichkeit nach Abtretung, der Eigentumsvorbehalt und Ansprüche auf Schadensersatz oder Rückabwicklung.
Fortgeschrittenenklausur im Immobiliarsachenrecht: Rösterei, Ruin, Regress
A gründet die „R - Rösterei GmbH“ und stellt zur Sicherung eines Darlehens für die GmbH ein geerbtes Gartengrundstück als Sicherheit zur Verfügung, wobei zunächst zivilrechtliche Fragen zum Eigentumserwerb und zur Bestellung einer Grundschuld geklärt werden müssen. Nachdem die GmbH in Zahlungsschwierigkeiten gerät, fordert die K-Bank die Verwertung der Grundschuld und droht mit Zwangsversteigerung, worauf A das Grundstück verkauft und den Erlös zur Begleichung der Schuld nutzt. Im zweiten Teil streiten A und K über die Abtretung der Darlehensforderung nach der Zahlung und die Konsequenzen einer fehlenden Tilgungsbestimmung. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Immobiliarsachenrecht, insbesondere Eigentumserwerb vom Erben, Sicherungsgrundschuld, sowie Regresse im Insolvenzverfahren und Schadensersatzansprüche wegen Verzug.
Geldbriefkasten(?)
Die Klausur behandelt die Erfüllung einer Geldschuld aus einem Darlehensvertrag und erörtert u.a., ob bei Einwurf von Bargeld in einen Briefkasten die Schuld erlischt oder das Risiko des Geldverlusts beim Schuldner verbleibt. Auch wird geprüft, ob die Gläubigerin einen Anspruch auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten als Verzugsschaden geltend machen kann. Im Kern werden die Voraussetzungen von § 270 I BGB, § 362 I BGB sowie die Verzugshaftung geprüft.
Fortgeschrittenenklausur Erbrecht: Monopoly und Oldtimer
Im Mittelpunkt des Falls stehen Fragen des Erbrechts rund um zwei handschriftliche Testamente des verstorbenen M, der seiner Familie und Freunden verschiedene Vermögensgegenstände vermachen wollte. Nach dem Tod des M werden die Wirksamkeit des Testaments vom 18.6.1984 sowie ein nachträglicher Widerruf eines Teils der Verfügungen thematisiert. Der Diebstahl eines Oldtimers durch D führt zu möglichen Ansprüchen der Erben und eines weiteren Begünstigten S gegen D und die Erben. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte liegen im Bereich der Formvorschriften für Testamente, der Höchstpersönlichkeit, des Widerrufs sowie erbrechtlicher Herausgabe- und Schadensersatzansprüche.
Pay, Consent, Regret – Wenn dich die Cloud im Regen stehen lässt
In dieser Examensklausur geht es um die zivilrechtliche Einordnung eines Cloud-Vertrages mit Pay-or-Consent-Option, Fragen der Verbraucherverträge über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB), die Probleme nicht offengelegter Supportvollmachten sowie das Leistungsstörungsrecht (u.a. Beendigung des Vertrags, Rechtsbehelfe bei Schlechtleistung) und um innerbetrieblichen Schadensausgleich. Der Sachverhalt behandelt die Zahlungspflicht nach Widerruf der Einwilligung zur Datenverarbeitung, die Wirksamkeit einer Kündigung nach Leistungsstörung und etwaige Ansprüche des Arbeitgebers gegen den Support-Mitarbeiter.
Fortgeschrittenenübungsklausur: „MoPeG in 3D“
Im Mittelpunkt dieses Falls steht eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die von zwei Freunden gegründet wurde und gebrauchtes IT-Zubehör vertreibt. Ein Kunde erwirbt von einem der Gesellschafter einen gebrauchten 3D-Drucker, der sich nach dem Kauf aufgrund defekter Software als funktionsuntüchtig erweist. Der Käufer verlangt von einem der Gesellschafter Schadensersatz in Form der Lieferung eines gleichwertigen, funktionierenden Geräts. Der Fall behandelt zentrale Rechtsfragen zur Vertretung und Haftung in der GbR nach dem MoPeG sowie zur Sachmängelgewährleistung bei Waren mit digitalen Elementen.
Rockstar auf Abwegen
In dieser Klausur geht es um die außerordentliche Kündigung eines Künstlervertrags durch den Veranstalter aufgrund öffentlicher Kritik an politischen Äußerungen des Künstlers. Der Fall prüft die rechtliche Einordnung des Vertrags, Fragen des allgemeinen Leistungsstörungsrechts und des Werkvertragsrechts sowie die Anspruchsgrundlagen des Künstlers auf Vergütung und Ersatz von Aufwand. Neben Werkvertragsrecht werden insbesondere Rücktritt, Unmöglichkeit und Schadensersatz thematisiert.
Schwerpunktklausur im Medizinrecht/Examensübungsklausur: Denkt jede(r) an sich, ist an alle gedacht?
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob und in welchem Umfang Eltern sowie andere Aufsichtspersonen zivilrechtlich für Gesundheitsschäden haften, die ein Kind auf einem Spielplatz infolge unzureichender Aufsicht erlitten hat. T, ein dreijähriges Kind, verschluckt beim unbeobachteten Spielen eine Murmel und erleidet dadurch einen Hirnschaden. Zu prüfen ist, ob T gegenüber ihrem Vater (V) und der anwesenden G Ansprüche auf Ersatz der Behandlungskosten geltend machen kann. Daneben wird die Ersatzfähigkeit weiterer Schäden geprüft, die eine andere Person (M) angesichts des Vorfalls erlitten hat, sowie prozessuale Handlungsmöglichkeiten zur Sicherung von Ansprüchen in Bezug auf etwaige Spätschäden.
Examensübungsklausur: Sehnsucht nach Kiel
M hat von V eine Wohnung in Kiel gemietet und gibt aufgrund eines Arbeitsplatzwechsels ein Zimmer per Untermiete an U weiter, ohne im Mietvertrag eine entsprechende Regelung zur Gebrauchsüberlassung an Dritte. V erfährt von der Untervermietung und fordert M auf, diese zu beenden oder zu begründen. Nachdem M nicht reagiert, kündigt V das Mietverhältnis außerordentlich und hilfsweise ordentlich. Der Fall behandelt insbesondere die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter bei einer Untervermietung, sowie die Bedingungen einer Kündigung und Ansprüche des Vermieters auf Herausgabe der Wohnung und der erhaltenen Untermiete.
Anfängerklausur im Sachenrecht: Bei der Probefahrt falsch abgebogen?
C, eine Studentin, probiert im Rahmen einer Probefahrt ein gebrauchtes Fahrrad von V aus, entscheidet sich spontan, das Fahrrad nicht zurückzugeben und verkauft es später an ihre Freundin S. Die Fallfrage bezieht sich auf die Eigentumsverhältnisse am Fahrrad, insbesondere unter Berücksichtigung der Übergaben und Vereinbarungen zwischen V, C und S sowie der Codierung als Diebstahlschutz. Zusätzlich kauft T von R ein Fahrrad unter Vorspiegelung falscher Eigenschaften und nutzt das Rad zwei Wochen, bevor der Vertrag rückgängig gemacht wird. Dabei geht es um mögliche Ansprüche der R gegen T wegen der Nutzung des Fahrrads. Der Fall behandelt zentrale Schwierigkeiten des Sachenrechts und des gutgläubigen Erwerbs sowie Anspruchsgrundlagen im Rahmen des BGB.
Fortgeschrittenenhausarbeit: Von Casanova zu casa nueva?
Der Vermieter V hat das Mietverhältnis mit seinem Mieter M wegen Zahlungsrückständen sowohl fristlos als auch ordentlich gekündigt und eine Räumungsklage eingereicht, nachdem M mehrere Monatsmieten nicht gezahlt hat. M wohnt in einer günstigen Wohnung nahe seiner Ausbildungsstätte und macht geltend, er sei auf diese angewiesen, da vergleichbare Wohnungen nicht verfügbar sind. Die rechtlichen Schwerpunkte betreffen die Wirksamkeit der Kündigungen, die Voraussetzungen für eine Räumung und mögliche Zahlungsansprüche des Vermieters. Zusätzlich verlangt M vom Vermieter eine Erstattung für durchgeführte Schönheitsreparaturen, wobei zu klären ist, ob ihm hierfür Ansprüche zustehen.
Anfängerklausur zum Kaufrecht: Wasser im Wagen
Paul Kater verlangt nach einem Gebrauchtwagenkauf von Susanne Vogel die Rückzahlung des Kaufpreises in Höhe von 9.000 € Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs, da zahlreiche Mängel am Fahrzeug vorliegen und diese nicht vollständig beseitigt wurden. Zusätzlich fordert Kater von Vogel Ersatz für außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 800 €. Im Mittelpunkt des Falls stehen die kaufrechtlichen Mängelgewährleistung, das Rücktrittsrecht sowie die Anspruchsvoraussetzungen für die Erstattung der Anwaltskosten. Vogel rechnet mit Gegenansprüchen auf Nutzungs- und Wertersatz auf. Zu klären sind die wechselseitigen Ansprüche aus dem Kaufvertrag und deren rechtliche Voraussetzungen.
Anfängerhausarbeit BGB AT: „Formvollendeter Anteilserwerb“
Im Fall „Formvollendeter Anteilserwerb“ verlangt Fridolin Fröhlich (F) von Rembert Reichstein (R) die Zahlung einer Erfolgsprämie in Höhe von 100.000 € für den Erwerb von Geschäftsanteilen an einer GmbH. R hatte F telefonisch als Vertreter bevollmächtigt, Anteile von Gideon Gierig (G), dem Alleingesellschafter der GmbH, zu erwerben. Streitpunkte ergeben sich insbesondere aus der Vertretung und dem Umfang der Vollmachten, dem Formzwang beim Anteilskauf sowie Fragen zur Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit des Prämienversprechens. Im Mittelpunkt stehen examensrelevante Probleme zum Stellvertretungsrecht, zur Formunwirksamkeit und zum Missbrauch von Vertretungsmacht.
Anfängerklausur: BGB AT
Im Mittelpunkt des Falls stehen zwei zivilrechtliche Konstellationen. Teil 1 betrifft den Verkauf eines Hundes durch die elfjährige Marie an die Passantin Patricia, wobei zentrale Fragen zum Minderjährigenrecht, zum Vertragsschluss und zur Anfechtung aufgeworfen werden. Im zweiten Teil geht es um einen Bewirtungsvertrag zwischen dem Restaurant Raffaello, vertreten durch einen Kellner, und dem Gast Valentin, der sich über den Preis einer Champagnerflasche irrt; streitig ist, ob und in welcher Höhe ein Zahlungsanspruch besteht. Die rechtlichen Schwerpunkte umfassen insbesondere die Wirksamkeit von Willenserklärungen, den Umgang mit Irrtümern beim Vertragsschluss sowie die möglichen Rechtsfolgen einer Anfechtung.
Anfängerklausur im Sachenrecht: Mehr Sein als Schein
Valentina verkauft aufgrund von Geldnot ein Mischpult an ihre Freundin Kübra, obwohl das Mischpult ursprünglich dem Erik gehörte und von Kübra lediglich geliehen wurde. Kübra verkauft das Mischpult später weiter an Bogdan, der es von Derya, einer Dritten, erhält. Erik möchte nun von Bogdan Herausgabe des Mischpults sowie von Kübra Zahlung des Verkaufserlöses verlangen. Im Mittelpunkt stehen die Eigentumsverhältnisse am Mischpult, gutgläubiger Erwerb beweglicher Sachen, sowie mögliche schuldrechtliche und bereicherungsrechtliche Ansprüche.
Original-Examensklausur: „Wiedersehen macht Freude“
Die Klausur behandelt einen zivilrechtlichen Schadensersatzprozess infolge eines Verkehrsunfalls, bei dem Manipulationsverdacht besteht. Streitgegenstand ist die Haftung der Kfz-Versicherung im Rahmen eines angeblich fingierten Unfallereignisses. Thematisiert werden das Versäumnisurteil, Prozessführung sowie deliktsrechtliches Verschulden.
