Zehetgruber
Klausuren
Subventioniertes Freibad
Die Klausur behandelt die Rücknahme eines Zuwendungsbescheids für die Modernisierung eines Freibades. Im Zentrum stehen die Voraussetzungen der Rücknahme nach § 48 VwVfG (hier: Art. 48 BayVwVfG), die Selbstbindung und Außenwirkung von Verwaltungsvorschriften sowie die kommunalrechtlichen Aspekte der Vertretung und Form. Besondere Bedeutung kommt dem förderschädlichen Maßnahmebeginn und dessen rechtlicher Beurteilung im Verhältnis zur Verwaltungspraxis zu.
* "Pizzeria criminale
Die Klausur behandelt die Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe im Rahmen eines Raubüberfalls auf eine Pizzeria, die Frage des Gewahrsams, die strafrechtliche Bewertung von Raub und Erpressung sowie Brandstiftung. Im zweiten Teil thematisiert sie die Verwertbarkeit von Zeugenaussagen im Strafprozess, insbesondere die Zulässigkeit der Verlesung eines Vernehmungsprotokolls.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Zehetgruber prüfen besonders häufig Ausführung der Gesetze durch die Verwaltung (1×), Bekanntgabe und Wirksamkeit von Verwaltungsakten (1×), Brandstiftung, § 306 StGB (1×), Raub (§ 249 StGB) (1×), Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten (1×) und Schwerer Raub (§ 250 StGB) (1×).