Ausführung der Gesetze durch die Verwaltung
Die Ausführung der Gesetze durch die Verwaltung regelt, wie Bundes- und Landesgesetze praktisch umgesetzt werden (Art. 83–108 GG, v.a. Art. 83 ff.). Kernfragen betreffen Selbst- und Auftragsverwaltung, Weisungsbindung sowie Verwaltungsvollstreckung. Examensrelevante Themen: Zuständigkeitsabgrenzung Bund/Länder (Art. 70 GG), Gesetzesbindung der Verwaltung (Art. 20 Abs. 3 GG), Individualrechtsschutz bei Verwaltungsfehlern (§ 839 BGB).
Zu diesem Thema haben wir 125 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
* "Stifte, die den Schulfrieden gefährden?
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines an Schüler und Eltern gerichteten Verbots, bestimmte Stifte in eine Schule zu bringen. Im Mittelpunkt stehen verwaltungsrechtliche Fragestellungen wie die Einordnung als Verwaltungsakt, die Ermächtigungsgrundlage nach Landes-Schulrecht, die Voraussetzungen und das Ausüben von Ermessen sowie die Begründung und Bekanntgabe. Zudem wird auf Widerspruchsmöglichkeiten und einschlägige Verfahrensregeln eingegangen.
* "Zwischen Fluss und Meer
Die Klausur behandelt die polizeirechtlichen und versammlungsrechtlichen Voraussetzungen für das Verbot einer pro-palästinensischen Demonstration unter Verwendung einer politisch umstrittenen Parole nach Erlass eines Vereinsverbots für die HAMAS. Im Fokus stehen der Eingriff in die Versammlungsfreiheit, die Anwendung des § 86a StGB auf politische Äußerungen, die Rechtmäßigkeit der Verfügung und die Erfolgsaussichten eines Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz.
Pflanzengift im Erdreich
Die Klausur befasst sich mit der öffentlich-rechtlichen Haftung für Sanierungskosten nach einer Bodenverunreinigung durch Pflanzengifte. Im Mittelpunkt steht die Anfechtung eines Kostenbescheids, mit dem ein Grundstückseigentümer als Verursacher zur Übernahme der Kosten für die Bodensanierung auf einem Nachbargrundstück herangezogen wird. Es werden insbesondere Fragen der sicherheitsrechtlichen und bodenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit, der Angemessenheit der Kosten sowie der Berücksichtigung strafrechtlicher Feststellungen behandelt.
Übungsklausur: Verwaltungsrecht in seinen unterschiedlichen Erscheinungsformen
Im Mittelpunkt des Falles steht A, der beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragt hat, nachdem seine Lebenspartnerin B keinen Unterhalt für die gemeinsame Tochter zahlte. Nach dem Wiedereinzug von B in die gemeinsame Wohnung fordert das Jugendamt von A die Rückzahlung des erhaltenen Unterhaltsvorschusses. Die zentralen Rechtsfragen betreffen die Zulässigkeit des von A eingelegten Widerspruchs gegen den Rückforderungsbescheid sowie Zuständigkeiten bei der weiteren behördlichen Bearbeitung. Der Fall behandelt insbesondere Fragen des Verwaltungsverfahrensrechts, des Unterhaltsvorschussgesetzes und des Widerspruchsverfahrens.
Examenübungsklausur: Ein Bebauungsplan mit Komplikationen
In dem Fall begehrt die Eigentümerin E eines Grundstücks im Ortsteil O der Gemeinde G die Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Gaststätte. Im Zentrum steht die Frage nach der Rechtmäßigkeit eines neu gefassten qualifizierten Bebauungsplans, der nach einem kontroversen politischen Prozess und im Wege einer Videokonferenz beschlossen wurde. Zu prüfen ist unter anderem die Zulässigkeit der Gaststätte nach der BauNVO sowie der Ablauf und die Wirksamkeit des Bebauungsplanverfahrens, insbesondere im Hinblick auf Beteiligung, Auslegung und Form der Gemeinderatssitzung. Der Fall thematisiert zentrale Aspekte des Bauplanungsrechts und der kommunalen Selbstverwaltung.
Schulpflicht wider Willen
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines schulrechtlichen Bescheids, mit dem Eltern zur Durchsetzung der Schulpflicht ihres Kindes verpflichtet und mit einem Zwangsgeld bedroht werden. Thematische Schwerpunkte sind das Widerspruchsverfahren, die verwaltungsprozessuale Anfechtung von Verwaltungsakten, mögliche Ermächtigungsgrundlagen im Schulrecht sowie die Kollision zwischen Schulpflicht und Grundrechten wie Glaubensfreiheit und Elternrecht. Zusätzlich sind Fragen der Verhältnismäßigkeit und die Anforderungen an formelle Rechtmäßigkeit zu prüfen.
Fortgeschrittenenhausarbeit: „Unruhe im Altmühltal“
Der Landwirt L beantragt bei der Regierung von Oberbayern eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zum Abschuss zweier Wölfe, die wiederholt Nutztiere auf seiner Weide im Landkreis Eichstätt gerissen haben. Die Behörde erteilt einen entsprechenden Bescheid und ordnet die sofortige Vollziehung an. Eine Umweltschutzvereinigung greift diese Ausnahmegenehmigungen im einstweiligen Rechtsschutz an. Im Mittelpunkt stehen verwaltungsrechtliche Fragestellungen zum einstweiligen Rechtsschutz, insbesondere die Statthaftigkeit nach § 80a Abs. 3 VwGO, das Modell der Verletztenklage, die inzidente Prüfung einer Rechtsverordnung, europarechtskonforme Auslegung und der Austausch von Rechtsgrundlagen.
Beratung im Gesetzgebungsverfahren und Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag, insbesondere die Beteiligungsrechte der Abgeordneten, die Rolle des Bundespräsidenten bei der Ausfertigung von Gesetzen sowie die Bindungswirkung völkerrechtlicher Verträge (Treaty Override). Im Zentrum stehen das Demokratieprinzip, die Rechte des Parlaments und das Verhältnis von Völkerrecht und Grundgesetz. Dabei wird der Ablauf eines Gesetzgebungsverfahrens mit möglichen Verfahrensfehlern und die daraus resultierenden Organstreitverfahren thematisiert.
Original-Examensklausur: „Eine Pflegekammer und ihr Dachverband“
Die Klausur befasst sich mit aktuellen Fragestellungen rund um die Einrichtung und die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Pflegekammer sowie ihres Dachverbands. Im Fokus steht die Prüfung verwaltungsrechtlicher und berufsrechtlicher Grundlagen. Ziel ist es, die Studierenden an komplexere Strukturen der Selbstverwaltung im Pflegebereich heranzuführen.
Examensübungsklausur: Sonderprobleme des Eigentumsschutzes öffentlich-rechtlicher Ansprüche bei staatlicher Verantwortungsübernahme
Im Mittelpunkt des Falles steht die Frage, ob die Regelung des § 15 Abs. 2 Satz 2 ContStifG, nach der ausländische Entschädigungsleistungen auf die deutsche Conterganrente angerechnet werden, mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der irische Staatsbürger X, selbst durch Thalidomid geschädigt, erhält sowohl von der deutschen Conterganstiftung als auch aus einem irischen Entschädigungsprogramm monatliche Zahlungen. Nach der Neuregelung wurde die irische Leistung auf die deutsche Rente angerechnet, wogegen sich X erfolglos vor Fachgerichten gewehrt hat. Das BVerwG ließ offen, ob der Eigentumsschutz und das rechtsstaatliche Vertrauen der Betroffenen in sozialrechtliche Ansprüche durch die deutsche Regelung übermäßig beeinträchtigt werden, und legte die Frage dem BVerfG vor.
Forschungsförderung mit Nachspiel
In der Klausur geht es um die Bewilligung und den rückwirkenden Widerruf einer Forschungsförderung nach dem Niedersächsischen Forschungsförderungsgesetz. Streitpunkt ist eine im Förderbescheid enthaltene Auflage, die Verpflichtung zu menschenrechts- und arbeitsschutzkonformen Lieferketten, sowie die rechtlichen Voraussetzungen eines behördlichen Widerrufs. Die Wirksamkeit der Auflage und die Vereinbarkeit des Landesgesetzes mit höherrangigem Recht sind zu unterstellen.
Anfänger:innenhausarbeit: Bundeszwang und Rededrang
Im Mittelpunkt des Falles steht die Frage, ob die Maßnahmen der Bundesregierung gegenüber dem Land L verfassungsrechtlich zulässig sind, nachdem kommunale Amtsträger die Durchführung bundesgesetzlicher Sozialleistungen verweigern. Die Bundesregierung entzieht dem Bundesland nach Zustimmung des Bundesrates die Stimmen im Bundesrat und setzt einen Bundesbeauftragten ein, um die Durchführung des AsylbLG im betroffenen Landkreis sicherzustellen. Kern des Falles sind die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen und Grenzen des Bundeszwangs gemäß Art. 37 GG sowie die bundesstaatlichen Kompetenzverhältnisse zwischen Bund und Ländern. Der Fall fordert eine Auseinandersetzung mit den Bundesstaatsprinzipien, der Ausführung von Bundesgesetzen durch Länder und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Staatsorganisationsrecht.
Anfängerklausur – Baurecht: Problematische Massage
F betreibt eine Physiotherapiepraxis in der Stadt Y und erweitert sein Angebot um erotische Massagen, die keinen physiotherapeutischen Bezug haben. Die zuständige Behörde betrachtet dies als eine teilweise Umnutzung, die von der bestehenden Baugenehmigung nicht gedeckt ist, und untersagt die Nutzung der Räume für den 'Erotik-Betrieb'. F wehrt sich gegen die Nutzungsuntersagung und argumentiert unter anderem mit der Unbestimmtheit des Begriffs sowie dem Fehlen einer formellen Baurechtswidrigkeit. Im Mittelpunkt stehen baurechtliche Fragen zur zulässigen Nutzung, zur Bestimmtheit und zur Verhältnismäßigkeit der behördlichen Maßnahme.