Fortgeschrittenenklausur: „Drei Kartoffelbestellungen“
In diesem Fall bestellt der Gastwirt G für sein Restaurant Kartoffeln bei den Landwirten S, X und Y. Es kommt zu einem komplexen Zusammenspiel von Lieferungen, Missverständnissen und Eigentumsübertragungen, wobei teilweise fremde Kartoffeln weitergegeben oder gestohlen werden. Zentral ist die Frage nach bereicherungsrechtlichen Ansprüchen im Verhältnis zwischen S, G, X und Y. Schwerpunkte der Prüfung liegen auf Leistungsverhältnissen, Leistungs- und Nichtleistungskondiktion sowie der Verknüpfung von Bereicherungsrecht mit allgemeinen schuld-, sachen- und bereicherungsrechtlichen Grundsätzen.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Kaufrecht, Leistungsstörungsrecht und Handelsrecht
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Kaufrechts, insbesondere zu Sachmängeln und deren Rechtsfolgen, sowie das Leistungsstörungsrecht, etwa Unmöglichkeit und Rücktritt. Außerdem werden handelsrechtliche Besonderheiten des Handelskaufs beleuchtet. Die Aufgaben orientieren sich an einer originalen Referendarsexamensprüfung.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Schuldrecht AT – Chaos in der Waschanlage
Die Klausur behandelt Grundfragen des Schuldrechts AT anhand eines Falles rund um eine Waschanlage. Im Mittelpunkt stehen die Entstehung von Schuldverhältnissen, Probleme der Leistungsstörungen – insbesondere Unmöglichkeit und Schadensersatzansprüche – sowie typische Anfängerprobleme in diesem Themenkreis.
Eine Eigenbedarfskündigung mit Folgen
In dieser Klausur geht es um die Folgen einer Eigenbedarfskündigung im Wohnraummietrecht. Der Kläger macht gegen den Vermieter u.a. Umzugskosten, entgangene Untermieterlöse sowie einen Anspruch auf Erstattung zukünftiger Mietmehrkosten geltend und stellt hierzu eine Klage auf Zahlung sowie eine Hilfsfeststellungsklage. Zudem wird die Zulässigkeit und Begründetheit einer Klage auf zukünftige Leistung sowie einer Hilfsfeststellungsklage thematisiert.
Examensübungsklausur: Die falsche Gisela
Die Rundfunkanstalt Mannheim sucht eine neue Intendantin und lädt versehentlich Gisela Gauber statt Gisela Gouda zu einem Kennenlerngespräch ein. Ohne Kenntnis der tatsächlichen Verwechslung erhält Gisela Gauber einen hochdotierten Dienstvertrag mit Ruhegeldanspruch und unterschreibt diesen. Im Vordergrund stehen Fragen der Willensbildung, Vertragsschluss und Auslegung des Dienstvertrags. Thematisiert werden dabei Aspekte aus dem Allgemeinen Teil des BGB sowie die Auswirkungen von Identitätsirrtümern bei Vertragsschlüssen.
Klausur Sachenrecht: „Zwischen Forderung und Eigentum: Die Anwendbarkeit von allgemeinem Schadensersatzrecht auf dingliche Ansprüche“
Im Mittelpunkt des Falls steht die Eigentumsübertragung und die Besitzlage einer Armbanduhr, die von A an B verliehen, von B an C verkauft und schließlich von C weiterveräußert werden sollte. Es geht um Ansprüche aus unerlaubter Weitergabe und verzögerter Herausgabe, insbesondere Schadensersatzforderungen zwischen den Beteiligten. Zusätzlich geraten dingliche Ansprüche und deren Durchsetzbarkeit nach §§ 985, 1004 BGB in den Fokus, wobei die Anwendbarkeit des allgemeinen Schadensersatzrechts auf vindikatorische und actio negatoria Ansprüche zu prüfen ist. Ein zweiter Teil des Falls beleuchtet nachbarschaftsrechtliche Probleme durch Wurzelschäden auf dem Grundstück der C.
'Leben Mieter sorgenlos?' – Die digitale Miete und ihre Tücken
In der Klausur wird die mietrechtliche Behandlung von digitalen Produkten anhand eines Smartphone-Mietvertrags thematisiert. Der Fall befasst sich mit Mängeln an der Software und den daraus resultierenden Ansprüchen des Mieters gegen den Vermieter, insbesondere im Hinblick auf Gewährleistung und Ersatz von Rechtsverfolgungskosten. Zudem wird das Zusammenspiel von klassischem Mietrecht und dem Recht der digitalen Produkte beleuchtet.
Fortgeschrittenenklausur: Streit um ein Grundstück
In diesem Fall streiten mehrere Beteiligte um Rechte an einem Grundstück, das aufgrund eines Fehlers des Grundbuchamts zunächst einer nichtberechtigten Person (E) zugeschrieben wurde. Nach Abschluss eines notariell beurkundeten Grundstückskaufvertrags zu einem zu niedrig angegebenen Preis tritt der Käufer (K) seine Ansprüche an einen Dritten (D) ab. Im weiteren Verlauf werden die echten Eigentumsverhältnisse aufgedeckt, und der ursprüngliche Eigentümer (U) wird wieder ins Grundbuch eingetragen und nimmt wertsteigernde Baumaßnahmen vor. Die Fallfragen betreffen vor allem Ansprüche des D gegen verschiedene Beteiligte sowie prozessuale Besonderheiten, insbesondere im Zusammenhang mit der Vormerkung, Abtretung von Ansprüchen und der Rolle von Rechtsanwälten im Zivilprozess.
Examensübungsklausur: Spiel-Verderberin
Veronika (V) verlangt von der Unity Software Solutions GmbH (U-GmbH) die Rückzahlung des gezahlten Entgelts für ein Computerspiel-Abo und eine im Paket erworbene Grafikkarte, nachdem das Spiel aufgrund technischer Änderungen nicht mehr auf ihrem Betriebssystem genutzt werden kann. Der Fall thematisiert insbesondere die Rechte bei digitalen Produkten nach §§ 327 ff. BGB, die Vertragsbeendigung sowie etwaige Widerrufsrechte. Ein Schwerpunkt liegt auf der richtlinienkonformen Auslegung anhand der EU-Digitale-Inhalte-Richtlinie. Zu prüfen ist, ob und in welchem Umfang Rückabwicklungsansprüche bestehen.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Gesellschaftsrecht und allgemeines Leistungsstörungsrecht – Rechtsanwälte und Haftungsfallen
Die Klausur behandelt zentrale Problemstellungen im Gesellschaftsrecht, insbesondere zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts sowie zur Anwaltshaftung. Daneben werden typischen Haftungsfallen und Fragen des allgemeinen Leistungsstörungsrechts, insbesondere zum Schadensersatz, geprüft. Sie eignet sich zur Vorbereitung auf das Zweite Staatsexamen.
Spieglein Spieglein am Schrank
Die Klausur thematisiert anspruchsvolle Fragen zur Stellvertretung, insbesondere den Vertragsschluss mittels abhandengekommener Vollmachtsurkunde. Zudem geht es um Besitz- und Eigentumsschutz sowie Ersatzansprüche wegen Verzögerungsschadens, eingebettet in eine Situation mit Versäumnisurteil und unter Berücksichtigung handelsrechtlicher und zivilprozessualer Fragen.
Examensübungsklausur: „Glücklose Geschäfte“
Im ersten Teil der Klausur verlangt der Rechtsanwalt R von A die Zahlung eines Honorars in Höhe von 10.000 € für die Ausarbeitung eines notariellen Vertragsentwurfs zur Übertragung eines Grundstücks mit Nießbrauchsvorbehalt, nachdem A das Mandat frühzeitig gekündigt hat. Im zweiten Fall begehrt B von D die Herausgabe beziehungsweise den Wertersatz einer an A überlassenen Motorsäge, nachdem diese im Zuge der Zwangsvollstreckung an D veräußert wurde. Zentrale Schwerpunkte der Prüfung liegen im Dienstvertragsrecht, insbesondere bei der vorzeitigen Beendigung und Honorarpflicht (§§ 611, 628 BGB), sowie im Bereich der Zwangsvollstreckung und der Gutgläubigkeit des Erwerbs bei Verstrickung fremder Sachen. Es sind jeweils die zivilrechtlichen Ansprüche und die Voraussetzungen einer wirksamen Anspruchsdurchsetzung zu prüfen.
ZR-Fortgeschrittenenklausur zum Mietrecht
Die Klausur thematisiert einen Streit zwischen Vermieter und Mieterin wegen Mietminderung und Zahlungsrückständen in einer Passauer Wohnung. Schwerpunkte liegen auf dem Leistungsverweigerungsrecht der Mieterin, dem Annahmeverzug sowie der außerordentlichen Kündigung gemäß § 543 II 1 Nr. 3 BGB. Es wird insbesondere geprüft, ob und in welchem Umfang der Mieterin ein Leistungsverweigerungsrecht gemäß § 320 BGB zusteht und ob dadurch die Kündigung des Vermieters gerechtfertigt ist.
Examensübungsklausur: Digitales Allerlei
In diesem Fall kauft D über die von der N-AG betriebene Online-Plattform Nozama verschiedene Artikel bei der L-GmbH, darunter Bademäntel, von deren überhöhtem Preis er erst später erfährt. Dabei erfährt D, dass das Angebot der L-GmbH vorrangig angezeigt wurde, weil diese für eine bevorzugte Platzierung gezahlt hatte und die N-AG als Betreiberin durch Vermittlungsprovisionen profitiert. D beschäftigt sich daraufhin mit Rücktritts- und Widerrufsrechten sowie möglichen Ansprüchen wegen mangelnder Preistransparenz und Informationspflichtverletzungen der N-AG. Zugleich erklärt die L-GmbH die Anfechtung eines weiteren Kaufvertrags unter Berufung auf einen Preisirrtum und verweist auf die AGB der Plattform. Es stehen Fragen zu Vertragsschluss, Widerruf, Informationspflichten bei Online-Marktplätzen sowie zur Anfechtung von Willenserklärungen und deren AGB-rechtlicher Bewertung im Zentrum.
Anfängerklausur BGB AT/Schuldrecht AT: Gefälschter Dalvador Salí
Im Mittelpunkt des Falls steht der Verkauf einer Kunstreplik als vermeintliches Original zwischen einer Kunsthändlerin und einem Käufer. Nach einem versehentlich vertauschten Preisschild und einem Vertragsabschluss über das als Original ausgegebene Werk fordert die Verkäuferin die Zahlung des Restkaufpreises, während der Käufer wegen der Falschinformation den Vertrag rückabwickeln und sein bereits geleistetes Geld zurückverlangen möchte. Der Fall behandelt zentrale zivilrechtliche Fragen zu Vertragsschluss, Anfechtung, Irrtum und Täuschung sowie die Konkurrenz von Anfechtung, culpa in contrahendo und Sachmängelgewährleistung. Außerdem steht das Trennungs- und Abstraktionsprinzip im Fokus.
Examensübungsklausur: Die blockierte Stadt und der fehlerhafte Chatbot
Im Mittelpunkt des Falls steht die R-GmbH, die von der V-AG die hälftige Rückzahlung der Restaurantmiete für Februar verlangt, nachdem das Lokal aufgrund durch Protestierende blockierter Zufahrtsstraßen massive Umsatzeinbußen erlitt. Die V-AG verweigert die Rückzahlung unter anderem mit Verweis auf fehlende Vertretungsmacht des Geschäftsführers. Rechtlich relevant sind die Abgrenzung zwischen Mietmangelrechten und den Voraussetzungen des § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) sowie die Anforderungen an die Vertretung und die Wirksamkeit von Erklärungen nach § 174 BGB. Zudem wird der mögliche Regress der Vermieterin und der Mieterin gegen die protestierenden Blockierenden geprüft. Im Anschluss wirft die Fallfortsetzung Fragen zum Verbraucherschutzrecht und zum wirksamen Vertragsschluss über einen fehlerhaft genutzten Chatbot auf.
Examensübungsklausur: Umsonst reserviert
Der Fall betrifft einen Immobilienverkauf, bei dem K als Kaufinteressent mit V, dem Eigentümer, eine Reservierungsvereinbarung trifft und K eine Gebühr von 10.000 € an V zahlt. K fordert nach Scheitern der Vertragsverhandlungen Rückzahlung der Reservierungsgebühr sowie Ersatz von angefallenen Notarkosten. Im Zentrum stehen die zivilrechtlichen Fragen der Formbedürftigkeit der Reservierungsvereinbarung gemäß § 311b Abs. 1 S. 1 BGB, der Ausschluss des Berufens auf Formmangel wegen Treuwidrigkeit und die daraus resultierenden Ansprüche, insbesondere im Zusammenhang mit culpa in contrahendo. Außerdem werden prozessuale Aspekte hinsichtlich des Versäumnisurteils und dem Einspruch dagegen thematisiert.
Fortgeschrittenenhausarbeit: Neue Wände, neue Freunde
Der Fall behandelt das Verhältnis zwischen Vermieter V und Mieter M nach Beendigung eines Mietverhältnisses über eine renovierte Wohnung. M hat nach Aufforderung durch V die Wohnung renoviert, obwohl er möglicherweise nicht dazu verpflichtet war, und fordert dafür von V 1.000 €. Im Gegenzug macht V Schadensersatz wegen einer von M beschädigten Badewanne geltend. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind die Wirksamkeit einer Schönheitsreparaturenklausel im Mietvertrag, bereicherungsrechtliche Ansprüche des Mieters und die Aufrechnung mit einem eventuellen Schadensersatzanspruch des Vermieters.
Examensvortrag
Der Fall behandelt den Kauf eines Segelsatzes, der für eine seltene Regatta benötigt wird. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Fixgeschäft, zum Vertragsabschluss über Fernkommunikationsmittel, zur Verzinsung wegen Zahlungsverzugs sowie verschiedene prozessuale Aspekte wie die Vertretung durch Nichtanwälte, Beweislast und Kostenentscheidung. Die Abwandlung thematisiert die Erfüllung nach mündlicher Verhandlung.
Übungsfall zu Verträgen über digitale Produkte: Minderung vorprogrammiert?
Im vorliegenden Fall verlangt Anbieter F von der Hobbygärtnerin H die Nachzahlung einbehaltener Entgelte für die Nutzung eines Bildbearbeitungsprogramms, dessen zentrale Funktion über mehrere Monate nicht funktioniert hat. H hatte wegen der Störung einen Teil der monatlichen Zahlungen einbehalten und beruft sich darauf, dass ihr das Programm hierfür weniger wert war. Im Rahmen einer Abwandlung fordert H später die Rückzahlung eines Teils der gezahlten Miete, nachdem sie eine weitere Funktionsstörung entdeckt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Gewährleistungsrecht bei Verträgen über digitale Produkte, Minderungsrechte nach §§ 327ff. BGB und das Zurückbehaltungsrecht bei nicht vertragsgemäßen Leistungen.
Anfängerklausur: Ein gebrochener Arm und viele Scherben
Im Mittelpunkt des Falls steht eine Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderung von Hilde (H) gegen Emil (E), nachdem H bei der Suche nach ihrem entlaufenen Hund auf Es Grundstück über eine Hecke gestiegen und in einen ungesicherten Kellerschacht gefallen ist. Es geht um die zivilrechtliche Haftung insbesondere aus Deliktsrecht (Verkehrssicherungspflichten des Grundstückseigentümers) sowie die Tierhalterhaftung und bereicherungsrechtliche Fragestellungen aus verschiedenen Abwandlungen. In einer Abwandlung wird geprüft, ob G, die geschäftsunfähig war, Ansprüche wegen zerstörten Geschirrs gegen H oder E geltend machen kann. In einer weiteren Abwandlung steht die Eigentumsklage und bereicherungsrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit gestohlenem und restauriertem Geschirr im Vordergrund. Insgesamt behandelt die Klausur schwerpunktmäßig das Deliktsrecht, Bereicherungsrecht und Probleme im Eigentumsrecht.
Anfängerklausur: Ein E-Bike mit lauter Mängeln
Kerstin (K) kauft für ihre neu gegründete Lieferdiensttätigkeit ein E-Bike bei Hersteller Vincent (V). Nach dem Kauf treten mehrere Sachmängel auf: Zunächst ist das Rad durch fehlerhafte Montage nicht nutzbar, später blättert die Lackierung ab, weil minderwertige Farbe verwendet wurde. K verlangt von V u.a. die Abholung und Reparatur des Fahrrads, sowie Ersatz für entgangenen Gewinn und Schadensersatz für die Mängelbeseitigungskosten. Im Mittelpunkt stehen Fragestellungen zum Ort und Umfang der Nacherfüllung sowie Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden gemäß Kaufrecht.
Übungsfall zu Verträgen über digitale Produkte: Ach du grüne Neune!
Rentner V erwirbt bei U einen Mähroboter mit digitaler Steuerung per App, um seinen Rasen zu pflegen. Nach vier Jahren versagt der Mähroboter infolge einer Störung durch einen Hackerangriff, sodass V die Funktion nicht mehr nutzen kann. V fordert von U Rückabwicklung des Kaufvertrags und Rückzahlung des Kaufpreises, nachdem U keine kurzfristige Reparatur gewährleistet. Der Fall beleuchtet zentrale Fragen des Kaufrechts, insbesondere die Mangelhaftigkeit von Waren mit digitalen Elementen und die Voraussetzungen für den Rücktritt vom Vertrag.
Anfängerklausur: Gesetzliche Schuldverhältnisse
Im Ausgangsfall verlangt A von seinem Nachbarn B Ersatz für Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld sowie die Kosten eines Schlüsseldienstes, nachdem A beim Räumen des Gehwegs verunglückt ist. B fordert im Gegenzug von A die Herausgabe von 500 Euro, die A beim Räumen gefunden hatte. Der Fall thematisiert Ansprüche im Rahmen gesetzlicher Schuldverhältnisse insbesondere im Nachbarschaftsverhältnis, Fragen zur Übertragung von Verkehrssicherungspflichten sowie den Umgang mit Fundsachen. Die Fallfortsetzung behandelt Ansprüche im Zusammenhang mit einem durch A verursachten Erdrutsch während einer Wanderung, welcher das Grundstück und die Schafe des B betrifft, sowie Herausgabe- und Wertersatzansprüche zwischen B und S im Zusammenhang mit den Schafen. Im Fokus stehen delikts- und bereicherungsrechtliche Fragestellungen.
Die verlegbare Hochzeitsfeier
Die Klausur behandelt die Gewährleistungsrechte beim Kauf von Waren mit digitalen Elementen. Es wird untersucht, ob Käufer nach dem Wegfall eines für die Nutzung erforderlichen Servers von ihrem Verkäufer die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen können. Dabei werden sowohl Verbraucher- als auch Unternehmerkonstellationen betrachtet.
Anfängerklausur: Der unerwünschte Social Media-Beitrag
In diesem Fall verlangt J von A, der Anbieterin eines sozialen Netzwerks, die Wiederherstellung eines von ihm eingestellten, aber entfernten Beitrags. A beruft sich auf eine Klausel in den geänderten Nutzungsbedingungen, wonach Beiträge bei Verstößen gegen das Verbot von Hassrede entfernt werden dürfen. J bestreitet die Wirksamkeit der Klausel und die Möglichkeit von einseitigen Vertragsänderungen durch A und verweist auf eine marktbeherrschende Stellung sowie das Bedürfnis nach einem transparenten Verfahren für Beitragslöschungen. Die Fallkonstellation betrifft zentrale Aspekte aus dem Vertragsrecht, der Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Fragen der Privatautonomie und des Schutzes von Nutzerinteressen im digitalen Raum.
Hausarbeit: Wasserschaden
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Kaufvertrag über einen gebrauchten Wohnwagen zwischen einem belgischen Bauschlosser und einer Wohnwagenhändlerin. Nach der Übergabe zeigt sich, dass das Dach undicht ist, wodurch ein Wasserschaden entsteht. Der Käufer verlangt Nachbesserung, setzt eine Frist und erklärt später den Rücktritt vom Vertrag sowie die Forderung auf Rückzahlung des Kaufpreises und Ersatz der Transportkosten. Die rechtlichen Schwerpunkte umfassen Rücktrittsrechte, Anforderungen an die Fristsetzung zur Nacherfüllung sowie die Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche bei vertraglichen Mängeln.
Urkundenprozess – Immer wieder Ärger mit dem Facility Management!
Die Klausur behandelt einen zivilrechtlichen Urkundenprozess im Zusammenhang mit einem Facility-Management-Vertrag. Schwerpunkte sind die Wirksamkeit und Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Fälligkeit und Erlöschenstatbestände sowie die spezifischen prozessualen Voraussetzungen des Urkundenprozesses.
Examensübungsklausur: Von missratenen Söhnen und schnellen Sportwagen
Ein Autohändler (A) überlässt einem potenziellen Käufer (B) einen Sportwagen zur Probefahrt. B erlaubt seinem Sohn (C), das Fahrzeug zu nutzen, woraufhin C den Wagen bei einem Unfall beschädigt und ihn anschließend unter Vorlage gefälschter Fahrzeugpapiere an einen Dritten (D) verkauft. A verlangt nun die Herausgabe des Fahrzeugs von D und macht Ansprüche wegen Beschädigung und unberechtigter Veräußerung gegenüber B und/oder C geltend. D begehrt zudem die Herausgabe eines Zweitschlüssels von A. Schwerpunkte liegen im Eigentumserwerb, den sachenrechtlichen Schutzverfahren sowie im Delikts- und Bereicherungsrecht.
Examensübungsklausur: Warum erholen, wenn man streiten kann?
Im Mittelpunkt des Falls stehen zwei Nachbarn, E und N, deren Grundstücke aneinandergrenzen und von Streitigkeiten geprägt sind. Ausgangspunkt sind Laubüberfall von E's Eiche auf N's Grundstück und der Überwuchs eines Apfelbaumastes. N begehrt von E Schadensersatz für die Kosten der Selbstbeseitigung des Astes sowie Unterlassung der Laubverschmutzung seines neu errichteten Pools. Rechtliche Schwerpunkte bilden das nachbarrechtliche Beseitigungs- und Unterlassungsrecht, insbesondere Fragen zu Ansprüchen aus § 1004 BGB, zum Rückschnitt nach § 43 NachbG sowie zur Ersatzfähigkeit von Selbstbeseitigungskosten. Zudem wird auf die Rechtsfolgen eigenmächtigen Handelns und den Umgang mit möglichen Ansprüchen bei wiederkehrender Immission eingegangen.
Fortgeschrittenenklausur: Fußballstar im Coronajahr
Der Fußballprofi M steht beim Verein 1. FC Einwurf (E) unter Vertrag, wobei der Vertrag üblicherweise am 30.6.2020 endet. Durch die Corona-Pandemie wird die Saison verlängert, sodass Pflichtspiele noch im Juli und August stattfinden. E möchte, dass M weiterhin für den Verein spielt, während M sich bereits ab dem 1.7.2020 beim neuen Verein FC Öligarch verpflichtet hat und dies verweigert. Im zweiten Teil des Falls verursacht M bei einer Hilfsaktion mit dem Auto von R einen erheblichen Schaden an seinem eigenen Fahrzeug und fordert Ersatz von R. Die zentralen rechtlichen Schwerpunkte liegen im Arbeitsrecht (Vertragslaufzeit, Saisonende, TzBfG) und im Haftungsrecht (Schadenersatzfragen bei Fahrzeugnutzung).