Schwerpunktbereichsklausur Steuerverwaltungsrecht: Die alkoholisierte Angestellte
C, angestellter Chemiker, möchte die Kosten für einen Laborkittel als Werbungskosten in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen, was das Finanzamt Tempelhof ablehnt. Nach Erhalt des Steuerbescheids beauftragt C einen Rechtsanwalt, fristgerecht Einspruch einzulegen. Aufgrund des Verhaltens der alkoholisierten Rechtsanwaltsfachangestellten N erfolgt der Einwurf des Einspruchs jedoch erst am Tag nach Fristablauf. Im Mittelpunkt des Falles steht die Frage, ob der verspätete Einspruch zulässig ist, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 110 AO) sowie der Verschuldenszurechnung bei der Versäumung von Fristen durch Bevollmächtigte.
(Referendar-)Examensklausur: Museumsschließungen durch verordnungsvertretendes Gesetz
Die Betreiberin eines privaten Museums in Düsseldorf muss ihr Museum aufgrund einer landesgesetzlichen Regelung zur Eindämmung der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr schließen. Der Lockdown wird durch ein verordnungsvertretendes Gesetz des Landes NRW angeordnet, das unter anderem den Betrieb von Museen untersagt. Die Museumsbetreiberin legt Verfassungsbeschwerde gegen die einschlägige Vorschrift ein und rügt dabei die Verletzung ihrer Grundrechte. Zentral im Fall sind grundrechtliche Fragen, insbesondere zur Kunstfreiheit und Berufsfreiheit, sowie solche des Staatsorganisationsrechts betreffend die Gesetzgebungskompetenz nach Art. 80 Abs. 4 GG.
Der Berliner Mietendeckel
Die Klausur thematisiert die Verfassungsmäßigkeit des Berliner Mietendeckels (MietenWoG) und behandelt dabei insbesondere Fragen zur Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin sowie grundrechtliche Aspekte wie Eigentumsschutz und Vertrauensschutz. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das Land Berlin über die erforderliche Gesetzgebungskompetenz verfügte oder ob der Bund abschließend tätig geworden ist. Zudem wird geprüft, ob die Regelungen des Mietendeckels mit den Grundrechten, insbesondere Art. 14 und Art. 2 Abs. 1 GG, vereinbar sind.
Tierliebe – bedingungslos oder mit Auflage?
Die Klausur behandelt isolierte Anfechtung einer Nebenbestimmung.
ÖR-Examensklausur zum Verfassungsrecht
Die Klausur behandelt verfassungsrechtliche Probleme um die Einführung und Anwendung von Data-Mining durch Polizei- und Sicherheitsbehörden im Rahmen der Terrorismusbekämpfung. Im Fokus stehen der Grundrechtsschutz bei der Durchführung von Unionsrecht, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Sicherheitsgesetzgebung, insbesondere am Beispiel des § 6a ATDG. Von den Bearbeitenden werden Kenntnisse der Rechtsprechung zum Recht auf Vergessen und zur Ausgestaltung von Eingriffsschwellen verlangt.
Das Riesenrad am Moselufer
Die Klausur behandelt den Kommunalverfassungsstreit einer Stadtratsfraktion, die sich gegen einen Ratsbeschluss wendet, mit dem die städtische Gewerbefläche am Moselufer erneut an den Betreiber eines Riesenrades verpachtet werden soll. Schwerpunktmäßig sind die Fragen der Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzung, die Zulässigkeit und Begründetheit der Klage einer Fraktion, sowie die Fehlerfolgen bei Verstößen gegen den Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit nach der Gemeindeordnung zu prüfen.
Das Hausrecht in Verwaltung und Parlament
Die Klausur behandelt das Hausrecht in der öffentlichen Verwaltung und im Parlament anhand zweier Fallkonstellationen. Thematisiert werden der Rechtsweg bei behördlichen Hausverboten, die Ausübung des Hausrechts durch Verwaltungsträger sowie aktuelle verfassungsrechtliche und verwaltungsrechtliche Fragestellungen.
Original-Examensklausur: "Flagge zeigen
Die Klausur behandelt eine polizeiliche Maßnahme im Stadion, bei der ein Fan eine Flagge zeigt und die Polizei diese wegen befürchteter Gewalt unter Anwendung unmittelbaren Zwangs sicherstellt. Zu prüfen sind insbesondere die Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen für Sicherstellung, unmittelbaren Zwang, Anscheinsgefahr, sowie die Verantwortlichkeit des Zweckveranlassers. Weiterhin sind das Feststellungsinteresse und der Zeitpunkt der Erledigung der Maßnahme zu thematisieren.
Der vergessene Suspensiveffekt
In der Klausur wird der vorläufige Rechtsschutz bei Widerruf der Bestellung und Befähigung zum Luftsicherheitsassistenten nach zweifelnder Zuverlässigkeit behandelt. Im Mittelpunkt steht die Frage der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen die sofort vollziehbare Entscheidung der Luftsicherheitsbehörde. Es werden materielle und prozessuale Aspekte des Luftsicherheitsrechts sowie einschlägige verwaltungsprozessuale Vorschriften geprüft.
Anfängerklausur: Vakantes Impfamt
Im Mittelpunkt steht ein Streit zwischen der Bundesregierung und dem Land L über die Verpflichtung zur Errichtung eines Impfamts nach bundesgesetzlicher Vorgabe (§ 20c IfSG). Die Bundesregierung verlangt von Land L die Umsetzung des Bundesgesetzes und beruft sich auf die aus Art. 83 und 84 GG folgende Pflicht der Länder zur Ausführung von Bundesgesetzen. Land L verweigert die Errichtung des Impfamts und sieht hierin einen Eingriff in die eigene staatliche Autonomie aus Art. 20 Abs. 1 GG. Zentral sind Fragen der Kompetenz- und Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern im föderalen System sowie die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Umsetzung von Bundesgesetzen durch die Länder.
Der Ritt auf der Rasierklinge“
Die Klausur behandelt die Zulässigkeit und Begründetheit einer (Fortsetzungs-)Feststellungsklage im Zusammenhang mit polizeilichen Maßnahmen gegenüber einer Patientin im Vorfeld einer möglichen Unterbringung nach dem SchlHPsychKG. Im Mittelpunkt stehen der Einsatz von Fixierung und Ingewahrsamnahme durch die Polizei nach allgemeinem Polizeirecht sowie die sofortige Vollziehung dieser Maßnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung von Grundrechten und richterlichen Vorbehalten.
Gefährliches Vergnügen auf der Weser
Die Klausur behandelt das Verwaltungsprozessrecht und Verwaltungsverfahrensrecht rund um den Entzug einer Erlaubnis zur Nutzung von Jetskis im Fahrwasser der Weser durch das zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt. Thematisiert werden die Zulässigkeit und Begründetheit einer Klage, insbesondere Fragen der Rücknahme/Widerruf von Verwaltungsakten, Erledigung sowie verfassungsrechtliche Aspekte wie Berufsfreiheit. Im Mittelpunkt steht die Prüfung, ob die Klage des Unternehmers A auf Wiederzulassung des Jetski-Fahrens im Fahrwasser erfolgreich sein kann.
Examensübungsklausur: Die obduzierte Leiche und die EMRK
Die Eltern einer verstorbenen 14-Jährigen wenden sich gegen die vom Gesundheitsamt angeordnete Obduktion ihrer Tochter, nachdem diese kurz nach einer COVID-19-Impfung verstorben ist. Sie begehren die Herausgabe des Leichnams, um die nach islamischem Ritus vorgesehene Bestattung durchzuführen und wenden sich gegen die Organentnahme im Rahmen der Sektion. Im Streit stehen das öffentliche Interesse an der Erforschung von Impfnebenwirkungen und Pandemiebekämpfung einerseits sowie das postmortale Persönlichkeitsrecht und die Religionsfreiheit der Angehörigen andererseits. Die Prüfung erstreckt sich auf Fragen des Verwaltungsrechts, des Staatsorganisationsrechts sowie auf die Vereinbarkeit mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
Corona-Chaos in der Bundesregierung
Die Klausur behandelt das Zusammenspiel von Kanzlerprinzip (Richtlinienkompetenz) und Ressortprinzip innerhalb der Bundesregierung, am Beispiel der Impfstoffbeschaffung in der Corona-Pandemie. Zudem werden Fragen zur Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes für flächendeckende Schulschließungen, zum verfassungsrechtlichen Verfahren der Gesetzgebung und zu möglichen Rechtsschutzverfahren (insb. vor dem BVerfG) thematisiert.
Immer Ärger mit dem BAföG
Die Klausur behandelt grundlegende Fragen des Staatsrechts, insbesondere das Rückwirkungsverbot, Wahlrechtsgrundsätze und die Anforderungen an Rechtsverordnungen sowie das Organstreitverfahren. Im Fall wird die Verfassungsmäßigkeit einer Gesetzesänderung im Bereich der Ausbildungsförderung (BAföG) mit rückwirkender Rückzahlungspflicht aus Sicht des Staatsorganisationsrechts geprüft. Eine Grundrechtsprüfung ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Examensklausur: Verschwenderische Abgeordnete?
Eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt (R) verlangt vom Deutschen Bundestag Auskunft darüber, welche Abgeordneten im Rahmen einer Sachleistungspauschale mehr als zwei iPads erworben haben. Alternativ begehrt R anonymisierte statistische Daten zur Anzahl und den Kosten der beschafften iPads. Der Bundestag lehnt die Auskunft wegen mangelnder Anspruchsgrundlage sowie datenschutzrechtlicher Bedenken ab. Im Streit stehen insbesondere presserechtliche Auskunftsansprüche, grundrechtliche Erwägungen und datenschutzrechtliche Interessen. R verfolgt ihr Anliegen gerichtlich vor dem Verwaltungsgericht mit Berufung auf verschiedene presserechtliche Normen und verfassungsrechtliche Vorgaben.
Fortgeschrittenenhausarbeit: Verfassungsmäßigkeit des gefahrenabwehrrechtlichen Einsatzes „stiller SMS“
Im Mittelpunkt des Falls steht die geplante Einführung einer landesrechtlichen Regelung zum gefahrenabwehrrechtlichen Einsatz sogenannter „stiller SMS“ durch die Polizei zur Standortermittlung bei schweren Straftaten. Eine Studierendengruppe möchte prüfen, ob sie gegen den entsprechenden Gesetzentwurf Verfassungsbeschwerde erheben kann und ob der direkte Weg zum Bundesverfassungsgericht möglich ist. Rechtlich relevante Schwerpunkte bilden vor allem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Fernmeldegeheimnis, die Unverletzlichkeit der Wohnung sowie das IT-Grundrecht. Zusätzlich ist die Vereinbarkeit des geplanten Gesetzes mit dem Grundgesetz sowie verfassungsprozessuale Fragen zur Zulässigkeit einer Beschwerde zu prüfen.