Schwerpunktbereichsklausur: Im Griff der Konzerne
Im Mittelpunkt des Falls steht die T-AG, eine börsennotierte Pharma-Aktiengesellschaft, die im Geschäftsjahr 2020 einen für sie bedeutenden Unternehmenskauf und die Vergabe eines zinslosen Überbrückungskredits an ihre Mehrheitsgesellschafterin vornimmt. Im Zuge der ordentlichen Hauptversammlung wird die Entlastung des Vorstands für dieses Geschäftsjahr beschlossen, was seitens der K-AG, die eine nennenswerte Aktienposition an der T-AG hält, mit Widerspruch angefochten wird. Die K-AG erhebt eine Anfechtungsklage gegen den Entlastungsbeschluss. Im Kern sind aktienrechtliche Fragen des Beschlussmängelrechts, der Kapitalerhaltung, der Kompetenzverteilung und des Konzernrechts einschlägig. Zudem werden Aspekte der wertpapierhandelsrechtlichen Beteiligungspublizität berührt.
Anfängerhausarbeit: Rechenfehler mit Folgen
E, eine Kunstsammlerin, erwirbt von R, einem Kunsthändler, ein siebenteiliges Tonfiguren-Set zu einem zu niedrig kalkulierten Preis aufgrund eines Rechenfehlers von R. Nachdem der Fehler auffällt, verlangt R nachträglich die Rückgabe der Figuren und beruft sich auf die Anfechtung des Kaufvertrags sowie angebliche Erpressung durch E. Im Mittelpunkt stehen typische Probleme des allgemeinen Teils des BGB wie Kalkulationsirrtum, Anfechtung, Zugangsproblematik von Erklärungen und Herausgabeansprüche gemäß § 985 BGB. Der Fall thematisiert zudem die Eigentumslage und das Verhältnis zwischen Eigentum und Besitz sowie die wirksame Übermittlung von Rücktritts- oder Anfechtungserklärungen.
Examensklausur: Der gestohlene Schiele
Im Mittelpunkt des Falls steht ein gestohlenes Gemälde von Egon Schiele, das nach dem Tod der Eigentümerin Frieda verschwand und 15 Jahre später im Besitz von Roland wieder auftauchte. Mark, Miterbe nach Frieda und durch Abtretung auch Rechtsnachfolger seiner Schwester Lisa, verlangt von der Staatsanwaltschaft die Herausgabe des Gemäldes gemäß § 985 BGB. Zu klären sind Besitz- und Eigentumsverhältnisse am Gemälde unter Berücksichtigung von Erbrecht, gutgläubigem Erwerb, Abhandenkommen und Ersitzung sowie der Nachweislast nach § 1006 BGB. Im Rahmen einer Abwandlung ist zudem das Hinterlegungsrecht relevant und die Zusatzfrage thematisiert den Ausschluss des gutgläubigen Erwerbs abhandengekommener Kulturgüter nach § 40 Abs. 2 KGSG.
Fortgeschrittenenklausur Arbeitsrecht: „Lasst mich spielen!“
Der Fußballprofi M verlangt vom SC Regensburg e.V., wieder in der ersten Mannschaft zu trainieren und zu spielen, nachdem er aufgrund eines Fehlverhaltens in die zweite Mannschaft versetzt und mit einem Änderungsvertrag zu geänderten Bedingungen verpflichtet wurde. Streitpunkt ist, ob die Versetzung und die Vertragsänderung im Wege des arbeitgeberseitigen Weisungsrechts oder eines durch Drohung mit Kündigung erlangten Änderungsvertrags rechtlich wirksam sind. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers, zur Zulässigkeit einseitiger Versetzungen und zur Wirksamkeit von Änderungsverträgen unter Berücksichtigung aktueller arbeitsgerichtlicher Rechtsprechung. Weiterhin werden Aspekte des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, des Gebots fairen Verhandelns und arbeitsvertraglicher Pflichten behandelt.
Examensübungsklausur: Jegliches hat seine Zeit…
Im Mittelpunkt der Klausur steht ein Streit zwischen einer Händlerin (K) und einer Großhändlerin (V) über die Lieferung und die Schadensersatzpflicht im Zusammenhang mit einer während der Corona-Pandemie bestellten großen Menge FFP2-Masken. Während K Lieferung und Ersatz des ihr entgangenen Gewinns verlangt, verweigert V zunächst die Lieferung wegen gestiegener Marktpreise, beliefert Zwischenhändler und liefert später nur verspätet an K. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Schuldrecht, insbesondere im Bereich Lieferverzug, Schadensersatz und Berechnung des entgangenen Gewinns nach §§ 433, 280, 286 BGB. Zusätzlich wird in einer Variante der Fall behandelt, dass K sich anderweitig zu deutlich höheren Preisen eindeckt. Im zweiten Teil geht es um die Frage, ob eine Pfandgläubigerin (F) nach dem Diebstahl und Weiterverkauf ihres Sicherungsguts von einer gutgläubig erwerbenden Juwelierin (J) Herausgabe verlangen kann, insbesondere unter Berücksichtigung von Eigentums- und Besitzschutzregelungen (§§ 985, 1006 BGB).
Original-Examensklausur: "Der nachlässige Sachbearbeiter
Die Klausur behandelt die Schlechtleistung eines Mitarbeiters in der Reklamationsabteilung einer GmbH, die über Jahre zu gravierenden Fehlern und erhöhtem Risiko für das Unternehmen geführt hat. Thematisiert werden die arbeitsrechtlichen Maßnahmen der Geschäftsführung bis hin zur Kündigung nach mehrfacher Abmahnung sowie der Einbezug des Betriebsrats. Die Rechtsprobleme liegen im Bereich der vertraglichen Pflichten, der Kündigungsvoraussetzungen und der ordnungsgemäßen Beteiligung der Arbeitnehmervertretung.
Examensübungsklausur: Ein Übel kommt selten allein…
K, Betreiberin einer Schraubenproduktion, bestellt bei V zwei Produktionsmaschinen. Aufgrund von Lieferproblemen und Mängeln der gelieferten Maschinen verlangt K von V Schadensersatz für entgangenen Produktionsgewinn sowie den Ersatz eines Mehrpreises für eine als Ersatz bei einem Dritten gekaufte Maschine. V stellt die Ansprüche weitgehend in Frage und verweist auf angebliche Nutzungsvorteile der K. Weiterhin wird die Frage aufgeworfen, ob K im Zusammenhang mit einem Online-Fernsehkauf und einem nachfolgenden Vollstreckungsbescheid noch Widerrufsrechte oder andere Rechtsbehelfe gegenüber H geltend machen kann. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig kaufrechtliche Leistungsstörungen, Schadensersatzansprüche und verbraucherschützende Vorschriften im Onlinehandel.
Fortgeschrittenenklausur Arbeitsrecht: Trainerwechsel
Ein Fußballtrainer T, der zuvor als Spieler und Trainer für denselben Verein tätig war, schließt mit dem SC Regensburg einen befristeten Arbeitsvertrag. Nach Ablauf der Befristung erscheint T weiterhin zum Training, da Unklarheiten über das Vertragsende bestehen. Der Präsident P weigert sich, den Vertrag zu verlängern, und begründet dies mit üblichen Gepflogenheiten im Profifußball. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Wirksamkeit der Befristung des Arbeitsvertrags, zur Anwendbarkeit des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) sowie zum Vorbeschäftigungsverbot nach § 14 Abs. 2 TzBfG. Zu prüfen ist, ob und wie der Vertrag fortbesteht oder beendet wurde.
Rügepflicht und Zinsanspruch
Die Klausur thematisiert zentrale Fragen zur handelsrechtlichen Prüf- und Rügepflicht nach § 377 HGB im Rahmen eines Kaufvertrags über Bodenplatten, wobei auch die Empfangsbedürftigkeit der Rüge und Kaufmannseigenschaft zu prüfen ist. In der Abwandlung wird die Anwendung von § 353 S. 1 HGB auf deliktische Forderungen sowie die Ersatzansprüche nach fehlerhafter Lieferung behandelt.
Examensübungsklausur: Den gibt’s nur einmal, der kommt nicht wieder...
Studentin Keila Kashira verlangt von der Volt-GmbH die Reparatur eines defekten Toasters des Modells „Toastmaster TS 59“, den sie dort als Einzelstück erworben hat. Die Volt-GmbH lehnt die Reparatur ab und bietet stattdessen das Nachfolgemodell kostenlos als Ersatz an, was Keila Kashira ablehnt. Im Streit stehen Ansprüche auf Nacherfüllung, insbesondere auf Reparatur, sowie das Recht auf Schadensersatz bei verweigerter Reparatur gemäß Kaufrecht. Thematisiert werden auch Fragen der Zumutbarkeit und der wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit der verlangten Leistung.
Examensklausur: Die „übervorsichtige“ Warnmeldung
Der Fall behandelt die Auseinandersetzung zwischen einem Käufer und einem Autohersteller über eine wiederkehrende Warnmeldung im Display eines Neuwagens. Nachdem der Käufer trotz Werkstattaufenthalten und Hinweisen des Herstellers weiterhin mit der Warnmeldung konfrontiert war, verlangt er die Lieferung eines mangelfreien Ersatzfahrzeugs sowie die Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten. Kernfragen sind die rechtliche Bewertung der Warnmeldung als Sachmangel, der Umfang und die Form der Nacherfüllungsansprüche, insbesondere hinsichtlich eines Software-Updates oder einer Nachlieferung, und die Voraussetzungen für die Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten. Die Fallgestaltung beleuchtet die Rechte des Käufers bei wiederkehrenden technischen Hinweisen und den Umgang des Verkäufers mit Nachbesserungs- und Nachlieferungsbegehren.
Examensklausur: Pyrotechnik ist (k)ein Verbrechen?
Im Mittelpunkt des Falls stehen Ansprüche rund um die Folgen einer missglückten steuerlichen Umstrukturierung einer GmbH und einen Vorfall im Fußballstadion. Zum einen verlangt eine neu gegründete GmbH von einem Berater Schadensersatz für eine durch Umsetzungsfehler ausgelöste zusätzliche Steuerlast; dabei ist insbesondere die Haftung im Zusammenhang mit einem Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter und die Gesamtschuldnerproblematik zu prüfen. Zum anderen werden die rechtlichen Konsequenzen eines verbotenen Pyrotechnik-Einsatzes durch einen Zuschauer für den Fußballverein und mögliche Ausgleichsansprüche thematisiert. Schwerpunkte bilden Fragen des Schadensrechts, des Vertragsrechts und die Zurechnung von Pflichtverletzungen im gesellschaftsrechtlichen Kontext.
Der Lack ist ab
Im Fall „Der Lack ist ab“ geht es um die Ansprüche rund um den Kauf einer maßgefertigten Kommode, an der ein Lackschaden festgestellt wird. Im Fokus stehen das Leistungsstörungsrecht nach §§ 280 ff. BGB, insbesondere die verschiedenen Arten des Schadensersatzes, Zurückbehaltungsrechte und Kaufpreisansprüche nach den erfolgten Beschädigungen. Der Sachverhalt beinhaltet auch Problemstellungen zum Zurückbehaltungsrecht und zur Abwicklung bei vollständiger Zerstörung der Kaufsache während der Nachbesserung.