Die Leiden des jungen Werner
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines waffenrechtlichen Bescheids gegen ein exponiertes Mitglied einer verfassungsfeindlichen, aber nicht verbotenen Partei. Im Mittelpunkt stehen die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit, die Rücknahme waffenrechtlicher Erlaubnisse sowie die sofortige Vollziehbarkeit und der einstweilige Rechtsschutz. Die Prüfung erstreckt sich insbesondere auf die Grenzen verwaltungsbehördlicher Maßnahmen im Spannungsverhältnis zu Grundrechten und Parteimitgliedschaft.
Fortgeschrittenenklausur: Gemeinde – Staat – Haftung?
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob die Bank B von der Gemeinde G oder dem Beamten D Ersatz für Forderungen aus einer Bürgschaft verlangen kann, nachdem D ohne Vollmacht für die Gemeinde eine Bürgschaftsurkunde unterzeichnet hat. Der Sachverhalt thematisiert die Haftung öffentlicher Körperschaften und ihrer Bediensteten für zivilrechtliches Handeln sowie die Abgrenzung zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht. Zudem sind Probleme des Staatshaftungsrechts, der Amtshaftung und der innergemeindlichen Kompetenzordnung zu prüfen. Die rechtliche Einordnung der Bürgschaftserklärung und mögliche Anspruchsgrundlagen stehen im Vordergrund.
Amtshaftung wegen fehlerhafter Bauleitplanung?
In der Klausur geht es um die Ablehnung eines Bauvorbescheids für ein Grundstück, das im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt. Thematisiert werden die Voraussetzungen eines Amtshaftungsanspruchs wegen fehlerhafter Bauleitplanung, die Bedeutung einer Veränderungssperre sowie die Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage nach Erledigung des ursprünglichen Verpflichtungsbegehrens. Der Kläger stellt zugleich Schadensersatzforderungen wegen der Versagung des Bauvorbescheids und wirft erhebliche Mängel in der Bauleitplanung und Erschließung vor.
Die Presse und ihr Interesse
Die Klausur thematisiert die presserechtlichen Auskunftsansprüche gegenüber einer Rechtsanwaltskammer und die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes zur Durchsetzung solcher Ansprüche. Im Zentrum stehen der Auskunftsanspruch nach dem Landespressegesetz Schleswig-Holstein, mögliche Ausschlussgründe sowie das Verhältnis zu Geheimhaltungspflichten aus der BRAO und die Bedeutung der Pressefreiheit im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes.
Examensklausur: Parlamentarisches Frage- und Informationsrecht beim Export von Kriegswaffen
Im Mittelpunkt des Falls steht eine parlamentarische Anfrage einer Bundestagsabgeordneten an die Bundesregierung zum Export von 200 Panzern nach Saudi-Arabien durch den Bundessicherheitsrat. Die Abgeordnete will erfahren, ob eine entsprechende Genehmigung erteilt wurde und auf welchen Erkenntnissen die Entscheidung beruhte. Die Bundesregierung verweigert die Auskunft unter Berufung auf Geheimhaltungspflichten, den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung sowie das Staatswohl. Der Fall thematisiert das parlamentarische Fragerecht, das Informationsrecht von Abgeordneten und dessen mögliche Grenzen bei außen- und sicherheitspolitischen Entscheidungen im Kontext von Rüstungsexporten.
Der Widerruf roter Kfz-Kennzeichen
Die Klausur behandelt eine verwaltungsgerichtliche Streitigkeit um den Widerruf roter Kfz-Kennzeichen wegen behaupteter Unzuverlässigkeit des Inhabers. Gegenstand ist ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den sofort vollziehbaren Widerrufsbescheid, wobei unter anderem die formellen und materiellen Voraussetzungen des Widerrufs, das Verwaltungsverfahren, das Widerspruchsverfahren sowie Ermessensausübung und Verhältnismäßigkeit zu prüfen sind.
Des Herrn Creys Freud und Leid
Die Klausur behandelt das Streikverbot für Beamte in Deutschland und dessen Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz sowie europäischen und völkerrechtlichen Vorgaben. Im Mittelpunkt stehen die verfassungsrechtliche Grundlage für das Streikverbot, die Berücksichtigungspflicht der Rechtsprechung des EGMR und die völkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes. Ergänzend wird die Möglichkeit einer Individualbeschwerde vor dem EGMR thematisiert.
Schwerpunktklausur Öffentliches Wettbewerbsrecht: „Kommunale Fahrgeschäfte“
Im Mittelpunkt des Falls steht die kreisfreie Stadt S, die zum Ausgleich ausgelasteter Buslinien ein Bürgerruftaxi als Ergänzung zum öffentlichen Personennahverkehr einrichtet und hierfür eine städtische GmbH gründet. Die T, Inhaberin eines lokalen Taxiunternehmens, sieht sich durch das neue Angebot in ihrem Geschäft beeinträchtigt und stellt rechtliche Ansprüche gegen die Stadt. Der Fall behandelt zentrale Fragen des kommunalwirtschaftsrechtlichen Wettbewerbs, die Zulässigkeit kommunaler Unternehmenstätigkeit und mögliche Unterlassungsansprüche privater Anbieter. Darüber hinaus werden Aspekte der Finanzierung, Organisation und der Beteiligung kommunaler Unternehmen am Markt beleuchtet. Rechtliche Schwerpunkte sind das öffentliche Wettbewerbsrecht, das Kommunalwirtschaftsrecht sowie zivilrechtliche Anspruchsgrundlagen.
Extremisten unerwünscht
Die Examensklausur thematisiert verwaltungsprozessuale und grundrechtliche Fragen anhand des Falls, dass eine Bürgerinitiative wegen Protesten gegen Jugendoffiziere der Bundeswehr namentlich im Verfassungsschutzbericht unter 'Linksextremismus' genannt wird. Dabei werden unter anderem die Reichweite der Meinungsfreiheit sowie die Rechtmäßigkeit der Nennung und Äußerung durch das Bundesinnenministerium geprüft.
Staatshaftung im Straßenverkehr
Die Klausur behandelt einen Schadensfall im Straßenverkehr, bei dem ein Polizist in einem privat zur Verfügung gestellten Fahrzeug einen Terroranschlag zu verhindern versucht und dabei einen Unfall verursacht. Es sind Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen das Land Hessen zu prüfen, insbesondere amtshaftungsrechtliche und weitere staatshaftungsrechtliche Anspruchsgrundlagen.
Verbotene Automaten
Die Klausur thematisiert das Spielhallenbetriebsverbot des fiktiven SpielHG und dessen Auswirkungen auf Grundrechte eines Spielhallenbetreibers. Es wird die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht sowie die Grundrechtsverletzung fokussiert überprüft. Im Mittelpunkt stehen Eigentumsschutz und Berufsfreiheit, sowie die verfassungsprozessrechtliche Prüfung der Erfolgsaussichten.
Hausarbeit: Die Zweitverleihung des Körperschaftsstatus an eine Religionsgemeinschaft
Der Verband Deutscher Muslime e.V. beantragt beim Land Berlin die Zweitverleihung des Körperschaftsstatus als Religionsgemeinschaft, nachdem er diesen Status bereits in Baden-Württemberg erhalten hat. Im Fokus stehen dabei die Voraussetzungen und Reichweite der Verleihung dieses öffentlich-rechtlichen Status an eine Religionsgemeinschaft in mehreren Bundesländern. Im Zusammenhang werden verfassungsrechtliche Fragen des Religionsverfassungsrechts, insbesondere zur Religionsfreiheit und zur Gleichbehandlung unterschiedlicher Glaubensgemeinschaften, thematisiert. Zusätzlich berührt der Fall föderalismusrechtliche Aspekte und wirft Fragen zur innerverbandlichen Organisation sowie zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen auf.
Can’t Wait to Get on the Road Again
Die Klausur thematisiert ein Organstreitverfahren zwischen Abgeordneten des Deutschen Bundestags und der Parlamentsmehrheit bezüglich der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Gegenstand ist die Frage, ob das Recht der Abgeordneten auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses nach Art. 44 GG verletzt wurde, sowie die Abgrenzung von Kompetenzen zwischen Bund und Ländern im Bereich der Bundesautobahnverwaltung und der Schutz des exekutiven Kernbereichs.
Staatliches Mauttheater
Die Klausur behandelt die Verfassungsmäßigkeit des Mautgesetzes (MautG) im Hinblick auf das Gesetzgebungsverfahren sowie die bundesstaatliche Kompetenzordnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Errichtung einer Bundesoberbehörde für die Verwaltung der Maut und dem Ablauf des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens. Zu prüfen ist, ob die Bedenken der Staatsregierung eines Bundeslandes gegen das Verfahren und die Kompetenzverteilung berechtigt sind.
Hausarbeit: Bürgermeisterin bekennt Farbe – Behördlicher Aufruf zum Versammlungsboykott
Im Mittelpunkt des Falls steht ein öffentlichkeitswirksamer Facebook-Post der Oberbürgermeisterin einer Stadt, mit dem sie Bürgerinnen und Bürger zum Boykott einer von einer Partei angemeldeten Versammlung aufruft. Die Partei, die die Demonstration veranstalten will, sieht dadurch ihre Versammlungs- und Meinungsfreiheit sowie das parteienrechtliche Gleichbehandlungsgebot verletzt. Rechtlich relevant sind insbesondere Fragen zum staatlichen Neutralitätsgebot, zum Verhältnis zwischen Meinungsäußerung von Amtsträgern und deren hoheitlichen Bindungen, zum Grundrechtsschutz politischer Parteien sowie zu verwaltungsrechtlichen Abwehr- und Beseitigungsansprüchen einschließlich Rechtsschutzmöglichkeiten nach § 123 VwGO. Der Fall bietet die Gelegenheit zur vertieften Auseinandersetzung mit den Grenzen zulässiger Einflussnahme einer Behörde auf die öffentliche Meinungsbildung im Vorfeld politischer Versammlungen.