Fortgeschrittenenklausur: Der Schnee-Fall
Der Fall behandelt die Schneeräumpflicht an einem bayrischen Mehrfamilienhaus, dessen Eigentümer V auf Mallorca lebt und die Erdgeschosswohnung an M vermietet hat. In der Hausordnung wird die Schneeräumungspflicht formularmäßig auf M übertragen, der dieser Pflicht jedoch nicht nachkommt. Als Folge des unterlassenen Schneeräumens verletzt sich der 16-jährige K beim Betreten des Grundstücks und verlangt von V Schadensersatz, wobei V auf die Pflichtenübertragung verweist. Später verlangt V die Erstattung der Behandlungskosten von M und es werden die Wirksamkeit der Übertragung und die rechtlichen Ansprüche zwischen den Beteiligten geprüft. Zentrale Schwerpunkte sind vertragliche und deliktische Haftung, Verkehrssicherungspflichten sowie die Wirksamkeit von AGB-Regelungen.
Anfängerklausur: Displayschaden
Der Fall betrifft einen Kaufvertrag über zwei gebrauchte Laptops, die ein Powerseller (V) auf einer Online-Auktionsplattform verkauft hat. Nach Zuschlag durch den Höchstbietenden (K) und erfolgter Lieferung verweigert K die Zahlung des Kaufpreises, weil die Geräte durch einen Transportschaden defekte Displays aufweisen. Im Mittelpunkt stehen die Wirksamkeit des Vertragsschlusses über die Plattform sowie die Rechte und Pflichten bei Sachmängeln und Risiken des Versandes. Zu klären ist insbesondere, ob K die Zahlung mit Blick auf die Mängel verweigern darf und wer die Gefahr für den Transportschaden trägt.
Fortgeschrittenenklausur: Brand im Mietshaus
Im Mittelpunkt des Falls stehen Schadensersatzforderungen nach einem Brand in einem vermieteten Mehrfamilienhaus mit angeschlossenem Ladenlokal. M verlangt von dem neuen Eigentümer K Ersatz für bei dem Brand zerstörtes Bäckerei-Inventar, während S Ersatz für ein während der Löscharbeiten entwendetes iPhone von K und/oder M fordert. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Bereich des Mietrechts, insbesondere bei der Frage nach Haftungsausschlüssen, der Haftung aus Eigentümerwechsel und der Zurechnung von Schäden durch Mängel der Mietsache, sowie möglichen Ansprüchen deliktischer oder mietrechtlicher Natur. Weiterhin ist die Bedeutung einer vom Vermieter erteilten Erlaubnis zur Gebrauchsüberlassung und der Umgang mit Versicherungsleistungen zu thematisieren.
Prinzip der freien Vertragspartnerwahl – oder doch nicht?
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Haftungsverteilung nach einem Betriebsübergang, insbesondere die Frage, ob und gegen wen ein Arbeitnehmer (Lehrling) nach geleisteter Schadensersatzzahlung Regress nehmen kann. Thematisiert werden Ersatzansprüche aus leicht fahrlässigem Verhalten im Arbeitsverhältnis, die Auswirkungen eines Betriebsübergangs und die Firmenfortführung auf die Anspruchsadressaten.
Pagode im Zweitlack
Die Klausur behandelt einen Oldtimerkauf, bei dem der Wert durch einen Sachverständigen festgestellt werden soll. Themen sind Schadensersatz wegen Nichteinhaltens eines Termins durch den Sachverständigen, der Ersatz der Mehrkosten für ein Ersatzgutachten, sowie Ansprüche des Käufers gegen Verkäufer und Gutachter wegen eines verdeckten Unfallschadens am Fahrzeug. Im Mittelpunkt stehen die Haftung des Sachverständigen, Konkurrenz zwischen vertraglichen und vorvertraglichen Ansprüchen, sowie Schutzwirkungen für Dritte.
Der Rennradunfall
Die Klausur behandelt einen Rennrad-Unfall zwischen A und B mit vielfältigen Schadenspositionen (Personenschaden, Sachschaden, mittelbare Schäden, Schmerzensgeld, Anwaltskosten). Zu prüfen ist, ob A von B Ersatz sämtlicher aufgeworfener Schadenspositionen verlangen kann. Im Fokus stehen Problemstellungen des Deliktsrechts und der Schadenszurechnung; andere Rechtsgebiete (Arbeits-, Sozial-, Straßenverkehrs-, Strafrecht) sind nicht zu berücksichtigen.
Fortgeschrittenenklausur: PayPal-Käuferschutz schützt vor Klagen nicht
Im Fall verlangt die Jungunternehmerin J Rückerstattung des Kaufpreises für ein über eBay erworbenes Mobiltelefon von der Anbieterin A, nachdem die Ware beim Versand durch ein Post-Päckchen verloren geht. J nutzt den PayPal-Käuferschutz, worauf PayPal den gezahlten Betrag zurückerstattet, weil A keinen Versandbeleg vorlegen kann. Im Mittelpunkt stehen Fragen des allgemeinen Schuldrechts, insbesondere der Einfluss von Zahlungsdienstleister-Prüfungen und Käuferschutzrichtlinien auf das Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer. Thematisiert werden die gesetzliche und vertragliche Haftung bei Verlust der Ware, die Funktion des PayPal-Käuferschutzes sowie mögliche Ansprüche im Zusammenhang mit dem Online-Handel und elektronischen Zahlungsmitteln.
Energieversorgung
Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Vertrags- und Schuldrechts am Beispiel eines Energieversorgungsunternehmens. Schwerpunkt sind der Vertragsschluss, die Wirkungen und Einbeziehung von AGB, kaufrechtliche Gewährleistungsfragen, Pflichtverletzungen, Verzögerung der Leistung und die Geschäftsführung ohne Auftrag. Diskutiert werden wechselseitige Ansprüche zwischen Energieversorger und Automobilhersteller im Zusammenhang mit Stromlieferungen, AGB-Haftungsausschluss und Schadensersatz.
Fortgeschrittenenklausur: Ein Urlaub zum Vergessen
Michael Mayer bucht für sich, seine Freundin Franziska Friedrich und ihre gemeinsame Tochter Elli Friedrich einen Cluburlaub über das Reisebüro Traumreisen e.K. Während des Aufenthalts auf Sizilien kommt es zu einem Diebstahl im Hotel und einem schwerwiegenden Unfall in der Kindererlebniswelt, bei dem die Tochter verstirbt und Franziska eine gesundheitliche Folge erleidet. Nach der vorzeitigen Heimreise verlangen M und F Schadensersatz für verschiedene Positionen, darunter Wertgegenstände, Reisekosten, Behandlungskosten und Schmerzensgeld. Das Reisebüro fordert im Gegenzug anteilige Zahlung des Reisepreises. Der Fall thematisiert zentrale reiserechtliche Ansprüche, Haftungsfragen im Zivilrecht sowie Ansprüche aus der europäischen Fluggastrechteverordnung.
Übungsfall: Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf
Der Erzieher K kauft von der V-GmbH, einer auf Gebrauchtwagenhandel spezialisierten Gesellschaft, einen Opel Corsa. Nach Auftreten eines Motordefekts verlangt K von der V-GmbH Nacherfüllung sowie einen Transportkostenvorschuss. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist lässt K das Fahrzeug auf eigene Kosten reparieren und fordert anschließend Schadensersatz in Höhe von 1.500 €. Im gerichtlichen Verfahren steht die Frage im Raum, ob K einen Anspruch auf Ersatz von Transport- und Reparaturkosten hat, insbesondere angesichts des vertraglich vereinbarten Gewährleistungsausschlusses und des Erfüllungsorts. Außerdem thematisiert der Fall prozessrechtlich die Erledigungserklärung im Zivilprozess.
Übungsklausur: Ein Freund, ein guter Freund
In diesem Fall verkauft Victoria (V) ihrem Bekannten Klaus (K) ein gebrauchtes Fahrrad und einen Pkw. Nachdem K das Fahrrad übernommen hat, entdeckt er einen Mangel am Vorderreifen und verlangt eine Minderung des Kaufpreises. Zentrale Schwerpunkte für die erste Fallfrage sind Gewährleistungsrechte beim Kaufvertrag, insbesondere Sachmangel, Nacherfüllung und Minderung. In der zweiten Fallfrage geht es um die Frage, ob K von Dieter (D) Ersatz der Kosten wegen eines Blechschadens am Pkw verlangen kann, der zwischen Vertragsschluss und Übergabe verursacht wurde. Im Mittelpunkt der rechtlichen Prüfung stehen somit das Kaufrecht und mögliche Schadensersatzansprüche aus Delikt.
Übungshausarbeit: Kaufst Du noch oder streitest Du schon?
Die Inhaberin eines Einrichtungsgeschäfts (K) bestellt über einen Online-Shop zehn Designer-Stühle und eine Kommode bei V und überweist den vollständigen Kaufpreis, erhält jedoch die bestellten Waren zunächst nicht. Nachdem K bereits Ersatzstühle von einem Dritten beschafft und an eine Abnehmerin weiterverkauft sowie Aufwendungen für Zubehör zur Kommode gemacht hat, teilt V später mit, dass die Kommode an einen Dritten verkauft wurde und nur die Stühle verspätet geliefert werden können. K verlangt daraufhin Schadensersatz in Höhe von insgesamt 5.200 € für entstandene Mehrkosten und vergebliche Aufwendungen. Im Zentrum stehen Fragen zum Zustandekommen des Kaufvertrags im Onlinehandel, zum Schuldnerverzug und zu etwaigen Schadensersatzansprüchen sowie zur Verjährung.
Übungshausarbeit: Nichts als Fehlkäufe ...
Im Mittelpunkt des Falls steht das Verhältnis zwischen dem selbständigen Fliesenleger K und dem Hobbybastler bzw. späteren Händler V im Rahmen zweier Kfz-Kaufverträge. K verlangt nach mehreren Mängeln an den erworbenen Fahrzeugen von V Nachbesserung bzw. Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe, nachdem auch nach mehrfachen Reparaturversuchen die zugesicherte Funktion (Klimaanlage, Aufstelldach) nicht hergestellt werden konnte. Der Fall behandelt die Frage nach vertraglichen und kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüchen, insbesondere bei Gewährleistungsausschlüssen und Beschaffenheitsvereinbarungen, sowie die Folgen von Fristabläufen, nachträglichen Mängeln und Schadensverursachung beim Rücktritt. Weitere Schwerpunkte betreffen die Beweislastverteilung und mögliche Wertersatzpflichten bei Verschlechterung der Kaufsache.
Ein »Road Trip« zum unpassenden Zeitpunkt
Die Klausur befasst sich mit typischen Problemen des allgemeinen Schuldrechts, insbesondere Verzögerung der Leistung (Verzug) und Unmöglichkeit. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer auf Schadensersatz wegen verspäteter Übergabe und wegen Unmöglichkeit, nachdem das Auto zwischenzeitlich zerstört wurde.
Anfängerhausarbeit: Quod non est in actis …
K möchte von V die Zahlung von 150.000 € verlangen, nachdem sich herausgestellt hat, dass das von ihm gekaufte Haus nicht wie angegeben 1975, sondern bereits 1952 errichtet wurde und daher weniger wert ist. Im Rahmen der Vertragsverhandlungen hatte V das Baujahr auf Nachfrage bestätigt, obwohl es später nicht in der notariell beurkundeten Vertragsurkunde erwähnt wurde; der Kauf erfolgte unter Ausschluss der Gewährleistung, es sei denn, ein Mangel wurde arglistig verschwiegen. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte des Falls sind die Frage nach einem Sachmangel wegen eines unzutreffenden Baujahrs, die Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses und mögliche Rechte des Käufers wie Minderung oder Schadensersatz. Zudem sind Problemstellungen zur Formbedürftigkeit und zur Heilung des Formmangels durch Auflassung und Eintragung angesprochen.
Anfängerklausur: Keine Freude am Fahren
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Kaufvertrag über ein hochwertiges Carbon-Rennrad zwischen der Käuferin Dr. R und dem Händler H. Nach Lieferung des Rads weisen kleine Kratzer am Rahmen zu Streitigkeiten über die Abnahmebereitschaft und mögliche Ansprüche auf. Thematisch relevant sind insbesondere Fragen des Annahmeverzugs, das Gewährleistungsrecht beim Kauf mangelhafter Sachen, sowie Rücktritts- und Zahlungsansprüche. Die Fallvarianten lassen zudem die Prüfung des Zurückbehaltungsrechts und die Voraussetzungen für Minderungs- oder Rücktrittsrechte erwarten.