Keine Neuen auf der Kirmes?
Die Klausur thematisiert die Ablehnung eines Kirmes-Standplatzes durch eine nordrhein-westfälische Stadt zugunsten eines Neueinsteigers. Es sind Fragen des Kommunalrechts (öffentlich-rechtliche Einrichtungen, Gleichbehandlung, Ermessensausübung) und des Verwaltungsprozessrechts (Zulässigkeit und Begründetheit einer Fortsetzungsfeststellungsklage nach erledigtem Verwaltungsakt) zu bearbeiten. Ferner ist zu prüfen, ob ein Stadtratsmitglied als Prozessvertreter auftreten darf.
Hausarbeit: Die unbeugsame Bürgerschaft
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Beschluss der Bürgerschaft von Greifswald zur Sanierung eines historischen Bürgerhauses, das an die Stadtbäckerei vermietet ist. Nach Kontroversen um die Verantwortlichkeit für Dachschäden und Befangenheitsvorwürfen gegen einen Bürgerschaftsvertreter beschließt die Bürgerschaft, das Land als Eigentümer zur Reparatur heranzuziehen. Der Innenminister hebt diesen Beschluss auf und verlangt eine Rücknahme, was die Bürgerschaft ablehnt. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen beim Kommunalaufsichtsrecht, insbesondere der Rechtmäßigkeit der Beanstandung und Aufhebung des Bürgerschaftsbeschlusses sowie Fragen zu Klagezulässigkeit und Begründetheit.
Übungsfall: Die Suche nach dem Richtigen
Im Mittelpunkt des Falls steht eine ordnungsbehördliche Verfügung der Stadt T gegen die H-GmbH, die als Verwalterin eines Einkaufszentrums verpflichtet werden soll, während eines erwarteten Kundenandrangs infolge einer Produktneuheit geeignete Abfallbehälter und mobile Toiletten bereitzustellen. Die H-GmbH wehrt sich gegen die Anordnung und argumentiert insbesondere, nicht die richtige Störerin zu sein und verweist auf alternative Verantwortliche wie die C-AG als Mieterin sowie den Grundstückseigentümer. Gegenstand der Prüfung sind Fragen zur Polizei- und Ordnungsrechtlichen Störereigenschaft und Störerauswahl sowie verwaltungsrechtliche und verwaltungsprozessuale Aspekte. Zu untersuchen ist unter anderem die Zulässigkeit und Begründetheit der Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Fortgeschrittenenhausarbeit: Profit, Moral und die rechtlichen Grenzen der Kriegswaffenexportkontrolle – Teil 2
In diesem Fall wendet sich eine Herstellerin von Kriegswaffen (K-KG) im Wege der verwaltungsgerichtlichen Klage gegen den Widerruf einer Ausfuhrgenehmigung für Kettenpanzer. Streitgegenstand ist die Rechtmäßigkeit dieses Widerrufs, der durch die Genehmigungsbehörde auf Grundlage des Kriegswaffenkontrollgesetzes (KrWaffKG) ergangen ist. Im Mittelpunkt stehen verwaltungsrechtliche Fragestellungen wie die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, die statthafte Klageart (Anfechtungsklage), sowie die Prüfung öffentlich-rechtlicher Streitigkeiten. Weitere Schwerpunkte bilden das Verwaltungsprozessrecht (insbesondere Ermessensfehlerlehre) und die unionsrechtlichen Grundfreiheiten.
Übungsfall: Die Antiterrordatei
Der designierte Richter B wendet sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das 2006 eingeführte Antiterrordateigesetz (ATDG), das den Austausch von personenbezogenen Daten zwischen Polizei und Nachrichtendiensten zur Terrorismusbekämpfung ermöglicht. B sieht sich unter anderem in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, seinem Brief-, Fernmelde- und Wohnungsrecht sowie im effektiven Rechtsschutz verletzt. Die Bundesregierung bestreitet die Zulässigkeit und Grundrechtsverletzung und verteidigt den Umgang mit der Antiterrordatei sowie die Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten. Im Mittelpunkt stehen verfassungsrechtliche Fragen des Grundrechtsschutzes, das Trennungsgebot zwischen Behörden und die europarechtliche Dimension des Datenschutzes.
Fortgeschrittenenhausarbeit: Profit, Moral und die rechtlichen Grenzen der Kriegswaffenexportkontrolle – Teil 1
Im Mittelpunkt des Falls steht die kontroverse Gesetzesinitiative einer Bundestagsfraktion zur Einrichtung eines parlamentarischen Kriegswaffen-Kontrollausschusses (KWKA), der in die bisherige Exekutivkompetenz bei Waffenexportgenehmigungen eingreifen soll. Die Bundesregierung sieht darin eine unzulässige Beschränkung ihrer Handlungsspielräume und einen Verstoß gegen den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, insbesondere im Hinblick auf Art. 26 Abs. 2 GG und den Gewaltenteilungsgrundsatz. Zentrale rechtliche Schwerpunkte betreffen die Abgrenzung von Exekutive und Legislative bei hochpolitischen Entscheidungen, die Reichweite der Berufsfreiheit betroffener Unternehmen sowie unionsrechtliche Aspekte. Der Sachverhalt illustriert das Spannungsfeld zwischen parlamentarischer Kontrolle, demokratischer Legitimation und praktischer Handhabung der Rüstungsexportkontrolle.
Nationale Minderheiten und Sperrklauseln im Wahlrecht
Die Klausur behandelt die Wahlprüfungsbeschwerde gegen einen Landtagsbeschluss im Bundesland X, bei dem die niederländische Minderheit über einen eigenen Wählerverband von der 5%-Sperrklausel im Landtagswahlrecht befreit wurde. Die Beschwerdeführer rügen eine Verletzung der Wahl- und Chancengleichheit durch diese Privilegierung sowie die generelle Rechtmäßigkeit der Sperrklausel und die Verfassungsmäßigkeit der Sonderregel für Parteien der Minderheit.
'Willkommenskultur' für Flüchtlinge?
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer Flüchtlingsunterbringung in einer Gemeinde in Baden-Württemberg, insbesondere im Hinblick auf Baurecht, Immissionsschutzrecht, sowie das Vorgehen im Verwaltungsverfahren. Im Mittelpunkt steht die Klage einer Anwohnerin, die sich durch nächtliche Lärmbelästigungen der Einrichtung in ihren Rechten verletzt sieht. Zu prüfen ist insbesondere das Vorgehen der Baugenehmigungsbehörde, die Zulässigkeit und Begründetheit der Klage sowie die Rolle des polizeirechtlichen Einschreitens hinsichtlich Immissionen.
Die Verfassungsgarantie der kommunalen Selbstverwaltung aus Art. 28 Abs. 2 GG
Der Fall thematisiert die verfassungsrechtliche Garantie der kommunalen Selbstverwaltung gemäß Art. 28 Abs. 2 GG und erläutert anhand eines Beispiels die Organisationsstruktur der Kommunen im deutschen Verwaltungsaufbau. Im Mittelpunkt steht die Abgrenzung kommunaler Selbstverwaltung und ihrer institutionellen Absicherung im Staatsaufbau sowie Mitwirkungsrechte der Bürger.
Schwerpunktklausur Medienrecht: Das Schweigen des BND
Ein Journalist begehrt vom Bundesnachrichtendienst (BND) Auskunft über die NS-Vergangenheit von BND-Mitarbeitern. Der BND lehnt ab und verweist auf fehlende Anspruchsgrundlagen und aufwändige Aktenauswertung. In weiteren Abwandlungen verlangt der Journalist ein Interview, das ebenfalls abgewiesen wird, und der BND fordert bei kritischer Berichterstattung eine Gegendarstellung.
Marktplatzvergabe bei knapper Kapazität
Die Klausur befasst sich mit der Vergabe von Marktplatzstandplätzen (Winterdom Hamburg) bei begrenzter Kapazität und der daraus resultierenden Ablehnung eines Bewerbers durch eine Behörde. Thematisiert werden die rechtlichen Anforderungen an das Auswahlverfahren, insbesondere im Hinblick auf die Gleichbehandlung der Bewerber, das Nachschieben von Gründen, die Anhörung Dritter (Verband) sowie behördliche Befangenheit. Zudem steht die Möglichkeit des einstweiligen Rechtsschutzes im Fokus.
Anfängerhausarbeit: Verdachtsberichterstattung im Verfassungsschutzbericht
B, Vorstand des Vereins "Der Mensch in Freiheit e.V.", wendet sich gegen die Erwähnung seines Netzwerks im Verfassungsschutzbericht 2013, wo es als Verdachtsfall im Bereich Linksextremismus geführt wird. Im Bericht wird insbesondere auf radikale Beiträge und "Erfolgsmeldungen" aus dem vereinseigenen Online-Journal Bezug genommen, die das aggressive Vorgehen gegen staatliche Einrichtungen und Polizeibeamte thematisieren. B argumentiert, dass Meinungsäußerungen allein nicht zur Feststellung eines verfassungsfeindlichen Verdachts herangezogen werden dürfen und sieht durch die Berichterstattung im Verfassungsschutzbericht seine Rechte aus Art. 5 GG verletzt. Die Fallkonstellation betrifft die rechtliche Zulässigkeit von Verdachtsberichterstattung durch Behörden sowie die Abwägung von Grundrechten, insbesondere Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz.
Die Hüter der Verfassung
Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Staatsorganisationsrechts und des Verfassungsprozessrechts am Beispiel einer Regierungsbildung mit großer Koalition im Bundestag. Im Fokus stehen die Kompetenzen der Bundespräsidentin bei der Bundeskanzlerwahl, die Zulässigkeit von Verfassungsänderungen (Art. 93 I Nr. 2 GG, § 13 Nr. 6, § 78 BVerfGG), der Minderheitenschutz im parlamentarischen Verfahren (§ 12a GOBT) sowie die Erfolgsaussichten einer Klage einer Oppositionsfraktion vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Aufgabenstellung umfasst verfassungsrechtliche Beurteilung von Handlungsoptionen der Bundespräsidentin und eine abstrakte Normenkontrolle der Verfassungsänderung.