Examensklausur: Kronkorken-Gewinn & Verlust der Freundschaft
Fünf Freunde verbringen gemeinsam ein Wochenende am Edersee und kaufen dafür zwei Kästen Bier, deren Kosten sie pro Kopf teilen. Beim Biertrinken entdeckt einer der Freunde, C, in seinem Kronkorken den Hauptgewinn eines Gewinnspiels – einen Audi A3, den er später einlöst und verkauft. E, einer der Freunde, fordert von C einen Anteil am Gewinn, da die Getränke für die Gemeinschaft gekauft wurden und sich aus dem Wochenende ein Streit um die Gewinnzuordnung entwickelt. Die Klausur thematisiert zentrale Fragen aus dem Schuld-, Sachen- und Gesellschaftsrecht, insbesondere zur Entstehung einer GbR sowie zur Verteilung eines gemeinsam erzielten Gewinns.
Original-Examensklausur: "Berufung, die begeistert
Die Klausur behandelt zivilrechtliche und prozessuale Fragestellungen rund um Berufungsrecht, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Fristen bei Berufung, Anwartschaftsrecht am Kfz-Brief, Eigentumsvorbehalt, Werklohn, Unmöglichkeit und Verzug. Das Zusammenspiel von Kauf-, Werk- und Erbrecht sowie prozessrechtlichen Besonderheiten (Berufung, Widerklage) steht im Mittelpunkt. Weiter werden relevante Schuldverhältnisse und deren Störungen geprüft.
Fortgeschrittenenklausur: Großer Streit, keine Erholung
Im Mittelpunkt des Falls steht zunächst die Frage, ob K von A Schadensersatz wegen Nichtherausgabe eines Videogerätesystems verlangen kann, nachdem M als ursprüngliche Eigentümerin und Vertragspartnerin des A dieses an K veräußert und die Herausgabeansprüche abgetreten hat. Südlich wird problematisiert, ob A nach Beendigung des Kooperationsvertrags noch ein Recht zum Besitz hatte und welche Ansprüche bei verspäteter Herausgabe bestehen. Im zweiten Teil verlangt R von A Stornokosten für eine gebuchte Türkei-Rundreise, nachdem A wegen Terrorgefahr die Reise kurzfristig abgesagt hat; es geht um die Einordnung der Kündigungsgründe und die Wirksamkeit der Pauschalierungs-Klausel. Drittens fordert F von A den vollständigen Flugpreis für einen separat gebuchten Flug, obwohl der Sitzplatz weiterverkauft wurde; angesprochen werden hier insbesondere die Wirksamkeit der AGB und mögliche Einwendungen des Reisenden. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen im Sachenrecht, allgemeinen Schuldrecht und besonderen Reiserecht einschließlich AGB-Kontrolle.
Übungshausarbeit: Eine Reise mit Hindernissen
Im Mittelpunkt des Falls stehen zwei Fahrten einer Mutter (M) mit ihrer volljährigen Tochter (T) von Bochum nach Berlin und zurück, die über Mitfahrgelegenheiten organisiert werden. Nach einer ausgefallenen Hinfahrt fordert M von dem Anbieter H Ersatz für entstandene Bahnkosten. Für die Rückfahrt entstehen weitere Auseinandersetzungen und Schäden, nachdem der Fahrer E sich unangemessen verhält, was zur vorzeitigen Beendigung der Fahrt führt, sodass zusätzliche Kosten durch eine Taxifahrt sowie eine Reinigung entstehen. Die zentralen rechtlichen Schwerpunkte betreffen die Wirksamkeit und rechtliche Einordnung online geschlossener Mitfahrverträge, das Vorliegen und die Folgen etwaiger Pflichtverletzungen sowie Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche im allgemeinen Schuldrecht.
Fortgeschrittenenklausur: Der abgeschleppte Sattelauflieger – Folgen eines Notrufs
E ist Eigentümer eines Sattelaufliegers, den er im Rahmen eines Leasingvertrags dem L zur Nutzung überlassen hat. Nach einem Defekt auf der Autobahn wird das Fahrzeug von B, einem Abschleppunternehmen, auf dessen Betriebsgelände verbracht. Nach wirksamer Kündigung des Leasingvertrags verlangt E von B die Herausgabe des Sattelaufliegers, während B die Herausgabe von der Zahlung bisheriger Standkosten abhängig macht. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag, dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis sowie bereicherungsrechtliche Fragen.
Ersatzvornahme im Vollstreckungsrecht
Die Fallklausur behandelt einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen eine Erbengemeinschaft als Vermieter im Rahmen eines Mietverhältnisses nach Erbfall. Im Mittelpunkt stehen die Pflicht zur Beheizung einer Mietwohnung in der Heizperiode, der Übergang vermieterseitiger Pflichten nach § 1922 BGB im Erbfall sowie die Voraussetzungen und Dringlichkeit einstweiligen Rechtsschutzes im Zwangsvollstreckungsrecht.
Fortgeschrittenenklausur: Dieselgate
B erwirbt von H einen neuen Seat Alhambra und entdeckt später, dass das Fahrzeug mit einer Manipulationssoftware ausgestattet ist, die die Emissionswerte verfälscht. Im Anschluss verlangt B von H Nacherfüllung, insbesondere ein Software-Update, und erwägt später einen Rücktritt vom Kaufvertrag sowie eine Anfechtung. Zudem stellt sich die Frage, ob B bei durch das Update erhöhtem Verbrauch Ersatz für Mehraufwendungen verlangen kann und wie sich dieser Umstand auf mögliche Nacherfüllungsansprüche auswirkt. Themenschwerpunkte sind Sachmängelhaftung beim Fahrzeugkauf, Nacherfüllung, Rücktritt und Anfechtung sowie Ersatz von Mehraufwendungen im Kontext des 'Dieselgate'-Abgasskandals.
Übungsfall: Einmal Mangel immer Mangel?
Rentner Karl Kern kaufte zwei Sondermodelle von Fahrrädern bei der Hell Rad Manufaktur, betrieben von einer GbR, und stellte nachträglich verschiedene Mängel fest. Kern verlangt von der Verkäuferin Rückzahlung der Kaufpreise für beide Modelle, alternativ Schadensersatz für eines der Fahrräder, das durch einen defekten Reifen zerstört wurde. Die Hell Rad Manufaktur bestreitet eine Haftung und beruft sich auf Verjährung sowie eine angebliche Überschätzung des Schadens. Der Fall behandelt unter anderem Fragen zur Mangelhaftigkeit bei Kaufverträgen, den Anspruch auf Rückabwicklung und Schadensersatz sowie zur Verjährung und zur Haftung der GbR. Im Rahmen der Klage sind auch prozessuale Aspekte wie Partei- und Zuständigkeit zu prüfen.
Fortgeschrittenenklausur: Ein Mehrfamilienhaus und jede Menge Haftungsfragen
Im Mittelpunkt des Falls steht das Mehrfamilienhaus des V, in dem O eine Wohnung gemietet und an U untervermietet hat. Nach einem Missgeschick beim Aquarium verursacht U Wasserschäden an Os Wohnung und den darunterliegenden Möbeln der Mieterin M. V und M verlangen jeweils Schadensersatz für ihre Schäden von O und/oder U. Der Fall behandelt zentrale Haftungsfragen zwischen Vermieter, Mieter und Untermieter, darunter mietrechtliche und deliktische Ansprüche sowie prozessuale Besonderheiten bezüglich der gerichtlichen Zuständigkeit bei Wohnraummietrecht.
Fortgeschrittenenklausur: Aufstieg und Fall des Tommy M.
K, Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG, möchte als Zessionar Ansprüche gegen U, den geschäftsführenden Gesellschafter einer GbR, geltend machen. Hintergrund ist der Verkauf von Remissionsware durch Vertriebsleiter T der X-Enterprise an die U-GbR zu ungewöhnlich niedrigen Preisen sowie eine zusätzliche Zahlung von U auf das Privatkonto des T. K verlangt von U Schadensersatz oder Herausgabe des erzielten Erlöses, wobei streitig ist, ob U für den entstandenen Schaden haftet und wie dieser berechnet werden kann. Schwerpunkte des Falls liegen im Gesellschaftsrecht, der Abtretung von Forderungen gemäß § 398 BGB, sowie der Haftung aus unerlaubter Handlung und bereicherungsrechtlichen Ansprüchen.
Übungsfall: Unberechtigte Untervermietung einmal anders
Der Fall betrifft die Untervermietung eines Zimmers durch den Mieter M nach Beendigung des Mietverhältnisses. Vermieter V verlangt von M die Zahlung der Miete für die Zeit nach der Kündigung sowie die Herausgabe von Geldern, die M nach Ende des Mietverhältnisses durch Untervermietung an F erhalten hat. Im Mittelpunkt stehen mietrechtliche und bereicherungsrechtliche Ansprüche sowie mögliche Ansprüche im Deliktsrecht und Besitzrecht, insbesondere im Zusammenhang mit § 546 BGB und den mietvertraglichen Nebenpflichten. Es geht ferner um die Frage, ob und in welchem Umfang dem Vermieter nach Beendigung des Mietvertrags Ansprüche zustehen.
Heiße Heimkinoanlage
Die Klausur behandelt einen Sachverhalt aus dem Kaufrecht, bei dem das Käuferpaar M und F eine defekte Heimkinoanlage erwirbt und sich neben Gewährleistungsrechten auch Fragen des Schadensersatzes und der Rückabwicklung stellen. Zudem werden familienrechtliche Aspekte bezüglich Verfügungsbefugnissen über Haushaltsgegenstände zwischen Ehegatten angesprochen.
Fortgeschrittenenklausur: Beratungsbedarf bei Beendigung eines Mietverhältnisses
A, Eigentümer und Vermieter einer Gewerbeimmobilie, will nach Mietrückständen und Streit über eine mögliche Gesundheitsgefährdung durch Asbest den Mieter M möglichst schnell aus dem Mietobjekt entfernen. Der Fall thematisiert Fragen zur Wirksamkeit einer Kündigung (vertreten durch einen Vertreter ohne Vollmachtsnachweis), zur Mietminderung wegen Asbestbelastung, zur Anfechtbarkeit des Mietvertrags wegen Täuschung sowie zum Umfang und Fortbestand des Vermieterpfandrechts nach Eigentümerwechsel. Besondere Bedeutung kommt dabei den Voraussetzungen und Rechtsfolgen des § 566 BGB („Kauf bricht nicht Miete“) zu. Ebenfalls angesprochen werden Probleme in Bezug auf Sicherungsübereignungen an Dritte und deren Einfluss auf das Vermieterpfandrecht.
Fortgeschrittenenklausur: Der konfliktgeladene iPod
Ein siebzehnjähriger Kunde will von einem Elektronikfachhändler einen iPod kaufen, wobei sich durch einen Schreibfehler ein Streit über den Kaufpreis entwickelt. Die Kommunikation verläuft über mehrere Briefe, und der Kunde nimmt das fehlerhafte Angebot an, was zu Missverständnissen führt. Nach Erhalt des iPods verkauft der Kunde diesen an einen Dritten und verliert daraufhin das erhaltene Geld durch einen Unfall. Der Händler verlangt nun verschiedene Beträge vom Kunden, wodurch zentrale Fragen zum Minderjährigenrecht, zur Anfechtung, zur Wirksamkeit und Übermittlung von Willenserklärungen sowie zur Herausgabe und Schadensersatzpflicht aufgeworfen werden.
Fortgeschrittenenklausur: Überhöhte Abschleppkosten und verweigerte Herausgabe
Eine Autofahrerin (F) stellt ihr Fahrzeug unberechtigt auf einem Vereinsparkplatz ab und wird daraufhin von einem beauftragten Abschleppunternehmen (A KG) abgeschleppt. Nach Aufforderung verlangt das Unternehmen von F die Zahlung überhöhter Abschlepp-, Verwaltungs- und Überwachungskosten, bevor das Fahrzeug herausgegeben wird. F weigert sich, die geforderte Summe vollständig zu zahlen und hinterlegt einen Teilbetrag beim Amtsgericht. Es geht um die rechtliche Zulässigkeit der überhöhten Abschleppkosten, die Voraussetzungen und Grenzen des Zurückbehaltungsrechts sowie Ansprüche im Zusammenhang mit der verweigerten Fahrzeugherausgabe und daraus resultierenden Schäden.
Übungsklausur: Ausgebootet
Im Fall erwirbt Studentin K von ihrer Kommilitonin V ein gebrauchtes Faltboot, das zunächst bei V verbleibt. Nach mehreren vergeblichen Abholversuchen und einem Diebstahl des Bootes fordert K von V die Rückerstattung des Kaufpreises sowie Ersatz der Mietkosten für ein Ersatzboot, die Kosten für einen Rücktransport und für ein unbrauchbar gewordenes Trikot. Im Zentrum stehen schuldrechtliche Fragestellungen wie Rücktritt, Unmöglichkeit, Schadensersatz und der Umgang mit nachträglichen Leistungsstörungen im Kaufvertrag. Es sind insbesondere die Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Rücktritts sowie Ersatzansprüche wegen Nichterfüllung zu prüfen.
Übungsklausur im Zivilrecht: Familie Heininger
Das Ehepaar Heininger möchte mit Unterstützung des Rechtsanwalts Dr. Defraude eine exklusive Immobilie erwerben und nimmt zur Finanzierung einen Kredit bei der Mammon-Bank AG auf. Nach Enttäuschung über den tatsächlichen Wert des Objekts erklärt G gegenüber der Verkäuferin den Widerruf des Kaufvertrages und setzt die Kreditrückzahlung aus. Die Bank verlangt von G und H die Rückzahlung des Darlehens sowie Verzugszinsen, nachdem sie das Darlehen infolge ausbleibender Zahlungen gekündigt hat. Streitentscheidend sind die Wirksamkeit des Darlehensvertrags, mögliche Formfehler, Vertragswiderruf, Vollmachtsfragen und die Berechtigung von Verzugszinsen. Es ist zu prüfen, ob der Bank die geltend gemachten Ansprüche gegen G und H zustehen.
Übungsfall: Steig mir aufs Dach! Übungshausarbeit für Anfänger/Übungsfall für Fortgeschrittene
Im Mittelpunkt des Falles steht ein Mietverhältnis zwischen R (Mieter) und E (Vermieter), dessen Hausdach durch ein Unwetter beschädigt wurde. Nach erfolglosen Kontaktversuchen zu E lässt R die Reparatur des Daches durch D (Dachdecker) durchführen, um weitere Gefahren abzuwenden. Es geht um die Frage, ob D gegen R einen Zahlungsanspruch für die erbrachte Werkleistung hat, ob R einen Aufwendungsersatz oder Befreiungsanspruch gegenüber E geltend machen kann und ob D direkt gegen E einen Zahlungsanspruch hat. Zentral sind dabei zivilrechtliche Normen zu Werkvertrag, Mietrecht und Aufwendungsersatz.
Wo’s schnell kalt wird, wird’s rasch hitzig
Die Klausur thematisiert einen Ausfall der Heizungsanlage in einer Mietwohnung und das anschließende Zusammenspiel zwischen Mieter, Vermieter und Installateur. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche wegen Leistungsstörung, Herausgabe der ausgewechselten Zirkulationspumpe sowie Schadensersatzansprüche zwischen den Beteiligten. Darüber hinaus werden prozessuale Aspekte wie die Gerichtszuständigkeit und Fragen zur Veräußerung der streitbefangenen Sache behandelt.
Examensklausur: Weniger ist nicht immer schlechter
In diesem Fall geht es um drei eigenständige kaufrechtliche Fallkonstellationen: Im ersten Teil streiten ein Computerhändler und sein Kunde darüber, ob nach Zerstörung eines bereits reparierten und erneut versandten Laptops der Kaufpreis noch geschuldet ist. Im zweiten Teil weigert sich eine Käuferin, einen reparierten Kühlschrank und den Kaufpreis zu akzeptieren, weil sie stattdessen einen Austausch verlangt hatte; zusätzlich verlangt der Händler Ersatz von Transportkosten und Zinsen. Im dritten Teil fordert ein Käufer nach unvollständiger Lieferung von Weingläsern die Rückzahlung des vollen Kaufpreises sowie Ersatz des Mehrbetrags für Ersatzkauf, während der Händler Einwendungen hinsichtlich Rücktritt und Nutzungsersatz erhebt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte bilden dabei das Leistungsstörungsrecht, kaufrechtliche Nacherfüllung, der Umgang mit Zuweniglieferung sowie die Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Rücktritts nach Kaufrecht.
Übungsfall: Kunsthandel mit Hindernissen
Im Fall geht es um einen Kunsthändler (K), der vom Sammler (V) zwei Gemälde des Künstlers R zu einem Kaufpreis von jeweils 4.000 € erwirbt. Vereinbart wird, dass K Bild 2 sofort mitnehmen kann und Bild 1 von V innerhalb von zwei Wochen nach Zahlung per Spediteur geliefert wird. Nachdem K den Kaufpreis bezahlt hat, wird Bild 1 infolge eines Brandes bei V zerstört. K möchte wissen, welche Ansprüche sie gegen V im Hinblick auf die Übergabe und Übereignung der beiden Bilder hat. Zentrale rechtliche Themen sind der Kaufvertrag, Unmöglichkeit, Stückschuld und mögliche Versicherungsfragen.
Übungsfall: Der verfrühte Deckungskauf
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Kaufmann, der von einer GmbH zehn Pavillons bestellen möchte. Nach E-Mail-Korrespondenz kommt es zu Lieferschwierigkeiten und einem Rücktrittsversuch der GmbH. Der Kaufmann beschafft die Pavillons anderweitig zu einem höheren Preis und verlangt von der GmbH Schadensersatz in Höhe der Mehrkosten. Zentrale rechtliche Themen sind das Zustandekommen eines Kaufvertrags, die Auslegung freibleibender Angebote und mögliche Schadensersatzansprüche aus §§ 280, 281 BGB.
Übungsfall: Stress am Ende des Mietverhältnisses
Mieter M kündigt einen Wohnungsmietvertrag mit Vermieter V vor Ablauf eines vertraglich vereinbarten Kündigungsausschlusses. V hält die Kündigung für unwirksam und verlangt die Zahlung entgangener Mieten für mehrere Monate nach Auszug. M hat vor Rückgabe der Wohnung Schönheitsreparaturen fachgerecht durchgeführt und möchte die dadurch entstandenen Kosten vom V erstattet bekommen bzw. gegen dessen Mietforderung aufrechnen. Zentral sind Fragen zur Wirksamkeit des Kündigungsausschlusses und zur Verpflichtung und Erstattung von Schönheitsreparaturkosten im Mietrecht.
Examensklausur ZR Wer zu spät kommt . . . haftet!
Der Fall behandelt komplexe zivilrechtliche Verflechtungen rund um einen Immobilienverkauf, anwaltliche Pflichtverletzungen sowie daraus resultierende Schadensersatzansprüche inklusive Schmerzensgeld. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Haftung von Anwälten, der Aufrechnung, Pfändung in eigene Schuld, Vollstreckungsgegenklage und Prozessrecht, insbesondere die Voraussetzungen für Schadensersatz und die Erforderlichkeit anwaltlicher Vertretung.
Übungsfall: Später Widerruf und gefährliche Zigarettenpause
Die Studentin K wird von Kaufmann V auf dem Campus zum Kauf eines Computers angesprochen und schließt nach Unterzeichnung eines Bestellformulars sowie Abschluss eines Darlehensvertrags bei der X-Bank den kreditfinanzierten Kauf ab. Kurz nach Erhalt des Computers überlegt K, die getätigten Geschäfte zu widerrufen, und fragt ihre Rechtsanwältin nach den Möglichkeiten sowie etwaigen Gegenansprüchen von V und der X-Bank. Zusätzlich schildert K einen Unfall während einer Nebentätigkeit, bei dem sie durch den Einsturz eines mangelhaften Balkons verletzt wurde, und möchte wissen, ob sie Schmerzensgeld von V als Vermieter verlangen kann. Der Fall behandelt im Wesentlichen verbraucherrechtliche Widerrufsrechte, Rückabwicklung verbundener Verträge und Mietrechtliche Haftungsfragen.
Übungsfall: Nur Europa kann den Bürgen retten
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob die Regionalbank C von D Zahlung aus einer sogenannten "Haftungserklärung" verlangen kann, nachdem A ein mit Sicherheiten unterlegtes Darlehen zur Beteiligung als Kommanditist an der X-KG aufgenommen und später nicht bedient hat. D hatte sich unter Vorbehalt zur Haftung für die künftigen Darlehensverbindlichkeiten des A bis zu 10.000 € gegenüber C verpflichtet und macht nun Einwendungen hinsichtlich der Reihenfolge der Inanspruchnahme sowie ein Widerrufsrecht geltend. Der Fall thematisiert die Abgrenzung zwischen Bürgschaft, Garantie und Schuldbeitritt, den Verbraucherschutz insbesondere im Hinblick auf das Widerrufsrecht, sowie die richtlinienkonforme Auslegung im europäischen Kontext. Außerdem ist die gesellschaftsrechtliche Einbindung von A als Kommanditist relevant.
Übungsfall: Action im Kino
A besucht eine 3D-Kinovorstellung bei B und kann den Film wegen eines unbekannten Sehfehlers nicht räumlich wahrnehmen. Nach dem missglückten Erlebnis wechselt A eigenmächtig in eine 2D-Vorstellung, bei der seine Hose aufgrund mangelnder Reinigung des Sitzes beschädigt wird. Zwischen A und B entstehen Streitigkeiten über Zahlungsansprüche für die weitere Vorstellung, Ansprüche auf Rückerstattung des Ticketpreises bzw. der Brille, Schadensersatz für die verschmutzte Hose sowie Ersatz für angeblich entgangene Umsätze wegen mitgebrachten Bieres. Im Mittelpunkt stehen Probleme des Leistungsstörungsrechts, Geschäftsgrundlage, deliktische Haftung und Nebenpflichten im Kinobesuchsvertrag.
Übungsfall: Elvis und die große Pferdeversteigerung in T.
Der Versteigerer V fordert von Adelheid (A) als Käuferin die Zahlung des Kaufpreises für zwei Pferde, nachdem auf einer Auktion zunächst ein Missverständnis hinsichtlich eines Gebots für den Hengst Aberforth entstand und später A auf Anweisung ihres Onkels Manfred M das Pferd Elvis ersteigerte. Im Streit steht, ob A jeweils wirksam verpflichtet wurde, insbesondere aufgrund fehlendem Erklärungsbewusstsein, und ob die von M erteilte Vollmacht infolge eines beruflichen Rufes weiterhin bestand. In der Abwandlung verweigert der betreuende Vertreter die Zustimmung zum Kaufvertrag wegen einer Geisteskrankheit des M, und V verlangt daraufhin von A den Kaufpreis, woraufhin A unter Protest zahlt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Zustandekommen von Verträgen bei Auktionen, Erklärungsbewusstsein, Auslegung von Vollmachten, das Abstraktionsprinzip sowie bereicherungsrechtliche Ansprüche nach § 812 BGB.