Subventioniertes Freibad
Die Klausur behandelt die Rücknahme eines Zuwendungsbescheids für die Modernisierung eines Freibades. Im Zentrum stehen die Voraussetzungen der Rücknahme nach § 48 VwVfG (hier: Art. 48 BayVwVfG), die Selbstbindung und Außenwirkung von Verwaltungsvorschriften sowie die kommunalrechtlichen Aspekte der Vertretung und Form. Besondere Bedeutung kommt dem förderschädlichen Maßnahmebeginn und dessen rechtlicher Beurteilung im Verhältnis zur Verwaltungspraxis zu.
Übungsfall: „…und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ Zu verfassungs- und unionsrechtlichen Problemen des Fremdbesitzverbots für Apotheken
Eine französische Aktiengesellschaft (MPTLM S.A.) möchte eine Apotheke in Deutschland übernehmen und beantragt hierfür die notwendige Betriebserlaubnis. Das zuständige Landesamt gewährt die Genehmigung, obwohl das sogenannte Fremdbesitzverbot aus dem Apothekengesetz eigentlich verhindert, dass Nicht-Apotheker Eigentümer oder Betreiber einer Apotheke werden. Dagegen klagen lokale Apotheker und die Landesapothekerkammer auf dem Verwaltungsrechtsweg, da sie eine Ungleichbehandlung und Gefährdung der Arzneimittelversorgung sehen. Im Zentrum stehen verfassungs- sowie unionsrechtliche Fragen zur Rechtmäßigkeit des Fremdbesitzverbots und seiner Vereinbarkeit mit den EU-Grundfreiheiten, die im Rahmen einer konkreten Normenkontrolle durch das Bundesverfassungsgericht zu beurteilen sind.
Examensübungsklausur: Die streikende Beamtin
Im Fall fordert eine verbeamtete Lehrerin, dass disziplinarrechtliche Maßnahmen und der Einbehalt von Dienstbezügen wegen ihrer Teilnahme an einem Warnstreik aufgehoben werden. Im Zentrum steht das Spannungsverhältnis zwischen dem grundgesetzlichen Streikverbot für Beamte und der Europäischen Menschenrechtskonvention, insbesondere im Hinblick auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Thematisiert wird, ob und inwieweit Beamte ein Streikrecht nach nationalem und europäischem Recht besitzen. Die rechtliche Bedeutung internationaler Vorgaben und deren Auswirkung auf deutsches Disziplinarrecht sind zentrale Fragen.
Bundeswehreinsatz zur Terrorbekämpfung?
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Einsatz der Bundeswehr im Inland und zur Abwehr terroristischer Anschläge wirft prozessuale Fragen des Gesetzgebungsverfahrens (u.a. Beteiligung des Bundestags und Bundesrats, Vermittlungsausschuss) und materiell-rechtliche Fragen zum Eingreifen der Streitkräfte (insb. finaler Rettungsschuss, Flugzeugabschuss) im Lichte der Verfassungsrechtsprechung auf.
Der findige Investor
Die Klausur behandelt die Verknüpfung von Staatshaftungsrecht und Baurecht im öffentlichen Recht: Der Investor B möchte im unbeplanten Innenbereich einer Gemeinde eine Wohnanlage errichten, erhält aber keine Baugenehmigung und prüft daraufhin einen Amtshaftungsanspruch wegen entgangener Mieteinnahmen. Thematisiert werden dabei insbesondere der Anspruch aus § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG, die Voraussetzungen einer Befreiung nach § 31 II BauGB sowie die Drittbezogenheit der Amtspflicht.
St. Martin oder St. Michael?
In der Klausur wird die Rechtmäßigkeit einer Entscheidung thematisiert, durch welche ein schulpflichtiges Kind auf Antrag der Erziehungsberechtigten für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt und in einen Schulkindergarten eingewiesen wird. Der Fokus liegt auf der verwaltungsrechtlichen Prüfung nach niedersächsischem Schulrecht, insbesondere im Hinblick auf Verfahrensfehler, Ermessensausübung und den Anspruch gegen die Einweisung in einen bestimmten Schulkindergarten.
Fussball ist unser Leben
Die Klausur befasst sich mit der polizeirechtlichen Meldeauflage gegen einen angeblich gewaltbereiten Fußballfan im Vorfeld eines Auswärtsspiels und deren gerichtlicher Überprüfung mittels Fortsetzungsfeststellungsklage. Im Fokus stehen die formellen und materiellen Voraussetzungen für die Anordnung der Maßnahme, insbesondere die Ermessensausübung und der Grundrechtsschutz, sowie das Prozessrechtliche Interesse an einer Feststellung nach Erledigung. Weiterhin problematisiert werden die Verpflichtung zur Anhörung und die Auswirkungen auf Handlungsfreiheit und Freizügigkeit.
Übungsfall Staatshaftungsrecht: Jagd auf entlaufene Kühe
Der Viehhändler H lässt Jungrinder zu einem Landwirt transportieren, wobei zwei Rinder entlaufen. Die Polizei tötet eines der Tiere, wobei ein Beamter verletzt wird; das Land Nordrhein-Westfalen möchte die daraus resultierenden Kosten von H ersetzt bekommen. Das andere Rind verursacht einen Unfall, bei dem der Abschleppunternehmer U einen zweiten Unfall auslöst, durch den K erheblich verletzt wird. K verlangt vom Land NRW Schadensersatz und Schmerzensgeld. Die Fallkonstellation betrifft Fragen des Staatshaftungsrechts, insbesondere Aufwendungsersatz und Schadensersatzansprüche gegen den Staat.
Der schneidige Bundespräsident und sein Rücktritt
Die Klausur thematisiert den Rücktritt eines Bundespräsidenten, die formelle Wirksamkeit eines Rücktritts sowie die (vertretungsweise) Ausübung von Amtshandlungen durch den Bundesratspräsidenten. Im Mittelpunkt steht, ob eine Bundestagsfraktion erfolgreich gegen die Ausfertigung eines Gesetzes durch den Bundesratspräsidenten im Organstreitverfahren vorgehen kann.
Referendarexamensklausur: Die Trierer Sperrgebietsverordnung
A erhebt Anfechtungsklage gegen eine polizeiliche Anordnung, die ihr das Ausüben selbständiger Straßenprostitution auf einer öffentlichen Straße in Trier untersagt. Im Mittelpunkt steht die Rechtmäßigkeit der Trierer Sperrgebietsverordnung, die Prostitution im öffentlichen Raum weitgehend verbietet und sich auf Jugendschutz sowie Kriminalprävention beruft. Die zentralen rechtlichen Schwerpunkte sind die verfassungsrechtliche Ermächtigungsgrundlage, die Vereinbarkeit mit dem Bundesprostitutionsgesetz und die Grundrechte, insbesondere die Berufsfreiheit sowie die europarechtlichen Freizügigkeitsregelungen. Zu prüfen ist, ob die polizeiliche Maßnahme und die zugrundeliegende Sperrgebietsverordnung rechtlich Bestand haben.
Easy Going in Europa?
Die Klausur befasst sich mit der Vereinbarkeit einer kommunalen Regelung in Maastricht, die den Zutritt zu Coffeeshops auf Personen mit Wohnsitz in den Niederlanden beschränkt, mit den europäischen Grundfreiheiten. Zu prüfen ist insbesondere, ob die Maßnahme eine mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit im Waren- und Dienstleistungsverkehr darstellt, ob sie gerechtfertigt werden kann und wie sie sich auf Nebenangebote in Coffeeshops (Speisen, Getränke) auswirkt.
Vertrauensschutz für einen Bootsliegeplatz?
Die Klausur behandelt den Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung (Bootsliegeplatz), den Gleichbehandlungs- und Vertrauensschutz bei der Vergabe, insbesondere nach der Ausgliederung des Betriebs auf eine privatrechtliche GmbH. Schwerpunkte liegen auf dem öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis, dem Anspruch auf Gleichbehandlung, Ausgliederungen kommunaler Aufgaben sowie den Anforderungen des Vertrauensschutzes bei befristeten Nutzungsverhältnissen.
Übungsfall: „Des Bürgermeisters frühes Ende“ Die Verkürzung laufender Wahlperioden am Beispiel kommunaler Wahlbeamter
Im Fall fordert die im Landtag vertretene Y-Fraktion, die Wahlperioden von Bürgermeistern und Gemeinderäten im Bundesland L durch Gesetz zu synchronisieren, indem die Amtszeit der Bürgermeister von 7 auf 5 Jahre verkürzt wird. Ziel ist eine gleichzeitige und gleichlange Wahl der kommunalen Organe, um die politische Arbeit zu erleichtern und Kosten einzusparen. Die X-Fraktion beanstandet die Verfassungsmäßigkeit des Vorhabens mit Blick auf das Demokratieprinzip, den Wählerwillen und den Vertrauensschutz sowie die kommunalen Selbstverwaltungsrechte. Der Fall untersucht die Vereinbarkeit eines solchen Eingriffs in laufende Amtszeiten mit dem Verfassungsrecht, einschließlich der Frage, ob eine Verlängerung der Gemeinderatsperioden verfassungskonform wäre.
Ehec-Alarm
Die Klausur behandelt verfassungsrechtliche Fragen rund um die Gesetzgebungskompetenzen des Bundes zur Bekämpfung von Ehec-Infektionen, insbesondere die formelle und materielle Verfassungsmäßigkeit einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Im Zentrum stehen die Zustimmungspflichtigkeit eines Bundesgesetzes nach Art. 84 GG, das Prüfungsrecht und die Weigerung des Bundeskanzlers zur Gegenzeichnung sowie mögliche verfassungsgerichtliche Rechtsbehelfe (Organstreitverfahren).
Vollstreckte Fensterläden sind teuer!
Die Klausur behandelt die Zulässigkeit und Begründetheit von Klagen gegen die zwangsweise Anbringung von Fensterläden mittels Ersatzvornahme und den zugehörigen Kostenbescheid. Schwerpunkte sind das Verwaltungsvollstreckungsrecht, insbesondere die Anforderungen an die Vollstreckung und deren Kosten, sowie verfahrensrechtliche Fragestellungen zur Anfechtbarkeit von Verwaltungsakten unter Berücksichtigung des Bebauungsplans und der Beteiligungsrechte. Die materielle Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans ist hierbei ausdrücklich zu unterstellen.