Übungsfall: Verfolgungsfahrt im Dienstwagen
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Arbeitnehmer, der während einer eigenständigen Verfolgungsfahrt mit dem Dienstwagen nach einem bewaffneten Überfall einen Unfall erleidet und schwer verletzt wird. Die zentrale Frage ist, ob und in welchem Umfang dem gesetzlichen Unfallversicherungsträger Regressansprüche gegen den Täter des Überfalls, einen wartungsverantwortlichen Werkstattmitarbeiter sowie den Arbeitgeber zustehen. Besonderes Augenmerk liegt auf den zivilrechtlichen Haftungsgrundlagen, dem Haftungsausschluss nach dem SGB VII sowie dem gesetzlichen Forderungsübergang gemäß § 116 Abs. 1 SGB X. Der Fall beleuchtet zudem Fragen zur Zurechnung des Schadens bei Verfolgungshandlungen und zur Verkehrssicherungspflicht innerhalb eines arbeitsrechtlichen Verhältnisses.
Übungsfall: Der arglistige Anlagevermittler
Im vorliegenden Fall geht es um einen Rentner R, der nach Täuschung durch einen Anlagevermittler einen Vertrag über eine riskante Kapitalanlage mit dem Privatbankier B abschließt und 10.000 € bar zahlt. Kurz darauf erfährt R von den tatsächlichen Risiken und fordert von B das Geld zurück. Im Fokus stehen die Anfechtung von Verfügungs- und Verpflichtungsgeschäft wegen arglistiger Täuschung sowie die mögliche Rückabwicklung nach bereicherungsrechtlichen und sachenrechtlichen Vorschriften. Die rechtlichen Schwerpunkte umfassen insbesondere § 123 Abs. 2 BGB, das Trennungs- und Abstraktionsprinzip sowie Eigentumsfragen nach § 985 BGB.
* "Der zerstörte WM-Fußball und Ärger mit dem Töpferkurs
Die Klausur behandelt die Wirksamkeit und Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere die Vorleistungspflicht in einem gemischttypischen Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Einzelunternehmer. Es wird geprüft, ob Allcall Solutions einen Anspruch auf Zahlung des vorab verlangten Entgelts gegen Bernhard Bruch hat, wobei die unternehmerische und verbraucherrechtliche Stellung des Kunden sowie die AGB-rechtlichen Grenzen der Vorleistungsklausel im Mittelpunkt stehen.
Übungsklausur: Unglückliche Wendung
Dorothea (D) wird beim Ausführen von Anitas (A) Pferd Blacky auf einem Pferdehof verletzt, wodurch ihr Sach- und Personenschäden entstehen. D fordert von A Schadensersatz, wird aber durch Verjährung ihrer Ansprüche im späteren Prozess beim Amtsgericht München zurückgewiesen. D nimmt daraufhin ihren Anwalt Gemächlich (G) wegen anwaltlichen Fehlverhaltens in Anspruch, nachdem dieser die Verjährung übersehen hat. Im Mittelpunkt stehen haftungsrechtliche Fragestellungen (Gefälligkeitsverhältnis, Tierhalterhaftung), das Verjährungsrecht und Regressansprüche gegen den Anwalt. Zudem wird die zivilprozessuale Bindungswirkung eines klageabweisenden Urteils thematisiert.
Übungsfall: Zu viel des Guten? Schönheitsreparaturen bei Auszug des Mieters
Martina verlangt von ihrem ehemaligen Vermieter Herrn Valentino Ersatz der Kosten für Schönheitsreparaturen, die sie beim Auszug durchgeführt hat. Im Mittelpunkt steht eine mietvertragliche Klausel, die den Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen sowie zur Übergabe der renovierten Wohnung verpflichtet. Fraglich ist insbesondere, ob die Klausel einer AGB-Kontrolle standhält und Martina einen Rückforderungsanspruch wegen einer möglicherweise unwirksamen Vereinbarung zusteht. Daneben wird angesprochen, ob und inwieweit die Verjährung eines solchen Anspruchs greift.
Übungsfall: Immer Ärger mit dem Handy
Der Telekommunikationsanbieter T vollstreckt einen Vollstreckungsbescheid über unbezahlte Mobilfunkrechnungen gegen den minderjährigen J. Nach einem außergerichtlichen Vergleich, der Ratenzahlungen vorsieht, kommt es zur Pfändung von J's Playstation, da angeblich Raten nicht rechtzeitig geleistet wurden. J, vertreten durch seinen Vater, wendet sich mit einer Erinnerung gegen die Vollstreckung und bringt Einwendungen zur Wirksamkeit des Vertragsabschlusses sowie einen Aufrechnungseinwand vor. Die wesentlichen rechtlichen Schwerpunkte liegen im Zivilprozessrecht, besonders im Bereich der Zwangsvollstreckung, Minderjährigenschutz und der Statthaftigkeit von Rechtsbehelfen.
Übungsfall: Studienerfolg durch Lexika
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Student, der telefonisch von einem Versandhändler zum Kauf eines Lexikons für 200 Euro überredet wird und dieses nach Lieferung zunächst behalten, aber später den Kauf bereut. Streitig ist, ob der Student nach einem Widerruf weiterhin zur Zahlung verpflichtet ist und ob er im Fall einer Rücksendung Anspruch auf Erstattung der Rücksendekosten hat. In einer Abwandlung erwirbt der Student das Lexikon als Unternehmer für eine Auskunftei und verlangt nach Entdeckung eines Mangels (fehlende Buchstaben X-Z im Lexikon) die Rückerstattung des Kaufpreises. Der Fall beleuchtet insbesondere Fragen des verbraucherschützenden Widerrufsrechts, der Rückabwicklung und der Gewährleistung.
Übungsfall: Der verzogene Golf
Im Fall verlangt P von dem Gebrauchtwagenhändler A die Rückzahlung des Kaufpreises für einen VW Golf, nachdem er einen erheblichen Unfallschaden an dem Fahrzeug entdeckt hat, der beim Kauf nicht offengelegt wurde. A beruft sich auf einen vertraglichen Gewährleistungsausschluss, die Verjährung etwaiger Ansprüche und bietet zudem ein Ersatzfahrzeug an. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Bereich des Kaufrechts, insbesondere bei der Gewährleistung für Sachmängel, den Voraussetzungen für einen Rücktritt oder eine Anfechtung des Vertrags sowie möglichen Ansprüchen auf Wertersatz und Ersatz für Gebrauchsvorteile oder Schäden. Zusätzlich sind Varianten zu prüfen, die den Zeitpunkt der Kenntniserlangung und der Schadensverursachung durch P betreffen.
Übungsfall: Die Spritschleuder
Im vorliegenden Fall kauft S bei der A & B-OHG einen ÖkoStar 2000, der als besonders sparsames und umweltschonendes Fahrzeug beworben wird. Nach dem Kauf stellt sich heraus, dass das Fahrzeug aufgrund eines Fabrikationsfehlers deutlich mehr Kraftstoff verbraucht als angegeben. S verlangt daraufhin von der A & B-OHG die Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs, während die OHG den Anspruch verweigert und zudem eine Nutzungsentschädigung fordert. Der Fall behandelt zentrale Fragen des deutschen und europäischen Kaufrechts, insbesondere Mängelhaftung, Nacherfüllung und Nutzungsersatz, sowie Aspekte der Vertretungsmacht und Vertragsbindung.
Übungsfall: Das Montagsauto
Karl verlangt von der Halbgar AG Ersatz für Schäden an seinem Auto und dem Garagentor, die durch einen technischen Defekt am neuen Fahrzeug entstanden sind. Im Streit steht, ob die Halbgar AG als Herstellerin nach deutschem und europäischem Produkthaftungsrecht für die Schäden haftet. Zentrale rechtliche Fragen betreffen Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, insbesondere den Fehlerbegriff, den Nachweis von Fehler, Schaden und Kausalität sowie mögliche Haftungsausschlüsse nach dem Stand von Wissenschaft und Technik. Es sind zudem Vorgaben und Auslegungsfragen der EU-Produkthaftungsrichtlinie zu beachten.
Übungsfall: Ein umstrittenes Fernsehinterview
Die M-GmbH, ein Medienkonzern, verlangt gemeinsam mit ihrem Alleingesellschafter A Schadensersatz von der Großbank G und deren Vorstandsvorsitzendem V. Hintergrund ist ein öffentliches Fernsehinterview, in dem V sich zur wirtschaftlichen Lage der M-GmbH äußert und Zweifel an einer weiteren Kreditvergabe äußert, was angeblich zur Ablehnung bereits zugesagter Kredite durch andere Banken geführt hat. Zentrale Rechtsfragen betreffen deliktsrechtliche Schadensersatzansprüche, insbesondere im Zusammenhang mit Bankgeheimnis, Persönlichkeitsrechten und der Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen gemäß § 824 BGB. Neben den deliktsrechtlichen Aspekten sind auch vertragliche Standardprobleme und die Anspruchsberechtigung des Alleingesellschafters zu prüfen.
Übungsfall: Der schadhafte Heimtrainer
Frau Mertens kauft bei Sportartikelhändler Thiele einen Heimtrainer, bei dem sich aufgrund einer schadhaften Schraube das Pedal löst und einen Fernseher beschädigt. M verlangt von T die Reparatur des Heimtrainers sowie Schadensersatz für den Fernseher, was T unter Berufung auf den individuell vereinbarten Gewährleistungsausschluss ablehnt. Der Fall legt den Schwerpunkt auf Sachmängelgewährleistung beim Kauf, insbesondere die Wirkungen eines Gewährleistungsausschlusses und die Besonderheiten des Verbrauchsgüterkaufs. In der Abwandlung tritt M vom Vertrag zurück und verlangt Rückzahlung des Kaufpreises, nachdem der Heimtrainer durch ein selbst verursachtes Feuer zerstört wurde; hierbei stehen Rückabwicklung und mögliche Ansprüche im Vordergrund.
Schenkungswiderruf beim Todesfall
Die Klausur behandelt den Widerruf eines Schenkungsversprechens im Zusammenhang mit der Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung nach dem Tod des Erblassers. Im Mittelpunkt stehen die Voraussetzungen eines Herausgabeanspruchs gemäß § 812 BGB (Bereicherungsrecht), das Vorliegen eines Schenkungsvertrages und die Problematik des Widerrufs des Bezugsrechts. Darüber hinaus wird die Darlegungs- und Beweislast im Zivilprozess thematisiert.
Ein Wochenende in München
Die Klausur thematisiert Fragen des Vertragsschlusses durch Vertretung im Hotelgewerbe sowie die Ausübung vertraglicher und gesetzlicher Pfandrechte. Es geht insbesondere um die Wirksamkeit der Zimmerbuchung durch eine minderjährige Auszubildende, die Preisvereinbarung und die rechtliche Zulässigkeit der Pfandnahme des Hotelgepäcks bei Zahlungsverweigerung. Der Sachverhalt erfordert eine Analyse von Vertretungsfragen, Vertragsschluss, Pfandrechten und Besitzschutz.
Übungsfall: Trautes Heim, dieses Glück gibt’s nur allein
Im Mittelpunkt des Falls stehen zwei Käufer, A und B, die jeweils bei V hochwertige Espressomaschinen erworben haben. Beide Käufer reklamieren Mängel an den Maschinen und fordern von V Nacherfüllung, wobei insbesondere um die Modalitäten der Rückgabe bzw. Reparatur gestritten wird. A verlangt nach erfolgloser Aufforderung zur Abholung der defekten Maschine die Rückzahlung des Kaufpreises, während V im zweiten Fall nach Feststellung eines Bedienungsfehlers von B die Rückzahlung von Transportkosten sowie die Abholung der Maschine fordert. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen im Kaufrecht bei Fragen zum Erfüllungsort der Nacherfüllung, den Konsequenzen eines unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangens sowie den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien nach Rücktritt und bei mangelfreier Ware.
Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht) in der Jurafuchs-Lernapp
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