Examensklausur ÖR Majonäse und Nugat
Es handelt sich um eine Examensklausur zum Staatsorganisationsrecht, die sich mit der Regelung der deutschen Rechtschreibung, deren Einführung durch die Kultusministerkonferenz und Landesministerien sowie die Problematik der Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern befasst. Zentrale Themen bilden Gesetzesvorbehalt, die Wesentlichkeitstheorie, die Funktionen von Bund und Ländern im Bildungsbereich sowie schulrechtliche Aspekte. Die Klausur verlangt eine Prüfung der formellen und materiellen Verfassungsmäßigkeit der Rechtschreibreform unter besonderer Berücksichtigung des Grundgesetzes.
Der Pkw mit den abgefahrenen Reifen
Die Klausur thematisiert die Sicherstellung eines PKW durch das Ordnungsamt wegen abgefahrener Reifen und die Herausgabe im Wege des Eilrechtsschutzes. Es werden unter anderem die Abgrenzung zwischen Sofortvollzug und unmittelbarer Ausführung, die Rechtsnatur des Sofortvollzugs sowie das Verhältnis von StVZO zum allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsrecht behandelt.
Herr K und die Flut
Die Klausur behandelt Ansprüche des Hauseigentümers K gegen das Land Berlin nach einer Hochwasserüberschwemmung. Thematisiert werden insbesondere das Staatshaftungsrecht (u.a. Amtshaftung, Aufopferung), mögliche Mitverantwortung durch unterlassene Zahlungen, Grundrechtsschutzpflichten des Landes bei Gefahrenlagen sowie ein Behandlungsfehler durch den Notarzt. Außerdem werden Fragen zur Aufrechnung mit öffentlichen Beitragsforderungen und zur gerichtlichen Zuständigkeit aufgeworfen.
Übungshausarbeit für Anfänger: Der Atomdeal
In dem Fall begehrt die Bundesregierung eine Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken und schließt dazu mit den Energiekonzernen einen Vertrag, der die Einführung gesetzlicher Regelungen und finanzieller Förderbeiträge vorsieht. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen auf der Frage der Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes im Bundesrat sowie der verfassungsrechtlichen Bedeutung vorab getroffener Vereinbarungen zwischen Exekutive und Privaten für den parlamentarischen Gesetzgebungsprozess. Weiterhin wird die Bindung der Landesregierung an Stellungnahmen des Landtags beim Abstimmungsverhalten im Bundesrat geprüft. Im Zentrum stehen somit verfassungsrechtliche Aspekte der Gesetzgebung, Kompetenzverteilung und parlamentarischen Beteiligung.
Tätigkeitsverbot wegen Schweinegrippe
Die Klausur thematisiert die Rechtmäßigkeit eines von einer Hochschule ausgesprochenen Tätigkeitsverbots gegen einen beamteten Hochschullehrer aufgrund einer Schweinegrippeinfektion. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Verwaltungsakt, insbesondere zur Anfechtung mittels Widerspruch, zur Fristwahrung, zur materiellen Begründetheit nach dem Infektionsschutzgesetz und zur grundrechtlichen Zulässigkeit berufsbezogener Einschränkungen. Zudem wird die Vereinbarkeit der Maßnahme und des IfSG mit dem Grundgesetz geprüft.
Geteilte Arbeit, vermischte Verantwortlichkeit
Die Klausur thematisiert das Modell der Arbeitsgemeinschaften nach dem SGB II und die daraus resultierende geteilte Verwaltungsverantwortung zwischen Kommunen und Bundesagentur für Arbeit im Kontext der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Behandelt werden insbesondere die verfassungsrechtlichen Fragen einer möglichen Mischverwaltung, der Eingriff in das kommunale Selbstverwaltungsrecht sowie die Zulässigkeit und Begründetheit einer Kommunalverfassungsbeschwerde. Der Fokus liegt auf Organisationshoheit und Finanzhoheit der Kommunen sowie den Grenzen bundesgesetzlicher Aufgabenüberbindung an die Kommunen.
Tritt der November hart herein, muss nicht viel dahinter sein.
Die Klausur behandelt die Duldungsverpflichtung von Grundstückseigentümern nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) im Zusammenhang mit der Vorbereitung einer geplanten Bundesstraße. Im Mittelpunkt stehen die verwaltungsrechtliche Einordnung der behördlichen Ankündigung und Durchführung von Bodenuntersuchungen, die Klageart sowie Fragen der Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit der behördlichen Maßnahmen. Die Erfolgsaussichten einer Klage des betroffenen Eigentümers werden umfassend gutachterlich geprüft.
Grenzenlose Tariftreue
Die Klausur behandelt die Frage, ob das rheinland-pfälzische Vergabegesetz (§§ 3, 13 RPVgG), das Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen zur Tariftreue verpflichtet und für bestimmte Streitigkeiten den Zivilrechtsweg vorschreibt, mit höherrangigem Recht – insbesondere Grundrechten und der Kompetenzordnung des Grundgesetzes – vereinbar ist. Zentral ist die Betrachtung, ob eine Verfassungsbeschwerde eines nicht tarifgebundenen Unternehmens gegen die Benachteiligung im Vergabeverfahren mit Blick auf Art. 12 Abs. 1 GG, die Justizgrundrechte sowie Bundeskompetenzen Erfolg haben könnte.
Rüge durch den Bürgermeister
Die Klausur behandelt einen Kommunalverfassungsstreit zwischen einem einzelnen Ratsmitglied und dem Bürgermeister einer nordrhein-westfälischen Stadt. Streitgegenstand ist eine vom Bürgermeister ausgesprochene öffentliche Rüge wegen angeblich vertrauenswidriger Zusammenarbeit, deren Zulässigkeit und rechtliche Grundlage anhand der Gemeindeordnung NRW sowie der Geschäftsordnung des Rates zu prüfen ist. Zusätzlich wird geprüft, ob das Ratsmitglied diese Rüge gerichtlich anfechten kann.
Windige Angelegenheiten
Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer verwaltungsgerichtlichen Klage gegen einen Widerspruchsbescheid bezüglich der Förderung einer Sonnenkollektorenanlage. Im Mittelpunkt stehen verwaltungsverfahrensrechtliche Fragen zu Nebenbestimmungen, Selbstbindung der Verwaltung und reformatio in peius im Widerspruchsverfahren sowie ein außenwirtschaftsrechtliches Verbot. Der Sachverhalt beleuchtet auch die europarechtskonforme Förderung und spezifische Organisationsregelungen im Verwaltungsverfahren.
Examensklausur Schwerpunktbereich Staat und Verwaltung: Rechtsgestaltung Flatrate-Partys
Die Examensklausur behandelt die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten gegen sogenannte Flatrate-Partys und exzessiven Alkoholkonsum unter Jugendlichen. Schwerpunkte sind die Zuständigkeit nach der Föderalismusreform, die rechtliche Zulässigkeit eines ausdrücklichen Verbots sowie verfassungsrechtliche Fragen insbesondere im Hinblick auf die Berufsfreiheit und Grundrechte. Die Fallbearbeitung erfordert eine Analyse der aktuellen Rechtslage im Gaststätten- und Jugendschutzrecht sowie der Gesetzgebungskompetenzen.
Übungsfall: Europarecht in Fällen, Fall 2
Ein Mitgliedstaat setzt eine EU-Richtlinie um, die Werbung und Sponsoring für hochprozentigen Alkohol verbietet. Ein Verwaltungsgericht soll ein darauf beruhendes nationales Gesetz anwenden, das mit der eigenen Verfassung unvereinbar erscheint, aber unionsrechtlich erforderlich ist. Das Gericht zweifelt an der Gültigkeit der Richtlinie wegen möglicher Kompetenzüberschreitung, Bedenken hinsichtlich Warenverkehrs- und Dienstleistungsfreiheit sowie unionsrechtlicher Grundrechte. Im Mittelpunkt stehen das Vorabentscheidungsverfahren, die Bindung nationaler Gerichte an EU-Recht und das Verhältnis zwischen Verfassungsrecht und unionsrechtlichen Vorgaben.
Übungsfall: Der Atomkonsens
Das Land L wendet sich gegen eine Weisung des Bundesumweltministers, die die Wiederaufnahme des Betriebs eines zuvor abgeschalteten Kernkraftwerks an weitere bundesaufsichtliche Zustimmung knüpft und eine personelle Umsetzung im Landesministerium vorsieht. Zudem beanstandet das Land Passagen einer zwischen dem Bund und Energieversorgungsunternehmen geschlossenen Vereinbarung zum schrittweisen Atomausstieg, die Vorgaben für das Genehmigungsverfahren beinhalten. Im Kern geht es um den Konflikt zwischen Bundes- und Landeskompetenzen bei der Ausführung des Atomrechts, insbesondere um Eingriffe in die Rechte des Landes gem. Art. 85 Abs. 3 GG. Das Land beantragt beim Bundesverfassungsgericht die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Weisung und der entsprechenden Vereinbarungspassagen.
Die geplante Schrottzerkleinerungsanlage
Die Klausur behandelt mehrere Problemkreise aus dem öffentlichen Recht: Die Eisenverwertungs GmbH hat eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Schrottzerkleinerungsanlage erhalten, jedoch mit einer kostenintensiven Nebenbestimmung zur Einhausung der Anlage. Es werden anwaltliche Schriftsätze, Klageerwiderungen im Nachbaranfechtungsprozess, sowie Fragen des vorläufigen Rechtsschutzes (Sofortvollzug) und die Erfolgsaussichten einer Klage gegen die Nebenbestimmung geprüft. Dabei stehen die Rechte der Nachbarn, die Zulässigkeit und Begründetheit von Klagen und der Umgang mit verwaltungsrechtlichen Nebenbestimmungen im Mittelpunkt.
Übungsfall: Die Videoüberwachung
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob die durch die Stadt R geplante und auf Landesdatenschutzrecht gestützte Videoüberwachung eines öffentlichen Platzes mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Ein Bürger (B), der sich dort regelmäßig aufhält, sieht sich durch die geplante Maßnahme in seinen Grundrechten verletzt und hat nach erfolglosem Instanzenzug Verfassungsbeschwerde erhoben. Thematisiert werden datenschutzrechtliche Fragen zur Zulässigkeit der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen sowie eine mögliche Grundrechtsbeeinträchtigung durch Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Im Kern ist die Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerde zu prüfen.
Erschließung mit Hindernissen
Die Klausur behandelt einen Streit zwischen zwei hessischen Gemeinden über die Erschließung einer Straße, bei dem eine Zweckvereinbarung aufgrund fehlender Genehmigung der Kommunalaufsicht scheitert. Im Mittelpunkt steht die prozessuale Einordnung einer Klage auf Erlass einer Rechtsverordnung nach § 203 Abs. 1 BauGB sowie die Frage, ob ein subjektives Recht der Gemeinde auf Erlass oder zumindest fehlerfreie Bescheidung besteht. Der Fokus liegt auf Zulässigkeit und Begründetheit dieser sogen. Normerlassklage.
Willkommen in der wunderbaren Welt der Windkraft
Die Klausur behandelt die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Außenbereich unter Berücksichtigung der Privilegierung nach § 35 BauGB, des Einflusses des Regionalen Raumordnungsplans, der Rolle von Flächennutzungsplänen und der Abwägung öffentlicher Belange wie Denkmalschutz und Landschaftsbild. Zudem geht es um die Verfahrensbeteiligung und die Rechte der Verbandsgemeinde sowie die Möglichkeit und Zulässigkeit der Aussetzung bzw. Zurückstellung des Bauvorhabens.
Übungsfall: Laserkampf
Der Fall betrifft einen Unternehmer, O, der in einer Halle in Greifswald das sogenannte Laserkampf-Spiel für volljährige Teilnehmer anbietet. Nachdem Beschwerden eingegangen sind, untersagt ihm der Oberbürgermeister mit Bescheid den Betrieb von Spielen, die ein Töten von Menschen simulieren, unter Berufung auf öffentliche Sicherheit, Ordnung und die Menschenwürde. O legt hiergegen Widerspruch ein, argumentiert unter anderem mit der Ablehnung eines Verbots durch den Bundestag und wirft willkürliche Maßstabsbildung vor. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Gefahrenabwehrrecht, die vorbeugende Untersagung von Spielabläufen unter dem Gesichtspunkt der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie die verfassungsrechtliche Bedeutung der Menschenwürde und die Bindung der Verwaltung an die Gesetzgebung.
Deutsche Sprache – schwere Sprache
Die Klausur behandelt die Versagung der Einbürgerung eines libanesischen Staatsangehörigen wegen fehlender ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache. Zu prüfen ist, ob L einen Anspruch auf Einbürgerung nach dem StAG hat, obwohl er Analphabet ist, und inwiefern die Anforderungen an Sprachkenntnisse zu differenzieren sind. Dabei sind die einschlägigen Regelungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes und der Bezug zu verfassungsrechtlichen Wertungen zu berücksichtigen.
Leipziger Ersatzvornahme
Die Klausur behandelt den Eilrechtsschutz gegen einen Kostenbescheid nach einer Abschleppmaßnahme wegen Falschparkens. Es sind die Erfolgsaussichten eines Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO zu prüfen, wobei auf die Kostenpflicht des Halters, die behördliche Zuständigkeit, den Unterschied zwischen Ersatzvornahme und unmittelbarer Ausführung sowie die Erforderlichkeit der Maßnahme einzugehen ist. Im Mittelpunkt stehen der Prüfungsaufbau nach Primär- und Sekundärmaßnahme und der richtige Tenor der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung.
Verfassungsrecht: Die Privatisierung der Deutschen Flugsicherung
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Probleme einer geplanten Privatisierung der Deutschen Flugsicherung. Zentral sind das Prüfungsrecht des Bundespräsidenten, die Anforderungen an bundeseigene Verwaltung und die Kompetenz zur Ausfertigungsverweigerung von Gesetzen. Es wird insbesondere die Aussicht eines Organstreitverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht geprüft.
Ein Kanzler will Neuwahlen
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten, wie ein amtierender Bundeskanzler Neuwahlen zum Deutschen Bundestag herbeiführen kann. Im Mittelpunkt steht die rechtliche Analyse verschiedener Wege der Parlamentsauflösung und der Rolle der beteiligten Staatsorgane. Zu prüfen sind die verfassungsrechtlichen Hürden, Risiken und Konsequenzen unterschiedlicher Vorgehensweisen.
Die Kindergartenkrise
Die Klausur behandelt einen Streit innerhalb einer Verbandsgemeinde in Rheinland-Pfalz über die Pflicht einer Ortsgemeinde zum Beitritt zu einem Kindergarten-Zweckverband. Im Mittelpunkt stehen dabei Fragen des Zweckverbandsrechts, des allgemeinen Verwaltungsrechts sowie kommunalrechtliche Aspekte, insbesondere kommunale Selbstverwaltung und die Rolle der Kommunalaufsicht.
Obdachlos
Der Fall behandelt die drohende Obdachlosigkeit einer Familie nach Mietkündigung, Räumungsurteil und gescheitertem Vollstreckungsschutz. Die Frage ist, ob die Stadt (Polizeibehörde) verpflichtet ist, die Familie (wieder) in die alte Wohnung einzuweisen oder ob ein Angebot, sie in einem Bürocontainer unterzubringen, genügt. Im Mittelpunkt steht das Polizei- und Ordnungsrecht in Verbindung mit der Eröffnung (vorläufigen) verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes.
Zeitfrage
In dem Fall geht es um die Frage, ob der Oberbürgermeister verpflichtet ist, den Beginn der Sitzungen des Stadtrats der Stadt Saarheim auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen, damit eine größere Öffentlichkeit an den Sitzungen teilnehmen kann. Die Fraktion des B.D.B. sieht sich durch die derzeitige Regelung in ihrem Recht beeinträchtigt und klagt auf Änderung des Sitzungsbeginns. Es stehen kommunalrechtliche Ansprüche, das Recht auf Öffentlichkeit der Sitzungen und die Mitwirkungsrechte der Ratsmitglieder im Mittelpunkt.
Wasser-Fall
In dieser Klausur geht es um die Frage, ob ein Grundstückseigentümer von der Stadt die Ausstattung eines auf seinem Grundstück errichteten Wasserauffangschachts mit einer technischen Abdeckung und den Ersatz einer Betonrinne durch eine Steinrinne verlangen kann. Es sind kommunalrechtliche Ansprüche sowie die Anspruchsgrundlagen für ein Handeln der Stadt als Trägerin öffentlicher Aufgaben zu prüfen. Streitentscheidend sind die Rechtsnatur und Bindungswirkung eines Verwaltungshandelns in Form eines Schreibens sowie öffentlich-rechtliche Sekundäransprüche, wie insbesondere der Folgenbeseitigungsanspruch.
Waschanlage
Die Klausur behandelt die bau- und ordnungsrechtliche Zulässigkeit des Betriebs einer automatischen Waschanlage an Sonn- und Feiertagen. Im Zentrum steht die Untersagungsverfügung der Ortspolizeibehörde unter Bezugnahme auf das saarländische Feiertagsgesetz, die sich gegen den Betreiber der Einrichtung richtet. Zu prüfen ist, ob die Verfügung rechtmäßig ergangen ist oder ob dem Betreiber ausnahmsweise doch ein Betrieb der Waschanlage zusteht.
Verrechnet
Die Klausur thematisiert die Rückforderung von Ausbildungskosten gegenüber einer Beamtin, die ihre Tätigkeit vor Ablauf einer vereinbarten Mindestzeit beendet hat. Im Mittelpunkt stehen die Wirksamkeit der Rückzahlungsvereinbarung, die rechtliche Einordnung der Verpflichtungserklärung (öffentlich-rechtlicher Vertrag oder einseitige Auflage) sowie die Zulässigkeit des Verwaltungsakts zur Rückforderung. Die Beamtin wehrt sich gegen den Bescheid im Rahmen einer Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht.
Straßenschlussstrich
Der Fall behandelt das saarländische Straßenstrich-Modell: Ein auf Landesrecht gestütztes Prostitutionsverbot wird in Saarheim durch individuell abgeschlossene öffentlich-rechtliche Verträge mit Prostituierten in der Praxis durch polizeiliche Duldung unter der Vorgabe gesundheitlicher Beratung und Pflicht zur Anmeldung nach dem Prostituiertenschutzgesetz 'umgangen'. Thema sind die Zuständigkeit des Regionalverbands Saarbrücken, die Rechtsnatur und Zulässigkeit solcher Verträge, und die ordnungsrechtliche Behandlung von Prostitution im öffentlichen Raum.
Soccer-Arena
Die Klausur behandelt die Nutzung einer kommunalen Sporthalle durch einen Frauenfußballverein, dem der Mietvertrag aufgrund angeblicher Unrentabilität verweigert wird. Es stehen öffentlich-rechtliche Fragen zur Vergabe kommunaler Einrichtungen sowie die Diskriminierung bei der Nutzung im Mittelpunkt. Die Prüfung umfasst die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verpflichtungsklage im Zusammenhang mit einer kommunalen Satzung und möglichen Gleichheitsverstößen.
Schlachthof
Die Klausur zum Fall 'Schlachthof Saarheim' behandelt die Gebührenfestsetzung und Abwicklung eines städtischen Schlachthofs, dessen Nutzung, Gebührenkalkulation und Abrechnung im Streit zwischen den beteiligten Fleischgroßhändlern und der Verwaltung zum Problem werden. Zentral sind das verwaltungsrechtliche Verfahren der Gebührenfestsetzung, die anwenderseitige Korrekturen sowie Rückerstattungsansprüche nach Zahlung unter Vorbehalt. Der Sachverhalt thematisiert auch die Wirksamkeit und die formellen Voraussetzungen von Gebührenbescheiden im Zusammenhang mit kommunalen Satzungen.
Scheunenabbruch
Die Klausur behandelt den behördlich veranlassten Abbruch einer einsturzgefährdeten Scheune und die Kostenfolge für die Eigentümerin nach dem Tod des ursprünglichen Eigentümers. Im Mittelpunkt stehen die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts, die Vollstreckung mittels Zwangsgeld und Ersatzvornahme sowie die Rechtsnachfolge bei öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen. Geprüft wird insbesondere, ob die Klage gegen die Kostenforderung Aussicht auf Erfolg hat.
Sauna
Der Fall behandelt die Klage eines privaten Unternehmers gegen eine Stadt, die über eine kommunale GmbH Freizeitangebote wie eine Sauna und Sonnenliegen betreibt. Der Kläger sieht sich durch das Kommunalunternehmen in seiner wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit beeinträchtigt und wendet sich gegen die Stadt mit dem Ziel, den kommunalen Betrieb einzustellen. Die Klausur stellt Bezüge zum Kommunalrecht, wirtschaftlicher Betätigung der Gemeinde und Grundrechten her.
Sanitäter
In diesem Fall geht es um die Vergabe und anschließende Einstellung eines Künstlerstipendiums durch die Stadt Saarheim nebst der Bindung an eine Materialbezugsklausel und das verwaltungsinterne Widerspruchsverfahren. Es werden insbesondere Fragen zum Verwaltungsakt, zur Nebenbestimmung, zum Ermessensgebrauch sowie zur Klagebefugnis der Ausgangsbehörde im verwaltungsgerichtlichen Verfahren behandelt.
SaaRunner
Die Klausur thematisiert die gewerberechtliche Zuverlässigkeit eines Bewachungsunternehmers, dessen Erlaubnis wegen mutmaßlicher Nähe zur organisierten Kriminalität und Gewaltbereitschaft im Rockermilieu aufgehoben wurde. Im Mittelpunkt steht die verwaltungsrechtliche Überprüfung dieser Erlaubnisaufhebung und die Abwägung zwischen behördlicher Sicherheitsinteressen und Individualrechten des Unternehmers. Es wird auf die rechtlichen Anforderungen an die Zuverlässigkeit nach § 34a GewO sowie den Ablauf des verwaltungsrechtlichen Verfahrens eingegangen.
Saalbaubau
Die Klausur thematisiert die Rechte und Pflichten eines Ratsmitglieds, insbesondere den Auskunftsanspruch und die Grenzen der Verschwiegenheitspflicht nach nichtöffentlichen Sitzungen, sowie die verwaltungsgerichtliche Kontrolle kommunaler Maßnahmen. Im Mittelpunkt stehen eine Informationsklage und die Anfechtung eines Ratsbeschlusses durch ein Ratsmitglied. Ferner wird ein Bezug zur Kommunalverfassung und zum verwaltungsprozessualen Rechtsschutz geprüft.
Räumliche Differenzen
In der Klausur steht die Ablehnung einer Saalüberlassung durch die Stadt Saarheim im Mittelpunkt. Die Klage richtet sich gegen die Entscheidung des Oberbürgermeisters, den Festsaal des Rathauses nicht für eine private Feier zu vermieten, wobei unter anderem persönlich begründete Erwägungen eine Rolle spielen. Zu prüfen sind insbesondere die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts sowie mögliche Diskriminierungen oder Ermessensfehler.
Presseflug
Die Klausur 'Presseflug' behandelt die rechtliche Prüfung einer Teilnahmeverweigerung an einem Informationsflug und anschließender Pressekonferenz, organisiert vom Bundesministerium für Verkehr und der Deutschen Lufthansa AG. Die Analyse umfasst insbesondere presserechtliche Auskunftsansprüche und die Grundrechte auf Informations- und Pressefreiheit im Zusammenhang mit der Auswahl von Journalist:innen.
Manche sind gleicher!
Im Fall 'Manche sind gleicher!' geht es um die Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer gegenüber Piätsch erlassenen Abrissverfügung für eine ohne Baugenehmigung errichtete Anglerhütte im Außenbereich. Neben baurechtlichen Fragen steht die Gleichbehandlung gegenüber anderen Grundstückseigentümern und die Bindung der Bauaufsichtsbehörde an behördliche Weisungen sowie mögliche Ermessensfehler und das Vertrauen auf behördliches Einschreiten im Mittelpunkt.
Kraftprobe
Die Klausur befasst sich mit einem Kommunalverfassungsstreit im Saarland, bei dem der Stadtrat den Oberbürgermeister per Beschluss anweist, eine Polizeiverordnung zum Tauchverbot in einem See zu erlassen, was dieser verweigert. Im Mittelpunkt stehen die kommunalrechtlichen Befugnisse von Stadtrat und Oberbürgermeister, das Verfahren zur Durchsetzung angeblich bindender Ratsbeschlüsse sowie die Zulässigkeit und Begründetheit einer auf Umsetzung eines Ratsbeschlusses gerichteten Verpflichtungsklage.
Ihr Kinderlein, kaufet
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit und Durchführung der Rückforderung einer kommunalen Zuwendung ("Weihnachtshilfe") durch die Stadt Saarheim, nachdem der Oberbürgermeister ohne ausdrücklichen Haushaltstitel und Stadtratsbeschluss Gelder an Eltern von Kindern unter 14 Jahren ausgezahlt hatte. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Kommunalrechts, insbesondere zur Haushalts- und Zuständigkeitsordnung, zum Verwaltungsverfahren und zur Durchsetzung von Rückforderungsansprüchen.
Hauptsach' gudd g'rillt
In dem Fall begehrt eine Anwohnerin der Grillhütte "Am Seebach", dass die Stadt Saarheim aktiv Maßnahmen zur Durchsetzung ihrer Grillhüttensatzung ergreift, um nächtliche Lärmbelästigungen durch Nutzer der Grillhütte zu unterbinden. Die Stadt lehnt dies mit dem Hinweis auf ausreichende Hinweisschilder und verweist ansonsten auf die Polizei. Die Klage richtet sich auf Verpflichtung der Stadt zu weiteren Maßnahmen gegen die Störungen.
Deutsche Zone
Die Klausur behandelt die Frage, ob der Oberbürgermeister berechtigt war, einen formgerechten Antrag einer Fraktion auf Aufnahme eines bestimmten Tagesordnungspunktes in die Stadtratssitzung abzulehnen. Im Mittelpunkt steht die Zulässigkeit und Begründetheit der Klage auf Aufnahme dieses Punktes in die Tagesordnung, wobei auf Zuständigkeitsfragen, die kommunale Selbstverwaltung sowie die Bedeutung von Grundrechten und Meinungsäußerungen im kommunalrechtlichen Kontext einzugehen ist.
Be- und Erstattung
Die Klausur behandelt die zwangsweise Inanspruchnahme eines Angehörigen zur Kostenerstattung für eine behördlich durchgeführte Bestattung nach Ablauf der Bestattungsfrist und ergebnisloser Ermittlung weiterer Pflichtiger. Der Schwerpunkt liegt auf der Rechtmäßigkeit der Kostenbelastung, der Bestattungspflicht, Angemessenheit der Kosten sowie möglichen Einwendungen des Pflichtigen gegen den Gebührenbescheid. Die Fallbearbeitung bezieht Aspekte des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts, des Vollstreckungsrechts und Landesrechts (Bestattungsgesetz Saarland) ein.
Ausgehöhlt!
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines generellen behördlichen Betretungsverbots für ein gefährliches Höhlensystem auf dem Stadtgebiet von Saarheim, das nach mehreren Todesfällen erlassen wurde. Im Mittelpunkt stehen verwaltungsprozessuale und verwaltungsrechtliche Fragen (insb. Verwaltungsakt/Allgemeinverfügung, formelle und materielle Rechtmäßigkeit, Ermächtigungsgrundlage und Bestimmtheit) sowie verfassungsrechtliche Überlegungen zum Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG. Der Kläger rügt insbesondere die Form des Eingriffs und beruft sich auf sein Selbstbestimmungsrecht.
Superrevision
In diesem Fall geht es um die Frage, wie das Saarland gegen eine aus seiner Sicht 'falsche' Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts mit verfassungsgerichtlichen Mitteln vorgehen kann. Hintergrund ist ein Streit zwischen Bund und Land über die Erstattungspflicht und Haftung des Landes aus Art. 104a Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2 GG nach einer Veruntreuung von Wohngeldmitteln auf Kreisebene. Die Aufgabenstellung erfordert eine Analyse der zulässigen und sinnvollen verfassungsgerichtlichen Verfahrensarten zur Überprüfung der BVerwG-Entscheidung und/oder zur Abwehr des mit ihr verbundenen staatlichen Zwangs.
Rechtschreibreform
Die Klausur behandelt die Einführung der Rechtschreibreform in den Schulen des Saarlandes durch Verwaltungsvorschrift und die hiergegen gerichteten verfassungsrechtlichen Einwände betroffener Eltern und Schülerin. Schwerpunktmäßig wird der Schutz von Grundrechten wie das Elternrecht, das Allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf Chancengleichheit thematisiert sowie die Frage der verfahrensmäßigen Umsetzung (Verwaltungsvorschrift, § 123 VwGO, Verfassungsbeschwerde). Die Klausur umfasst zudem die Anforderungen an die Regelungsform, insbesondere die Abgrenzung von Verwaltungsvorschrift und Gesetz.
Luftangriff
Der Fall Luftangriff behandelt die verfassungsrechtliche Überprüfung eines Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes, insbesondere hinsichtlich Zuständigkeiten, Einsatz der Bundeswehr und der Zulässigkeit von Kollateralschäden bei terroristischen Luftangriffen. Die Saarländische Landesregierung stellt einen Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit, insbesondere unter Berufung auf Grundrechte und Zuständigkeitsfragen. Gefragt wird nach der Zulässigkeit des Antrags im Organstreitverfahren.
Kriegsspielzeug
In der Klausur wird das gesetzliche Verkaufsverbot von Kriegsspielzeug (JuSchuVerVerKriegsSpielG) und dessen Auswirkungen auf die Saarheimer Spielzeugwerke AG behandelt. Die AG erhebt Verfassungsbeschwerde und sieht sich in ihrer Berufsfreiheit sowie Eigentumsfreiheit verletzt; zudem werden unionsrechtliche Aspekte und der Anwendungsbereich der Grundrechte-Charter thematisiert. Zu prüfen ist die Zulässigkeit und Erfolgsaussicht der Beschwerde unter Einbezug der relevanten verfassungsrechtlichen und unionsrechtlichen Normen.
Rathausbrand
Most Wanted Terrorists
Kinderreitautomat
Ausführung der Gesetze durch die Verwaltung in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
Jurafuchs-Lernapp öffnen